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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Kontrolle von Mindestlöhnen 2016

Kontrollkompetenzen und -tätigkeit der FKS bzgl. gesetzlichem Mindestlohn, branchenspezifischem Mindestlohn und Lohnuntergrenzen in der Leiharbeitsbranche, Ermittlungsverfahren und Verstöße, verhängte Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen, nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge, Personalsituation bei der FKS, Minijob-Kontrollen und -verdienste<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.03.2017

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1130415.02.2017

Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Kontrolle von Mindestlöhnen 2016

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Dr. Tobias Lindner, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gewinnt seit ihrer Gründung im Jahr 2004 zunehmend an Bedeutung. Mittlerweile kontrolliert die FKS neben den sensiblen Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) immer mehr branchenspezifische Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit und auch den gesetzlichen Mindestlohn.

Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen nur, wenn sie effektiv und umfassend kontrolliert werden. Notwendig ist dafür eine ausreichende Kontrolldichte und dies erfordert eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der FKS. Nur wenn Mindestlöhne effektiv kontrolliert werden, entsteht ein fairer Wettbewerb. Durch effektive Kontrollen erhalten die Beschäftigten den rechtmäßigen Lohn und die Kontrollen stärken auch die verantwortungsvollen Betriebe, die sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen halten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte hatte die FKS im Jahr 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt Kontrollkompetenzen?

a) Für welche allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne nach § 7 bzw. § 7a AEntG hatte die FKS im Jahr 2016 Kontroll- und Durchsetzungskompetenzen, und für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte galten jeweils diese Branchenmindestlöhne;

b) für welche Branchen (ohne Branchenmindestlöhne) hatte die FKS im Jahr 2016 Kontrollkompetenzen entsprechend § 2a SchwarzArbG, und wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte waren in den jeweiligen Branchen davon betroffen;

c) für wie viele Betriebe und Beschäftigte galt die von der FKS zu prüfende Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (wenn Zahlen nicht exakt vorliegen, reichen Schätzwerte und bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015)?

2

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt von der FKS im Jahr 2016 durchgeführt, und wie viele davon

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die unter § 2a SchwarzArbG fallen;

c) in der Leiharbeitsbranche und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen, und

e) in welchen Branchen gab es Schwerpunktprüfungen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015)?

3

Welche prozentuale Kontrolldichte wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 insgesamt erreicht, und wie hoch war die Kontrolldichte

a) in Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind;

c) in der Leiharbeitsbranche (wenn Zahlen nicht exakt vorliegen, reichen Schätzwerte und bitte mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015)?

4

Wie viele Verstöße hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahr 2016 aufgedeckt, und wie viele davon waren

a) Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG);

b) Verstöße gegen branchenspezifische Mindestlöhne nach dem AEntG;

c) Verstöße in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind;

d) Verstöße gegen die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit und

e) andere Verstöße (bitte die 5 häufigsten Verstöße benennen; bitte mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015)?

5

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 insgesamt, und wie viele davon wurden wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenze nach dem MiLoG, AEntG und AÜG eingeleitet, und wie viele davon

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind;

c) in der Leiharbeitsbranche und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen von 2015)?

6

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die infolge von Ermittlungsverfahren verhängten Bußgelder im Jahr 2016 insgesamt, und wie hoch waren die Bußgelder wegen

a) Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG;

b) Nichtgewährung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

c) Verstößen in Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgezählt sind;

d) Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG) und

e) anderen Verstößen (bitte auch die 5 Verstöße mit den höchsten Bußgeldern benennen; bitte mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015)?

7

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmen der Ermittlungsverfahren verhängten Bußgelder im Jahr 2016 wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenze nach MiLoG, AEntG und AÜG insgesamt, und wie hoch waren die Bußgelder

a) in den jeweiligen Branchen mit spezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in den Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind;

c) in der Leiharbeitsbranche und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015)?

8

Wie viele Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 aufgrund des Verdachts auf Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuches (StGB) insgesamt, und wie viele davon

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind;

c) in der Leiharbeitsbranche und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015)?

9

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 Geld- sowie Freiheitsstrafen wegen Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB insgesamt verhängt, und wie hoch war der Anteil

a) in den jeweiligen Branchen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

b) in den jeweiligen Branchen (ohne Branchenmindestlöhne), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind;

c) in der Leiharbeitsbranche und

d) insgesamt in den restlichen anderen Branchen (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015)?

10

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sozialversicherungsbeiträge sowie Säumniszuschläge im Jahr 2016 nachgefordert, und wie hoch waren die jeweils tatsächlich vereinnahmten Summen (bitte mit Vergleichsangaben aus dem Jahr 2015)?

11

Wie hoch war im Jahr 2016 die Schadenssumme in der Jahresstatistik des Zolls nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt,

a) aus welchen Bestandteilen und in welcher Höhe jeweils, setzt sie sich konkret zusammen;

b) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns;

c) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG;

d) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme in Branchen (ohne Branchenmindestlöhnen), die in § 2a SchwarzArbG aufgeführt sind;

e) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche und

f) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme in den restlichen anderen Branchen (bitte mit Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015)?

12

Wie viele Planstellen standen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bewilligt am 1. Januar 2016 und am 1. Januar 2017 zur Verfügung,

a) wie viele Planstellen waren am 1. Januar 2016 und am 1. Januar 2017 tatsächlich besetzt, und wie viele konnten nicht besetzt werden;

b) wie viele Stellen waren Überhangpersonal aus anderen Bundesbehörden, das in den letzten Jahren zwar für die FKS bewilligt wurde, aber bis heute nicht besetzt werden konnte, und sind diese Planstellen in der Antwort zu Frage 12a enthalten;

c) wie viel Personal wurde im Jahr 2016 an welche Behörden, für welchen Zeitraum, abgeordnet;

d) wie viele Beschäftigte der FKS gingen im Jahr 2016 tatsächlich in den Ruhestand bzw. haben aus anderen Gründen ihren Dienst aufgegeben;

e) wie viel Personal wurde der FKS im Jahr 2016 neu zugeleitet, und

f) hatte die FKS am Jahresende 2016 den geplanten Personalstand entsprechend der beschlossenen Aufstockung erreicht, die aufgrund der notwendigen Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns vorgesehen war (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus den Jahren 2014 und 2015)? Wenn nein, warum nicht und wie wird die Differenz im Jahr 2017 ausgeglichen bzw. wie viel Personal soll der FKS jährlich bis zum Jahr 2021 zugeführt werden?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie der Hans-Böckler-Stiftung, nach der jede zweite Minijobberin und jeder zweite Minijobber auch nach Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro verdient (Hans-Böckler-Stiftung, 30. Januar 2017), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Studie?

14

Gab es im Jahr 2016 bei den Minijob-Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung besondere Auffälligkeiten? Wenn ja, welche? Wenn nein, wie ist das mit der besagten Studie der Hans-Böckler-Stiftung vereinbar?

15

Welche Strategien hat die FKS im Jahr 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kontrollen aufgedeckt, mit denen der gesetzliche Mindestlohn umgangen wurde (bitte die häufigsten zehn Strategien benennen), und welche Maßnahmen sind dagegen geplant?

Berlin, den 14. Februar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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