Europäische Migrationskontrolle in Libyen durch gemeinsame Grenzüberwachung
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die italienische Verteidigungsministerin Roberta Pinotti fordert die Europäische Union auf, den „Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler“ auf libysche Gewässer auszuweiten (Agenzia Nova vom 10. Januar 2017, „Italia-Libia: stampa britan-nisch, Roma fornirà droni per frenare il flusso di migranti“). Die EU- Militärmission EUNAVFOR MED müsse deshalb im Einvernehmen mit der libyschen Regierung in die sogenannte Phase 2b eintreten und in libyschen Hoheitsgewässern patrouillieren, um Abfahrten von Migranten in Richtung Italien zu verhindern. Derzeit wird Libyen im Rahmen von EUNAVFOR MED durch die Ausbildung von 78 Angehörigen der Küstenwache und Marine auf Kriegsschiffen der EU-Mitgliedstaaten unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/10592). In einem nächsten Schritt ist die Ausbildung in Militäreinrichtungen in Malta, Griechenland und Italien anvisiert. Zu diesem „Ausbildungspaket 2“ hat bereits eine erste Koordinierungskonferenz in Brüssel stattgefunden. Zu einem weiteren „Ausbildungspaket 3“ liegen noch keine konkreten Ausplanungen vor. EUNA- VFOR MED wird mittlerweile von der NATO in den Bereichen Informationsaustausch und Logistik unterstützt.
Nach einem Besuch des italienischen Innenministers Marco Minniti in Libyen wollen die beiden Regierungen an eine Vereinbarung von 2008 anknüpfen, die der damalige Ministerpräsident Silvio Berlusconi mit „Wir werden mehr Gas und Benzin aus Libyen bekommen und weniger illegale Einwanderung“ beschrieb (Telepolis vom 15. Juni 2009, „Mehr Benzin, weniger illegale Einwanderung“). Als erste westliche Regierung wird Italien seine Botschaft in Libyen wieder eröffnen (TIMESOFMALTA.COM vom 10. Januar 2017, „Italy reopening embassy in Libya two years after closure“). Der amtierende Außenminister Angelino Alfano kommentiert den Schritt mit dem Satz „Jetzt mehr Kontrolle der Abfahrten von Migranten“. Zur Kontrolle unerwünschter Migration will Italien die libysche Einheitsregierung mit Drohnen und Radareinrichtungen sowie der Bereitstellung von Ausrüstung und Ausbildung unterstützen (The Times vom 10. Januar 2017, „Rome offers drones to halt Med migrants“). Auf See abgefangene Geflüchtete sollen nach Libyen zurückgeschoben werden, Italien kündigt die dafür notwendige Finanzierung von Unterkünften an. Gemeinsame Maßnahmen sollen außerdem entlang der Landgrenze in der Sahara erfolgen.
Schon nach dem vom Westen betriebenen Sturz von Muammar al-Gaddafi wollte die Europäische Union in Libyen Fuß fassen. In einer Unterstützungsmission „EUBAM Libyen“ sollten staatliche bewaffnete Verbände zur Überwachung der Land- und Seegrenzen ausgebildet werden. Neben der Abschottung von Migration ging es bei der Unterstützungsmission EUBAM auch um Öl. Die damals geplante neue Gendarmerie war laut einem EU-Planungspapier für die Bewachung sogenannter kritischer Infrastrukturen vorgesehen (Bundestagsdrucksache 18/9262). Hierzu gehören auch Ölanlagen von italienischen und deutschen Konzernen. Mit dem neuen Aufflammen des Bürgerkrieges vor zwei Jahren hat die EU die Mission EUBAM Libyen zunächst auf Eis gelegt. Derzeit ist EUBAM Libyen mit einer „Lagefeststellung“ im Bereich der Grenzüberwachung beauftragt, danach könnten weitere Maßnahmen folgen (Bundestagsdrucksache 18/10592). Zusammen mit der libyschen Einheitsregierung werden Planungen zu Grenzsicherungsmaßnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengetragen. Mittlerweile hat Italien bei Misrata ein Militärkrankenhaus eingerichtet. Neben medizinischem Personal sind dort 100 Fallschirmjäger stationiert.
