Erneuerbare Energien und Abwärme-Nutzung in der Wärmeversorgung
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ohne den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien kann die Dekarbonisierung der Energieversorgung nicht gelingen. Das gilt für alle Bereiche – die Stromerzeugung, die Wärmeversorgung und den Mobilitätssektor. Während der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch inzwischen fast ein Drittel beträgt, stagniert deren Anteil im Wärmesektor seit Jahren um die 12 Prozent. Der Ausbau erneuerbar erzeugter Wärme kommt viel zu langsam voran. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Pariser Beschlüsse zum Klimaschutz.
Auch die Nutzung gewerblicher und industrieller Abwärme bleibt bisher weit hinter den Potenzialen zurück. Dabei kann die Nutzung von Abwärme erheblich zur Wärmeversorgung von Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und Gewerbe beitragen. Durch die Verwendung von Wärme, die andernfalls ungenutzt in der Umgebung verpuffen würde, können unmittelbar fossile Brennstoffe eingespart und damit ein zusätzlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/fuenfter-monitoring-bericht-energie-der-zukunft.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Wärmeverbrauch und in den Bereichen Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in Deutschland seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung der Einsatz der unterschiedlichen Technologien zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland seit dem Jahr 2008 im Neubau, im Gebäudebestand und in der Prozesswärme entwickelt (bitte jeweils nach Jahren, installierter Leistung und Wärmeertrag aufschlüsseln):
a) bei der Solarthermie,
b) bei den elektrischen Wärmepumpen (bitte getrennt nach Sole/Wasser-, Wasser/Wasser- und Luft/Wasser-Wärmepumpen angeben),
c) bei der Tiefengeothermie,
d) bei den Holzpellets,
e) bei der Nutzung von Scheitholz,
f) bei der Nutzung von Holzhackschnitzeln,
g) bei den sonstigen festen Biomassen,
h) bei der flüssigen Biomasse,
i) bei der gasförmigen Bioenergie?
Wie hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland an der Nah- und Fernwärme nach Informationen der Bundesregierung seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Art der erneuerbaren Energien aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der erneuerbaren Energien an der Erzeugung von Strom und Wärme in Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Art der erneuerbaren Energien aufschlüsseln)?
Was sind nach Meinung der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für den geringen Marktanteil erneuerbarer Wärmeerzeuger, insbesondere im Bereich des Gebäudebestandes?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzung von Abwärme aus Gewerbe, Industrie und Privathaushalten für die Wärmeversorgung seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Abwärmequelle aufschlüsseln)?
Was sind nach Meinung der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für den geringen Nutzungsgrad von gewerblicher und industrieller Abwärme für die Strom- und Wärmeerzeugung?
Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Verwendung von bisher ungenutzter Abwärme zur Stromerzeugung z. B. in sogenannten ORC-Verfahren und/oder für die Wärmeversorgung zu steigern, und welche Anteile der Abwärmenutzung an der Strom- bzw. Wärmeversorgung will die Bundesregierung bis 2020, 2030 und 2050 erreichen?
Hält die Bundesregierung das von ihr vorgegebene Ziel von 14 Prozent Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2020 vor dem Hintergrund der in der Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) angenommenen Anteile von 57 Prozent (Zielszenario Energieeffizienz) bzw. 69 Prozent (Zielszenario erneuerbare Energien) im Jahr 2050 für ausreichend, und wenn ja, warum?
Reicht die ESG nach der Meinung der Bundesregierung aus, um das für den Gebäudesektor definierte CO2-Reduktionsziel aus dem Klimaschutzplan 2050 zu erreichen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Welchen Anteil sollen die erneuerbaren Energien im Wärmebereich nach Vorstellung der Bundesregierung jeweils bis 2030 und bis 2040 erreichen?
Plant die Bundesregierung die Festschreibung eines 2030-Ziels für erneuerbare Energien im Wärmesektor im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen (monetär wie nichtmonetär) will die Bundesregierung ergreifen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmesektor so zu beschleunigen, dass die in der ESG angestrebten Anteile der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung sicher erreicht werden (bitte nach Einzelheizungen und netzbasierter Wärmeversorgung sowie Raumwärme/Warmwasser und Prozesswärme aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung im Rahmen der Überlegungen zum Gebäudeenergiegesetz eine Erhöhung des Pflichtanteils für erneuerbare Wärme in Neubauten, und wenn nein, warum nicht?
Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Kenntnisse des Handwerks über erneuerbare Wärmetechnologien zu verbessern und außerdem den fachgerechten Einbau einer steigenden Anzahl an erneuerbaren Wärmeerzeugern sicherzustellen?
Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung der Anteil von Erdgas- und Erdöl-Heizungen im Neubau (bitte nach Jahren seit dem Jahr 2000 aufschlüsseln und jeweils absolute Anzahl, Anteil aller installierten Heizungen sowie installierte Kapazität in Megawatt angeben)?
Mit welchen Maßnahmen und in welchen Schritten (bitte anteilig pro Jahr angeben) will die Bundesregierung den Anteil von Erdgas- und Erdölheizungen im Neubau mit Blick auf die Klimaziele von Paris reduzieren?
Wie will die Bundesregierung die bestehende Marktverzerrung aufgrund mangelnder Einpreisung von Gesundheits-, Klima- und Umweltfolgekosten bei der Verwendung von Erdöl und Erdgas im Wärmesektor abbauen, die sich derzeit massiv zulasten der erneuerbaren Energien und zulasten von Effizienzinvestitionen auswirkt?
Befürwortet die Bundesregierung eine Angleichung der bisher unterschiedlichen Besteuerung von Erdgas und Heizöl auf Basis des CO2-Gehalts pro Tonne?