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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Tabaklobby und Tabakregulierung

Werbung, Promotion und Sponsoring für Tabakerzeugnisse, Krankheitskosten durch Tabakkonsum, Todesfälle, Gewinne der Tabakindustrie, Beginn der Arbeiten am Referentenentwurf betr. Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Tabakerzeugnisse im BMEL, Treffen mit Vertretern der Industrie, Erfassung von Gesprächen mit der Tabaklobby in versch. Ressorts, Informationsanspruch nach Informationsfreiheitsgesetz, Anzahl der Anfragen auf Informationszugang, Umgang mit dem Referentenentwurf sowie Regeln und Vorschriften betr. Weitergabe, Begründung der Herausnahme der ausnahmslosen Verbote von Tabakwerbung im Kino und -außenwerbung<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

03.03.2017

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1106327.01.2017

Tabaklobby und Tabakregulierung

der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der Unterzeichnung der WHO-Tabakrahmenkonvention (WHO Framework Convention on Tobacco) im Jahr 2003 (Inkrafttreten 2005) hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die tabakbedingten gesundheitlichen und gesellschaftlichen Schäden einzugrenzen. Hierzu gehört laut Vertragstext, „ein umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring“ zu erlassen. Als Werbung wird „jede Form der kommerziellen Kommunikation, Empfehlung oder Handlung mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, ein Tabakerzeugnis oder den Tabakgebrauch unmittelbar oder mittelbar zu fördern“ verstanden. Laut Vertragstext hätte dieses Verbot innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden sollen – also bis 2010. Dennoch finden weiterhin verkaufsfördernde Aktivitäten von Tabakerzeugnissen statt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11613 sowie aktuell DHS 2016: Jahrbuch Sucht 2016, S. 63-67). Die WHO-Tabakrahmenkonvention ist der einzige völkerrechtlich verbindliche internationale Vertrag im Gesundheitsbereich.

Im Jahr 2012 begründete die Bundesregierung das Ausbleiben eines Verbots etwa der Außen- und Kinowerbung damit, dass neun Jahre nach Unterzeichnung des WHO-Vertrags „die Diskussion innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“ sei (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11613). Dies empört aus Sicht der Fragesteller umso mehr, als auch der Deutsche Bundestag schon im Jahr 2004 mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Tabakrahmenübereinkommen der Bundesregierung einen eindeutigen Handlungsauftrag gegeben hat, den Vertragstext umzusetzen und damit alle Formen des Tabakmarketings zu unterbinden.

Am 25. Juni 2015 legte dann das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vor, das ein Komplettverbot von Außen- und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse beinhaltete. Innerhalb der Bundesregierung konnte sich dieses Anliegen jedoch nicht durchsetzen. So beinhaltete ein neuer Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vom 4. November 2015 kein Komplettverbot von Kinowerbung. Außenwerbung sollte erst ab dem Jahr 2018 verboten werden. Der am 28. Juni 2016 eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/8962) sah nun ein Verbot für Außenwerbung sogar erst ab dem Jahr 2020 vor. Ohne Komplettverbot von Tabakwerbung ist jedoch zu erwarten, dass sich die Tabakwerbung in die nichtregulierten Bereiche – wie etwa die Kinowerbung, Promotion und Sponsoring von Veranstaltungen mit regionaler und lokaler Bedeutung – verlagern wird.

Aus Sicht der Fragesteller hat die Bekämpfung von sozialen und gesundheitlichen Folgeproblemen durch den Tabakkonsum eine hohe Priorität. Gesundheit ist ein Menschenrecht und es ist die Pflicht des Staates, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Das muss wichtiger sein als Überlegungen zur Wirtschaftsförderung oder zum Steueraufkommen. Allerdings gibt die Tabaklobby offen zu, „über Jahrzehnte einen guten Draht zur Politik aufgebaut“ zu haben. In Deutschland sei es wie in keinem anderen Land so einfach, mit der Politik ins Gespräch zu kommen (vgl. www.fr-online.de/wirtschaft/tabakindustrie-im-dunstkreis-der-tabak-lobby, 1472780,20775826.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie hoch lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für Werbung, Promotion und Sponsoring für Tabakerzeugnisse seit 2013 bis einschließlich 2016 (bitte nach direkter Werbung, Außenwerbung, Werbung im Kino, sonstige Werbung und keine Zuordnung, Promotion und Sponsoring sowie nach Jahren auflisten)?

