Gemeinsame Programmierung deutscher und europäischer Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Paris-, Accra- und Busan-Konferenzen haben das Thema der Wirksamkeit von Entwicklung ins Zentrum der internationalen Debatte über Entwicklungszusammenarbeit (EZ) gestellt. Die sogenannte Global Partnership for Effective Development Cooperation (GPEDC) führt seit dem Jahr 2012 die Umsetzung der Vereinbarungen von Paris, Accra und Busan fort. Das letzte hochrangige Treffen fand im Dezember 2016 in Nairobi statt. Seit Beginn des Prozesses ist verabredet, dass sich die Geberländer untereinander besser koordinieren und Ressourcen zusammentragen und dass die Eigenverantwortlichkeit der Partnerländer gestärkt wird („Ownership“). Anstelle von Einzelprojekten soll auch die abgestimmte und arbeitsteilige Programmorientierung in den Vordergrund rücken.
Gerade für die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten als zusammengenommen größtem Geber für Entwicklungszusammenarbeit spielt die Abstimmung ihrer EZ-Aktivitäten eine elementare Rolle. Im Ratsbeschluss vom 14. November 2011 (www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/ foraff/126060.pdf) haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten darauf verständigt, auf Länderebene zu einer gemeinsamen Programmierung in der Entwicklungszusammenarbeit (Joint Programming – JP) überzugehen und diesen Beschluss in Busan bekräftigt (www.oecd.org/dac/effectiveness/49650173.pdf). JP wird seitdem schrittweise in den Partnerländern der deutschen und europäischen Entwicklungspolitik eingeführt. Jedoch findet JP weder in allen Partnerländern der EU statt, noch sind alle EU-Mitgliedstaaten in JP-Programmen involviert. In den Ratsschlussfolgerungen von Mai 2016 zu „Stepping up Joint Programming“ (http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8831-2016-INIT/en/pdf) ist das Ziel formuliert JP auszuweiten.
Laut Informationen des Joint Programming Tracker der Europäischen Kommission (https://europa.eu/capacity4dev/joint-programming/document/joint-programming- tracker) ist Deutschland im Jahr 2017 in 52 Partnerländern in JP eingebunden. Im Jahr 2016 waren es 47 Länder. Während Deutschland sein Engagement für JP ebenso wie andere Staaten (UK, Belgien, Dänemark) erhöht hat, haben andere Staaten das ihrige jedoch zurückgefahren (Frankreich, Italien, Polen, Ungarn). Inwieweit und wo die Bundesregierung konkret plant ihr Engagement für JP auszuweiten bleibt unklar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welchen Stellenwert nimmt die gemeinsame Programmierung mit anderen EU-Mitgliedstaaten in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ein?
Wie treibt die Bundesregierung das Thema Joint Programming aktiv voran?
Welche Rolle spielte Joint Programming auf dem zweiten hochrangigen Forum der Globalen Partnerschaft für eine wirksame EZ in Nairobi 2016, und wie hat sich die Bundesregierung dort konkret für JP eingesetzt?
Welcher Anteil der deutschen Entwicklungsprojekte je Partnerland sind Teil des JP der EU (bitte nach Partnerländern, Jahren – 2011 bis 2016 – und finanziellem Umfang aufschlüsseln)?
Welcher monetäre Anteil der deutschen bilateralen Entwicklungsgelder fügt sich in die gemeinsame Programmierung der EU-Mitgliedstaaten im jeweiligen Partnerland ein (bitte nach Partnerländern und Jahren – 2011 bis 2016 – aufschlüsseln)?
Gibt es Länder in denen Gelder der deutschen EZ ausschließlich im Rahmen von JP umgesetzt werden?
Wie und gemeinsam mit welchen Partnern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene und gegenüber anderen Mitgliedstaaten dafür ein, die gemeinsame Programmierung auszuweiten?
Wie gestaltet sich hier die Zusammenarbeit zwischen deutschen Institutionen, der Generaldirektion Entwicklung (DG DEVCO) und dem Europäischen Auswärtigen Dienst?
Wurden durch JP von deutscher Seite finanzielle Einsparungen durch verminderte Transferkosten realisiert?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Prinzip, dass die JP-Federführung vom Partnerland übernommen werden soll?
In welchen Ländern mit aktiven JP-Programmen ist dies nicht der Fall?
Welcher Akteur hat in diesen Ländern die Federführung inne?
In welchen Partnerländern der deutschen EZ, in denen andere EU-Mitgliedstaaten JP betreiben, partizipiert Deutschland nicht an diesem?
Warum (bitte für jedes Partnerland gesondert begründen)?
In welchen Partnerländern der deutschen EZ ist eine gemeinsame Programmierung mit anderen EU-Mitgliedstaaten vorgesehen?
Wann soll diese starten?
Welche Aufgaben werden im Rahmen der gemeinsamen Programmierung von deutschen staatlichen Institutionen und deutschen Auslandsvertretungen ausgeführt, und welche Aufgaben wurden an Institutionen der EU abgegeben?
In welchen Partnerländern der deutschen EZ sind Nicht-EU-Geber in Joint-Programming-Prozesse involviert?
Welche?
Welche positiven und welche negativen Erfahrungen wurden bisher in Bezug auf die gemeinsame Programmierung von EZ-Aktivitäten gemacht, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung JP zu mehr Politikkohärenz für Entwicklung geführt?
Welchen Stellenwert nehmen Budgethilfen und andere Instrumente programmorientierter Gemeinschaftsfinanzierung in bestehenden JP-Vorhaben ein?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den JP-Erfahrungen in fragilen Staaten wie Haiti und Südsudan?
Welche Wirkungen hat JP aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf eine internationale Arbeitsteilung unter dem Gesichtspunkt „EZ-Waisen“ („aid orphans“) und „EZ-Lieblinge“ („aid darlings“)?
Welche Rolle soll neben dem JP die gemeinsame Implementierung bislang und künftig spielen („joint action – joint implementaion“), und welche Haltung hat die Bundesregierung hierzu?
Welche Erkenntnisse und Wirkungen haben sich laut Kenntnis der Bundesregierung bislang durch die Evaluation zum JP auf EU-Ebene ergeben, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?