Zusammenarbeit im Flüchtlingsbereich mit Belarus
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union fördert in Belarus mit 7 Mio. Euro den Bau von Abschiebeeinrichtungen für „irreguläre Migranten“. In einem bereits im Juli 2016 veröffentlichten Plan der Europäischen Kommission („New detention centres part of €7 million EU migration project in Belarus“, statewatch.org) heißt es, die zu errichtenden Unterkünfte sollten neben offene auch „geschlossene“ Einrichtungen umfassen („closed and open-type facilities“). Als Ziel wird angegeben, zur Stärkung von Menschenrechten und grundlegenden Freiheiten beizutragen.
Außerdem soll bis 2020 ein Programm zur freiwilligen Rückreise und Reintegration für „irreguläre“ Migranten geschaffen werden. Zugleich wird allerdings auch die Annahme geäußert, die belarussische Regierung werde die von der EU gewünschten Reformen nicht vollumfänglich umsetzen, weil sie selbst die Flüchtlingsthematik maßgeblich aus einer „reinen Sicherheitsperspektive“ betrachte. Im Moment gebe es 117 Haftplätze in Zentren an den belarussischen Grenzen. Im Jahr 2015 seien zudem über 1 600 „irreguläre Migranten“ in Einrichtungen des Innenministeriums in Haft gewesen.
Belarus ist nicht als Herkunfts- sondern lediglich als Transitland von Flüchtlingen für die Europäische Union interessant. Die Förderung des Baus von, auch geschlossenen, Unterkünften für „irreguläre“ Migrantinnen und Migranten in Belarus ist aus Sicht der Fragesteller eine Maßnahme zur Abschottung der EU. Bereits wird jetzt darüber berichtet, dass die polnischen Behörden immer wieder in großem Umfang Flüchtlingen den Grenzübertritt verweigern. Der polnische Innenminister wird mit den Worten zitiert, die Fluchtbewegungen seien ein „Versuch, eine neue Migrationsroute zu schaffen, einen Zustrom von Muslimen nach Europa“ (ebda.).
Eine Zusammenarbeit mit Belarus im Bereich der Flüchtlingsabwehr und Grenzkontrollen ist nichts Neues. Schon in der Vergangenheit hat die Bundesregierung die „Vorverlagerungsstrategie, mit dem Ziel der Bekämpfung der irregulären Migration in den Herkunfts- und Transitländern“, als „Säule“ des Grenzmanagements bezeichnet (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 17/11077).
Über den Umgang der belarussischen Behörden mit Flüchtlingen wird Widersprüchliches berichtet. Auf der einen Seite wird der Umgang insbesondere mit ukrainischen Flüchtlingen, von denen sich derzeit rund 160 000 in Belarus aufhalten sollen, gelobt (vgl. „Chef der IOM-Mission in Belarus Zeynal Hajiyev lobt Arbeit mit Migranten in Belarus“, belta.by vom 31. März 2016). Auf der anderen Seite wird der belarussische Präsident mit den Worten zitiert, das Abkommen mit der EU bedeute nicht, dass Flüchtlinge aus der EU künftig in Belarus aufgenommen würden, wozu er die Worte gewählt haben soll, es werde keine „Abfallcontainer“ geben, „wir“ bräuchten keine ausländischen Migranten (vgl. sputniknews. com vom 20. Januar 2017: „Building Migrant Centers in Belarus Not to Result in Accepting Refugees From EU“, unter Berufung auf Nachrichtenagentur Belta). Inhaltlich ähnlich äußerte sich auch der belarussische Innenminister („ЕС профинансирует создание в Беларуси центров содержания незаконных мигрантов“, belta.by vom 17. Januar 2017).
Die nachfolgenden Fragen beziehen sich jeweils auf den Kenntnisstand der Bundesregierung (unter Berücksichtigung nicht nur eigener, sondern auch durch Andere erworbene Kenntnisse).
Wir fragen die Bundesregierungng:
Fragen19
Welche Bedeutung hat Belarus nach Kenntnis der Bundesregierung als Zielland für Flüchtlinge sowie als Transitland für Flüchtlinge auf dem Weg aus Drittländern in die EU (bitte möglichst quantitativ und qualitativ ausführen)?
Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Statusunterschiede zwischen den ukrainischen Flüchtlingen und Flüchtlingen aus anderen Staaten?
Wie viele Flüchtlinge genießen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in Belarus Asyl oder einen vergleichbaren internationalen Schutz (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln und angeben, wie viele Schutzerteilungen es in den letzten fünf Jahren jeweils gegeben hat)?
Wie lange dauert in Belarus nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich ein Asylverfahren? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anerkennungspraxis (bitte am Beispiel der zehn wichtigsten Herkunftsländer illustrieren)?
Welche Defizite gibt es aus Sicht der Bundesregierung (auch unter Auswertung etwaiger Berichte von NGOs) in Hinblick auf das belarussische Asylsystem (bitte möglichst nach den Bereichen Aufnahme, Registrierung, Antragsbearbeitung, Entscheidungspraxis, Versorgung, Unterbringung aufgliedern), und welche hiervon sollen im Rahmen der EU angegangen werden?
Wo werden Flüchtlinge, die in Belarus Asyl beantragen, nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bis zur Entscheidung über ihr Asylgesuch untergebracht, und welche Behörde bzw. welches Ministerium ist für die Unterbringung verantwortlich?
a) Wie viele Flüchtlinge befinden sich derzeit in solchen Einrichtungen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern aufgliedern)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Aufenthaltsbedingungen in den betreffenden Einrichtungen?
c) Wie viele Flüchtlinge sind derzeit in geschlossenen Einrichtungen untergebracht (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern aufgliedern), und nach welchen Kriterien gehen die belarussischen Behörden bei der Entscheidung vor, ob Flüchtlinge in offenen oder geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden?
d) Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer in solchen geschlossenen Einrichtungen?
Wie viele Flüchtlinge, die nicht in Belarus Asyl beantragen, sondern das Land Richtung EU durchqueren wollen, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit schätzungsweise in Belarus auf?
a) Welche Unterbringungsmöglichkeiten sind für solche Flüchtlinge vorgesehen?
b) Welchen Charakter haben die Aufnahmeeinrichtungen, inwiefern handelt es sich um Gefängnisse, geschlossene oder offene Einrichtungen (bitte angeben, wie viele Flüchtlinge sich darin derzeit jeweils aufhalten)?
c) Nach welchen Kriterien richten sich die belarussischen Behörden bei der Frage, wo Flüchtlinge untergebracht werden?
d) Wie lange ist der durchschnittliche Aufenthalt jeweils in offenen und geschlossenen Einrichtungen bzw. Gefängnissen?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedingungen in den jeweiligen Unterkunftskategorien, und welche Einschätzungen von NGOs dazu sind ihr bekannt (bitte kurz zusammenfassen und Quelle angeben)?
Welche Vorstellungen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Förderung des Baus bzw. der Renovierung von Flüchtlingsunterkünften in Belarus aus EU-Mitteln zu Grunde hinsichtlich des „geschlossenen“ bzw. „offenen“ Charakters?
a) Nach welchen Kriterien wäre aus Sicht der Bundesregierung zu entscheiden, welche Kategorien von Flüchtlingen für wie lange in geschlossenen Einrichtungen eingesperrt werden können?
b) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung für Flüchtlinge in Belarus, die in geschlossenen Einrichtungen eingesperrt werden, der Rechtsweg offen, und welche Erfahrungen sind damit gemacht worden?
c) Inwiefern sollen sich die Aufenthaltsbedingungen in geschlossenen Einrichtungen von den jetzigen Bedingungen unterscheiden? Welche Einschätzungen der Absicht der EU, geschlossene Einrichtungen in Belarus zu errichten bzw. zu fördern, durch belarussische NGOs sind der Bundesregierung bekannt (bitte kurz zusammenfassen und Quelle angeben)?