2

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen finanziellen Schäden für Kranken-, Pflege und Rentenversicherungen durch Tabakkonsum seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Todesfälle durch aktives und passives Rauchen seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Gewinne der Tabakindustrie seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?

5

In welchem Monat begann die Arbeit am Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse im Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, der am 25. Juni 2015 fertig gestellt wurde?

6

Wie viele Treffen fanden zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Tabakindustrie und der Bundesregierung seit Beginn der 18. Legislaturperiode statt (bitte nach Datum, Verband, Ministerien und Ebene auflisten)?

a) In welcher Form fand die Vorbereitung zu den einzelnen Treffen statt (z. B. Erstellung von Vermerken)?

b) Bei welchen Treffen wurde ein Gesprächsprotokoll geführt, bei welchen Gesprächen wurde kein Gesprächsprotokoll geführt?

c) Bei welchen Treffen wurde ein Ergebnisprotokoll geführt, bei welchen Treffen wurde kein Ergebnisprotokoll geführt (bitte nach Monat, Verband und Ministerien auflisten)?

d) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Tabakwerbeverbot gesprochen?

7

Inwiefern kommen die Ministerien einheitlichen und gleichen Transparenzstandards nach, wenn das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium für Gesundheit alle Gesprächstermine auf ihrer Internetseite veröffentlichen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jedoch nur Gesprächstermine auf der Leitungsebene erfasst (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/7008)?

8

Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Handhabung zur Erfassung von Gesprächsterminen mit der Tabaklobby in den einzelnen Ressorts (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/7008)?

9

Inwiefern plant die Bundesregierung, etwa durch die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin, für einheitliche und gleiche Transparenzstandards zur Erfassung von Gesprächsterminen mit der Tabaklobby in den unterschiedlichen Ressorts zu sorgen?

10

Nach welchen Kriterien entscheiden die Bundesregierung bzw. die zuständigen Ministerien, ein Gesprächs- oder Ergebnisprotokoll bei Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Tabaklobby zu führen?

11

Wie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Ministerien zur internen Bearbeitung von zukünftigen Vorgängen nachvollziehen, was bei den Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Tabaklobby besprochen oder entschieden wurde, wenn keine Protokolle vorliegen?

12

Wie kommt die Bundesregierung den Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes nach, insbesondere der Möglichkeit der Akteneinsicht für Dritte, wenn keine Protokolle bei Gesprächen zwischen Bundesregierung bzw. den Ministerien und Vertreterinnen und Vertretern der Tabaklobby stattfinden?

13

Wie kommt die Bundesregierung den Leitlinien für die Umsetzung von Artikel 5.3 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs nach, insbesondere Leitlinie 2, wonach Vertragsparteien sicherstellen sollen, „dass jede Interaktion mit der Tabakindustrie zu Belangen der Eindämmung des Tabakgebrauchs oder der öffentlichen Gesundheit rechenschaftspflichtig und transparent ist“?

14

Wie stellt die Bundesregierung zukünftig sicher, dass Gesprächs- und/oder Ergebnisprotokolle bei Treffen zwischen der Bundesregierung bzw. den Ministerien und Vertreterinnen und Vertretern der Tabaklobby geführt werden?

15

Wie viele Anfragen auf Informationszugang erhielten die Bundesministerien über Treffen mit Vertretern der Tabaklobby seit 2013 (bitte nach Ministerien auflisten)?

16

Wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom 25. Juni 2015 an externe juristische Personen (Firmen, Vereine, Verbände) mit Bitte um Stellungnahme verschickt?

a) Durch welche Ministerien erfolgte die Verschickung?

b) An welchem Datum erfolgte die Verschickung?

c) An welche juristischen Personen erfolgte eine Bitte um Stellungnahme?

