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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen einer Finanzierung des Ausbaus der Kinderkrippen durch den Bund (G-SIG: 16012186)

Verfassungsrechtliche Probleme hinsichtlich der Finanzierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Unter-Dreijährige durch den Bund, Art der Änderungen der finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten des Bundes am Krippenausbau nach der Föderalismusreform 2006, Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr (angesichts der Erforderlichkeitsklausel Art. 72 Abs. 2 GG), Gutachten des BMFSFJ über die rechtlichen Möglichkeiten des Bundes bei der Finanzierung des Krippenausbaus, Möglichkeit einer Grundgesetzänderung, Einführung eines Gutscheinmodells bzw. eines &quot;Betreuungsgeldes&quot;, Prüfung der direkten Zuweisung zweckgebundener Mittel vom Bund an die Kommunen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

22.06.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/555205. 06. 2007

Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen einer Finanzierung des Ausbaus der Kinderkrippen durch den Bund

der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Katja Kipping, Katrin Kunert, Kersten Naumann, Petra Pau, Elke Reinke, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der „Krippengipfel“ am 2. April 2007 von Bund, Ländern und Gemeinden hat sich grundsätzlich auf ein Bekenntnis zum Ausbau der Betreuungsangebote für Unter-Dreijährige auf eine Platz-Kind-Relation von 35 Prozent bis 2013 ausgesprochen. Damit will auch Deutschland das auf dem Barcelona-Gipfel der EU im Jahr 2003 festgelegte Ziel eines Angebots für 33 Prozent aller Unter- Dreijährigen erreichen. Die Bundesfamilienministerin erklärte, auch der Bund solle sich an der Finanzierung des Ausbaus beteiligen, wenn dafür das Grundgesetz geändert werden müsse, solle es daran nicht scheitern (Süddeutsche Zeitung, 9. Februar 2007).

Die Bundesfamilienministerin hat am 4. Mai 2007 ihr Finanzierungskonzept für den Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote konkretisiert und den Beitrag des Bundes auf einen Teil der Investitionskosten beschränkt. Ein weitergehendes Engagement des Bundes in Form einer Beteiligung an den Betriebskosten der neuen Krippen sei rechtlich nicht möglich (Süddeutsche Zeitung, 4. Mai 2007). Inzwischen wird nach Möglichkeiten gesucht, auch Betriebskosten durch Bundesmittel zu bezuschussen.

Nach Presseinformationen existiert ein unveröffentlichtes Gutachten im indirekten Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), welches die rechtlichen Möglichkeiten der Finanzierung des Krippenausbaus durch den Bund prüft (taz, 9. Mai 2007). Demnach sei Artikel 104b des Grundgesetzes (GG), der „Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden“ erlaubt, um das wirtschaftliche Wachstum zu fördern, als Grundlage für die Übernahme von Investitionskosten durch den Bund geeignet. Auch die mit der Föderalismusreform neu geschaffene Voraussetzung einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 7 GG sei erfüllt. Die Übernahme von Betriebskosten der Krippen durch den Bund sei aber nicht möglich. Auch ein Stiftungsmodell, wie von der Union vorgeschlagen, wäre lediglich eine Umgehung der verfassungsrechtlichen Vorgaben der föderalen Aufgabenverteilung und als solche verfassungsrechtlich problematisch (Agentur- Meldung vom 14. Mai 2007).

Nach Pressemeldungen vom 25. Mai 2007 erwägt die Bundesregierung die Einführung eines „Gutscheinmodells“ zur Krippenfinanzierung. Die Eltern sollten die Gutscheine entweder bei den Kommunen oder freien Trägern für Kinderbetreuung einlösen oder andere familienpolitische Hilfen dafür in Anspruch nehmen können (Der Tagesspiegel, 25. Mai 2007). Laut einer Meldung der Tageszeitung Die Welt favorisiert die Familienministerin Ursula von der Leyen das „Gutscheinmodell“ (Die Welt, 31. Mai 2007).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche verfassungsrechtlichen Probleme existieren hinsichtlich einer Finanzierung der Kosten des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Unter- Dreijährige durch den Bund?

2

In welcher Weise hat die Föderalismusreform 2006, namentlich die Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen, das Verbot bundesgesetzlicher Aufgabenzuweisung an die Kommunen und die Regelung des Artikels 104b GG, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes im Bereich der Kindertagesbetreuung verändert, und wie wirken sich diese Änderungen auf die heute diskutierten finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten des Bundes am Ausbau der Kinderkrippen aus?

3

Hat der Bund nach Auffassung der Bundesregierung die Gesetzgebungskompetenz für die Verankerung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr, auch unter den Voraussetzungen der Erforderlichkeitsklausel Artikel 72 Abs. 2 GG?

4

Ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der Verankerung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Unter-Dreijährige durch den Bund die Möglichkeit einer Kostenübernahme von dadurch verursachten Investitions- und Betriebskosten verfassungsrechtlich gegeben?

5

Mit welcher Begründung kommt das im Auftrag des BMFSFJ erstellte Gutachten von Prof. Dr. Werner Heun zu dem Schluss, eine Kostenübernahme von Investitions- aber nicht der Betriebskosten sei verfassungsrechtlich möglich?

6

Warum ist auch eine Finanzierung über eine Stiftung laut Gutachten keine Lösung dieser Problematik?

7

Wann wird das in Frage 5 und 6 erwähnte Gutachten dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt?

8

Stellt das in den Medien diskutierte und nach Presseangaben von der Familienministerin favorisierte „Gutscheinmodell“ (Eltern erhalten einen Gutschein, den sie gegen staatliche Angebote oder sonstige Erziehungs- und Betreuungsformen eintauschen können) eine verfassungskonforme Finanzierungsmöglichkeit der Betreuungsangebote durch den Bund dar? Welche Gesetzgebungskompetenz berechtigt den Bund nach Ansicht der Bundesregierung zur Einführung eines „Gutscheinmodells“?

9

Erwägt die Bundesregierung, das von der CSU geforderte „Betreuungsgeld“ (eine Geldleistung als Alternative zur Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes) ebenfalls über das „Gutscheinmodell“ einzuführen?

10

Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass hinsichtlich eines finanziellen Engagements des Bundes beim Ausbau der Kindertagesbetreuung für Unter-Dreijährige verfassungsrechtliche Probleme bestehen, und in welcher Weise hat dieser Aspekt die Diskussion des Krippenfinanzierungskonzepts zwischen den Ressorts des Bundesministeriums der Finanzen und des BMFSFJ geprägt?

11

Wurde die von der Bundesfamilienministerin im Februar 2007 in der „Süddeutschen Zeitung“ angesprochene Möglichkeit einer Grundgesetzänderung zur Ermöglichung eines finanziellen Engagements des Bundes geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

12

Wurde in diesem Zusammenhang auch die Schaffung einer Grundlage für die direkte Zuweisung von zweckgebundenen Mitteln für Kinderbetreuungseinrichtungen vom Bund an die Kommunen geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 31. Mai 2007

Dr. Gregor Gysi Oskar Lafontaine und Fraktion

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