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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Menschrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Uranabbau in Namibia

Position zum Uranabbau hinsichtl. der Sicherung von Menschenrechts-, Umwelt- und Sozialstandards, Gesundheitsrisiken, diesbzgl. Informationsquellen, Uranimporte der Bundesrepublik, Umfang und Wirkungen von Direktinvestitionen im Uranabbau sowie Investitionen der Entwicklungszusammenarbeit, Uranabbau als Teil der bilateralen Zusammenarbeit, Ergebnisse bzgl. der Entwicklung von Nachhaltigkeit sowie erneuerbaren Energien<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.03.2017

Antwortdauer

31 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1114810.02.2017

Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Uranabbau in Namibia

der Abgeordneten Inge Höger, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat nach der Katastrophe von Fukushima im Jahr 2011 den Atomausstieg beschlossen. Trotzdem wurde in Deutschland laut Umweltbundesamt im Jahr 2014 15,5 Prozent des Bruttostroms aus Uran hergestellt (www.umweltbundesamt.de/daten/energie-als-ressource/primaerenergiegewinnungimporte).

Der Abbau von Uran birgt größte Gefahren für Mensch und Umwelt und in vielen Uran abbauenden Staaten, wie z. B. Namibia, ist die effektive Einhaltung von Gesetzen und Auflagen zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht garantiert (www.zeit.de/2011/15/uranabbau-afrika-umwelt). Radioaktiver Abraum wird unter freiem Himmel gelagert, Grundwasser und Boden werden über Generationen hinweg kontaminiert (www.criirad.org/actualites/dossier2012/namibie/CRIIRAD-namibia-prelim.pdf) und die Menschen leiden an durch die Radioaktivität verursachten Krebserkrankungen (www.zeit.de/wirtschaft/2014-02/namibia-uran-mine-export).

Namibia ist eines der am dünnsten besiedelten Länder der Erde und verfügt über eines der größeren Uranvorkommen. Von den weltweiten Uranressourcen von insgesamt ca. 5,7 Millionen Tonnen Uran entfielen im Jahr 2015 etwa 267 000 Tonnen auf Namibia beziehungsweise 5 Prozent der weltweiten Uranressourcen (www.world-nuclear.org/information-library/nuclear-fuel-cycle/uranium-resources/supply-of-uranium.aspx). Die Bodenschätze Diamanten, Kupfer und Uran allein machen ungefähr 40 Prozent des Exportvolumens aus und gehen zur Hälfte nach Europa (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Namibia/Wirtschaft_node.html).

Von 1885 bis zum Ersten Weltkrieg waren große Teile des heutigen namibischen Staatsgebietes deutsche Kolonie („Deutsch-Südwestafrika“). Seit der Unabhängigkeit der Republik Namibia im Jahr 1990 haben sich bilaterale Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Der bilaterale Handelsaustausch zwischen beiden Länder belief sich im Jahr 2014 auf rund 274 Mio. Euro (Importe aus Namibia repräsentieren knapp 155 Mio. Euro). Dazu liegt der Gesamtbestand deutscher Direktinvestitionen in Namibia bei knapp 90 Mio. Euro. Seit 1990 wurden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit 800 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, mit den vorliegenden drei Schwerpunkten: Management natürlicher Ressourcen, Transport und Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Namibia/Bilateral_node.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Uranabbau in Namibia hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechts-, Umwelt- und Sozialstandards?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen von Minenarbeiterinnen und Minenarbeitern in Namibia?

3

a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gesundheitsrisiken für Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter, deren Familien und die Bewohnerinnen und Bewohner der an Uranabbaustätten angrenzenden Regionen Namibias vor (www.3sat.de/page/?source=/nano/umwelt/156271/index.html)?

b) Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Informationen diesbezüglich?

4

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Risikos vor, dass der radioaktiv kontaminierte Sand aus der Uranabbauregion in Namibia auch in umliegende Regionen weitergetragen wird und somit auch die Gesundheit der Menschen in weiter entfernten Gebieten gefährden könnte (http://umweltfairaendern.de/2014/02/rohstoff-uran-uranbergbau-macht-krank-ein-beispiel-aus-namibia/)?

5

Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Informationen diesbezüglich?

6

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Uran aus Namibia (über Zwischenländer wie z. B. Frankreich) in die Bundesrepublik Deutschland importiert wird?

7

Wie viele Tonnen Uran wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in die Bundesrepublik Deutschland importiert?

8

Über welche Drittländer wurde das Uran importiert, welches in den Jahren 2014, 2015 und 2016 nach Deutschland eingeführt wurde (bitte detaillierte Auflistung)?

9

Aus welchen Ländern wird aktuell (2017) Uran importiert (bitte detaillierte Auflistung)?

10

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Ursprung des Urans vor, das nach Deutschland importiert wird?

11

Welche Menschenrechts- und Umweltstandards sind für die Bundesregierung maßgeblich für den Import von Uran, und wo werden diese Kriterien festgehalten?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang und Wirkung von Direktinvestitionen in Uranabbau (90 Mio. Euro – www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Namibia/Bilateral_node.html), die deutsche Unternehmen getätigt haben?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang und Wirkung der Investitionen, die Deutschland im Rahmen der deutsch-namibischen Entwicklungszusammenarbeit getätigt hat?

14

Was haben Bundesregierung und – nach Kenntnissen der Bundesregierung – die Regierung Namibias in den Bereichen „Management natürlicher Ressourcen“ und „Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung“ im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unternommen (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Namibia/Bilateral_node.html)?

15

Ist Uranabbau Teil der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Namibia?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über positive Ergebnisse bezüglich nachhaltiger Entwicklung und der Entwicklung erneuerbarer Energien in Namibia im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit?

Berlin, den 9. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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