Langfristige Sicherung der HIV-Stiftung
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Katja Kipping, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Fortbestand der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Person steht immer wieder zur Disposition. Das verursacht bei den Überlebenden des Bluter-Skandals in den 1980er-Jahren immer wieder Sorge um ihre weitere materielle Existenz.
Aufgrund einer für die Betroffenen schon im Jahr 2013 absehbaren existenziell bedrohlichen Situation gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der Stiftung den Auftrag, eine Studie zur Lebenssituation betroffener Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger zu erstellen. Diese Studie wurde daraufhin von der Prognos AG Berlin durchgeführt (www.prognos.com/publikationen/ alle-publikationen/425/show/4e0cc579665557403c361f514c09ca7a/).
In einem Anschreiben an die Betroffenen, das dem Fragebogen der Studie beilag (das Schreiben liegt den Fragestellenden vor), wurden bei den Geschädigten große Hoffnungen geweckt, unter anderem mit einem expliziten Verweis auf die Regelung für Contergan-Geschädigte. Der hohe Rücklauf (479 von 554 Fragebögen, was einer Rücklaufquote von 86 Prozent entspricht) ist auf das große Vertrauen in die Absichten der Befragung zurückzuführen und gewährleistet gleichzeitig eine hohe Validität der Studie.
Die Ergebnisse der Studie wurden dem Stiftungsrat am 19. Mai 2014 vorgestellt. Stiftungsrat und Stiftungsvorstand kamen zu dem Schluss, dass „die durch die Studie eingetretene Erwartungshaltung der Opfer auf eine lebenslange Leistung der Stiftung nicht enttäuscht werden“ darf und „rechtzeitig vor dem Ende der Zahlungsfähigkeit der Stiftung – im Jahr 2016 – eine dauerhaft gesicherte Finanzierung der Stiftung“ erforderlich sei (vgl. Pressemitteilung der Stiftung vom 21. Mai 2014). Mitglieder des Stiftungsrates waren der damalige gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und heutige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Jens Spahn, sowie die damalige Abgeordnete der SPD-Fraktion im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas.
Etwa 190 bis 250 Mio. Euro wären nach dieser Studie als einmaliger Zuschuss Anfang 2017 zur Stiftung notwendig, um sämtliche zukünftigen Ansprüche zuzüglich eines jährlichen Inflationsausgleichs von 2 Prozent abdecken zu können.
Die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer wurden nicht über die Ergebnisse informiert, sie wurden nicht einmal per Schreiben darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Studie abgeschlossen sei.
Aktuell reichen die finanziellen Mittel nach Angaben der Bundesregierung noch bis März 2018 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 27. September 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9776). Zusätzlich sind im Bundeshaushalt im Vorgriff für das Jahr 2018, also den Beginn der kommenden Wahlperiode, 2 Mio. Euro veranschlagt worden.
Diese Summe reicht bei über 8 Mio. Euro jährlichem Finanzbedarf der Stiftung etwa drei Monate zur Deckung der Aufgaben, wird aber der Forderung von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand nach einer dauerhaften Sicherung der Finanzierung der Stiftung sowie nach einer Garantie einer lebenslangen Leistung bei Weitem nicht gerecht.
Auf der Internetseite des BMG sind die Studie und deren Ergebnisse auf der von der Bundesregierung angegebenen Stelle (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/9776) nicht mehr nachzulesen, obwohl es das BMG selbst war, das den Auftrag für diese Studie an die Stiftung erteilt hatte.
Seit Beginn der Zahlungen der Stiftung 1995 gab es keinerlei Inflationsausgleich, obwohl seitdem die ausgezahlten Summen etwa ein Viertel ihres Wertes verloren haben. An AIDS erkrankte Menschen erhalten 1 533,88 Euro, HIV-Infizierte erhalten 766,94 Euro und die Kinder verstorbener Betroffener erhalten 511,29 Euro im Monat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele der Geschädigten bestreiten nach den Ergebnissen der Prognos-Studie aus den Zahlungen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ ihren täglichen Lebensunterhalt?
Welche Beeinträchtigungen des täglichen Lebens belasten die Betroffenen gemäß der Prognos-Studie (bitte auch jeweils den Anteil an den Betroffenen angeben)?
Welche Einschränkungen beim eigenen Erzielen von Einkommen haben die Betroffenen gemäß der Prognos-Studie (bitte auch jeweils den Anteil an den Betroffenen angeben)?
