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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Überflüge von Militärflugzeugen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10783)

Statistische Erfassung von Tiefflügen, Flugstunden für Tiefflüge strahlgetriebener Kampfflugzeuge zwischen 2012 und 2016, Umsetzung der jährlichen Obergrenze, militärische Flüge anderer Nationen seit 2012, Quellennutzung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage, Lärmschutzmaßnahmen seit Beginn der 18. Wahlperiode, Lärmmessungen zwischen 2014 und 2016, Schaffung rechtlicher Grundlagen, berechtigte Beschwerden von Anwohnern gegen Fluglärm, weitere Verstöße; Flugbeschränkungsgebiete über der Sächsischen Schweiz sowie deutsch-tschechischen Grenzregion, abweichende Nutzung, Zunahme der Überflüge im Jahr 2016<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

22.02.2017

Aktualisiert

14.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 18/1109401.02.2017

Überflüge von Militärflugzeugen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10783)

der Abgeordneten Dr. André Hahn, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit Datum vom 27. Dezember 2016 antwortete die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Überflüge von Militärflugzeugen“ auf Bundestagsdrucksache 18/10783. Teilweise antwortet die Bundesregierung auf die Fragen allerdings widersprüchlich, unvollständig oder gar nicht.

So verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 10 auf die umfassende Erfassung, Dokumentierung und Speicherung aller Flugbewegungen über der Bundesrepublik Deutschland, ist aber andererseits nicht bereit, die Fragen 3, 4, 5, 6, 11, 14 und 20 zu beantworten.

Auch erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 18, dass sie sich für eine Begrenzung der Lärmbelastungen durch den militärischen Flugbetrieb einsetzt, andererseits verweist sie auf die fehlenden Rechtsgrundlagen für Messungen der Lärmbelastung.

Eine solche Informationspolitik grenzt nach Ansicht der Fragesteller an Irreführung. Der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit haben ein Recht, von der Flugbetriebs- und Informationszentrale des Luftfahrtamts der Bundeswehr Auskunft über Art und Anzahl der Tiefflüge zu erhalten, die von der Bundeswehr oder anderen Militärorganisationen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Schließlich ist die Bundesregierung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verpflichtet, nicht nur alle Informationen mitzuteilen, über die sie verfügt, sondern auch solche, die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Warum wird die Anzahl von Tiefflügen nicht statistisch erfasst, obgleich militärische und zivile Radardaten offenkundig vorliegen (siehe Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/10783) und obwohl Militärflüge im Land seit längerer Zeit ein Thema von großem öffentlichen Interesse ist, sie die Lebensbedingungen in den Regionen erheblich belasten und auch hinsichtlich der Akzeptanz der Tätigkeit der Bundeswehr in der Bevölkerung eine nicht unbedeutende Rolle spielen?

2

Wie gewährleistet die Bundesregierung und die Bundeswehr die Umsetzung der Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 1. August 2014, mit der für Tiefflüge strahlgetriebener Kampfflugzeuge im deutschen Luftraum unterhalb von 1 000 Fuß (330 Meter) über Grund 1 600 Flugstunden als jährliche Obergrenze festgelegt wurde? Wie wird das dokumentiert, und wo ist das öffentlich zugänglich?

3

Wie viele solcher Flugstunden unterhalb von 1 000 Fuß gab es im deutschen Luftraum in den Jahren 2012 bis 2016 (bitte nach Jahren für den gesamten Luftraum sowie für die einzelnen Bundesländer und Sonderflugzonen bzw. Flugbeschränkungsgebiete aufschlüsseln)? Wie viele dieser Flugstunden gab es in einer Flughöhe zwischen 2 000 und 1 000 Fuß (bitte ebenso aufschlüsseln)?

4

Wie viele militärische Flüge anderer Nationen gab es im deutschen Luftraum in den Jahren 2012 bis 2016 (bitte nach Jahren, Nationen, Anzahl der Flüge sowie der Flugstunden im Tiefflug aufschlüsseln)?

