Teilevakuierung von Atomkraftwerken infolge eines fehlenden Funkkontakts zu einem Passagierflugzeug am 10. März 2017
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, Susanna Karawanskij, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 10. März 2017 ist es laut zahlreichen Medienberichten zu Teilevakuierungen der Belegschaften in den deutschen Atomkraftwerken gekommen (vgl. u. a. www.tagesschau.de und www.zeit.de vom 10. März 2017). Grund war nach Informationen der Fragesteller, dass über längere Zeit der Funkkontakt zu einem Passagierflugzeug nicht hergestellt werden konnte. Demnach sollen Kampfflugzeuge der Luftwaffe im Alarm-Modus (Renegade-Fall) aufgestiegen sein und in der Luft geprüft haben, ob ein terroristischer Anschlag drohe oder nicht. Das diesen Alarm auslösende Passagierflugzeug hatte den Meldungen zufolge offenbar bereits über Ungarn keinen Funkkontakt mehr.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Was genau waren die Gründe, die zu dem Vorfall am 10. März 2017 führten, wie wurden deutsche Stellen informiert, und welche Behörden bzw. Stellen haben dabei welche Entscheidungen auf welcher rechtlichen Grundlage getroffen?
Anhand welcher Kriterien und Regelungen entscheiden welche Behörden oder Stellen, wann ein Renegade-Vorfall vorliegt, und wie genau ist dieser definiert?
Woher kam und welche genaue Flugroute bis zu welchem Ziel hatte das Flugzeug, zu dem der Funkkontakt abgebrochen war, und um welchen Flugzeug-Typ handelte es sich, und wie viele Menschen befanden sich an Bord?
Von welchen Stützpunkten wurden wie viele und welche Kampfflugzeuge eingesetzt, und wie lange dauerten diese Einsätze jeweils?
In welcher Weise haben die Besatzungen der Kampfflugzeuge eine Prüfung vorgenommen, um den Grund für den fehlenden Funkkontakt in der Luft zu ermitteln und sicherzustellen, dass kein terroristischer Akt vorliegt?
Welche Handlungsmöglichkeiten hätten die Besatzungen für den Fall, dass sie einen terroristischen Grund für den fehlenden Funkkontakt festgestellt hätten, und wer wäre bei den jeweils zu treffenden Entscheidungen für die jeweilige Maßnahme einzubeziehen?
Welche Gründe führten zu welchem Zeitpunkt dazu, dass Betreiber von Atomkraftwerken informiert wurden, und wer veranlasste, dass welche Sicherungs- oder Schutzmaßnahmen in den Atomkraftwerken durchgeführt werden sollten?
Waren alle deutschen Atomkraftwerke betroffen?
Wenn nicht, welche waren betroffen, und welche warum nicht?
In welchen Atomkraftwerken wurden jeweils welche Maßnahmen aufgrund des Vorfalls ergriffen?
Sind über die in den Medien genannten Teilevakuierungen hinaus weitere Maßnahmen zum Schutz der Atomkraftwerke ergriffen worden?
Wenn ja, welche an welchem Atomkraftwerk?
Wie viele Mitarbeiter von wie vielen Mitarbeitern insgesamt wurden jeweils in welchem AKW teilevakuiert?
Wurden an den jeweiligen Standorten nicht nur Maßnahmen bezogen auf das Atomkraftwerk, sondern auch bezogen auf die dortigen Standortzwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen durchgeführt?
Wenn ja, wo jeweils welche?
Wenn nein, warum nicht?
Waren auch die Zwischenlager an den Standorten Ahaus, Gorleben oder Lubmin betroffen, und welche Maßnahmen wurden hier durchgeführt?
Waren auch die Uranfabriken in Gronau oder Lingen bzw. die (ehemaligen) Atomforschungsstandorte Garching, Jülich, Karlsruhe oder Geesthacht betroffen?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden hier jeweils durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht (bitte für jede Anlage begründen)?
Ist inzwischen die Ursache geklärt, wie es zu dem Vorfall kommen konnte und warum der Funkkontakt unterbrochen war, und wer hat diese Ursachenklärung betrieben?
Wenn nein, bis wann erwartet die Bundesregierung diese Ursachenklärung?
Welche (nicht atomaren) Einrichtungen oder Anlagen sind außerdem in Verbindung mit dem Vorfall am 10. März 2017 betroffen gewesen, und welche Maßnahmen wurden hier jeweils ergriffen?
Wie viele derartige Vorfälle, bei denen ein möglicher terroristischer Hintergrund unterstellt wurde, hat es seit dem Jahr 2010 gegeben?
Welche Maßnahmen sind dabei jeweils durchgeführt worden, und sind dabei jeweils auch die Atomkraftwerke und andere Atomanlagen in Deutschland betroffen gewesen?
Wenn ja, welche Maßnahmen waren dabei jeweils je Anlage durchgeführt worden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei dem Vorfall am 10. März 2017 auch in anderen Ländern Maßnahmen in Atomkraftwerken veranlasst wurden?
Wenn ja, welche, in welchen Anlagen und Ländern?