Die militärische und polizeiliche Unterstützung der Einheitsregierung sorgt jedoch für Konflikte. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden weite Teile die See-, Luft- und Landgrenzen in Libyen von der „teilweise parallel agierenden Regierung in Tobruk“ durch ein Milizenbündnis der ihr zuzurechnenden, sogenannten Libyschen Nationalarmee kontrolliert (Bundestagsdrucksache 18/9262). Das Bündnis unter Führung des Generals Khalifa Haftar verfügt über Panzer und Kampfflugzeuge russischer Bauart. Das in Tobruk residierende „House of Representatives“ hat den mit Italien geschlossenen Deal kritisiert und die Regierung in Rom zum Rückzug aufgefordert (https://twitter.com/LibyasChannel/status/ 818814391688843264). Chalifa Mohamed al-Ghweil, Ministerpräsident des international nicht anerkannten libyschen Neuen Allgemeinen Nationalkongresses, erhebt die gleiche Forderung (libyaobserver.ly vom 9. Januar 2017, „Salvation government calls Italy to withdraw forces from Libya“). Die Regierung Russlands setzt sich nun für die Aufhebung des Waffenembargos gegen Libyen ein, um Haftar mit militärischem Gerät versorgen zu können (AFP vom 3. Januar 2017, „Libya strongman says Russia ‚to fight arms embargo‘“). Russland könnte im Gegenzug eine Militärbasis im Osten Libyens errichten (middleeastmonitor.com vom 6. Dezember 2016, „Russia to supply Libya’s Haftar with arms in exchange for military base“). AFP zitiert Haftar mit den Worten, er freue sich über eine Kooperation auch mit Großbritannien, Frankreich oder Deutschland.
Aus Sicht der Fragesteller braucht es keine weiteren militärischen Abenteuer, sondern sichere Überfahrten für Geflüchtete und eine Entwicklungsperspektive für Libyen und die Region. Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihre auf Einmischung und Kontrolle ausgerichtete Nordafrika-Politik deshalb grundlegend überdenken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die EU-Militärmission EUNAVFOR MED in die sogenannte Phase 2b eintreten zu lassen und in libyschen Hoheitsgewässern zu patrouillieren?
a) Welche Gespräche oder Verhandlungen werden hierzu auf Ebene der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen geführt?
b) Inwiefern ist bekannt, ob der kommandierende Admiral von EUNAVFOR MED mittlerweile die militärische Bereitschaft zum Eintritt in die Phase 2b erklärt hat?
Was ist der Bundesregierung über Planungen zum „Ausbildungspaket 2“ in EUNAVFOR MED bekannt, in dem libysche Angehörige von Marine und Küstenwache in Militäreinrichtungen in Malta, Griechenland und Italien ausgebildet werden könnten und wozu bereits eine Koordinierungskonferenz getagt hat?
Wie viele Schiffe wurden von EUNAVFOR MED bereits angehalten und/ oder betreten, und welche Flaggen trugen diese?
Welche Aufgaben übernehmen die U-Boote, mit denen Italien, Griechenland und Spanien die Mission EUNAVFOR MED als nationale Beistellung zur „Schleuserbekämpfung“ unterstützen (Bundestagsdrucksache 18/10592)?
Inwiefern kamen die 30 Kampfschwimmer der Bundeswehr mittlerweile vor der libyschen Küste zum Einsatz (Bundestagsdrucksache 18/10592)?
Durch welche Kapazitäten der NATO wird EUNAVFOR MED in den Bereichen Informationsaustausch und Logistik unterstützt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise und zu welchem Zweck EUNAVFOR MED mit dem geheimdienstlichen militärischen EU-Lagezentrum EUMS INT zusammenarbeitet?
Inwiefern haben die Europäische Union oder die libysche Regierung mittlerweile eine Unterstützung der NATO zum Fähigkeitsaufbau im Rahmen von EUNAVFOR MED angefragt (Bundestagsdrucksache 18/10592)?