17

Wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom 25. Juni 2015 in Fachgesprächen oder Anhörungen zusammen mit externen juristischen Personen erörtert?

a) Welche juristischen Personen erhielten eine Einladung zu einem Fachgespräch oder einer Anhörung?

b) Welche Ministerien haben zu Fachgesprächen oder Anhörungen eingeladen?

c) Wann erfolgte die Einladung zu Fachgesprächen oder Anhörungen (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)?

d) Wie viele Fachgespräche oder Anhörungen fanden zum Referentenentwurf statt (bitte nach Datum und Ministerien aufschlüsseln)?

e) Welche juristischen Personen nahmen an den Fachgesprächen oder Anhörungen teil (bitte nach einzelnen Fachgesprächen und zuständigen Ministerien aufteilen)?

18

Wurde der Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom 4. November 2015 an externe juristische Personen mit der Bitte um Stellungnahme verschickt?

a) Durch welche Ministerien erfolgte die Verschickung?

b) An welchem Datum erfolgte die Verschickung?

c) An welche juristischen Personen erfolgte eine Bitte um Stellungnahme?

19

Wurde der Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom 4. November 2015 in Fachgesprächen oder Anhörungen zusammen mit externen juristischen Personen erörtert?

a) Welche juristischen Personen erhielten eine Einladung zu einem Fachgespräch oder einer Anhörung?

b) Welche Ministerien haben zu Fachgesprächen oder Anhörungen eingeladen?

c) Wann erfolgte die Einladung zu Fachgesprächen oder Anhörungen (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)?

d) Wie viele Fachgespräche oder Anhörungen fanden zum Referentenentwurf statt (bitte nach Datum und Ministerien aufschlüsseln)?

e) Welche juristischen Personen nahmen an den Fachgesprächen oder Anhörungen teil (bitte nach einzelnen Fachgesprächen und zuständigen Ministerien aufteilen)?

20

Welchen Regeln und Vorschriften unterliegt die Weitergabe von Referentenentwürfen innerhalb der Ministerien zur Bewertung an Dritte?

21

Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der adressierten juristischen Personen zur Bewertung des oben genannten Referentenentwurfs?

22

Inwiefern haben die Bundesregierung bzw. die zuständigen Ministerien oder deren nachgeordnete Behörden im Jahr 2016 Spenden oder sonstige finanzielle, personelle oder fachliche Unterstützung von der Tabakindustrie oder verbundenen Stiftungen erhalten, und wie hoch war der Wert der jeweiligen Unterstützung?

23

Wie hoch waren die Parteispenden aus der Tabakindustrie in den letzten fünf Jahren (bitte nach Partei, Spender und Jahr aufschlüsseln)?

24

Wie begründet die Bundesregierung aus gesundheitspolitischer Sicht die Herausnahme des ausnahmslosen Verbots von Tabakwerbung im Kino, welches noch im Referentenentwurf vom 25. Juni 2015 vorgesehen war, im Vergleich zum Referentenentwurf vom 4. November 2015 und des jetzigen Entwurfs der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/8962)?

25

Wie begründet die Bundesregierung aus gesundheitspolitischer Sicht die Herausnahme des ausnahmslosen Verbots von Tabakaußenwerbung, welches noch im Referentenentwurf vom 25. Juni 2015 vorgesehen war, im Vergleich zum Referentenentwurf vom 4. November 2015?

26

Wie begründet die Bundesregierung aus gesundheitspolitischer Sicht die Verschiebung des Außenwerbeverbots von 2018 auf 2020, wie im jetzigen Entwurf der Bundesregierung vorgesehen (Bundestagsdrucksache 18/8962) im Vergleich zum Referentenentwurf vom 4. November 2015?

27

Inwiefern steht das geplante Außenwerbeverbot für 2020 sowie die Ausnahmen für Kinowerbung im Widerspruch zum Gesetz zu dem Tabakrahmenübereinkommen, das zu einem Verbot aller Formen der Tabakwerbung bis 2010 verpflichtet und direkte Gesetzeswirkung in Deutschland hat?

28

Bleibt die Bundesregierung bei der Ansicht, dass sie verfassungsrechtlich nicht daran gehindert wird, dem „Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Unternehmen und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2036).

29

Welche Programme fördert die Bundesregierung als wirtschaftlich realisierbare Alternative für Tabakanbauerinnen und Tabakanbauer, Tabakarbeiterinnen und Tabakarbeiter sowie Einzelverkäuferinnen und Einzelverkäufer?

Berlin, den 26. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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