Hygienepersonal in den Krankenhäusern
der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Inge Höger, Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Recherchenetzwerk CORRECTIV und das ARD-Magazin „Plusminus“ haben die Krankenhausqualitätsberichte des Jahres 2014 danach ausgewertet, ob die Krankenhäuser ausreichend Hygienepersonal beschäftigen (vgl. https://correctiv. org/recherchen/keime/artikel/2017/01/11/schlampige-hygiene-im- krankenhausfuehrt-zu-mehr-toten-als-im-strassenverkehr/). Grundlage für diese Beurteilung sind die entsprechenden Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Recherche kommt zu dem Ergebnis, dass in etwa einem Viertel der Krankenhäuser zu wenig Hygienepersonal arbeitet. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den Qualitätsberichten um Selbstauskünfte der Krankenhäuser handelt, die bemüht sind, ein nicht zu negatives Bild der Realität darzustellen.
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 2011 wurden die Empfehlungen des RKI verbindlich. Die Übergangsfrist, bis zu der die Krankenhäuser diese Empfehlungen verbindlich erfüllen mussten, ging bis zum Jahr 2016. Da sich jedoch abzeichnete, dass nicht alle Stellen des vorgesehenen Hygienepersonals besetzt werden konnten, wurde diese Frist in § 23 Absatz 8 IfSG mit dem Krankenhausstrukturgesetz auf 2019 verlängert, ebenso die Maßnahmen des Hygieneförderprogramms.
Nach Veröffentlichung der Recherchen gab es seitens vieler Krankenhausträger Kritik und erste juristische Schritte gegen die Veröffentlichung, insbesondere bezüglich Rechercheergebnissen zu einzelnen Krankenhäusern. Nach Auskunft von CORRECTIV wurde zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten eine interaktive Karte offline genommen, auf der die Krankenhäuser mit roten, rosafarbenen und grünen Punkten bezüglich der Erfüllung der Hygienerichtlinien beurteilt wurden. Die Krankenhäuser begründeten die Missbilligung ihrer Beurteilung zumeist mit Fehlern in der Übermittlung von Daten oder veralteten Angaben in den Qualitätsberichten. Letztlich lägen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) falsche Daten vor. Diese Einzelfälle änderten allerdings nichts an der grundsätzlichen Aussage der Recherchen, dass in etwa einem Viertel der Krankenhäuser die Richtlinien bezüglich Hygienepersonal nicht eingehalten würden.
Vor wenigen Monaten wurden die Richtlinien des RKI geändert. Sie orientieren sich nun nicht mehr relativ starr an der Bettenzahl, sondern flexibler an als unterschiedlich gefährlich eingeschätzten Bereichen/Abteilungen eines Krankenhauses. Dadurch ergeben sich andere Bedarfszahlen für jedes einzelne Haus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Decken sich die Ergebnisse der Recherche mit den Erkenntnissen der Bundesregierung?
Wenn nein, worin unterscheiden sich diese?
Bis wann geht die Bundesregierung davon aus, dass die Empfehlungen des RKI zu Personalmindeststandards in der Hygiene in allen Krankenhäusern erfüllt sind?
Welche Sanktionen haben Krankenhäuser zu erwarten, wenn sie diese Empfehlungen derzeit nicht erfüllen? Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. nach Abfrage bei den Ländern – verhängt?
Welche Sanktionen haben Krankenhäuser nach Kenntnis der Bundesregierung zu erwarten, wenn sie die Empfehlungen ab 2020 nicht erfüllen?
Aufgrund welcher Meldungen können nach Kenntnis der Bundesregierung solche Sanktionen erwirkt werden? Welche Verfahren sind bei solchen Mängelmeldungen vorgesehen?
Welche Evaluationen oder Studien sind der Bundesregierung bekannt, die den Outcome der Anstellung von Hygienepersonal in Krankenhäusern zum Thema hatten? Was sind die Ergebnisse, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen in den einschlägigen Ausbildungen (Krankenhaushygienikerin/-hygieniker sowie Hygienefachkräfte) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte Angabe für jedes Jahr)?
