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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit an der Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Beschäftigung

Erteilung von Aufenthaltstiteln 2014-2016, Ablehnungsentscheidungen durch die Bundesagentur für Arbeit, Ablehnungsgründe, Nichtbesetzung offener Stellen, Bearbeitungsdauer der Zustimmungsanfragen, zuständiges Personal, gerichtliche Verfahren nach Verweigerung der Zustimmung<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.02.2017

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1114913.02.2017

Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit an der Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Beschäftigung

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Beschäftigung setzt grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 39 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) voraus. Die Bundesagentur für Arbeit prüft in den Fällen, in denen der Aufenthaltstitel nicht ausnahmsweise ohne ihre Zustimmung erteilt werden kann, ob der Zustimmung nicht nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt entgegenstehen. Sie prüft außerdem, ob für die jeweilige Stelle keine vorrangigen Bewerberinnen und Bewerber (deutsche Staatsangehörige und ihnen beschäftigungserlaubnisrechtlich gleichgestellte Personen) zur Verfügung stehen und ob die Bewerberinnen und Bewerber nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden. Diese Prüfung ist teilweise sehr aufwendig und ihre Dauer ist für Bewerberinnen und Bewerber einerseits sowie anstellende Betriebe andererseits kaum einzuschätzen. Damit stellt sie eine wesentliche Hürde bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar.

Sollten die erfragten Daten derzeit nicht statistisch aufbereitet vorliegen, sei vorsorglich auf die Pflicht der Bundesregierung hingewiesen, den Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu verschaffen (BVerfGE 57, 1). Zur zeitnahen Erfüllung dieser Pflicht kann aus Sicht der Fragesteller ggf. eine stichprobengestützte Beantwortung beitragen (etwa auf Grundlage einer kurzfristigen Abfrage bei einigen relevanten Behörden).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung wurden in den Jahren 2014 bis 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung erteilt (bitte nach Rechtsgrundlagen, Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)? In wie vielen dieser Fälle bedurfte es nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (bitte nach Rechtsgrundlagen, Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)?

2

In wie vielen Fällen hat die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2014 bis 2016 die Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung a) wegen nachteiliger Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt (§ 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a AufenthG), b) infolge der Vorrangprüfung (§ 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1b AufenthG) oder c) wegen ungünstigeren Arbeitsbedingungen (§ 39 Absatz 2 Satz 1 AufenthG in fine) verweigert (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

In wie vielen Fällen konnten in den Jahren 2014 bis 2016 Stellen, bei denen die Zustimmung wegen der Vorrangprüfung verweigert wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung anschließend nicht besetzt werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

In wie vielen Fällen blieben in den Jahren 2014 bis 2016 Stellen, bei denen die Zustimmung wegen der Vorrangprüfung verweigert wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung a) länger als einen Monat, b) länger als zwei Monate, c) länger als drei Monate nach der Verweigerung der Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung unbesetzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wie viel Zeit beanspruchte die Prüfung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2016 durchschnittlich (bitte nach Bundesländern und – soweit möglich – Branchen aufschlüsseln), und inwiefern hält die Bundesregierung diese Dauer für angemessen?

6

Wie viele Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit sind derzeit mit der Prüfung der Zustimmung befasst?

7

In wie vielen Fällen war die Verweigerung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens (bitte nach Bundesländern und Verfahrensstand bzw. Verfahrensausgang aufschlüsseln)?

Berlin, den 10. Februar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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