Deutsches Engagement im Irak
der Abgeordneten Omid Nouripour, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Luise Amtsberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Irak ist das Ursprungsland der dschihadistischen Organisation ISIS, von dem aus sie im Jahr 2014 die Eroberung eines großen Territoriums im Irak und in Syrien begann. Dieser Feldzug wurde durch politische und wirtschaftliche Missstände im Land sowie durch die Mitwirkung ehemaliger Funktionäre und Militärs des gestürzten Regimes von Saddam Hussein ermöglicht. Die Probleme des Landes sind in vielerlei Hinsicht Spätfolgen der US-amerikanisch geführten Invasion im Jahr 2003 und der darauf folgenden Besatzungspolitik. Deutschland beteiligte sich nicht an dieser Invasion und genießt daher einen sehr guten Ruf im Land.
Die Bundesregierung ließ die Potenziale, die aus diesem Umstand resultierten, nach Auffassung der Fragesteller jahrelang ungenutzt. Erst nach der Eroberung durch ISIS und den darauf folgenden Rückeroberungsfeldzug hat Deutschland sein Engagement sehr schnell deutlich ausgebaut und ist heute einer der größten Geber im Land. Ausweislich der bislang bekannten Planungen wird Deutschland dies auch weiterhin bleiben. Über die konkreten Projekte, die bislang durchgeführt wurden, und die Erfahrungen, die daraus für die zukünftige Ausrichtung des deutschen Engagements im Irak folgen, ist allerdings weniger bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welche Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung mit ihren humanitären und entwicklungspolitischen Maßnahmen für den Irak?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand in den Jahren 2014, 2015 und 2016 insgesamt Mittel für welche Vorhaben im Irak ausgegeben (bitte nach Jahr, Bundesministerien, Vorhaben, Durchführern, Partnern und finanziellem Umfang auflisten)?
Wie hoch ist der Anteil der verausgabten Mittel an lokale Nichtregierungsorganisationen (bitte absolut und prozentual auflisten), und welche Rolle spielen die speziellen Kenntnisse und die oftmals langjährige Erfahrung lokaler Nichtregierungsorganisationen in der deutschen Zusammenarbeit mit dem Irak?
In welcher Höhe sind Mittel in welche irakischen Regionen geflossen (bitte nach Region und Höhe auflisten)?
Inwiefern sind die angesetzten Mittel im Jahr 2016 komplett ausgegeben worden, und welcher Anteil davon kann auch noch in den kommenden Jahren ausgegeben werden?
Wie viele Bundesmittel hat die neue Niederlassung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Bagdad im Jahr 2016 erhalten, und welche konkreten Maßnahmen hat sie bislang umgesetzt (bitte nach Kosten der einzelnen Maßnahmen und ggf. der lokalen Durchführungsorganisation auflisten)?
Auf welche Weise werden die Maßnahmen aus den verschiedenen Bundesministerien im Irak koordiniert?
Welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn wichtigsten Geberländer im Irak (bitte mit jeweiligen Summen auflisten), und inwiefern koordiniert die Bundesregierung ihre Maßnahmen mit diesen anderen Gebern?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den Abstimmungsprozessen zwischen den verschiedenen UN-Organisationen im Irak, und wie beurteilt sie diese?
In welchen konkreten Maßnahmen hat sich die deutsche Unterstützung in Tikrit seit der Rückeroberung der Stadt durch irakische Streitkräfte manifestiert, durch die nach Angaben der Bundesregierung 130 000 Menschen in die Stadt zurückkehren konnten (vgl. Interview mit Bundesminister Dr. Gerd Müller, Saarbrücker Zeitung vom 20. Dezember 2016, bitte nach Art der Vorhaben, Durchführungsorganisation, Höhe des deutschen Beitrags und Durchführungszeitraum auflisten)?
Angehörige welcher Bevölkerungsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Tikrit zurückgekehrt?
Inwiefern wurden im Rahmen des deutschen Engagements in Tikrit auch Maßnahmen zur Aussöhnung unter den verschiedenen Bevölkerungsgruppen nach den teilweise konfessionell begründeten Gewalttaten durch schiitische Milizen bei der Rückeroberung der Stadt (vgl. https://news.vice.com/article/report-says-iraqs-shia-militias-laid-waste-to-tikrit-after-kicking-outthe-islamic-state) gefördert?
Wie viele Menschen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute in die Städte Falludscha und Anbar zurückkehren (jeweils im Vergleich zur vorherigen Einwohnerzahl)?
Durch welche konkreten Vorhaben wurden die 130 000 Menschen mit Kriegstraumata unterstützt (vgl. Sachstand des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vom 25. November 2016, bitte einzelne Projekte unter Angabe von Durchführungsort und -zeitraum, Partnerorganisation und Zahl der unterstützten Menschen auflisten)?
Mit welcher politischen Zielsetzung hat die Bundesregierung die „Cash for Work“-Programme der Beschäftigungsoffensive Nahost und speziell das Programm im Irak geplant, und wie sollte der Erfolg der Maßnahmen gemessen werden?
