BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Lage der Flüchtlinge in Libyen

Machtzentren in Libyen und diesbzgl. Konsequenzen für die bilaterale Zusammenarbeit, Kontakte Russlands, Rückführungen durch Schiffe der Mission EUNAVFOR MED, völkerrechtliche Voraussetzungen für ein Vorgehen innerhalb der libyschen Territorialgewässer, Anzahl und Situation von Migranten in Libyen, Menschenrechtsverletzungen, Maßnahmen des 10-Punkte-Plans der bilateralen und europäischen Zusammenarbeit, Aufwuchs der Mission EUBAM Libyen, Finanzmittel im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und aus dem Nothilfe-Treuhandfonds<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.03.2017

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1122413.02.2017

Lage der Flüchtlinge in Libyen

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vor dem Sturz des Machthabers Muammar al-Gaddafi im Jahr 2011 war das ölreiche Libyen selbst Ziel arbeitssuchender Migranten aus anderen afrikanischen Staaten. Mit ihrer Intervention zum Sturz von Ghadhafi hätten die Westmächte in Libyen ein Chaos ohnegleichen hinterlassen, das in nichts hinter dem Syriens zurückstehe und eine neue Ordnungsmacht förmlich einlade (www.nzz.ch/international/russlands-ambitionen-am-mittelmeer-wird-libyenein-zweites-syrien-ld.141047). Heute aber drohen willkürliche Festnahmen, Zwangsarbeit, Folter, Entführungen und Vergewaltigungen. Deshalb versuchen Zuwanderer, die vor einigen Jahren womöglich noch in Libyen geblieben wären, über das Meer nach Europa zu kommen. Die gefährliche Überfahrt wird inzwischen als die sicherere Option betrachtet (www.migazin.de/2017/02/ 06/migranten-libyen-dramatische-zustaende-fluechtlinge/).

Aktuelle Berichte führen erneut die furchtbaren Zustände in libyschen Haftzentren für Flüchtlinge in Libyen vor Augen. Seit Jahren ist bekannt, dass die Flüchtlinge in diesen Haftzentren nicht nur furchtbaren Lebensbedingungen ausgesetzt sind, sondern auch regelmäßig vom libyschen Wachpersonal erniedrigt, verprügelt, in die Zwangsarbeit verkauft und vergewaltigt werden. Immer wieder kommt es zu Morden an Internierten. Ein am Wochenende in kurzen Passagen bekannt gewordener Bericht der deutschen Botschaft in Niger nennt die Verhältnisse zumindest in privaten Haftzentren „KZ-ähnlich“ (www.welt.de/ politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html).

Trotzdem haben die Staats- und Regierungschefs am 3. Februar 2017 auf dem der Europäische Rat (ER) einen Zehn-Punkte-Plan beschlossen, der ein Schließen der sogenannten zentralen Mittelmeerroute zum Ziel hat. Er sieht insbesondere eine stärkere Zusammenarbeit mit Libyen vor. Das von einem jahrelangen Bürgerkrieg zerrüttete Land ist mit Abstand das wichtigste Transitland für Migranten, die von Afrika aus nach Europa wollen. Bereits im Vorfeld hatte die die maltesische Ratspräsidentschaft einen Entwurf der Gipfelerklärung mit konkreten Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration sowie zwei Nonpaper zur externen Dimension der Migration mit dem Schwerpunkt Libyen und der zentralen Mittelmeerroute abgegeben.

Dazu ist eine engere Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache vorgesehen, die schon jetzt im Rahmen der EU-„Operation Sophia“ (EUNAVFOR MED) trainiert wird – auch von deutschen Soldaten. Die Küstenwache ist dafür berüchtigt, Gewalt gegen Flüchtlinge anzuwenden – zuweilen mit Todesfolge – und auch vor Angriffen auf Schiffe von Hilfsorganisationen nicht zurückzuschrecken (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59529). Mit dem geplanten Ausbau der Kooperation mit der Küstenwache, ist nicht nur mit einem deutlichen Anstieg der Zahl in libyschen Haftzentren internierter Flüchtlinge zu rechnen, sondern auch die Zahl der Opfer von Folter der furchtbaren Lebensbedingungen, von Folter, Vergewaltigung, Versklavung und Mord (www.welt.de/ politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html).

Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wirbt für ein Flüchtlingsabkommen mit Libyen nach dem Vorbild des Türkei-Paktes (www.tagesschau.de/ausland/eu-fluechtlinge-145.html). Im Jahr 2016 kamen nach EU-Angaben rund 181 000 Menschen in Booten über das zentrale Mittelmeer nach Europa. 90 Prozent von ihnen legen demnach in Libyen ab. Menschenrechtler warnen vor einem Flüchtlingspakt mit Libyen, weil Flüchtlinge und Migranten dort eingesperrt, misshandelt, ausgebeutet und ermordet werden (www.migazin.de/2017/02/06/eu-gipfelmalta-libyen-fluechtlinge/).

Hilfsorganisationen üben dagegen scharfe Kritik an den Plänen der EU. Eine Zusammenarbeit mit Libyen, die vor allem der Abwehr von Migranten und Flüchtlingen diene, werfe die europäischen Grundwerte über Bord, kritisierte Oxfam. Die Organisation Pro Asyl und der Paritätische Wohlfahrtsverband sprachen in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von einem „Tiefpunkt europäischer Flüchtlingspolitik“ (DPA-Meldung vom 3. Februar 2017). „Der schändliche Deal, den die EU mit Libyen angepeilt hat, wird Zehntausende Menschen in einem von Konflikten zerrissenen Land einsperren, in dem sie ein hohes Risiko von Folter und Ausbeutung haben“, sagte die Brüsseler Direktorin von Amnesty International, Iverna McGowan, dem Evangelischen Pressedienst (epd vom 3. Februar 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher), dass in Libyen mindestens drei Machtzentren bestehen, wonach eine die sogenannte libysche Einheitsregierung unter Premierminister Fajes al Sarradsch in Tripolis ist, eine weitere die eigentlich abgewählte Regierung der Nationalen Rettung sowie der immer weiter an Einfluss gewinnende General Chalifa Haftar und das formal gewählte Parlament im Osten des Landes (www.tagesschau.de/ausland/libyen-fluechtlinge-113.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Kooperation in Libyen?

2

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher), dass Russland „mit beiden Machtzentren in Libyen“, also mit der Einheitsregierung unter Premierminister Fajes al Sarradsch und General Chalifa Haftar zusammenarbeitet (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ unterstuetzt-putin-general-haftar-in-libyen-14835324-p2.html)?

3

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher), dass Russland und Ägypten ein Treffen zwischen Fajes al Sarradsch und Chalifa Haftar vermittelt haben (www.faz.net/aktuell/politik/ ausland/unterstuetzt-putin-general-haftar-in-libyen-14835324-p2.html)?

4

Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Unionsrecht vereinbar, Schutzsuchende, die zwischen der italienischen und libyschen Küste durch die an der GSVP-Mission (GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) EUNAVFOR MED Operation SOPHIA eingesetzten Schiffe (speziell auch der der Bundesmarine) aus Seenot gerettet werden, nach Libyen zurückzuführen, wenn diese Aufgegriffenen ihre Absicht zu verstehen geben, Asyl zu beantragen und Schutz vor Zurückweisung suchen oder wenn diese Absicht aus den Umständen eindeutig zu erkennen ist?

5

Welche rechtlichen und praktischen Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen erfüllt sein, um Schutzsuchende ohne inhaltliche Prüfung ihres Schutzgesuchs nach einem Aufgriff auf See nach Libyen zurückschicken zu können (etwa im Rahmen des EU-Konzepts eines ersten Asylstaats bzw. sicheren Drittstaats)?

6

Inwiefern erfordern Rückführungen auch nach Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Prüfung des Einzelfalls, und was müssen solche Prüfungen beinhalten, bzw. wie müssen sie ausgestaltet sein, und inwieweit ist dies auf den an der GSVP-Mission EUNAVFOR MED Operation SOPHIA beteiligten Schiffen gewährleistet?

7

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine pauschale Rückführung nach Libyen aller aus Seenot Geretteten ohne jegliche Prüfung nach unionsrechtlichen Maßgaben zulässig?

8

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die völkerrechtlichen Voraussetzungen für Phase 2b und 3 auch ohne Resolution des UN-Sicherheitsrats für ein Vorgehen gegen sogenannte „Schlepper“ auf fremdem Territorium gegeben?

9

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die völkerrechtlichen Voraussetzungen für Phase 2b und 3 gegeben, wenn die „Regierung der nationalen Einheit“ Libyens ihre Zustimmung gibt?

10

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich zwischen 700 000 und einer Million Migranten in Libyen aufhalten, wobei die meisten aus Ägypten, dem Niger, Sudan, Nigeria, Bangladesch, Syrien und Mali stammen (www.migazin.de/2017/02/06/migranten-libyen-dramatische-zustaende-fluechtlinge/)?