5

Warum sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, unter Zuhilfenahme der „Zentralen Datenbank militärischer Flugbetrieb – ZDmF“ (siehe Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/10783), die Fragen 3, 4, 5, 6, 11, 14 und 20 auf Bundestagsdrucksache 18/10573 sachgerecht zu beantworten bzw. wie lauten diese Antworten nach Nutzung dieser Quelle?

6

Was hat die Bundesregierung in der 18. Wahlperiode getan, um die Lärmbelastungen durch den militärischen Flugbetrieb zu begrenzen, und welche Ergebnisse wurden dabei erreicht (bitte die einzelnen Aktivitäten mit den jeweilig zuständigen Bundesbehörden nennen)?

7

Inwieweit hält es die Bundesregierung für sinnvoll bzw. notwendig, rechtliche Grundlagen für Lärmmessungen sowie die Bewertung der Fluglärmbelastung bei der Einrichtung von Flugbeschränkungsgebieten zu schaffen, und welche diesbezüglichen Aktivitäten gab es von ihr bisher dazu?

8

Welche Lärmmessungen im Zusammenhang mit dem militärischen Flugbetrieb gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Ergebnisse gab es bei diesen Messungen (bitte einzeln nennen)?

9

Wie viele der Beschwerden im Fluggebiet ED-R 401 (siehe Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/10783) waren im Ergebnis der Prüfung berechtigt, und welche Konsequenzen zogen diese berechtigten Beschwerden nach sich? Wer hat über die Berechtigung bzw. über die Konsequenzen entschieden?

10

Wie viele Beschwerden gegen Fluglärm sind insgesamt in den Jahren 2014 bis 2016 bei der Flugbetriebs- und Informationszentrale (FLIZ) des Luftfahrtamtes der Bundeswehr eingegangen, und wie viele waren im Ergebnis der Prüfung berechtigt (bitte nach Jahren, Bundesländern und Sonderflugzonen bzw. Flugbeschränkungsgebiete aufschlüsseln)? Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus diesen berechtigten Beschwerden? Wer hat über die Berechtigung bzw. über die Konsequenzen entschieden?

11

Wie viele weitere Verstöße gab es in den Jahren 2014 bis 2016, die nicht durch Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, sondern aufgrund der eigenen Datenerfassung und Auswertung durch die FLIZ offenkundig wurden (bitte nach Jahren, Bundesländern und Sonderflugzonen bzw. Flugbeschränkungsgebiete aufschlüsseln)?

12

Wie genau sind die Flugbeschränkungsgebiete ED-R 208A und 208B sowie ED-R 308 definiert? Wo sind die Grenzen, und in welchem Maße darf von diesen ausgewichenen Flächen abgewichen werden? Wie begründet die Bundesregierung die militärischen Tiefflüge in der Sächsischen Schweiz und im Elbtal, obwohl das sogenannte Flugbeschränkungsgebiet rund 50 Kilometer westlich der Sächsischen Schweiz liegt (siehe Militärisches Luftfahrthandbuch Deutschland aus dem Jahr 2014)?

13

Welche Flugbeschränkungsgebiete gibt es in der deutsch-tschechischen Grenzregion (bitte die grenzüberschreitenden sowie die deutschen und tschechischen Gebiete genau ausweisen)?

14

Welche inhaltliche Begründung hat die Bundesregierung für die Zunahme militärischer Flüge über die Sächsische Schweiz im Jahr 2016 gegenüber 2014 und 2015?

15

Welche konkreten Kontakte gibt es zwischen den Verantwortlichen für diese militärischen Flüge und den Verantwortlichen in der Politik bzw. den öffentlichen Verwaltungen der betroffenen Bundesländer, Landkreise und Kommunen? Wenn es solche nicht gibt, warum nicht?

Berlin, den 1. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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