Die deutsch-türkische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit und Terror-Abwehr
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Annette Groth, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wie Anfang Februar 2017 der türkischen Presse zu entnehmen war (z. B. http://m.milligazete.com.tr/default.aspx#!/haberdetay.aspx?ID=448659), fand in zeitlicher Nähe zum Besuch der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim türkischen Staatspräsidenten auch ein Arbeitsbesuch einer deutschen Delegation in der Türkei statt. Diese Delegation wurde von Dr. Emily Haber, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, geleitet und sollte bilaterale Gespräche zu den Themen Innere Sicherheit und Zusammenarbeit bei der Terror-Abwehr führen. Die Türkei fordert von Deutschland Maßnahmen gegen Aktivitäten der „Fethullah Terrororganisation FETÖ“ sowie die Auslieferung der nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 in Deutschland aufhältigen Anhängern der Bewegung (www.trt.net.tr/deutsch/turkei/2017/01/20/merkel-kommt-nach-ankara-655553).
Das erscheint paradox, vor dem Hintergrund, dass die Türkei spätestens im Jahr 2014 begonnen hat, die Geheimdienst-Zusammenarbeit zu unterlaufen, als auf Nachfragen des Bundesnachrichtendienstes (BND), welche Dschihadisten über die syrische Grenze in die Türkei gelangt sind, nicht mehr geantwortet wurde und der türkische Nachrichtendienst dem sogenannten Islamischen Staat (IS) näher zu stehen schien als dem BND (www.deutschlandfunk.de/tuerkischer-geheimdienst-in-deutschland-sammelwut-eines-aus.694.de.html?dram:article_id=363800).
Paradox erscheint es aber auch deshalb, weil die Europäische Union (EU) im Gegenzug für die geplante Visaliberalisierung unter anderem fordert, dass die Türkei ihr Terrorismusgesetz reformiert, da das Gesetz bislang einen mehr als breiten Terrorismusbegriff verwendet und von der türkischen Regierung dazu benutzt wird, kritische Journalisten und Künstler zu verfolgen, Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan eine engere Terrorismusdefinition jedoch ablehnt (www.zeit.de/politik/ausland/2016-05/eu-tuerkei-abkommen-recep-tayyip-erdoganvisafreiheit).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welches Anliegen verfolgte die Bundesregierung mit der Entsendung der o. g. deutschen Delegation in der Türkei?
Welche Personen gehörten auf deutscher Seite der Delegation an?
Von wann bis wann hielt sich die deutsche Delegation in der Türkei auf?
Welche Inhalte wurden von deutscher und türkischer Seite angesprochen?
a) deutscher und
b) türkischer Seite angesprochen?
Zu welchen Ergebnissen hat der Besuch der deutschen Delegation geführt?
Welche Beschlüsse wurden zwischen der deutschen und türkischen Seite während des Besuchs gefasst?
Wurde zwischen den beiden Delegationen beziehungsweise den beteiligten Ministerien ein Arbeitsplan vereinbart?
Welche Themen sollen in Zukunft gemeinsam bearbeitet werden (falls ein Arbeitsplan zwischen beiden Seiten vereinbart wurde)?
Hat die Bundesregierung die türkische Seite zu einem Gegenbesuch eingeladen, und wenn ja, wann soll er stattfinden?
Inwiefern war das EU-Flüchtlingsabkommen mit der Türkei Gegenstand der Gespräche?
Inwieweit hat die Bundesregierung der türkischen Seite im Zusammenhang mit der Kontrolle von Migration in Richtung der EU-Staaten Angebote oder Zusagen gemacht, um Ankara zur Einhaltung des EU-Flüchtlingsabkommens zu bewegen?
Ist es beiden Seiten vor dem Hintergrund, dass die EU von der Türkei fordert, ihre Gesetzgebung und ihre Praxis bezüglich Terrorbekämpfung zu überarbeiten und in Einklang mit europäischen Standards zu bringen, insbesondere durch eine Einschränkung der Definition von Terrorismus (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-europaeische-union-haelt-anti-terror-gesetze-fuer-zu-vage-a-1091988.html), gelungen,
a) einen Konsens – etwa in Form einer Arbeitsdefinition (bitte ggf. wiedergeben) – über die Begriffe „Terror“, „Terrorist“ und „Terrorismus“ zu erzielen und
b) Personen und/oder Personengruppen zu identifizieren, die mit dem Begriff „Terrorist“ (oder: „Terroristen“) bezeichnet werden können sowie
c) Staaten oder Staatengruppen zu identifizieren, die „Terror“ bzw. den „Terrorismus“ fördern oder selbst ausüben?
Inwiefern war der Zusammenhang von völkerrechtlich nicht legitimierten bewaffneten Angriffen – z. B. Raketenangriffe mit Hilfe von Drohnen, unprovozierte Luftangriffe auf das Territorium eines Nachbarstaates, Beschuss fremden Territoriums über die Grenze – und der Entstehung irregulärer bewaffneter Formationen als Reaktion darauf ein Gegenstand der Gespräche?
Welche Rolle spielten bei den gemeinsamen Erörterungen die Bekämpfung der PKK oder ihr zugerechneter Personen
a) in der Türkei,
b) in Deutschland,
c) in anderen Staaten der EU?
Welche Rolle spielten bei den gemeinsamen Erörterungen die Bekämpfung der DHKP-C, TKP/ML und anderer entsprechender Vereinigungen aus der Türkei oder ihr zugerechneter Personen
a) in der Türkei,
b) in Deutschland,
c) in anderen Staaten der EU?
Inwieweit gab es Absprachen zum Vorgehen deutscher Stellen gegen tatsächliche oder vermeintliche Vertreter der sog. Gülen-Bewegung?
Inwieweit hat der Fernsehbeitrag des türkischen Senders „A Haber“, der in seiner Sendung „YAZ BOZ“ ehemalige türkische NATO-Soldaten pauschal zu Terroristen der Gülen-Bewegung erklärt, so dass Politiker aus der Region rund um Mackenbach Sicherheitsbedenken haben, so dass sich auch das rheinland-pfälzische Innenministerium eingeschaltet hat, um die türkische Fernsehdokumentation gemeinsam mit anderen Sicherheitsbehörden zu prüfen (www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/kaiserslautern/nach-tuerkischemfernsehbeitrag-terror-gefahr-fuer-region-ramstein/-/id=1632/did=18906196/nid=1632/1fi3uu1/), Gegenstand der Gespräche der Staatssekretärin?
Hat die deutsche Seite gegenüber der Türkei darauf gedrungen, die Bespitzelung vermeintlicher oder tatsächlicher Oppositioneller, darunter auch der Gülen-Anhänger, durch die Türkisch-Islamische Anstalt für Religion (DITIB) in Deutschland unverzüglich zu beenden?
Inwieweit liegen der Bundesregierung inzwischen über Medienberichte hinausgehende Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) vor, dass öffentliche Stellen der Türkei in Moscheegemeinden der DITIB aktiv ist bzw. deren Strukturen zur Anwerbung von und Einflussnahme auf Gemeindemitglieder nutzt (Bundestagsdrucksache 18/10739)?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) vor, ob öffentliche Stellen der Türkei den Umstand nutzen, dass alle für DITIB in Deutschland tätigen Imame in der Türkei ausgebildet, ausgewählt und von der Türkei bezahlt und nach Deutschland geschickt werden (Bundestagsdrucksache 18/9399), um diese als Agenten zu verpflichten und sie, sofern sie sich nicht an diese Abmachung halten, aus ihrem Dienst zu entlassen und in die Türkei zurückzuschicken (Bundestagsdrucksache 18/10739)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass Pässe und Aufenthaltstitel von zwei Flüchtlingen, die den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan kritisch gegenüberstehen, in der Erstaufnahmeeinrichtung in Boostedt (Kreis Segeberg) fotografiert und anschließend in sozialen Netzwerken verbreitet worden sind (www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Erdogan-Kritiker-in-Erstaufnahme-ausspioniert,tuerkei880.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche) von weiteren Fällen wie in Boostedt (Kreis Segeberg) aus anderen Erstaufnahmeeinrichtungen?
Inwiefern hat die deutsche Seite auch auf Arbeitsebene deutlich gemacht, dass die massenhafte Verfolgung der Opposition, die Repressionen gegen die Presse und die Unterdrückung der Meinungsfreiheit in der Türkei in keiner Weise inakzeptabel sind und gegen die fortwährende Verletzung demokratischer verfassungsmäßiger Rechte und rechtsstaatlicher Prinzipien durch die türkischen Staatsorgane protestiert?
Inwieweit hat die deutsche Seite deutlich gemacht, dass aus der Bundesrepublik Deutschland in die Türkei gelieferte Waffen, Munition und Ausrüstungen nicht zur Repression gegen die eigene Bevölkerung, bewaffneten Angriffen gegen sie oder zu völkerrechtswidrigen Angriffen gegen Dritte jenseits der türkischen Grenzen eingesetzt werden dürfen?
Welche Rolle spielten Wirtschafts- und Handelsfragen im Zusammenhang mit den – wie es in der erwähnten türkischen Pressemeldung sinngemäß hieß – vorrangig angesprochenen Problemen der inneren Sicherheit und der Terror-Abwehr?
Inwieweit hat die deutsche Delegation vor dem Hintergrund der türkischen innenpolitischen Entwicklung die Interessen deutscher Kapitalanleger in der Türkei angesprochen?
Inwieweit war die Zahl offizieller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes MIT in Deutschland Bestandteil der Gespräche der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Dr. Emily Haber?
Inwieweit waren die der Bundesregierung vorliegenden Anhaltspunkte dafür, dass der türkische Nachrichtendienst MIT seine Aufklärungsarbeit in Deutschland im Zuge des Putschversuchs ausgeweitet und intensiviert hat, Gegenstand besagter Gespräche (Bundestagsdrucksache 18/10739)?
Inwieweit waren die Vorgänge um den Kovorsitzenden des Europäisch-Türkisch-Demokratischen Gesellschaftskongresses der Kurdinnen und Kurden in Europa (KCDK-E), Yüksel Koç, und dem Kovorsitzenden des Volkskongresses Kurdistan (Kongra-Gel), Remzi Kartal, die durch den türkischen Geheimdienst MIT bzw. weitere türkische Agentenstrukturen überwacht wurden bzw. werden, Gegenstand der Gespräche (Bundestagsdrucksache 18/10739)?
Inwieweit ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/10739 so zu verstehen, dass das Bekanntwerden der zwischen dem BND und dem MIT begrenzten Kooperation seit dem Jahr 2014, als die Türkei auf Nachfragen des BND, welche Dschihadisten über die syrische Grenze in die Türkei gelangt sind, nicht mehr antworteten, also die türkischen Nachrichtendienste im Jahr 2014 näher am „Islamischen Staat“ (IS) als am BND waren, zu unterlaufen begannen, einen erheblichen Vertrauensverlust auf Seiten des MIT zur Folge hätte und ein Rückgang der Kooperationsbereitschaft mit dem BND zu befürchten wäre?
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) bezüglich der Kooperation des BND mit öffentlichen Stellen der Türkei, in der derzeit die Einhaltung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien nicht gewährleistet ist, davon auszugehen, dass die im Rahmen der Kooperation vom MIT und anderen öffentlichen Stellen erhobenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben wurden, und die Erhebung und Verwendung mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar sind (Bundestagsdrucksache 18/10739)?
Durch welche konkreten Maßnahmen ist im Bundesamt für Verfassungsschutz die Beobachtung nachrichtendienstlicher Aktivitäten der Türkei verstärkt worden (Bundestagsdrucksache 18/10739)?