11

Inwieweit trifft es zu, dass die deutsche Botschaft in Nigers Hauptstadt Niamey in einer sogenannten diplomatischen Korrespondenz (intern: „Drahtbericht“) an das Bundeskanzleramt und mehrere Ministerien von „allerschwersten, systematischen Menschenrechtsverletzungen in Libyen“ berichtet hat (www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

12

Wie viele staatliche Gefängnisse der „Einheitsregierung“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen, und welche sind zugleich Haftzentren für Geflüchtete, die dem Department for Combatting Illegal Migration (DCIM), das dem Innenministerium der von der EU protegierten „Einheitsregierung“ untersteht, angegliedert sind (bitte auflisten)?

13

Wie viele private Gefängnisse gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen, und welche sind zugleich Haftzentren für Geflüchtete (bitte auflisten)?

14

Wie viele Haftzentren ausschließlich für Geflüchtete gibt es in Libyen (bitte nach staatlichen der „Einheitsregierung“ und privaten auflisten)?

15

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Haftzentren, in denen Flüchtlinge in Libyen über teilweise lange Zeiträume willkürlich festgehalten werden, gewöhnlich stark verschmutzt, schlecht belüftet, oft ohne sanitäre Einrichtungen, zuweilen mit blutverschmierten Wänden und regelmäßig überbelegt sind, so dass die Geflüchteten manchmal nur im Sitzen schlafen können (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59529), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

16

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass in vielen Haftzentren die Geflüchteten an Mangelernährung leiden, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

17

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass in vielen Haftzentren in Tripolis die Nahrung nur 35 Prozent der notwendigen Kalorien deckt bzw. zeitweise überhaupt keine Lebensmittel oder lediglich ungenießbares Trinkwasser bereitgestellt werden, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

18

Welche konkreten Maßnahmen bzw. Projekte (kurz-, mittel- und langfristige sowie prioritäre) einschließlich geplanter finanzieller Mittel sind im Rahmen des Zehn-Punkte-Plans (DPA-Meldung vom 3. Februar 2017) nach Kenntnis der Bundesregierung

a) zur zusätzlichen Unterstützung für die libysche Küstenwache bezogen auf Ausbildung und Ausrüstung;

b) zur Bündelung aller zur Verfügung stehenden Kräfte, um das Geschäftsmodell der Schleuserbanden zu zerstören;

c) zur Unterstützung von lokalen libyschen Gemeinschaften, die Migranten aufnehmen;

d) zum Aufbau von sicheren und angemessenen Aufnahmeeinrichtungen in Libyen – zusammen mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM);

e) zur Förderung von Projekten, die Migranten dazu bringen sollen, freiwillig in ihre Heimatländer zurückzukehren (IOM);

f) zum Ausbau von Informationskampagnen, die über die Gefahren der illegalen Migration aufklären;

g) zur Förderung von Projekten, die wieder eine bessere Kontrolle der Grenzen zwischen Libyen und seinen Nachbarländern ermöglichen;

h) zur Überwachung möglicher Alternativrouten;

i) zur Unterstützung von bilateralen Initiativen, die positive Entwicklungen in Libyen anstoßen sollen;

j) zur engeren Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten Libyens – auch mit dem Ziel, nicht schutzbedürftige Menschen dorthin zurückschicken zu können – geplant?

19

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, bis wann konkret die operative Einsatzfähigkeit des Netzwerkes „Seahorse Mediterranean“ zum vermeintlichen Vorgehen gegen Schleuser und Menschenhändler im Frühjahr 2017 erreicht ist (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-134_de.pdf)?

20

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die derzeit in Tunis ansässige GSVP-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes (EUBAM Libyen) mit den libyschen Behörden Möglichkeiten für eine neue größere zivile GSVP-Mission sondieren soll, und wenn ja, welche Ausrichtung soll diese haben?

21

In welcher Höhe hat Libyen in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik von der EU finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) erhalten (bitte entsprechend der Jahre die Maßnahmen einschließlich der bereitgestellten finanziellen Mittel auflisten)?

22

In welcher Höhe hat Libyen in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik von der EU finanzielle Unterstützung aus der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) erhalten (bitte entsprechend der Jahre die Maßnahmen einschließlich der bereitgestellten finanziellen Mittel auflisten)?

23

In welcher Höhe hat Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Mittel aus dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) erhalten (bitte entsprechend die Maßnahmen einschließlich der bereitgestellten finanziellen Mittel auflisten)?

Berlin, den 13. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen