EU-finanzierte Projekte sowie von der Bundesregierung finanzierte Projekte in den besetzten palästinensischen Gebieten und die Effizienz von Hilfen der EU und ihrer Mitgliedstaaten
der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Als größter multilateraler Geldgeber, der in die besetzten palästinensischen Gebiete investiert, hat die EU laut einem Bericht von Euro-Med-Monitor seit 1994 mehr als 5,6 Mrd. US-Dollar an Hilfen an die Palästinensische Autonomiebehörde gezahlt. Dabei handelte es sich demnach entweder um 1) direkte finanzielle Hilfen, 2) humanitäre Hilfen, 3) Hilfen von EU-Mitgliedstaaten oder 4) gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungs-Polizeimissionen. („Squandered Aid. Israel´s Repetitive Destruction of EU-Funded Projects in Palestine, Euro-Med Monitor, Juni 2016).
Vertreter der EU und ihrer Mitgliedstaaten haben wiederholt betont, dass sie den illegalen israelischen Siedlungsbau als eines der Haupthindernisse für die von ihnen angestrebte Zweistaatenlösung ansehen (www.theguardian.com/world/2016/jan/18/eu-adopts-resolution-criticising-israeli-settlement-activity-occupiedpalestinian-territories; https://eeas.europa.eu/delegations/israel/16735/statement-spokesperson-regularisation-bill-israel_en). Eine Verschiebung der Grenzen von 1967 sei nicht akzeptabel, außer wenn die auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Israelis und Palästinenserinnen und Palästinensern erfolge. Folgerichtig muss oberste Priorität der EU und ihrer Mitgliedstaaten die Wahrung der Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser in Ostjerusalem und dem C-Gebiet, das 60 Prozent der Westbank umfasst und in dem Israel die alleinige Entscheidungsgewalt unter anderem in Bezug auf Landfragen hat, haben. Dass hier inzwischen mehr Siedlerinnen und Siedler als Palästinenserinnen und Palästinenser leben und nur etwa 1,5 Prozent der Anträge auf Baugenehmigungen von Palästinenserinnen und Palästinensern genehmigt werden, ist offensichtlich auch für EU-Offizielle mehr als besorgniserregend (eeas.europa.eu/archives/delegations/israel/press_corner/all_news/news/2014/20141002_1_en.htm; www.haaretz.com/israel-news/1.733729). Zugleich weigern sich die israelischen Regierungen, gemäß der Genfer Konventionen für das Wohlergehen der Zivilbevölkerung in besetztem Gebiet Sorge zu tragen (Artikel 55, 56 und 59), von der Umsiedlung sowohl der besetzten als auch der eigenen Bevölkerung abzusehen (Artikel 49) und die Zerstörung von Eigentum der unter Besatzung lebenden Bevölkerung zu unterlassen (Artikel53; Vierte Genfer Konvention). Aus diesem Grund kommt immer wieder die Frage auf, ob die an die Palästinenserinnen und Palästinenser von Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten gezahlten Hilfen noch Hilfe zur Entwicklung eines unabhängigen und lebensfähigen palästinensischen Staates sein können, oder ob sie nicht vielmehr den Status quo und damit die Besatzung verfestigen, indem sie die eigentlich von Israel zu leistende Versorgung der Bevölkerung übernehmen, ohne als klare Vorbedingung die Einhaltung internationalen Rechts und die Wahrung der Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser einzufordern. Zudem wird kritisiert, dass die finanziellen Hilfen u. a. aufgrund von Korruption in der Palästinensischen Autonomiebehörde nicht ausreichend effizient zum Einsatz kommen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden insbesondere für ihre – nach Ansicht der Kritikerinnen und Kritiker zu lasche – Reaktion auf die Beschädigung oder Zerstörung von aus ihren Geldern finanzierten Projekten in den besetzten palästinensischen Gebieten kritisiert (www.euromedmonitor.org/uploads/reports/SquanderedAid_En.pdf). Studien machen eine deutliche Zunahme der Zerstörungen und Beschädigungen von aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanzierten Projekten aus und führen dies teilweise auf die Entscheidung der EU von 2015 zurück, eine bessere Kennzeichnung von in israelischen Siedlungen produzierten Gütern umzusetzen („Interpretative Notice on indication of origin of goods from the territories occupied by Israel since June 1967“ vom 11. November 2016). Demnach stieg die Anzahl der zerstörten Projekte allein für die ersten drei Monate des Jahres 2016 auf 165 von zuvor durchschnittlich 50 in den Jahren 2012 bis 2015. Im selben Zeitraum wurden außerdem etwa 500 palästinensische Gebäude zerstört (Euro-Med-Monitor, Juni 2016). Auch hier sind die Zahlen im ersten Halbjahr 2016 gegenüber 2015 deutlich gestiegen.
Auch der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, zeigte sich bei seiner gerade erst erfolgten Nahost-Reise laut Medienberichten ungehalten aufgrund der stockenden Genehmigungsverfahren für von Deutschland initiierte Infrastrukturprojekte im C-Gebiet. (www.tagesschau.de/inland/mueller-hilfen-palaestinenser-101.html) Konkret geht es um ein Klärwerk bei Nablus und eine Müllverwertungsanlage bei Ramon – beides Projekte, die aufgrund fehlender israelischer Genehmigungen seit Jahren nicht verwirklicht werden können. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, drohte damit, sich aus der Finanzierung zurückzuziehen, sollten die israelischen Zusagen der letzten gemeinsamen Regierungskonsultationen vom Februar 2016, diese Prozesse zu beschleunigen, nicht bis zu den nächsten deutsch-israelischen Regierungskonsultationen Anfang 2017 umgesetzt werden. Man werde dann stattdessen verstärkt in Bildungsprojekte investieren (www.handelsblatt.com/politik/international/verbesserung-derinfrastruktur-entwicklungsminister-draengt-israel-und-palaestinenser/14929674.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, und welche konkreten Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die EU bereits, und welche planen sie zu ergreifen, um den zunehmenden, durch die israelische Regierung tolerierten und geförderten illegalen Siedlungsbau in den C-Gebieten, Ostjerusalem und den Golanhöhen zu stoppen, gerade auch vor dem Hintergrund, dass im Februar 2017 in der israelischen Knesset ein Gesetz zur nachträglichen Legalisierung sogenannter wilder Siedlungsaußenposten auf privatem palästinensischen Land verabschiedet wurde (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/israel-parlament-legalisiert-illegale-Siedlungen-im-Westjordanland-14861227.html).
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, und welche konkreten Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die EU bereits, und welche planen sie zu ergreifen, um im Sinne der Osloer Verträge dazu beizutragen, dass die Verwaltung der B- und C-Gebiete sukzessive in die Hände der Palästinensischen Autonomiebehörde gegeben wird?
Wie viele Projekte in den palästinensischen Gebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 20 Jahren entweder ganz oder teilweise aus EU-Geldern oder aus Geldern der EU-Mitgliedstaaten bezahlt, und wie hoch war der deutsche Beitrag zu Projekten in den palästinensischen Gebieten (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Projekten inklusive Ortsangabe, unter Angabe der jeweils gezahlten Hilfsleistungen und mit der Angabe, an wen genau die Gelder von wem gegeben wurden und wie lang die Laufzeit der Projekte war bzw. ist)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlungen in den letzten 20 Jahren, die von der EU und/oder ihren Mitgliedstaaten und insbesondere aus Deutschland an die Palästinenserinnen und Palästinenser geflossen sind (bitte aufschlüsseln nach Jahren und unter Angabe, an wen genau in welcher Höhe Beträge von wem gezahlt wurden)?
Wie viel Prozent der Unterstützung der EU und ihrer Mitgliedstaaten an die Palästinenserinnen und Palästinenser der letzten 20 Jahre sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch tatsächlich der palästinensischen Bevölkerung zu Gute gekommen?
Hat das deutsche Evaluierungsinstitut für Entwicklungszusammenarbeit die aus Deutschland geförderten Projekte in den besetzten palästinensischen Gebieten bislang untersucht?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum ist eine solche Evaluierung bislang nicht erfolgt?
Wie schätzt die Bundesregierung die Vergabepraxis der Palästinensischen Autonomiebehörde in Bezug auf Gelder, die von der EU und/oder ihren Mitgliedstaaten geflossen sind, ein – insbesondere unter den Gesichtspunkten Korruption und gerechte Verteilung von Geldern zwischen der Westbank und dem Gazastreifen – und welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?
Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren ergriffen, um einen guten, gerechten und effizienten Einsatz der Gelder, die von der EU und/oder ihren Mitgliedstaaten an die Palästinensische Autonomiebehörde geflossen sind, zu gewährleisten?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Hilfen der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten an die Palästinenserinnen und Palästinenser, der in den palästinensischen Sicherheitssektor fließt (bitte für die letzten 20 Jahre auflisten und sowohl die absolute Zahl als auch den prozentualen Anteil angeben)?
Wie viele der in der Frage 3 genannten Projekte in den palästinensischen Gebieten, die von der EU und/oder ihren Mitgliedstaaten entweder ganz oder teilweise finanziert worden sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch israelische Behörden beschädigt oder zerstört (bitte auflisten nach den jeweiligen Projekten und dem Jahr der Errichtung sowie dem Zeitpunkt der Zerstörung bzw. Beschädigung; bitte gesondert aufführen, welche aus Deutschland ganz oder teilweise finanzierten Projekte betroffen waren)?
In welcher Höhe bewegt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Schaden, der der EU und ihren Mitgliedstaaten und hier insbesondere der Bundesrepublik Deutschland durch Beschädigungen oder Zerstörung von Projekten entstanden ist, die entweder ganz oder teilweise aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert wurden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Zerstörung bzw. Beschädigung von Projekten in den palästinensischen Gebieten, die entweder ganz oder teilweise aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert wurden, in den letzten 20 Jahren zugenommen haben? Wenn ja, welche konkreten Handlungsnotwendigkeiten ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung daraus?
Sofern die Zerstörung bzw. Beschädigung von Projekten in den palästinensischen Gebieten, die entweder ganz oder teilweise aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert wurden, in den letzten Jahren zugenommen hat,
a) worauf führt die Bundesregierung diese Zunahme von Zerstörungen oder Beschädigungen zurück?
b) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Zunahme von Zerstörungen oder Beschädigungen von Projekten in den palästinensischen Gebieten, die entweder ganz oder teilweise aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert wurden, mit der „Interpretative Notice on indication of origin of goods from the territories occupied by Israel since June 1967“ vom 11. November 2016?
c) Sofern die Bundesregierung keinen direkten Zusammenhang im Sinne von Frage 13b sieht, wie begründet sie es, einen solchen Zusammenhang auszuschließen?
Welche Begründungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der israelischen Regierung bzw. den israelischen Behörden jeweils für die Zerstörung von Projekten in den palästinensischen Gebieten, die entweder ganz oder teilweise aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert wurden, angegeben (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Projekten und gesondert von Zerstörung oder Beschädigung betroffene Projekte herausstellen, die ganz oder teilweise aus deutschen Mitteln finanziert wurden)?
Wie viele Projekte in den palästinensischen Gebieten, die entweder ganz oder teilweise aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert wurden, haben die israelische Regierung oder israelische Behörden in den letzten 20 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung abreißen lassen, obwohl eine Baugenehmigung vorgelegen hat (bitte nach Jahr und Projekt aufschlüsseln)?
Für wie viele Projekte der letzten 20 Jahre in den palästinensischen Gebieten, die entweder ganz oder teilweise aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert wurden, haben die israelischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung keine Baugenehmigung erteilt, obwohl diese beantragt worden war, bzw. wurden von der EU und/oder ihren Mitgliedstaaten ganz oder teilweise finanzierte Projekte jemals ohne eine gültige Baugenehmigung der israelischen Behörden gebaut (bitte ohne Baugenehmigung gebaute Projekte sofern vorhanden einzeln auflisten unter Angabe des Ortes, der Art des Gebäudes und dem Geldgeber/den Geldgebern sowie in Prozent angeben, wie viele der insgesamt beantragten Baugenehmigungen in den letzten 20 Jahre verweigert wurden)?
Falls die EU und ihre Mitgliedstaaten Projekte, für die keine Baugenehmigung erteilt wurde, grundsätzlich nicht umsetzen:
a) Was haben die EU und/oder ihre Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung in solchen Fällen jeweils unternommen, um möglichst doch noch eine Baugenehmigung zu erhalten (bitte für alle solchen Fälle einzeln ausführen)?
b) Wie begründen die EU und/oder ihre Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung, dass die restriktive israelische Genehmigungspraxis damit nach Auffassung der Fragesteller faktisch anerkannt wurde/wird, obwohl die palästinensische Bevölkerung auf die Hilfen eigentlich dringend angewiesen ist und ihr nachweislich die Versorgung, zu der Israel als Besatzungsmacht nach internationalem Recht verpflichtet ist, vorenthalten wird?
c) Was haben die EU und/oder ihre Mitgliedstaaten Kenntnis der Bundesregierung jeweils getan, um solche, durch fehlende Baugenehmigungen entstandene, Versorgungslücken auszugleichen (bitte für alle solchen Fälle einzeln ausführen)?
Für wie viele aus Mitteln der EU oder ihrer Mitgliedstaaten finanzierte Projekte liegen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Abrissverfügungen vor?
