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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auswahlentscheidung System Sturmgewehr Bundeswehr

Änderungen hinsichtl. der Anforderungen zum System Sturmgewehr in den vergangenen 2 Jahren, Aufnahme neuer Modelle, Festlegung von Zeiträumen zur Abgabe von Mustern sowie Nachbesserungen, Sitz des Herstellers als Auswahlkriterium, am Vergabeverfahren beteiligte Unternehmen, Bereitstellung von Bundeswehrmunition zur Erprobung, Bonität der teilnehmenden Bewerber, Einflussnahme von Bundestagsabgeordneten; Nachfragen zur Schriftlichen Frage 66 auf BT-Drs 18/11323<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.05.2017

Antwortdauer

46 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1182124.03.2017

Auswahlentscheidung System Sturmgewehr Bundeswehr

der Abgeordneten Jan van Aken, Katrin Kunert, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Angaben der Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323) wurde die Auswahlentscheidung zum System Sturmgewehr für die Bundeswehr, d. h. zur Beschaffung eines Nachfolgemodells für das auszumusternde G36, am 13. Februar 2017 gebilligt. Nach den Erfahrungen bei der Beschaffung des heutigen Standardmodells sind sowohl die deutsche Öffentlichkeit als auch die Fragesteller hellhörig geworden, als das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nun erneute „Anpassungen am Zeitplan“ verkündet hat. Eine detaillierte Begründung dieser Verzögerungen steht weiterhin aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wurden in den vergangenen 24 Monaten Anforderungen an das System Sturmgewehr verändert (bitte unter detaillierter Angabe der spezifischen Änderungen, des jeweiligen Datums und des Grundes für die Änderung beantworten)?

2

Wenn ja, wurden infolge dieser Änderungen Modelle in das Verfahren aufgenommen, die zuvor den Anforderungen der Spezifikation nicht entsprachen (bitte unter Angabe der jeweiligen Modelle/Hersteller oder zumindest der Anzahl neu hinzugekommener Modelle und der jeweiligen Anforderungskriterien, bei denen sich eine Neubewertung ergab, aufführen)?

3

Welche Abteilungen und Personen haben im Detail die Zeiträume zur Abgabe der Muster festgelegt, und auf welcher sachlichen Grundlage erfolgte dies?

4

Welche Abteilungen und Personen haben im Detail die Zeiträume für Nachbesserungen festgelegt, und auf welcher sachlichen Grundlage erfolgte dies?

5

Welche grundsätzliche Rolle spielt der Sitz (national) der teilnehmenden Bewerber für die Entscheidung der Bundesregierung – auch jenseits eventueller beschäftigungspolitischer Erwägungen?

6

Wie viele Unternehmen sind aktuell mit welchen Modellen am Vergabeverfahren beteiligt?

7

Ist es einzelnen Unternehmen grundsätzlich gestattet, mit mehr als einem Modell am Verfahren teilzunehmen, und wenn ja, welche Unternehmen machen hiervon gegenwärtig Gebrauch?

8

Sind seitens des BMVg (bzw. des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – BAAINBw) für alle Bewerber im Vergabeverfahren identische Voraussetzungen hinsichtlich einer detaillierten Interpretation der AC/225 geschaffen worden?

9

Wurde teilnehmenden Bewerbern Bundeswehrmunition zur Erprobung bereitgestellt?

10

Wenn ja, welchen Unternehmen wurden wann Munition/Muster zur Verfügung gestellt?

11

Gibt es Unternehmen, die aus anderen Gründen (frühere Aufträge/ Kooperationen) bereits über die notwendige Munition verfügen, wenn ja, um wie viele und welche Bewerber handelt es sich?

12

Wurde teilnehmenden Bewerbern bislang keine Munition zur Verfügung gestellt, und wenn ja, wem wurde dies aus welchen Gründen verweigert?

13

Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung, wenn einige – aber nicht alle – Bewerber schon jetzt über die notwendige Munition verfügen, und wenn nein, warum nicht?

14

Welche Rolle spielt/spielte die Prüfung einer für das gesamte Beschaffungsverfahren relevanten, ausreichenden Bonität der teilnehmenden Bewerber? Wie prüfen BMVg/BAAINBw die Bonität der teilnehmenden Bewerber, und welche Ergebnisse haben diese Prüfungen bislang ergeben?

15

Welche Einschätzung hat die Bundesregierung hinsichtlich einer Qualifizierung unterschiedlicher Gewehrmodelle, die die Gefahr der Abhängigkeit von einem einzelnen Hersteller bannen würde, für das zukünftige System?

Wurden in den vergangenen Jahren – entweder im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vergabeverfahren oder unabhängig davon – Forschungsoder andere Mittel des Bundes an eines oder mehrere Unternehmen vergeben, die dessen Kenntnisse/Expertise/Fähigkeiten im Bereich der Kaliber 5,56 und/oder 7,62 erweitert/vertieft/gestärkt hat (bitte unter Angabe des Unternehmens, Entwicklungsschwerpunkts, Datums und der Summe in Euro auflisten)?

16

Wurden seit Beginn des jetzigen Vergabeverfahrens Mittel des Bundes an eines oder mehrere Unternehmen vergeben, die dessen Kenntnisse/ Expertise/Fähigkeiten im Bereich der Kaliber 5,56 und/oder 7,62 erweitert/ vertieft/gestärkt haben könnten (bitte unter Angabe des Unternehmens, Entwicklungsschwerpunkts, Datums und der Summe in Euro auflisten)?

17

Gab es – jenseits von Diskussionen im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages und von parlamentarischen Anfragen – seit dem 1. Januar 2016 Briefe, Mails, Gespräche oder andere Interventionen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, um Einfluss auf die Gestaltung des Vergabeprozesses zu nehmen oder sich für einen bestimmten Bewerber oder eine bestimmte Bewerberin ein bestimmtes Modell auszusprechen (wenn ja, bitte mit Datum, Namen und Art der Intervention auflisten)?

18

Wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323 weitere Änderungen am Zeitplan vorgenommen (bitte unter Angabe von Datum und Begründung beantworten)?

19

Wie lauten die „geheimen Erläuterungen“, in denen das Projekt abgebildet ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323)?

20

Welche konkrete Auswahlentscheidung wurde am 13. Februar 2017 getroffen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323)?

21

Was ist das konkrete Ergebnis der Projektmaßnahme „Vorbereitung Vergabe“, die im März 2017 endet (bitte unter Beifügung evtl. Dokumente, Protokolle etc.; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323)?

22

Ist es zutreffend, dass den Bewerbern insgesamt vier Monate (Beginn Vergabeverfahren: März 2017; Beginn Prüfung/Bewertung: Juli 2017) bleiben, um Sturmgewehre in das Verfahren einzubringen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323), oder ist vorgesehen, dass auch nach Juli 2017 weitere Zugänge erfolgen?

23

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 2. September 2016 – wonach der Bundesrepublik Deutschland gegen die Firma Heckler & Koch im Fall der schussinduzierten Erwärmung des Sturmgewehrs G36 mit abnehmender Treffergenauigkeit keine Gewährleistungsansprüche zustehen – für den neuen Beschaffungsvertrag für das „System Sturmgewehr Bundeswehr“, und ist hierbei insbesondere beabsichtigt, die Gewährleistungsansprüche dahingehend nachzubessern, dass eventuelle erst unter den konkreten Einsatzbedingungen nachträglich feststellbare Funktionsmängel bei der künftigen Standardwaffe der Bundeswehr vertraglich berücksichtigt werden?

Berlin, den 23. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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