Wie viele Krankenhaushygienikerinnen und -hygieniker waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in den Krankenhäusern tätig (bitte Angabe für jedes Jahr)?
Wie viele Hygienefachkräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in den Krankenhäusern tätig (bitte Angabe für jedes Jahr)?
Wie viele hygienebeauftragte Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in den Krankenhäusern tätig (bitte Angabe für jedes Jahr)?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, wenn ein Krankenhaus, das nach den RKI-Empfehlungen eine Krankenhaushygienikerin bzw. einen Krankenhaushygieniker beschäftigen muss, diese Anforderung dergestalt erfüllt, dass es eine Krankenhaushygienikerin bzw. einen Krankenhaushygieniker beauftragt, die bzw. der dieser Arbeit gleichzeitig noch in anderen Krankenhäusern nachgeht und die Vorgaben des RKI so in mehreren Krankenhäusern durch insgesamt nur eine Krankenhaushygienikerin bzw. einen Krankenhaushygieniker umgesetzt werden sollen?
Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend, wenn, wie in dem Artikel von CORRECTIV berichtet, eine Krankenhaushygienikerin bzw. ein Krankenhaushygieniker sieben, zwölf oder 37 Krankenhäuser betreut? Wie wird bei freiberuflichen Hygienikerinnen und Hygienikern gewährleistet, dass sie die notwendige und vereinbarte Arbeitszeit für ein Krankenhaus überhaupt erfüllen können?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass eine Krankenhaushygienikerin bzw. ein Krankenhaushygieniker die nach den RKI-Empfehlungen notwendige Anzahl von Stunden pro Woche auch tatsächlich arbeitet bzw. vor Ort ist?
Genügt es nach Einschätzung der Bundesregierung zur Erfüllung der RKI-Empfehlungen, wenn eine Krankenhaushygienikerin bzw. ein Krankenhaushygieniker nur einen kleinen Teil der Arbeitszeit vor Ort im Krankenhaus ist?
Wie viele Krankenhaushygienikerinnen und Krankenhaushygieniker in Vollzeit wären nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland notwendig, um die aktuellen vom Risikoprofil der Einrichtungen abhängigen Bedarfsberechnungen des RKI zu erfüllen? Gibt es ausreichend Personal dafür, und wenn nein, wann ist dies zu erwarten?
Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuelle Überarbeitung der RKI-Empfehlungen auf den Personalbedarf der einschlägigen Berufe aus (bitte für die Berufe einzeln angeben)? Wird der Bedarf höher oder niedriger als zuvor? Wird das Ziel, bis 2020 die Vorgaben zu erfüllen, dadurch besser erreichbar?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung die nächste Überarbeitung der Empfehlungen des RKI zu erwarten?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an Hygienefachkräften in Deutschland gemäß der risikoabhängigen Bedarfsberechnungen des RKI? Gibt es ausreichend Personal dafür, und wenn nein, wann ist dies zu erwarten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Reinigung von Flächen entsprechend den „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ des RKI durchgeführt wird, insbesondere angesichts der Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der oftmals ausgelagerten Dienstleistungen?
Sind die Daten der Qualitätsberichte beim G-BA nach Kenntnis der Bundesregierung zuverlässig? Wie wird die Qualität der Krankenhausqualitätsberichte gewährleistet? Welche Sanktionen sind vorgesehen, falls Krankenhäuser fehlerhafte oder unvollständige Daten angeben?
Wie sieht die Bundesregierung derzeit gewährleistet, dass sich eine Patientin oder ein Patient durch die Daten der Qualitätsberichte bei einem planbaren Eingriff zuvor einfach und möglichst barrierefrei über die Einhaltung von Richtlinien zum Hygienepersonal informieren und basierend darauf eine Entscheidung für ein Krankenhaus treffen kann? Gibt es diese Daten vergleichbar, in geeigneter Form durch eine unabhängige Stelle aufgearbeitet und an öffentlicher Stelle kostenfrei einsehbar? Wenn nein, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen?