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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Arbeitsvisa für Menschen vom Westbalkan - Bilanz, Probleme, Perspektiven

Anträge auf Visa zur Arbeitsaufnahme von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten: Antragstellungen, -erteilungen und -ablehnungen, Bearbeitungszeiten, Personalausstattung zuständiger Visastellen, Härtefallregelung für ehemalige Asylantragsteller, Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsplatzsuche, Anträge auf Erlaubnis einer Beschäftigung, Zustimmungen und Ablehnungen durch die Bundesagentur für Arbeit, Ausbildungsaufnahmen, Branchenschwerpunkte, Ausweitung erleichterten Zugangs zum Arbeitsmarkt auf andere Staaten<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.02.2017

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1101825.01.2017

Arbeitsvisa für Menschen vom Westbalkan – Bilanz, Probleme, Perspektiven

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde im Oktober 2015 die Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten erleichtert. Seit dem 1. Januar 2016 können Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien ein Arbeitsvisum bekommen, um in Deutschland zu arbeiten. Damit sollte die Anzahl der Asylanträge aus den Staaten des Westbalkans verringert und für die Menschen ein Anreiz geschaffen werden, freiwillig auszureisen, wenn sie eine Arbeitsaufnahme beabsichtigten. Viele reisten daraufhin in ihr jeweiliges Herkunftsland zurück, um von dort aus ein entsprechendes Arbeitsvisum zu beantragen.

Ursprünglich sollten laut der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, jährlich 20 000 Staatsangehörige der Westbalkanstaaten ein solches Arbeitsvisum erhalten können (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/nahles-will-jaehrlich-20-000-westbalkan-buergern-arbeit-ermoeglichen-13785550.html). Doch die bürokratischen Hürden und langen Wartezeiten sorgten dabei in den vergangenen Monaten immer wieder für Probleme. Für den Visumsantrag müssen Arbeitsuchende vom Westbalkan bereits einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorweisen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen dürfen sie jede Beschäftigung ausüben – auch geringqualifizierte Tätigkeiten. Die BA prüft weiterhin die Arbeitsbedingungen und führt die Vorrangprüfung durch. Nachdem sie die Zustimmung erhalten haben, warten Antragstellerinnen und Antragsteller teils monatelang auf einen Termin in der jeweiligen Botschaft, um den Visumsantrag überhaupt erst stellen zu können (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9729 – Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 der Abgeordneten Brigitte Pothmer vom 20. September 2016). Hinzu kommt dann noch die eigentliche Bearbeitungszeit von mehreren Wochen.

Gleichzeitig warten die Arbeitgeber in Deutschland während der gesamten Zeit darauf, dass die von ihnen ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber die Stellen endlich antreten dürfen. Denn alle Menschen, die auf einen Termin in der jeweiligen Botschaft warten, haben bereits einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Betrieb in der Tasche. Die Wartezeiten zu verkürzen und die Verfahren zu beschleunigen ist deshalb auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels dringend geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes i. V. m. § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung wurden im Jahr 2016 von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten insgesamt beantragt (bitte jeweils für die einzelnen Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?

2

Wie viele Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes i. V. m. § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung wurden im Jahr 2016 für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten insgesamt jeweils erteilt bzw. abgelehnt (bitte jeweils für die einzelnen Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?

3

Was waren die häufigsten Gründe für eine Ablehnung?

4

Wie viele Anträge befinden sich derzeit jeweils noch in Bearbeitung (bitte nach einzelnen Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?

5

Wie lang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitigen Wartezeiten für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten für Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes i. V. m. § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (bitte jeweils für die einzelnen Auslandsvertretungen aufschlüsseln und wenn möglich die Wartezeiten bis zum Termin in der Auslandsvertretung und zur endgültigen Visaerteilung bzw. Ablehnung gesondert angeben)?

6

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die langen Wartezeiten nicht das tatsächliche Zustandekommen bzw. den Antritt des Beschäftigungsverhältnisses gefährden?

7

Wie viel Personal wurde seit dem 1. Januar 2016 in den jeweiligen Botschaften für die Bearbeitung der Visaanträge neu eingestellt (bitte jeweils für die einzelnen Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?

8

Hält die Bundesregierung die derzeitige Personalausstattung in den jeweiligen Visastellen für ausreichend? Wenn nein, welche personellen Verstärkungen sind geplant?

9

Wie können sich die zukünftigen Arbeitgeber über den Stand des Visumsverfahrens informieren, und wie viele diesbezügliche Anfragen von Arbeitgebern gingen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den am Visumsverfahren beteiligten Behörden ein (bitte aufschlüsseln)?

10

Plant die Bundesregierung eine Härtefallregelung für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten, die nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 einen Asylantrag gestellt haben und sich gestattet mit einer Duldung oder als Ausreisepflichtige im Bundesgebiet aufgehalten haben, jedoch bereits vor dem 24. Oktober 2015 freiwillig ausgereist sind und somit nicht vom Wortlaut des § 26 Absatz 2 Satz 4 erfasst sind? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

11

Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diesen Personen bereits nach geltendem Recht eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit zu erteilen?

12

Wie viele Staatsangehörige der Westbalkanstaaten beantragten in den Jahren 2015 und 2016 einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder Arbeitsplatzsuche, und wie viele wurden jeweils erteilt bzw. abgelehnt (bitte für beide Jahre nach Bundesländern, Rechtsgrundlage für den Aufenthaltstitel und Staatsangehörigkeit der Antragsteller aufschlüsseln)?

13

Wie viele Anträge auf Erlaubnis einer Beschäftigung wurden in den Jahren 2015 und 2016 jeweils von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten gestellt, und wie viele davon jeweils auf Grundlage von § 18 des Aufenthaltsgesetzes i. V. m. § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung?

14

In wie vielen Fällen hat die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2015 und 2016 der Erlaubnis einer Beschäftigung zugestimmt, und in wie vielen Fällen wurde die Zustimmung verweigert?

15

In welchen Branchen wurden die meisten Zustimmungen erteilt (bitte die Zustimmungen aus den zehn häufigsten Branchen auflisten)?

16

In wie vielen Fällen betraf die Erlaubnis einer Beschäftigung die Aufnahme einer Berufsausbildung, und wie vielen davon wurde zugestimmt bzw. die Zustimmung verweigert (bitte nach Staatsangehörigkeit der Antragsteller und Bundesland der Ausbildungsstelle aufschlüsseln)?

17

In welchen Ausbildungsberufen bzw. Branchen wurden die meisten Zustimmungen erteilt bzw. verweigert (bitte die zehn häufigsten Branchen und Ausbildungsberufe auflisten und jeweils nach Staatsangehörigkeit der Antragsteller und Bundesland der Ausbildungsstelle aufschlüsseln)?

18

Plant die Bundesregierung, den erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt auf andere Staaten auszuweiten? Wenn ja, auf welche? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 24. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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