BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Kopplung von Entwicklungszusammenarbeit und Abschiebungen im Fall der Maghreb-Staaten

Einheitliche Position innerhalb der Bundesregierung, Pläne zur Kürzung von Entwicklungsgeldern für Staaten mit niedriger Kooperationsbereitschaft, wissenschaftliche Position und Beratung durch das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik, Risiken einer Kopplung, mögliche Sanktionsmaßnahmen, entwicklungspolitische Bedeutung von Finanzierungszusagen für Aufnahmeländer und -gemeinden, Förderschwerpunkte in Marokko, Tunesien und Algerien, von etwaigen Kürzungen betroffene Bereiche<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

30.03.2017

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1151209.03.2017

Die Kopplung von Entwicklungszusammenarbeit und Abschiebungen im Fall der Maghreb-Staaten

der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem terroristischen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz, ist eine politische Debatte um die Kürzung von Entwicklungsgeldern für Staaten entbrannt, die aus Sicht der Bundesregierung bei Abschiebungen nicht ausreichend kooperieren. Eine einheitliche Position hat die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragesteller nicht. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller lehnt solche Sanktionen beispielsweise ab. Aber unter anderem der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas und der Bundesaußenminister Sigmar Gabriel wollen die sogenannten Maghreb-Staaten notfalls finanziell zwingen, Abschiebekandidaten zurückzunehmen. „Den Entzug von Fördergeldern sollten wir nicht ausschließen“, wenn Länder wie Tunesien, Marokko oder Algerien die Zusammenarbeit ablehnen, erklärte Maas. „Wer nicht kooperiert, kann nicht auf Entwicklungshilfe hoffen“, sagte auch Vizekanzler Gabriel. (vgl. www.taz.de/!5370724/)

Auch Dirk Messner, der Direktor des Deutschen Instituts für Entwicklung (DIE), hält solche Kürzungen durchaus für legitim, da Tunesien kein Bürgerkriegsland sei und die Bundesregierung daher Kooperation erwarten könne. Dirk Messner betonte, Sanktionen müssen aber tatsächlich die Regierung und nicht die arme Bevölkerung treffen. Als einziges Beispiel hierfür nannte er eine Kürzung der Exportförderung (www.welt.de/politik/deutschland/article160738205/Stopp-von-Entwicklungshilfe-waere-kontraproduktiv.html).

Bernhard Trautner vom DIE hält dem jedoch entgegen, dass Hilfskürzungen bei den diskutierten Ländern nichts bringen und womöglich auf Deutschland zurückfallen. Deutschland fördere dort vor allem den Ausbau erneuerbarer Energien, Infrastrukturprojekte und Berufsausbildung (www.migazin.de/2017/01/25/hilfskuerzungen-fuer-maghreb-staaten-bringen-nichts/). Der Experte warnt davor, mit solch falschen Signalen neue Fluchtgründe zu schaffen.

Das Deutsche Institut für Entwicklung widmet sich der Frage, welchen Beitrag Entwicklungspolitik leisten kann, um Flucht vorzubeugen. Nach seiner Selbstbeschreibung (www.die-gdi.de/ueber-das-die/) gehört es zu den führenden Think Tanks zu Fragen globaler Entwicklung und internationaler Kooperation und berät Ministerien, Regierungen und internationale Organisationen und bezieht dabei Stellung zu aktuellen politischen Themen. Das Institut ist in öffentlicher Hand, denn die Gesellschafter – die Bundesrepublik Deutschland (75 Prozent) und das Land Nordrhein-Westfalen (25 Prozent) – berufen das Kuratorium des DIE.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Inwiefern gibt es innerhalb der Bundesregierung mittlerweile eine einheitliche Position zu der Frage, ob Staaten, die in den Augen der Bundesregierung zu wenig bei Rückführungen kooperieren, Entwicklungshilfegelder gestrichen werden sollen?

Wenn ja, wie ist diese?

Wenn nein, bis wann gedenkt die Bundesregierung, eine solche zu entwickeln?

