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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres von Gesundheitsberufen im zweiten Bildungsweg

Auswirkungen der Förderung von Altenpflegeumschulungen; Möglichkeiten zur analogen Regelung im Bereich Heilerziehungspflege und für Heilmittelberufe, Absolventen seit 2012, Fachkräftebedarf, gesetzliche Regelungen der Ausbildungsförderung; Verordnung von Hausbesuchen für die Versorgung mit Heilmitteln<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

08.02.2017

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1096120.01.2017

Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres von Gesundheitsberufen im zweiten Bildungsweg

der Abgeordneten Kersten Steinke, Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 10. März 2016 wurde die Verlängerung der Vollfinanzierung der dreijährigen Umschulung zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin nach § 131b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) befristet bis Ende des Jahres 2017 beschlossen. Dies wurde vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Bedarfes an Fachkräften in der Altenpflege erwirkt, so dass Pflegefachkräfte erleichtert über den zweiten Bildungsweg ausgebildet werden können. Auch in anderen Bereichen, wie z. B. in den Heilmittelberufen Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie sowie in der Heilerziehungspflege, wird immer wieder ein ähnlicher Mangel an Fachkräften diskutiert.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Das SGB V eröffnet die Möglichkeit, nach entsprechender medizinischer Voraussetzung einen Hausbesuch für die Versorgung mit Heilmitteln zu verordnen. Hingegen erfolgt meist keine Erstattung der Mittel für einen Fahrdienst, der die Patientin/den Patienten zum Heilmittelerbringer bringt und dadurch einen Hausbesuch unnötig macht. Denn die Erstattung der Fahrkosten bedarf nach Maßgabe der Fahrkostenrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss grundsätzlich der Genehmigung durch die Krankenkassen. Diese lehnen die Erstattung in aller Regel ab. In den wenigen genehmigten Fällen besteht bei Inanspruchnahme eine Zuzahlungspflicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hat sich die Möglichkeit der Vollfinanzierung der Umschulungskosten zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin nach § 131b SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit bei dreijähriger Ausbildung ausgewirkt, insbesondere in Bezug auf die Zu- und Abgangszahlen zur Ausbildung sowie auf die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungen?

2

Was wäre nach Einschätzung der Bundesregierung bezogen auf diese Variablen in den Heilmittelberufen sowie der Heilerziehungspflege zu erwarten, wenn auch in diesen Bereichen eine analoge Regelung getroffen würde?

3

Wie viele Absolventinnen und Absolventen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren jeweils in den Heilmittelberufen und der Heilerziehungspflege (bitte nach Ländern ausweisen)?

4

Wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Umschulung gemacht? Wie viele Auszubildende in Umschulung haben nach dem zweiten Jahr abgebrochen?

5

Wie schätzt die Bundesregierung den Fachkräftebedarf im Bereich Heilerziehungspflege und in den Heilmittelberufen für die nächsten zehn Jahre ein? Reichen die zu erwartenden Zahlen der Absolventinnen und Absolventen aus, um diesen Bedarf zu decken?

6

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem möglichen Personalmangel in der Heilerziehungspflege und den Heilmittelberufen kurzfristig und langfristig zu begegnen?

7

Erwägt die Bundesregierung eine Öffnung der gesetzlichen Regelungen in der Ausbildung in diesen Berufszweigen bei nicht zu verkürzenden Ausbildungsgängen im Hinblick auf die Übernahme der Ausbildungskosten durch die Arbeitgeber?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit der angesprochenen verordneten Hausbesuche im Vergleich zu der Erstattung der Fahrkosten der Patientinnen und Patienten zum Leistungserbringer und sind hieraus Konsequenzen zu ziehen?

Berlin, den 19. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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