Wann sollen die Beratungen in den politischen Gremien der NATO über die zukünftige Ausgestaltung oder das Ende der NATO-Mission in der Ägäis abgeschlossen sein (Antwort auf die Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 3. Januar 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/10827; sofern ein Ende nicht anvisiert ist, bitte skizieren, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die derzeit in EUNAVFOR MED ausgebildeten Einheiten der von den Vereinten Nationen anerkannten libyschen Einheitsregierung loyal gegenüberstehen, und wie wurde dies geprüft?
Was haben die Kontakte der Bundesregierung mit der libyschen Regierung und mit der EU-Operation EUNAVFOR MED zur Aufklärung von Übergriffen der libyschen Küstenwache auf Rettungsmissionen ergeben (Bundestagsdrucksache 18/10617)?
a) Wo wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorfall vom 21. Oktober 2016 weiter verfolgt, bei dem eine Rettungsaktion der deutschen Nichtregierungsorganisation Sea-Watch e. V. behindert wurde und in dessen Folge bis zu 30 Geflüchtete ertranken (siehe den Einsatzbericht: http://gleft.deaut), wozu die Bundesregierung mittlerweile die von Sea- Watch veröffentlichten Positionsangaben bestätigt hat?
b) Inwiefern entzieht sich weiterhin der Kenntnis der Bundesregierung, von welcher libyschen Miliz das Schnellboot des bayerischen Vereins Sea-Eye beschlagnahmt und einbehalten wird (Bundestagsdrucksache 18/10617)?
c) Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, inwiefern die libysche Marine den Überfall auf das Schiff „Bourbon Argos“ tatsächlich mit einer internen Untersuchung aufklärt oder ob dies wieder aufgegeben wurde?
Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen von EU-Mitgliedstaaten bekannt, ihre Botschaften in Libyen wieder zu eröffnen, und welche eigenen Pläne verfolgt sie hierzu?
Was ist der Bundesregierung über Pläne von Italien und Libyen bekannt, an eine Vereinbarung von 2008 anzuknüpfen und damit die illegale Einwanderung zu bekämpfen sowie Investitionen im Energiesektor zu erleichtern?
Was ist der Bundesregierung zu Einzelheiten von Plänen der italienischen Regierung bekannt, die libysche Einheitsregierung mit Drohnen und Radareinrichtungen sowie der Bereitstellung von Ausrüstung und Ausbildung zu unterstützen?
a) Inwiefern sollen die italienischen Maßnahmen mit Vorhaben oder Missionen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union verzahnt werden?
b) Inwiefern trifft es zu, dass auf See abgefangene Geflüchtete nach Libyen zurückgeschoben werden sollen und Italien die dafür notwendige Finanzierung von Unterkünften übernehmen will?
c) Welche von Italien unterstützten Maßnahmen sollen entlang der Landgrenze in der Sahara erfolgen?
d) Wo wurden die Vorschläge bereits auf EU-Ebene vorgestellt oder beraten?
Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen der ägyptischen Regierung bekannt, die Landgrenzen zu Libyen und dem Sudan sowie die Seegrenzen im Mittelmeer verstärkt zu sichern?
Auf welche Weise wollen die Regierungen Deutschlands und Ägyptens beim „Kampf gegen den internationalen Terrorismus und in der Flüchtlingspolitik enger zusammenarbeiten“ und die bereits vorhandene Sicherheitskooperation vertiefen (dpa vom 13. Januar 2017, „Berlin und Kairo wollen beim Anti-Terror-Kampf zusammenrücken“)?
