Verbesserung des Alleenschutzes
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Steffi Lemke, Harald Ebner, Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Alleen sind prägende Bestandteile unserer Kulturlandschaft; sie zu erhalten und zu pflegen ist eine ressortübergreifende Aufgabe und Verpflichtung. Der Schutz der Alleen im klassifizierten Straßennetz wird durch neue Richtlinien erschwert. Unter Verweis auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit entstand die für die Alleen maßgeblichen Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS, 2009), die für Neupflanzungen gelten und damit die Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB 2006) für Bestandsalleen ergänzen.
Die Praxis einiger Straßenbauverwaltungen, die die genannte Richtlinie entsprechend eng auslegen und nicht nur bei Neuplanungen anwenden, hat zur Folge, dass zahlreiche Alleen mittelfristig in ihrem Bestand gefährdet sind.
Die RPS betrachtet Bäume nur als „nicht verformbare Hindernisse“, für die bestimmte Sicherheitsabstände vom Straßenrand einzuhalten sind. Für die Neuanlage von Baumreihen werden bisher aber weder die sich aus den Forderungen der Richtlinie ergebenden notwendigen Flächen eingeplant noch stehen hinreichende finanzielle Mittel für deren Unterhalt zur Verfügung.
Damit steht die Richtlinie den kulturhistorischen, klimatischen und ökologischen Belangen von Alleen jedoch entgegen. Eine Überarbeitung der RPS 2009 sollte daher so erfolgen, dass Verkehrssicherheitsaspekte mit dem Schutz von Alleen künftig besser vereinbar sind (www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/fileadmin/ bundgruppen/bcmslvmeckpomm/pdf/Hintergrund_RPS_2009.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welchen Bestand an Alleen und einseitigen Baumreihen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung entlang der Bundesstraßen (bitte unter Angabe des Jahres der aktuellen Erfassung nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich der Bestand an Alleen und einseitigen Baumreihen nach Kenntnis der Bundesregierung entlang der Bundesstraßen seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte Veränderung nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hält die Bundesregierung die Definition einer Allee nach dem Alleenerlass des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Erfassung von Alleen für geeignet, oder auf welche Definition stützt sich die Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung. in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass eine einheitliche Methodik zur Erfassung für Alleen und einseitige Baumreihen entlang von Bundesfernstraßen entwickelt und eingeführt wird?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung dann eine verlässliche Informationsgrundlage über den derzeitigen Alleenbestand schaffen?
Welche Kartierungsstandards sollten nach Auffassung der Bundesregierung bundesweit zur Anwendung kommen?
Welcher einmalige Aufwand ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Erstellung eines bundesweit einheitlichen Alleenkatasters verbunden, und welche laufenden Aufwendungen wären damit verbunden?
Für wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für Pflege und Verkehrssicherung von Alleen an Bundesfernstraßen ein, und welchen Anteil haben sie an den Mitteln, die die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Betrieb und die Erhaltung von Bundesstraßen erhalten?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, den Auftragsverwaltungen der Bundesländer die Mittel für den Betrieb und Erhalt von Bundesstraßen nach einem differenzierten Längenschlüssel mit und ohne Baumbestand unter der Voraussetzung zuzuweisen, dass die Alleen und einseitigen Baumreihen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst sind?
Welche Erfahrungen mit der Richtlinie „Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume“ (ESAB) liegen der Bundesregierung mit Blick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Erfahrungen mit der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch RPS liegen der Bundesregierung mit Blick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit vor?
Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch RPS?
Wenn ja, wie sieht der Zeitplan zur Überarbeitung aus?
Wie will die Bundesregierung den Schutz von Alleen in der RPS künftig verankern, bzw. wie soll Sorge dafür getragen werden, dass die Interessen der Verkehrssicherheit und des Alleenschutzes gleichermaßen berücksichtigt werden?
Soll in einer überarbeiteten Fassung der RPS der Baumschutz explizit erwähnt werden, und in welcher Weise sollen Gehölzbestand und -erneuerung, insbesondere von Alleebäumen, von den RPS künftig berücksichtigt werden?
Sollen bei einer Verbändebeteiligung zur Überarbeitung der RPS künftig auch die Umwelt- und Naturschutzverbände angehört werden und wenn ja, wie wird sichergestellt, dass deren Stellungnahmen angemessen berücksichtigt werden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss der Umweltministerkonferenz vom Juni 2016, in der sich die Mehrheit der Länder klar für einen besseren Alleenschutz ausgesprochen hat, und welche Punkte des angenommenen Antrags beabsichtigt die Bundesregierung umzusetzen?
Plant die Bundesregierung, die Förderung von Radschnellwegen mit der Pflanzung von Alleen entlang dieser neuen Fahrradwege zu verknüpfen, bzw. kann sich die Bundesregierung vorstellen, beide Punkte in einer Förderrichtlinie zu verbinden?
Plant die Bundesregierung ein Programm zur Pflanzung von Alleen oder einseitigen Baumreihen in Verbindung mit dem Bau von begleitenden Radwegen entlang von Bundesstraßen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Mustervereinbarung des Landes Brandenburg, Alleen im Rahmen der Greening-Regelung als ökologische Vorrangflächen zu fördern?
Plant die Bundesregierung sich für eine Erhöhung des Budgets für zusätzliche Umweltleistungen (Greening-Maßnahmen) einzusetzen, und wie hoch schätzt sie das Potential des Greenings für den Alleenschutz ein?