Mit welchen Partnern und weiteren Gebern wurden die „Cash for Work“-Programme im Irak geplant und abgestimmt?
Inwiefern führen nach Kenntnis der Bundesregierung auch andere Geber „Cash for Work“-Programme im Irak durch, und wenn ja, mit welchen Zielsetzungen (bitte nach Land, Gebern und finanzieller Mittelaufwendung auflisten)?
Auf welcher Berechnungsgrundlage beruhte die von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller Anfang 2016 genannte Zahl von insgesamt 500 000 zu schaffenden Arbeitsplätzen durch diese Maßnahmen in der Region (vgl. „Zwei Milliarden Euro für Jobs im Nahen Osten“, Berliner Morgenpost, 23. Januar 2016), und aus welchem Grund konnten ausweislich der Information auf der Seite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bis Ende 2016 tatsächlich nur insgesamt 56 000 Arbeitsplätze in der Region, davon 24 000 im Irak, geschaffen werden (www.bmz.de/de/themen/Sonderinitiative-Fluchtursachen-bekaempfen-Fluechtlingereintegrieren/cash_for_work/index.jsp, Abruf am 6. Januar 2017)?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dieser Lücke?
In welchem Umfang sollen „Cash-for-Work“-Programme im Jahr 2017 fortgesetzt werden?
Inwiefern wurde die von Bundesminister Dr. Gerd Müller im oben genannten Interview im Januar 2016 angekündigte „Anschubfinanzierung“ komplett für „Cash for Work“-Programme ausgegeben?
Wie viele Anträge für „Cash-for-Work“-Projekte im Irak sind bei der Bundesregierung, bzw. der mit der Umsetzung beauftragten GIZ eingegangen, und wie viele von ihnen wurden positiv beschieden?
Inwiefern treffen die uns vorliegenden Informationen zu, dass die ursprünglich angekündigte Bearbeitungsfrist für diese Anträge nicht eingehalten wurde, und wenn dies zutrifft, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Durchführungsorganisationen haben die Projekte umgesetzt (bitte nach Projektart, Ort, Zahl der Arbeitsplätze, Durchführungsbeginn, Durchführungsorganisation und Mittelzuwendung auflisten)?
Welche politische Zielsetzung hat das BMZ dazu bewogen, im Irak 2016 ausschließlich Projekte aus dem Titel Übergangshilfe zu fördern, und aus welchem Grund hielt es die Unterstützung für „langfristige, mit lokalen Trägern vorbereitete Maßnahmen“ (vgl. die Antwort vom 18. August 2016 auf die Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 18/9476 von Omid Nouripour) im Irak auch im Angesicht eines insgesamt aufgewachsenen Ansatzes im Haushaltstitel 687 76 für verzichtbar?
Inwiefern werden im Jahr 2017 wieder Anträge für Projekte im Irak im Titel „Private Träger“ gestellt werden können, und inwiefern gilt das auch für die anderen dort genannten zehn Länder?
Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die Stärkung der irakischen Zivilgesellschaft für die mittel- und langfristige Stabilisierung des Landes?
Wie beurteilt die Bundesregierung die spezifische Rolle lokaler Nichtregierungsorganisationen im Verhältnis zu internationalen Nichtregierungsorganisationen bei der langfristigen Stabilisierung des Irak?
Auf welchem Wege unterstützt die Bundesregierung im Irak langfristig angelegte „zivilgesellschaftliche Ansätze, die im wahrsten Sinne des Wortes einen Staat machen können“ (Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in: DIE WELT, 9. April 2016, „Lasst uns die Komfortzone verlassen")?
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die anhaltende institutionelle Krise der kurdischen Autonomieregierung für eine langfristige Stabilisierung der Region?
Inwiefern zieht die Bundesregierung konkrete Konsequenzen aus dieser Situation für die Zusammenarbeit mit der kurdischen Autonomieregierung?
Welche von der Bundesregierung unterstützten Programme im Nordirak zielen auf die Unterstützung jesidischer Binnenvertriebener bzw. auf die Aussöhnung zwischen Jesidinnen und Jesiden und den anderen Bevölkerungsgruppen im Nordirak?
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihren Erfahrungen bei der Zusammenarbeit für den Wiederaufbau in Tikrit, Falludscha und Ramadi für ihre Planungen für die Zusammenarbeit beim Wiederaufbau in Mossul?
Welche Rolle spielt die Bundesregierung als größter humanitärer Geber im Irak (vgl. „Planen für den Tag danach“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. Oktober 2016) bei der Koordination der humanitären Hilfe in Mossul und Umgebung?
Wie setzt die Bunderegierung in ihrer Zusammenarbeit mit dem Irak das „Linking Relief Rehabilitation and Development“-Prinzip um, und wie werden Förderlücken und Inkohärenzen in der Zusammenarbeit vermieden?
Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die Aussöhnung im Land für die Erhaltung eines einheitlichen Irak, inwiefern engagiert sich die Bundesregierung als Vermittlerin in diesem Prozess, und welche Projekte setzt sie in diesem Feld um?
Wann hat der „Mossul-Stabilisierungsrat“ zum letzten Mal getagt, und wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit dieses Gremiums?