Inwiefern sind die von der Bundesregierung im Rahmen einer „Ertüchtigungsinitiative“ an das tunesische Verteidigungsministerium verschenkten mobilen und ortsfesten Anlagen für die elektronische Grenzüberwachung an der tunesisch-libyschen Grenze wie vorgesehen ausgeliefert worden (Bundestagsdrucksache 18/10592)?
a) Welche Fortsetzung des „Ertüchtigungsprojektes“ in Tunesien ist für das Jahr 2017 vorgesehen?
b) Mit welchem Ergebnis wurde das „Ertüchtigungsprojekt“ mit dem Ziel einer einheitlichen Konzeption für die gesamte tunesisch-libysche Grenze in Kooperation mit den USA abgestimmt?
c) Von wem wird das durch die USA beauftragte Projektbüro in Tunesien betrieben?
d) Welche Unterstützungsmaßnahmen der USA setzt das Projektbüro um?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise und zu welchem Zweck EUNAVFOR MED mit dem US-AFRICOM zusammenarbeitet?
Inwiefern werden die Bilddaten der von den USA von Sigonella/Sizilien vorgenommenen Aufklärungsflüge mit Drohnen im Mittelmeer auch von EUNAVFOR MED oder der NATO genutzt (Bundestagsdrucksache 18/10592)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Stärke die neue libysche Präsidialgarde auch Armee- und Polizeiverbände umfassen soll (Bundestagsdrucksache 18/9262)?
Was ist der Bundesregierung über derzeit geplante Maßnahmen der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen (United Nations Support Mission in Libya, UNSMIL) bekannt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Angehörige der libyschen Küstenwache oder Marine Zugang zu Aufklärungsprodukten der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX oder anderer Stellen erhalten, etwa über den Anschluss an das Kommunikationssystem Smart Borders oder das Europäische Grenzkontrollsystem EUROSUR, und um welche Informationen handelt es sich dabei?
Wann soll die „Lagefeststellung“ im Bereich der Grenzüberwachung durch die EU-Mission EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung beendet sein, und welche Schritte folgen darauf (Bundestagsdrucksache 18/10592)?
Auf welche Weise arbeitet EUBAM Libyen mit dem libyschen „National Team for Security and Border Management“ zusammen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise und zu welchem Zweck EUNAVFOR MED mit der Polizeiorganisation INTERPOL oder dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zusammenarbeitet?
a) Welche Informationen aus welchen Datenbanken werden von dort übermittelt?
b) Sofern auch Verbindungsbeamte bei INTERPOL oder dem UNODC stationiert werden, welches INTERPOL-Zentralbüro in welchem EU- Mitgliedstaat ist hierfür verantwortlich?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die EU- Grenzagentur FRONTEX wie geplant Verhandlungen zu einem Arbeitsabkommen mit Libyen aufgenommen hat (Bundestagsdrucksache 18/9262)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welchen der drei konkurrierenden Regierungen in Libyen sich die Milizen „Special Deterrent Force“ und „National Mobile Force“ gegenüber loyal erklären („Special Deterrent Force transfers migrants to Tripoli shelter centers“, The Libyan Observer vom 15. Januar 2017)?
Welche Konflikte erwartet die Bundesregierung nach dem libysch- italienischen Vertrag mit der Einheitsregierung hinsichtlich der „teilweise parallel agierenden Regierung in Tobruk“ und dem international nicht anerkannten libyschen Neuen Allgemeinen Nationalkongress, die sich beide gegen die Anwesenheit italienischer Truppen auf dem Hoheitsgebiet Libyens aussprachen?
Inwiefern haben Angehörige der Bundesregierung selbst Kontakt mit der Regierung in Tobruk oder dem dort amtierenden General Khalifa Haftar aufgenommen?
Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung von Plänen zur Aufhebung des VN-Waffenembargos gegen Libyen bekannt?
Was ist der Bundesregierung über Pläne der Regierung in Russland bekannt, eine Militärbasis im Osten Libyens zu errichten?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die Ölförderung und -verschiffung in Libyen nach der Übernahme von Ölanlagen durch Milizen von Khalifa Haftar im Herbst 2016 entwickelte (oilprice.com vom 5. Dezember 2016, „Haftar’s Forces Take Control Of Ras Lanuf, Es Sider Oil Ports In Libya“; sofern bekannt, bitte die Fördermengen angeben)?