d) Inwiefern trifft die Darstellung der belarussischen Seite zu (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), in den mit Hilfe der EU zu schaffenden Einrichtungen sollten lediglich bereits in Belarus „irregulär“ aufhältige Flüchtlinge untergebracht werden, bzw. inwiefern strebt die EU an, auch aus der EU abzuschiebende Flüchtlinge darin unterzubringen, wie erklärt sich die Bundesregierung den allfälligen Widerspruch, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet werden, dass in offenen wie geschlossenen Einrichtungen psychologische und ärztliche Betreuung und Traumaberatung angeboten werden, und soll diese täglich zur Verfügung stehen oder nur auf Nachfrage der Insassen?
a) Welche Garantie gibt es von Seiten der belarussischen Behörden, dass diese Betreuungsangebote tatsächlich aufrechterhalten werden, und wer, wenn nicht die EU, übernimmt die Finanzierung?
b) Für welchen Zeitraum nach Inbetriebnahme der Einrichtungen ist die Finanzierung sichergestellt?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Orte identifiziert, an denen mögliche Neubauten oder Renovierungen bestehender Einrichtungen vorgenommen werden sollen, und wenn ja, welche sind dies?
a) Welche davon sollen geschlossene Einrichtungen sein bzw. Einrichtungen mit geschlossenen Abteilungen?
b) Bis wann sollen sie fertiggestellt sein? Nach welchen Kriterien richtet sich die Auswahl konkreter Standorte, und welche Gruppen von Flüchtlingen sollen nach welchen Kriterien in welchen Einrichtungen bzw. an welchen Standorten untergebracht werden?
Welche Schritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zur Umsetzung des Plans, gemeinsam mit Belarus ein Migrationsmanagement aufzubauen, getan, und inwiefern wurden die angestrebten Ziele umgesetzt?
Welche Vorstellungen verbinden EU bzw. Bundesregierung hinsichtlich des Beitrages zur Stärkung von Menschenrechten und grundlegenden Freiheiten im Bereich der irregulären Migration, welche Schritte sollen dazu unternommen werden bzw. sind bereits unternommen worden?
Welche Vorstellungen verbinden EU und Bundesregierung zur Anpassung des Umgangs mit Flüchtlingen in Belarus an den normativen Rahmen der EU, welche Schritte sind dazu bislang unternommen worden bzw. noch vorgesehen?
Ist das angestrebte Übereinkommen mit der IOM bereits erzielt worden, und wenn ja, wann, und was sind seine wesentlichen Inhalte, und falls nicht; welchen Stand haben die Verhandlungen, und was sollen die wesentlichen Inhalte sein?
Zeichnet sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ab, dass die belarussische Regierung nicht bereit ist, alle Aspekte der vorgeschlagenen Reformen umzusetzen, und wenn ja, welche Aspekte betrifft dies, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Umfang von Zurückweisungen Schutzsuchender an den Grenzen Belarus durch die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsländer (bitte nach EU-Ländern aufgliedern) im Jahr 2016?
Welche Vorstellungen gibt es innerhalb der EU nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche verfolgt sie selbst, hinsichtlich des vorgesehenen Systems zur Unterstützung freiwilliger Rückkehrer bzw. deren Integration?
a) Welche Gruppen von Flüchtlingen sollen darin einbezogen werden?
b) Soll dies für alle Herkunftsstaaten gelten, und ist mit Integration ihre Integration in Belarus oder in ihren Herkunftsländern gemeint?
Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützen die EU sowie die Bundesregierung die Ertüchtigung des belarussischen Grenzschutzes an den Außengrenzen Belarus zu Drittstaaten, und wer ist jeweils für die Durchführung bzw. die Koordinierung verantwortlich (bitte Maßnahmen der Jahre ab 2014 sowie vorgesehene Maßnahmen bis 2020 darstellen und jeweils die Kosten dafür angeben)?
Welche Maßnahmen zur grenzpolizeilichen Zusammenarbeit, Ausbildungshilfe und Ausrüstungsunterstützung mit Belarus gab es in den vergangenen beiden Jahren durch die EU oder Deutschland, welche gibt es gegenwärtig, und welche sind für die Zukunft vorgesehen?