2

Gibt es bereits konkrete Pläne hinsichtlich solcher Streichungen von Seiten der Bundesregierung?

a) Wurden bereits konkrete Länder und Summen benannt?

Wenn ja, welche?

b) Wird dies auch für Länder angedacht, die nicht zu den sogenannten Maghreb-Staaten zählen?

Wenn ja, welche?

3

Inwiefern hat das Deutsche Institut für Entwicklung (DIE) die Bundesregierung in Fragen von Abschiebungen bzw. Rückführungen beraten?

Wenn ja, wann und wozu genau?

Was waren die Positionen des DIE?

4

Inwiefern hat das DIE die Bundesregierung in Fragen der Kopplung von Rückführung und Entwicklungszusammenarbeit beraten?

a) Wenn ja, was war die Position des DIE?

b) Welche Risiken und Gefahren sah das DIE bei einer solchen Kopplung?

c) Welche Risiken sieht die Bundesregierung bei einer solchen Kopplung?

5

Inwiefern spiegeln nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Direktor des DIE Dirk Messner in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Aussagen die wissenschaftliche Position des DIE wieder?

a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Dirk Messner?

b) Auf welchen Annahmen basiert diese Einschätzung?

Hat das DIE der Bundesregierung hierzu wissenschaftliche Untersuchungen, Studien oder Publikationen vorgelegt?

Wenn ja, welche?

c) Hat das DIE deutlich gemacht, welche Maßnahmen seiner Ansicht nach dazu geeignet sind ausschließlich die Regierung und nicht die Bevölkerung zu treffen?

Welche sind das?

d) Hat das DIE sich dazu geäußert, wie sichergestellt werden soll, dass die lokale Bevölkerung nicht darunter leidet?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Kürzung von Entwicklungshilfe nicht dazu führen darf, dass Teile der Bevölkerung darunter leiden?

a) Welche Sanktionsmaßnahmen kommen für die Bundesregierung in Frage?

b) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Kürzungen der Entwicklungszusammenarbeit nicht die Bevölkerung negativ treffen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des DIE, eine „mittel- bis langfristige Finanzierungszusage für die Aufnahmegemeinden und -länder“ (www.die-gdi.de/uploads/media/AuS_14.2015.pdf, S.3) aus entwicklungspolitischer Perspektive wichtig sei?

a) Teilt die Bundesregierung diese Forderung?

b) Widerspricht die Forderung nach einer Kürzung der Entwicklungsgelder aus Sicht der Bundesregierung einer solchen mittel- bis langfristigen Planungssicherheit?

Wenn nein, wieso nicht?

8

Trifft aus Sicht der Bundesregierung die von Bernd Trautner beschriebene Feststellung (www.migazin.de/2017/01/25/hilfs-kuerzungen-fuer-maghrebstaaten-bringen-nichts/), in den Ländern Marokko, Tunesien und Algerien würden hauptsächlich Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Energie, Infrastrukturprojekte und Berufsausbildung finanziert werden, zu?

a) Welche weiteren Bereiche werden finanziert?

b) Sollen nach Meinung der Bundesregierung einer oder mehrere dieser Bereiche von der Kürzung der Entwicklungsgelder ausgenommen sein?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

c) Inwiefern spielt die Zusage der Bundesregierung, Länder des Südens beim Klimaschutz zu unterstützen, hierfür eine Rolle?

d) Welche Bereiche dürfen nach Ansicht der Bundesregierung von der Kürzung der Gelder betroffen sein?

Warum?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die von Bernd Trautner skizzierte Gefahr (www.migazin.de/2017/01/25/hilfs-kuerzungen-fuer-maghreb-staatenbringen-nichts/), dass junge Männer sich nach der Abschiebung sich aufgrund des „Stigmas als Gescheiterte“ zunehmend radikalisieren, auch ohne vorher in Kontakt mit dem salafistischen Milieu gewesen zu sein?

Wie geht die Bundesregierung hiermit um?

Berlin, den 8. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen