Angriffe auf Jesiden im Nordirak
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Inge Höger, Andrej Hunko, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 2. März 2017 kommt es in der Region Shengal (Sinjar), Provinz-Niniveh, Irak zu Gefechten und Angriffen der Peschmerga der Demokratischen Partei Kurdistans (KDP) gemeinsam mit sogenannten Rojava Peschmerga (auch Roj Peschmerga genannt), welche sich nach offiziellen Angaben aus syrischen Kurden rekrutieren, auf jesidische Milizen. Bei den Angriffen der Peschmerga wurden nach Kenntnis der Fragesteller bisher mindestens fünf Kämpfer der Shengal Vereidigungseinheiten (YBŞ) getötet. Darüber hinaus wurden zwei Mitglieder der Volksverteidigungskräfte HPG getötet, als sie sich vor einen gepanzerten Wagen vom Typ Dingo stellten, um den Militärkonvoy zu blockieren (http://ezidipress. com/blog/shingal-peschmerga-toeten-eziden-mit-deutschen-waffen/). Dabei nahmen die Guerillakämpfer keinerlei bedrohliche Haltung ein, wurden aber nach Augenzeugenberichten von der Besatzung des Dingos getötet. Die Versuche der vorwiegend sunnitischen Peschmerga und Rojava Peschmerga scheinen eine Fluchtbewegung unter der von dem Genozid durch den Islamischen Staat (IS) schwer traumatisierten Bevölkerung des Shengal ausgelöst zu haben. Viele werfen den Peschmerga vor, sie zuvor schutzlos dem Genozid durch den IS überlassen zu haben, und fühlen sich durch ihre Präsenz akut bedroht (http://ezidipress. com/blog/shingal-peschmerga-toeten-eziden-mit-deutschen-waffen/). Die Provinz Ninive liegt nicht auf dem Gebiet der Kurdischen Regionalregierung (KRG), sondern auf dem Gebiet, welches unter zumindest formeller Kontrolle der irakischen Zentralregierung steht. Das Vordringen der Peschmerga ist somit auch völkerrechtlich höchst fragwürdig, zumal es einen Bürgerkrieg im bisher weitgehend davon verschonten Gebiet der KRG provozieren kann. Der Angriff der Peschmerga erfolgte kurz nach einem Besuch von Regierungsvertretern der KRG in Ankara (www.hurriyet.com.tr/ankaraya-surpriz-ziyaret-barzani- nedengeliyor-40377097). Der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim hatte bereits bei einem Besuch in der KRG am 17. Januar 2017 angekündigt, die „PKK werde auf die eine oder die andere Weise aus dem Shengal rausgeholt werden“ (www. milliyet.com.tr/-sincar-da-ikinci-kandil-e-izin-gundem-2376430/). Mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) werden von der türkischen Regierung verschiedene Gruppen, darunter auch die YPS bezeichnet. Das Shengal-Gebiet wurde entscheidend von Guerillas der HPG und später der YBŞ und anderen Gruppen gegen den IS verteidigt. Es hat sich ein Rat zur Selbstverwaltung der Region Shengal gebildet, der die Region auch diplomatisch vertritt. Allerdings wird dieser Rat von Seiten der KRG-Regierung nicht anerkannt und die Region steht seit spätestens 2015 unter einem Embargo durch Peschmerga der PDK unter Rojava Peschmerga, wie aus Augenzeugenberichten gegenüber den Fragestellern hervorgeht. Bestätigt wurden die Aussagen über ein Embargo unter anderem durch einen Bericht von Human Rights Watch (www.hrw.org/news/2016/12/04/iraq- krgrestrictions-harm-yezidi-recovery).
Die verschiedenen Quellen berichten von der Teilnahme türkischer Spezialeinheiten und des türkischen Geheimdienstes MIT am Vorgehen gegen die Selbstverwaltung Shengals, manche auch von der Verschleppung von Rojava Peschmerga, die sich weigerten an der Operation teilzunehmen, durch KDP-Sicherheitskräfte (www.anfenglish.com/news/kdp-hands-over-those-refusing-to- fightin-shengal-to-turkish-mit). Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 1. September 2014 wurden die Peschmerga mit Waffen und Ausrüstungen zum Kampf gegen den IS ausgerüstet. Waffen, die sich auf Bildern nun in den Händen der KDP-Peschmerga wiederfinden und offensichtlich nicht zum Kampf gegen den IS, sondern zur Durchsetzung von Hegemonie-Ansprüchen der KDP in der Shengal-Region eingesetzt werden (www.spiegel.de/politik/deutschland/ irakkurden-miliz-kaempft-offenbar-mit-deutschen-waffen-gegen-jesiden-a-11374 81.html). Nach Angaben von Kawa Azizi, einem Vertreter des Kurdischen Nationalrats (KNR/ENKS), mit welchem die Rojava Peschmerga eng vebunden sind, werden diese von der NATO ausgebildet. Er erklärte, dass diese Einheiten auch nach Nordsyrien/Rojava vorrücken müssten (https://tr.sputniknews.com/roportaj/ 201703091027557209-rojava-pesmergeleri-nato-enks/). Dies bringt die Gefahr einer Eskalation, auch in dem weitgehend vom Krieg verschonten Kanton Cizire in Nordsyrien, mit sich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Inwieweit hatte die Bundesregierung bereits im Vorfeld des ab dem 2. März 2017 erfolgten Einmarsches sogenannter Rojava Peschmerga in das Shengal-Gebiet Kenntnis? Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Zielsetzung des Einmarsches der Peschmerga-Einheiten in das Shengal-Gebiet zu eruieren?
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Aussage, bei der Regierung in Erbil bezüglich der Waffen nachgefragt zu haben (Plenarprotokoll 18/220 vom 8. März 2017), und der Erklärung der KRG- Regierung, keine solche Nachfrage erhalten zu haben (www.rudaw.net/english/ kurdistan/070320174)?
Welche Zielsetzung verfolgt die Regierung der KRG nach Ansicht der Bundesregierung im Shengal?
Hält die Bundesregierung den Einsatz der Peschmerga im Shengal für völkerrechtlich legitim (bitte ausführlich begründen)?
a) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zur Beteiligung von türkischen Spezialeinheiten am Angriff auf die YBŞ?
b) Wie bewertet die Bundesregierung einen solchen Einsatz türkischer Kontingente völkerrechtlich?
Wie gedenkt sich die Bundesregierung auf Ebene internationaler Bündnisse, insbesondere der NATO, zu einer solchen Operation zu verhalten?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bislang unternommen und gedenkt sie noch zu unternehmen, um den Einsatz deutscher Waffen in Kriegshandlungen, die nicht gegen den IS gerichtet sind, zu untersuchen?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bislang unternommen und gedenkt sie noch zu unternehmen, um den Einsatz deutscher Waffen in Kriegshandlungen, die nicht gegen den IS gerichtet sind, zu untersuchen?
Welche Möglichkeiten der Sanktionen hat die Bundesregierung im Falle eines Verstoßes gegen die im Plenarprotokoll 18/220 vom 8. März 2017 genannte Ausschließlichkeitsklausel zur Nutzung der Waffen gegen den IS durch die Peschmerga?
Inwieweit sieht die Bundesregierung eine völkerrechtliche Problematik in der Tatsache gegeben, dass Peschmerga der KDP einen Einsatz, der sich nicht gegen den IS richtet, in der Provinz Ninive durchführen, die zudem nicht zum KRG-Territorium gehört?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass beim Einmarsch der Rojava Peschmerga und den Angriffen auf die YBŞ Waffen, die im Rahmen der Unterstützung der Peschmerga gegen den IS an die KRG geliefert worden sind, zum Einsatz kamen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um eine mögliche Zweckentfremdung der zum Kampf gegen den IS an die KRG gelieferten Waffen zu verhindern?
a) Inwieweit kann die Bundesregierung das an dem Angriff auf zwei Guerillakämpfer der HPG beteiligte Fahrzeug als Dingo identifizieren (www.youtube.com/watch?v=kNd23fR9Q0o)?
b) Welche Streitkräfte in der Nah- und Mittelostregion verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über wie viele Dingos?
c) Kann die Bundesregierung die genauen Peschmerga Einheiten nennen, welche über Dingos verfügen?
d) Verfügen die sogenannten Rojava Peschmerga nach Kenntnis der Bundesregierung über Dingos, und wenn ja, auf welche Weise kann diese Einheit in den Besitz eines oder mehrerer solcher Fahrzeuge gelangt sein?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bedrohungslage der Zivilbevölkerung in der Ortsschaft Xanesor/Shengal?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung das Risiko, dass die beschriebenen Aktionen der Peschmerga in einem neuen Bürgerkrieg im Nordirak münden könnten? Welche Bemühungen hat die Bundesregierung zur Deeskalation bisher unternommen?
Welche Spezialeinheiten der Peschmerga werden von der Bundeswehr ausgebildet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einheit Rojava Peschmerga?
a) Wem unterstehen die Rojava Peschmerga nach Kenntnis der Bundesregierung de facto und de jure?
b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Rojava Peschmerga unter diesem oder einem anderen Namen Teil der Spezialeinheiten der Peschmerga (Zerevanî) sind?
c) Aus welchem Grund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Einheiten der Rojava Peschmerga gegründet?
d) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich die Rojava Peschmerga vor allem aus Flüchtlingen aus Syrien rekrutieren?
e) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Mitglieder der Rojava Peschmerga im Syrienkonflikt mit dschihadistischen Gruppen wie Ahrar al-Sham und anderen kooperiert haben?
f) Wie sind die Verbindungen der Rojava Peschmerga nach Kenntnis der Bundesregierung zum Kurdischen Nationalrat (KNR/ENKS) (bitte soweit möglich einzelne Fraktionen und Personen aufzählen)?
g) Hat die Bundesregierung Rojava Peschmerga mit Waffen und Ausrüstungsgegenständen ausstatten lassen, und wenn ja, wann, und mit wie vielen und welchen Waffen und Ausrüstungsgegenständen?
h) Wurden Rojava Peschmerga von Ausbildern der Bundeswehr oder nach Kenntnis der Bundesregierung anderer NATO-Staaten ausgebildet (bitte auflisten)?
i) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsbürger an den Rojava Peschmerga beteiligt?
j) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen zwischen den sogenannten Rojava Peschmerga und der Türkei?
k) Sind der Bundesregierung Aktionen der sogenannten Rojava Peschmerga in Nordsyrien bekannt, und wenn ja, welche, zu welchem Zeitpunkt, und an welchem Ort?
l) Was sind die Ergebnisse der im Plenarprotokoll 18/220 vom 8. März 2017 benannten Verifizierungsbemühungen der Bundesregierung bzgl. der Belege für deutsche Waffen in den Händen von Rojava Peschmerga?
Wie konnte Peschmerga ein Akteur in einem Bürgerkrieg im bisher verschonten Nordsyrien werden? Was hat die Bundesregierung zur Deeskalation dieser Lage unternommen? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die politischen Aktivitäten des deutschen Staatsbürgers Siamend Hajo im KNR/ENKS (http://knc- geneva.org/?p=959&lang=de)?
a) Mit welchen Milizen war oder ist Siamend Hajo nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Form verbunden?
b) In welchem Verhältnis steht Siamend Hajo nach Kenntnis der Bundesregierung zu den sogenannten Rojava Peschmerga, deren Einmarsch in die türkisch besetzte Zone in Syrien er fordert (https://komnews.com/us- blocking-kdp-affiliated-peshmerga-entering-syria-says-knc/)?
c) Hat die Bundesregierung Siamend Hajo oder mit ihm verbundene Vereinigungen, Organisationen oder Projekten wie der Website „KurdWatch“ zu irgendeinem Zeitpunkt finanzielle oder sonstige Unterstützung zukommen lassen (www.mesop.de/mesop-portrait-kurdwatch-berlin- germanysiamend-hajo-eva-savelsberg-syrian-kurdish-human-rights-group- monitorsfights-to-document-violations/), und wenn ja, welchen Projekten oder Vereinigungen, zu welchem Zeitpunkt, mit welchen Mitteln, und in welcher Höhe?
d) Inwieweit flossen oder fließen Einschätzungen von Siamend Hajo oder mit ihm verbundenen Institutionen in die Lageeinschätzung der Bundesregierung oder von Bundesbehörden bezüglich Syrien ein, und für wie tragfähig hält die Bundesregierung generell Informationen, die ihr von Siamend Hajo übermittelt werden?
e) Inwiefern stellt die Leitung einer Miliz in Syrien oder Irak nach Ansicht der Bundesregierung einen möglichen Straftatsbestand dar, und wie weit könnte dies auf Aktivitäten von Siamend Hajo zutreffen?
f) Was war Gegenstand der Gespräche zwischen dem KNR/ENKS und Vertretern der Bundesregierung im September 2016, und fanden weitere Treffen dieser Art statt (http://knc-geneva.org/?p=715&lang=de)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse bezüglich eines Zusammenhangs zwischen den in der Einleitung beschriebenen Angriffen auf Shengal und vorangegangenen Gesprächen zwischen KDP- bzw. KRG-Vertretern und der türkischen Regierung (z. B. www.hurriyet.com.tr/ankaraya- surprisziyaret-barzani-neden-geliyor-40377097)?
Hält die Bundesregierung ein am 16. März 2016 veröffentlichtes Schreiben von Ahrar al-Sham an Jabhat al-Nusra, in dem von KNR/ENKS-Peschmerga die Rede ist, die zum Kampf gegen die YPG über die türkische Grenze nach Aleppo gelassen werden sollen, für authentisch (http://en.hawarnews. com/act-of-agression-by-kdp-enks-mit/)? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
a) Sind Rojava Peschmerga oder Einheiten, die dem ENKS angehören, an den Angriffen auf das kurdische Stadtviertel Sheikh Maqsoud/Aleppo beteiligt gewesen (siehe VN-Bericht A/HRC/34/64)? Falls ja, inwiefern sind diese mit deutschen Waffen ausgestattet?
b) Schließt sich die Bundesregierung der Bewertung der Vereinten Nationen an, wonach diese Angriffe auf Sheik Maqsoud in Aleppo als Kriegsverbrechen zu bewerten sind? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
c) Welche Milizen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit den im ENKS vertretenen Parteien verbunden?
Inwiefern stellt ein Angriff auf die YBŞ nach Auffassung der Bundesregierung einen Angriff auf die Souveränität des Iraks dar, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, nach denen KDP-Angehörige Jesiden in Flüchtlingslagern dazu nötigen würden, gegen die YBŞ in Shengal zu demonstrieren (http://anfturkce.net/kurdistan/kdp-kamptaki-ezidileri-s-ye- karsi-cikmaya-zorluyor)? Geht die Bundesregierung diesen Angaben nach, insbesondere vor der in ihrer Antwort auf die im Januar 2017 gestellte Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/11078 getätigten Aussage, im Nordirak liege keine Gruppenverfolgung von Jesiden vor?
Welche Einheiten der Peschmerga waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Angriff auf eine Demonstration in Xanesor beteiligt (http://ezidipress.com/blog/khanasor-16-jaehrige-ezidin-bei-demonstration- erschossen/)?
a) Waren diese Peschmerga nach Kenntnis der Bundesregierung mit aus Deutschland gelieferten Waffen ausgestattet?
b) Waren unter den Peschmerga nach Kenntnis der Bundesregierung Einheiten, die von Angehörigen der Bundeswehr oder anderer deutscher Einrichtungen ausgebildet worden sind?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im März 2016 aufgetauchten Dokument, das eine enge Kollaboration zwischen Al Nusra (Al-Qaida), Ahrar ash-Sham und als Peschmerga bezeichneten Einheiten nahelegt (http://en.hawarnews.com/act-of-agression-by-kdp-enks-mit/)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse einer Kollaboration von Peschmerga Einheiten mit den in Frage 21 bezeichneten Gruppen oder anderen dschihadistischen Gruppen vor?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse einer Kollaboration von Parteien aus dem ENKS bzw. ihren Milizen mit den in Frage 21 bezeichneten Gruppen oder anderen dschihadistischen Gruppen vor?
Hält die Bundesregierung ihre in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/11078 getätigten Aussage, im Nordirak liege keine Gruppenverfolgung von Jesiden vor, vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse immer noch für gültig (bitte ausführlich begründen)?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der YBŞ?
Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf Autonomieforderungen der jesidischen Bevölkerung?
Inwiefern sucht die Bundesregierung Kontakt und Gespräche mit Vertretern der Jesiden in Shengal? Mit welchen Gruppierungen hat sie bereits Kontakt aufgenommen? Hat sie bereits Gespräche mit dem Shengalrat der Jesiden („Meclîsa Êzidiyên Şengalê“) geführt, oder hat sie dies vor (bitte ausführen)?
In welcher Form sind die YBŞ nach Kenntnis der Bundesregierung durch die irakische Regierung anerkannt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz deutscher Waffen durch Peschmerga oder Rojava Peschmerga gegen die YBŞ, insbesondere vor dem Hintergrund eines drohenden innerkurdischen Bürgerkrieges?