BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Datenschutz und Big Data in der Immobilienwirtschaft

Datenschutzverstöße bei Übertragung persönlicher Daten von Immobilienunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, Beteiligung der Bundesdatenschutzbeauftragten an geplanter Massenprüfung, Datenschutzeinhaltung durch Bundesunternehmen, Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragten, Abfangen sensibler Sozialdaten durch Hackerangriffe, unberechtigter Zugriffe auf Online-Profile, Verschlüsselungsverfahren, Überarbeitung Bundesdatenschutzgesetz, Entwicklungen betr. digitaler Wohnungsvermittlungen, zulässige Datenerhebung bei Besichtigungsterminen, Schlussfolgerungen aus der Datenverarbeitung gesammelter Mieterdaten, Gesetzesvorhaben im Bereich Big Data<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

27.02.2017

Antwortdauer

32 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1105126.01.2017

Datenschutz und Big Data in der Immobilienwirtschaft

der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Caren Lay, Birgit Menz, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Recherchen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ haben mehrere Wohnungsbaugesellschaften die Datenschutzregularien nicht eingehalten (FAZ, 17. Oktober 2016). So sind persönliche Sozialdaten von potenziellen Mieterinnen und Mietern über die Interessenten- und Suchformulare auf den Webseiten trotz anders lautender Angabe unverschlüsselt übertragen worden. Laut FAZ traf dies auf mindestens neun Unternehmen aus fünf Bundesländern zu. Mehrere Datenschutzbehörden und Datenschutzbeauftragte der Länder, so die FAZ weiter, haben eine zukünftige Massenprüfung geplant.

Die Digitalisierung und der Datenschutz werden für den Wohnungsmarkt immer bedeutsamer; inzwischen wird ein stetig wachsender Anteil des Wohnungsmarkts digital abgewickelt. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Mietpreisbremse ist die Mehrheit der Immobilieninserate inzwischen bei digitalen Anbietern zu finden, da Immobilienunternehmen und Immobilieneigentümer die Vermittlung ihrer Wohnungen an neue spezialisierte Online-Wohnungssuchportale auslagern (Süddeutsche Zeitung, 23. März 2016). Diese sammeln die persönlichen Sozialdaten von potenziellen Mieterinnen und Mietern schon vorab und reichen diese bei Interesse an Inseraten direkt an die Vermieter weiter. Die Unternehmen und Eigentümer wollen so die fällige Maklercourtage umgehen.

Auch hat die Immobilienwirtschaft den Wert des Big Data für die Analyse des Wohnungsmarktes entdeckt. Die Zeitschrift „immobilienwirtschaft“ berichtete, dass bei einer Umfrage unter europäischen Immobilienunternehmen 77 Prozent angaben, an der Nutzung von Big Data interessiert zu sein (immobilienwirtschaft, 02/2016). Big Data, so die Hoffnung in der Immobilienbranche, soll es ermöglichen, dass „das Haus sich seine Mieter selbst suchen wird, indem Suchende auf Immobilienportalen ein Profil über sich erstellen. Auf Basis von Arbeitsort, Einkommen, Familienstand, Hobbys und diversen Präferenzen“. Auch wird über die automatisierte Erstellung von Profilen auf Basis der aggregierten Daten aus sozialen Netzwerken nachgedacht (Handelsblatt, Journal Immobilienwirtschaft Juni 2016).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Kann die Bundesregierung die FAZ-Recherchen bestätigen, und hat sie darüber hinaus Kenntnis von weiteren Datenschutzverstößen bei der Übertragung von persönlichen Daten seitens der Immobilienunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften?

Wenn ja, welche sind dies (bitte auflisten)?

2

Hat die Bundesregierung allgemeine Kenntnisse zu Datenschutzverstößen durch Immobilienunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, und welcher Natur sind diese?

3

Beteiligt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an der geplanten Massenprüfung von Immobilienunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften seitens der Landesdatenschutzbeauftragten?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob bundeseigene Immobilienunternehmen bzw. Wohnungsbaugesellschaften oder Unternehmen, die Bundesbesitz verwalten, die Datenschutzrichtlinien einhalten – gerade im Hinblick auf den verschlüsselten Datentransfer privater Daten?

5

Verfügen alle bundeseigenen Immobilienunternehmen bzw. Wohnungsbaugesellschaften oder Unternehmen, die Bundesbesitz verwalten, über betriebliche Datenschutzbeauftragte?

Wenn nein, welche nicht?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass die o. g. nicht verschlüsselten Datentransfers abgefangen wurden?

