Freiwillige Kämpferinnen und Kämpfer aus Deutschland gegen den IS
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Dem Kampf kurdischer Streitkräfte gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) und andere dschihadistische Gruppierungen in Nordsyrien und dem Nordirak haben sich auch ausländische Freiwillige unter anderem aus Europa und Nordamerika angeschlossen. Diese Freiwilligen kämpfen aufseiten der Peschmerga, der Guerilla der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie verschiedener jesidischer Milizen im Nordirak sowie der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten (YPG/YPJ) sowie der Syrisch-Demokratischen Kräfte (SDF) in Nordsyrien (www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/ausland/Freiwillige-Krieger-gegen-den-IS-article1513789.html; www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/2015/06-13/045.php; https://isku.blackblogs.org/3747/antifaschistisches-internationales-bataillon-in-rojava-gegruendet/).
Rund 120 Deutsche hatten sich nach Informationen von „Bild am Sonntag“ bis Februar 2016 kurdischen Einheiten zum Kampf gegen den IS angeschlossen (www.bild.de/politik/inland/terrorismus/120-freiwillige-deutsche-gegen-isis-44729552.bild.html). Mehrere von ihnen wurden bereits getötet. So fielen in den Jahren 2015 und 2016 der 21-jährige Kevin Jochim, die 19-jährige Ivana Hoffmann sowie der 56-jährige frühere Bundeswehrsoldat Günter Helsten, die sich den Volksbefreiungseinheiten YPG angeschlossen hatten, im Kampf gegen den IS in Nordsyrien (www.bild.de/politik/ausland/syrien-krise/ex-bundeswehr-soldat-stirbt-gegen-isis-44685018.bild.html; www.stern.de/politik/ausland/islamischer-staat--ivana-hoffmann---erste-deutsche-stirbt-im-kampf-gegen-is-in-syrien-5953412.html; www.welt.de/politik/ausland/article144890479/Kevin-starb-fuer-Kurdistan.html).
Am 24. November 2016 wurden der Deutsche Anton Leschek und der US-Amerikaner Michael Israel, durch einen nächtlichen Luftangriff türkischer Kampfflugzeuge auf ein von den Syrisch-Demokratischen Kräften (SDF) kontrolliertes Dorf im Westen von Manbidsch getötet. Der aus Bielefeld stammende Anton Leschek hatte sich im September 2016 nach der Befreiung der Stadt Manbidsch vom IS dem dortigen Militärrat angeschlossen, um in Nordsyrien „die demokratische Revolution zu unterstützen“ (https://anfenglish.com/kurdistan/mmc-two-international-fighters-martyred-in-manbij). Auf die Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Ulla Jelpke, welche Schlussfolgerungen sie aus der Tötung eines deutschen Staatsbürgers beim Angriff eines NATO-Verbündeten auf die SDF ziehe, antwortete die Regierung am 8. Dezember, sie setze sich „für ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen in Nordsyrien im Rahmen der Anti-IS-Koalition ein“ (Bundestagsdrucksache 18/10695).
In einem dem Innenausschuss des Bundestages vorgelegten „Bericht des Bundesministeriums des Innern zu gegenwärtigen Erkenntnissen zur Fortführung des Vereinsverbots der PKK“ vom 16. Oktober 2014 heißt es, dass die PKK „zunehmend erfolgreich in dem Bemühen“ sei, „Kämpfer für Syrien“ also für den Kampf gegen den terroristischen Islamischen Staat zu rekrutieren. Das „Gefährdungspotential, das von dieser Personengruppe ausgeht“, sei quantitativ zwar geringer, qualitativ aber nicht anders zu bewerten als das der djihadistischen Syrien-Kämpfer“, meinte das Bundesministerium des Innern (BMI). Auf Bundestagsdrucksache 18/3702 erklärte die Bundesregierung, „Rekrutierungen und andere Unterstützungsleistungen für den bewaffneten Kampf terroristischer Gruppen zu missbilligen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu verhindern. […] Das Gefährdungspotential an der Waffe und Sprengstoffen ausgebildeter terroristischer Kämpfer ist in allen Fällen vergleichbar. Unterschiede ergeben sich in der Frage der Motivation und der Zielrichtung derartiger Kämpfer.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Personen aus Deutschland (bitte jeweils angeben, ob es sich um deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger handelt bzw. über welchen Aufenthaltsstatus die Personen verfügten) haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dem bewaffneten Kampf gegen den Islamischen Staat in Syrien und dem Irak angeschlossen und welchen Gruppierungen im Einzelnen sind diese Personen beigetreten (z. B. Peschmerga, YPG/YPJ, Internationales Freiheitsbataillon, SDF, PKK-Guerilla, Widerstandseinheiten Shingal YBS, Verteidigungskräfte Shingals HPS, schiitische Gruppierungen der el-Schabi-Milizen/Volksmobilmachung im Irak u. a.)?
Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich dem bewaffneten Widerstand gegen den IS angeschlossen haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wo bei Kampfhandlungen in Syrien und dem Irak getötet oder erlagen später ihren Verwundungen?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung jeweils über die Hintergründe der Tötung (bitte möglichst detailliert auflisten, welche Gruppierungen, Streitkräfte oder Terrorgruppen an welchem Gefecht nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt waren)?
b) Inwieweit, auf welchem Wege und mit welchem Erfolg hat sich die Bundesregierung in jedem dieser Fälle um eine Aufklärung der genauen Todesumstände bemüht (bitte möglichst detailliert ausführen)?
c) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Fällen in Deutschland Ermittlungsverfahren wegen der Tötung deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, in welchen Fällen und warum nicht?
d) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Tötung von Anton Leschek in Folge eines türkischen Luftangriffs ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Wenn ja, gegen wen wird konkret ermittelt?
Hat die Bundesregierung den Tod von Anton Leschek infolge eines türkischen Luftangriffs auf ein syrisches Dorf am 24. November 2016 gegenüber türkischen Regierungsstellen oder Behörden thematisiert?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung nachgeprüft, ob definitiv keine Aufklärungsergebnisse von Tornados der Bundeswehr, die mit dem Freigabevermerk „For Counter-Daesh Operation only“ an die Anti-IS-Koalition weitergegeben wurden, von der türkischen Luftwaffe bei ihrem Angriff auf SDF-Stellungen bei Manbidsch genutzt wurden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um sich, wie sie in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 12 im Dezember 2016 zu den Schlussfolgerungen aus Anton Lescheks Tod infolge eines türkischen Luftangriffs erklärte, „für ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen in Nordsyrien im Rahmen der Anti-IS-Koalition“ einzusetzen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/10695)?
Inwieweit und in welchen Fällen und aus welchen Gründen erachtet die Bundesregierung eine Beteiligung deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder in Deutschland aufenthaltsberichtigter Personen an Gruppierungen, die in Syrien und dem Irak bewaffnet gegen den IS kämpfen, für unerwünscht, unzulässig oder strafbar?
Stellen die bewaffneten Auseinandersetzungen im Kontext des Kampfes gegen den IS nach Auffassung der Bundesregierung einen internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikt dar, und wenn ja, inwiefern und in welchen konkreten Fällen machen sich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger strafbar, wenn sie sich einer im Kampf gegen den IS stehenden bewaffneten Streitmacht anschließen?
Inwiefern, in welchen konkreten Fällen und auf welcher rechtlichen Grundlage hält die Bundesregierung Ausreiseverbote gegen Personen, die sich mutmaßlich humanitären Projekten und zivilen Initiativen der gegen den IS in Nordsyrien oder dem Nordirak kämpfenden Gruppierungen anschließen wollen, für zulässig?
Inwiefern, in welchen konkreten Fällen und auf welcher rechtlichen Grundlage hält die Bundesregierung Ausreiseverbote gegen Personen, die sich mutmaßlich dem bewaffneten Widerstand gegen den IS in Nordsyrien oder dem Nordirak anschließen wollen, für zulässig?
In wie vielen und welchen Fällen wurden wann und auf welcher rechtlichen Grundlage nach Kenntnis der Bundesregierung Ausreiseverbote gegen Personen verhängt, die im Verdacht standen, sich bewaffneten Gruppierungen in Syrien oder dem Irak anzuschließen (bitte Namen der Gruppierungen angeben oder wenn dies nicht möglich ist, ob der Betroffene sich dem IS, anderen Dschihadisten oder einer gegen den IS und andere Dschihadisten kämpfenden kurdischen, jesidischen oder schiitischen Gruppierung bzw. Regierungskräften anschließen wollte)?
Inwieweit hält die Bundesregierung an ihrer Einschätzung aus einem dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegten „Bericht des Bundesministeriums des Innern zu gegenwärtigen Erkenntnissen zur Fortführung des Vereinsverbots der PKK“ vom 16. Oktober 2014 getroffenen Einschätzung fest, dass die PKK „zunehmend erfolgreich in dem Bemühen“ sei, „Kämpfer für Syrien“ also für den Kampf gegen den terroristischen Islamischen Staat zu rekrutieren und das „Gefährdungspotential, das von dieser Personengruppe ausgeht“, quantitativ zwar geringer, qualitativ aber nicht anders zu bewerten sei als das der djihadistischen Syrien-Kämpfer?
Wie viele Personen, die sich in Syrien und dem Irak dem Kampf gegen den IS angeschlossen hatten, sind zwischenzeitlich nach Kenntnis der Bundesregierung wieder nach Deutschland zurückgekehrt (bitte hier und in den Unterfragen jeweils angeben, welcher Gruppierung diese Personen sich angeschlossen hatten und ob es sich um deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger handelt)?
a) Wie viele Personen, die sich dem Kampf gegen den IS angeschlossen hatten und anschließend nach Deutschland zurückgekehrt sind, werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Polizeibehörden der Länder als „Gefährder“ oder „relevante Personen“ eingestuft?
b) Welche konkreten Vorfälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen ehemalige Anti-IS-Kämpferinnen und -kämpfer nach ihrer Rückkehr nachweislich in einschlägige Straf- oder Gewalttaten in Deutschland verwickelt waren?
c) Wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung von deutschen Ermittlungsbehörden Ermittlungen gegen Anti-IS-Kämpferinnen und -kämpfer aufgrund möglicher Straftaten in Syrien und dem Irak aufgenommen, und wenn ja, in wie vielen und welchen Fällen und mit welchem Ergebnis?
d) Wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung von deutschen Ermittlungsbehörden Ermittlungen gegen Anti-IS-Kämpferinnen und -kämpfer wegen möglicher einschlägiger Straftaten nach ihrer Rückkehr nach Deutschland aufgenommen, und wenn ja, in wie vielen und welchen Fällen und mit welchem Ergebnis?
e) Wie viele Anti-IS-Kämpferinnen und -kämpfer wurden bei ihrer Rückkehr nach Deutschland aus welchen Gründen fest- oder in Untersuchungshaft genommen?
f) Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass ehemalige Kämpferinnen und Kämpfer gegen den IS Anschläge in Deutschland begehen könnten, und woraus speist sich gegebenenfalls diese Einschätzung?
g) Wie viele Ansprachen des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder der Landesämter gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Anti-IS Kämpfern seit Anfang 2012 (bitte nach Gruppierung und Quartalen aufschlüsseln)?