Welche privat zu tragenden Kosten für Leistungen zur Erhaltung der eigenen Gesundheit haben Betroffene monatlich gemäß der Prognos-Studie?
Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die soziale Lage der Betroffenen, und in welchem Maß ist die Infektion durch Blutprodukte ursächlich dafür?
Ist es Ziel der Bundesregierung, statt immer neuer Finanzierungsverhandlungen und damit einhergehender Unsicherheiten für alle Beteiligten die Stiftungsarbeit dauerhaft finanziell zu sichern, so wie es in der Prognos-Studie empfohlen und auch von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat unter Beteiligung des heutigen Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Jens Spahn, im Jahr 2014 gefordert wurde?
Wäre die Bundesregierung bereit, den dafür notwendigen Finanzierungsanteil des Bundes auf einen Schlag bereitzustellen, so wie dies auch bei der Conterganstiftung für behinderte Menschen geschehen ist?
Welche Position vertritt der Vorsitzende des Stiftungsrates der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen aktuell?
Wie hoch wäre der Anteil des Bundes, wenn man die von Prognos genannten 190 bis 250 Mio. Euro Gesamtbedarf und eine unveränderte Verteilung auf Bund, Länder, Pharmaindustrie und Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK) zugrunde legt?
Wie hoch wären die Anteile der anderen Finanzgeber?
Welcher Finanzgeber hat in Verhandlungen bisher signalisiert, dass er nicht zur Tragung der notwendigen Kosten mit demselben Verteilungsschlüssel wie in der Vergangenheit bereit ist?
Welchen Anteil sind die einzelnen Finanzgeber bereit zu übernehmen?
Für wie lange haben sich die einzelnen Finanzgeber bereit erklärt, den durch sie zu tragenden Anteil zu übernehmen?
Was hat die Pharmaindustrie bislang zugesagt, und welche Maßnahmen bestehen aus Sicht der Bundesregierung, um die Bereitschaft der Industrie, die für eine lebenslange Zahlung erforderlichen Gelder mitzutragen?
Welche erwägt sie?
Verstehen die Fragesteller die Bundesregierung richtig, wenn sie aufgrund der Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 18/9776 davon ausgehen, dass der Pharmaindustrie seitens der Bundesregierung oder anderer Verhandlungspartner bereits zweimal zugesichert wurde, dass sie keine weiteren Zahlungen mehr wird leisten müssen?
Weshalb wird, wie ebenfalls in dieser Vorbemerkung ausgeführt, lediglich ein weiterer Finanzierungszeitraum von zehn Jahren angestrebt und nicht die Tragung aller auch darüber hinausgehenden notwendigen Ausgaben?
Weshalb ist unter dem auf Bundestagsdrucksache 18/9776 in der Antwort zu Frage 7 angegebenen Link zu der Prognos-Studie des BMG (www.bmg. bund.de/themen/praevention/gesundheitsgefahren/studie-zur-lebenssituation- durch-blutprodukte-hiv-infizierter-personen.html) lediglich ein „Seite nicht gefunden“-Fehler zu finden?
Wurde die Prognos-Studie aus dem Web-Angebot des BMG entfernt, und wenn ja, wann, und weshalb?
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Prognos-Studie gezogen, wo sind diese dokumentiert, und welche Handlungen sind seit dem Erscheinen im Jahr 2014 erfolgt?
Kann die Bundesregierung angeben, warum den Betroffenen mit dem Anschreiben zur Teilnahme an der Studie große Hoffnungen gemacht wurden, wenn die Bundesregierung keine Änderungen an der Höhe der Entschädigungszahlungen plant (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9776)?
Weshalb wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Studie nicht über deren Ergebnisse oder den Abschluss informiert?
Schließt sich die Bundesregierung der Auffassung des Stiftungsrats-Mitglieds Bärbel Bas an, wonach ein Inflationsausgleich ab 1995 in voller Höhe stattfinden solle (vgl. GESELLSCHAFTSPOLITISCHE KOMMENTARE Nr. 11–12/16, S. 1 f.)?
Plant die Bundesregierung, das HIV-Hilfegesetz in § 14 dahingehend zu ändern, dass die Regelung entfällt, wonach die Stiftung aufgehoben wird, wenn „die Mittel für die finanzielle Hilfe erschöpft sind“?
Wenn nein, weshalb nicht?