Hat die EU oder einer ihrer Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung jemals Schadensersatzforderungen gegenüber der israelischen Regierung erhoben, weil aus ihren Geldern ganz oder teilweise finanzierte Projekte in den palästinensischen Gebieten beschädigt oder zerstört wurden (bitte, sofern es solche Schadensersatzforderungen gegeben hat, einzeln auflisten, das jeweilige Projekt und den bzw. die Förderer benennen und den Schadenswert sowie die Höhe der gestellten Forderung sowie den Akteur, der die Forderung erhoben hat, benennen)?
Sofern bislang keine Schadensersatzforderungen von der EU oder einem ihrer Mitgliedstaaten für zerstörte oder beschädigte Projekte an die israelische Regierung gestellt worden sind:
a) Wie begründet es die Bundesregierung, dass dies bislang nicht der Fall war?
b) Hat es innerhalb der EU nach Kenntnis der Bundesregierung Vorstöße gegeben, solche Schadensersatzforderungen geltend zu machen, und welche Mitgliedstaaten haben sich dafür, und welche dagegen ausgesprochen?
c) Welche Position nimmt die Bundesregierung diesbezüglich ein?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ein für Nahost-Angelegenheiten zuständiges Komitee der EU im November 2016 den 28 EU-Mitgliedstaaten in einer nicht bindenden Resolution empfohlen hat, von Israel Schadensersatz für zerstörte oder beschädigte Projekte zu fordern, die aus EU-Mitteln oder aus Mitteln von EU-Mitgliedstaaten entweder ganz oder teilweise finanziert worden sind?
a) Um welches Komitee handelte es sich dabei, und wann genau wurde die Resolution verabschiedet?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich des Inhalts dieser Resolution?
c) Haben deutsche Vertreter versucht, im Vorfeld den Inhalt der Resolution zu beeinflussen und in welcher Hinsicht (vgl. Haaretz 7. November 2016)?
Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine EU-Datenbank über zerstörte und konfiszierte EU-finanzierte Projekte in den besetzten palästinensischen Gebieten?
a) Wenn ja, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass diese Datenbank öffentlich zugänglich gemacht wird?
Wie viel Prozent der von Palästinenserinnen und Palästinensern beantragten Baugenehmigungen für das C-Gebiet oder Ostjerusalem wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den israelischen Behörden in den Jahren 2015 und 2016 erteilt (bitte nach Jahren auflisten und jeweils die absolute Anzahl der Anträge und Genehmigungen/Ablehnungen sowie die Prozentzahl angeben)?
Ist aus den Zahlen, die der Bundesregierung zur Erteilung von Baugenehmigungen im C-Gebiet und in Ostjerusalem für die letzten 20 Jahre vorliegen, herauszulesen, dass die Anzahl von durch die israelischen Behörden erteilten Baugenehmigungen abgenommen hat?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder in der EU angeregt, um diesem Trend entgegenzuwirken?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein Großteil der an die Palästinenserinnen und Palästinenser von der EU und ihren Mitgliedstaaten geleisteten Hilfen hauptsächlich dazu beitragen, den Status quo zu verfestigen, und damit möglicherweise insofern einer politischen Lösung im Weg steht, als dass Fortschritte auf dem Weg zur Gründung eines unabhängigen und lebensfähigen palästinensischen Staates die Vorbedingung für Entwicklung in den palästinensischen Gebieten darstellt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine Stärkung der palästinensischen Wirtschaft, die wiederum eine Vorbedingung für einen unabhängigen lebensfähigen Staat ist, nur ermöglicht werden kann, wenn die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Palästinenserinnen und Palästinenser sowie die Behinderung des Güterhandels und die Zerstörung von Gebäuden und Infrastruktur ein Ende finden?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren unternommen und/oder in der EU angeregt, um zur Verwirklichung der in der Frage 24 genannten Vorbedingungen beizutragen?
Inwiefern hat die Bundesregierung versucht, in dieser Hinsicht auf die israelische Regierung einzuwirken, bzw. welche Initiativen im Rahmen der EU hat die Bundesregierung diesbezüglich vorgeschlagen und/oder unterstützt?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für zielführend, auf die Verweigerung von Baugenehmigungen durch Israel mit der „Drohung“ zu reagieren, sich aus der Finanzierung der betroffenen Projekte zurückzuziehen? Wurde mit einer solchen Ankündigung jemals erreicht, dass eine Baugenehmigung für das betreffende Projekt erteilt wurde?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, das EU-Israel- Assoziierungsabkommen auszusetzen, bis die israelische Regierung sich an internationales Recht hält und die Menschenrechte wahrt?