7

Sind Fälle bekannt bei denen persönliche und sensible Daten abgefangen wurden und ein krimineller Missbrauch betrieben wurde?

Wenn ja, welche sind dies?

8

Wie hoch schätzt die Bundesregierung allgemein die Gefahr ein, dass trotz verschlüsselter Übertragung, die Daten abgefangen werden können (bitte begründen)?

9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass die genannten Online-Profile Ziel von Hackerangriffen sein könnten, mit dem expliziten Ziel, sensible Sozialdaten abzugreifen?

10

Sind der Bundesregierung frühere Fälle bekannt, in denen Online-Profile Ziel von Hackerangriffen waren?

Wenn ja, um welche Fälle handelte es sich dabei, und welcher Schaden entstand dabei jeweils?

11

Wie sieht nach Einschätzung der Bundesregierung ein „dem Stand der Technik entsprechendes Verschlüsselungsverfahren“ aus (vgl. Bundesdatenschutzgesetz – Anlage zu § 9 Satz 1)?

12

Ist geplant oder wird erwägt, das Budget der Bundesbeauftragten für Datenschutz zu erhöhen mit dem Ziel der Schaffung neuer Planstellen zur besseren Feststellung von Verstößen bei persönlichen Sozialdaten?

13

Ist geplant, das Bundesdatenschutzgesetz dahingehend zu überarbeiten, dass Verstöße technischer Art bußgeldbewehrt sind?

14

Beobachtet die Bundesregierung die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt hin zu digitalen Wohnungsvermittlungen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

15

Sind die Digitalisierung des Wohnungsmarktes und die Entstehung der in der Vorbemerkung genannten Online-Portale auf der Agenda der Datenschutzbeauftragten, und sind hier bisher Verstöße gegen das Datenschutzgesetz erfasst worden (bitte einzeln auflisten)?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch das Gesetz der „Mietpreisbremse“ die Digitalisierung des Wohnungsmarktes vorangetrieben wurde (Süddeutsche Zeitung, München, 23. März 2016), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte begründen)?

17

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Digitalisierung der Sozialdaten von potenziellen Mieterinnen und Mietern die Situation auf dem Wohnungsmarkt in bestimmten Regionen und Städten noch angespannter bzw. selektiver wird, weil mit dem Schutz der eigenen Daten ein potenziell neues Ausschlusskriterium hinzukommt (bitte begründen)?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, wonach Vermieter erst nach erfolgter Besichtigung Anspruch auf Daten zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besitzen (§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bundesdatenschutzgesetzes; vgl. MEINE PRIVATSPHÄRE ALS MIETER. Ratgeber zum Datenschutz 10, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte begründen)?

19

Plant die Bundesregierung bzw. existieren schon Pläne das Bundesdatenschutzgesetz an die aktuellen Gegebenheiten der Digitalisierung anzupassen bezüglich der Sicherheit, der Verschlüsselung und der Anonymisierung?

20

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass durch die von der Digitalisierung ausgelöste Anonymisierung der Wohnungssuche der Missbrauch der Sozialdaten begünstigt wird, in dem über Scheinannoncen bei den gängigen Internetportalen oder durch eigens angelegte Internetportale versucht wird die Sozialdaten potentieller Mieterinnen und Mieter zu erlangen?

21

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bunderegierung daraus, dass die Immobilienwirtschaft inzwischen den Wert von Big Data erkannt hat und die gesammelten Daten ihrer Mieterinnen und Mietern verarbeitet – gerade in Hinblick auf den Datenschutz (s. Vorbemerkung)?

22

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit und zu welchen Zwecken die Immobilienwirtschaft die gesammelten Daten ihrer Mieterinnen und Mietern auswertet und verarbeitet?

23

Werden Immobilienunternehmen und Wohnungsgesellschaften von der Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Nutzung von Big Data überprüft und sind der Bundesregierung hier Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz bekannt (bitte einzeln auflisten)?

24

Sind allgemein im Bereich des Big Data Gesetzesvorhaben bzw. -änderungen vor allem hinsichtlich im Bereich des Datenschutzes (automatisierte Profilerstellungen, Auswertung sozialer Netzwerke, s. Vorbemerkung) und der Datensicherheit geplant, wenn ja, was genau ist geplant, und wenn nein, erachtet die Bundesregierung den bestehenden gesetzlichen Rahmen als ausreichend?

25

Welchen Einfluss hat nach Meinung der Bundesregierung Big Data auf den Immobilienmarkt und konterkariert Big Data das Gesetz zur „Mietpreisbremse“?

Berlin, den 25. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen