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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Herausforderungen für die humanitäre Hilfe und Entwicklungspolitik sechs Jahre nach Beginn des Krieges in Syrien

Auswahlkriterien für Teilnehmende der Syrien-Konferenz, Einfluss des Kriegsverlaufs auf deutsche Entwicklungs- und Nothilfe, fortwährende Aussetzung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, Fördermittel seit 2011, Hilfsleistungen für die Bevölkerung Aleppos seit Juli 2012, Angaben zur syrischen Organisation &quot;Weißhelme&quot;, u.a. Strukturen, Finanzhilfen und Standorte, Kooperation der GIZ mit Gesundheitseinrichtungen, Konzepte für traumatisierte Kinder, humanitäre Versorgung in belagerten Städten, Folgen der EU-Wirtschaftssanktionen<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.05.2017

Antwortdauer

41 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1185024.03.2017

Herausforderungen für die humanitäre Hilfe und Entwicklungspolitik sechs Jahre nach Beginn des Krieges in Syrien

der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Annette Groth, Katrin Kunert, Niema Movassat, Ulla Jelpke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Sechs Jahre nach Beginn des Krieges in Syrien haben humanitäre Organisationen unlängst erneut auf die katastrophale Lage der Zivilisten in dem Land aufmerksam gemacht (u. a. www.presseportal.de/pm/6596/3584513). Mehr als 400 000 Menschen sind seit Beginn der Kampfhandlungen getötet worden, Millionen sind auf der Flucht. Nach Angaben der Welthungerhilfe sind fast 14 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, knapp sieben Millionen Menschen können sich nicht selbst ernähren. Die humanitären Maßnahmen der Vereinten Nationen für das laufende Jahr seien weiterhin unterfinanziert, heißt es von dieser Seite: Bisher wurden erst 3 Prozent der benötigten 3,4 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Kinderhilfsorganisationen verwiesen zum Jahrestag am 15. März 2017 erneut auch auf die erschütternde Lage von Minderjährigen (www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gesundheitspolitik_international/article/931545/unicef-millionen-syrische-kinder-traumatisiert.html), von denen schätzungsweise eine Million traumatisiert sind. Unter entwicklungspolitischen und humanitären Fachleuten herrscht Einigkeit darüber, dass rasche und unparteiische Hilfe dringend notwendig ist.

Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung und der Europäischen Union (EU) lassen diese Neutralität nach Auffassung der Fragesteller missen. Durch einen von den „Freunden Syriens“ eingerichteten „Syrian Recovery Trust Funds“ wurden ausschließlich Menschen in Regionen unterstützt, die unter der Kontrolle der sogenannten Rebellen waren oder sind. Die EU organisierte am 5. April 2017 eine internationale Syrien-Konferenz in Brüssel, die sich der Förderung der Friedensbemühungen für das Bürgerkriegsland widmen soll, so die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini (www.consilium.europa.eu/en/meetings/internationalsummit/2017/04/05/). Auch soll über Hilfen für die syrische Zivilbevölkerung beraten werden. Zu den Bündnispartnern zählen neben Deutschland, Norwegen und Großbritannien mit Kuweit und Katar aber auch zwei Akteure, die in den vergangenen Jahren auf Seiten islamistischer terroristischer Gruppen direkt in das Kriegsgeschehen eingegriffen haben (www.telegraph.co.uk/news/worldnews/middleeast/kuwait/11077537/How-our-allies-in-Kuwait-and-Qatar-funded-Islamic-State.html).

Durch diese Allianzpolitik befördert die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller den Eindruck, humanitäre Hilfe werde von deutscher und EU-Seite, etwa in Bezug auf die notleidende Bevölkerung im syrischen Aleppo, einseitig geleistet. Vor der Übernahme dieser Stadt durch Regierungstruppen wies der damalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier zu Recht auf das Leid der Menschen in Aleppo hin (www.taz.de/!5330185/). Er hob dabei die schwierige Versorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser und Medikamenten hervor, die „von Tag zu Tag katastrophaler“ werde. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller (CSU) sagte: „Aleppo ist der Hilfeschrei von 300 000 verzweifelten Menschen an uns alle: Lasst uns nicht sterben!“ Seither ist die öffentliche Thematisierung der schwierigen humanitären Lage in Aleppo durch die Bundesregierung messbar zurückgegangen. Das Auswärtige Amt publizierte in den letzten beiden Monaten 2016 gut ein Dutzend öffentliche Erklärungen zu Syrien, davon alleine fünf zu Aleppo; seit Jahresbeginn 2017 erschienen indes nur drei Mitteilungen zu Syrien und eine zur Lage in Aleppo. Das Leiden der Menschen aber dauert in Aleppo und in anderen Städten des Landes unvermindert an, auch durch Angriffe von bewaffneten Regierungsgegnern. Zu den herausragenden Problemen gehören die Schaffung von Unterkünften, die Versorgung mit Medikamenten, Nahrungsmitteln und Wasser sowie die Behandlung von Traumata. Die Suspendierung der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit der syrischen Regierung steht diesen Aufgaben entgegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnehmer an der Syrien-Konferenz der Europäischen Union am 5. April 2017 in Brüssel ausgewählt?

2

Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass andere für die Entwicklung in Syrien relevante Parteien eingeladen werden, etwa Russland oder die syrische Regierung?

3

Wie hat der Kriegsverlauf in Syrien und vor allem die Übernahme von Aleppo und umliegenden Landesteilen durch Truppen der syrischen Regierung deutsche Programme der Entwicklungs- und Nothilfe beeinflusst?

4

Hält die Bundesregierung an der Entscheidung aus dem Jahr 2011 fest, die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Syrien auszusetzen (www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_osten_nordafrika/syrien/index.html?PHPSESSID=2c1043eb824f58898799fa7d2264f342)?

5

In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2011 Finanzmittel für Syrien aufgewendet?

a) In welchen Einzelplänen waren diese Aufwendungen angesiedelt (bitte Einzelpläne und Posten einzeln auflisten)?

b) Wer waren die Empfänger dieser Mittel?

c) Welche Projekte wurden finanziert?

6

Hat die Bundesregierung alternative Konzepte, der weiterhin notleidenden Bevölkerung in Aleppo und anderen Landesteilen unter Kontrolle der syrischen Regierung Hilfe zukommen zu lassen, und wenn ja, welche?

7

Welche Mittel hat die Bundesregierung seit der Übernahme von Teilen der Stadt Aleppo durch bewaffnete Regierungsgegner im Juli 2012 bis Ende des Jahres 2016 für die Versorgung der dortigen Bevölkerung bereitgestellt?

a) Wer in welchem Teil von Aleppo hat die Hilfe erhalten?

b) Wie wurde sichergestellt, dass die Hilfe die Zielgruppe erreicht hat?

8

Welche entwicklungspolitischen und humanitären Projekte wurden in welchem Teil von Aleppo im genannten Zeitraum realisiert?

9

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit Beginn des Jahres 2017 konkret unternommen, um alle Menschen in Aleppo humanitär versorgen zu können?

10

Welche Mittel hat die Bundesregierung seit der Rückeroberung der Stadt Aleppo durch die Truppen der syrischen Regierung am 22. Dezember 2016 für die Versorgung der dortigen Bevölkerung bereitgestellt, und welche entwicklungspolitischen und humanitären Projekte wurden in Aleppo seither realisiert?

a) Wer in welchem Teil von Aleppo hat die Hilfe erhalten?

b) Wie wurde sichergestellt, dass die Hilfe die Zielgruppe erreicht hat?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Arbeit der sogenannten Weißhelme in Syrien, die auch mit EU-Geldern unterstützt wurden?

12

Mit welchen Organisationen, Strukturen oder Gruppierungen arbeiten die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen?

13

In welchen Städten arbeiten die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Syrien, und wird die Arbeit weiterhin von der EU finanziell unterstützt?

Wenn ja, mit wie viel Geld genau (bitte einzeln aufführen)?

a) In welchen Stadtteilen der o. g. Städte sind die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung tätig?

b) Unter Kontrolle welcher Kräfte stehen diese Städte (Frage 13) und Stadtteile (Frage 13a) jeweils (bitte auflisten)?

c) Welche dieser Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Generalbundesanwaltschaft, der Europäischen Union, den USA oder den Vereinten Nationen (UNO) als terroristische Organisation eingestuft?

14

Verfügt die Bundesregierung über Kontakte zu der Organisation „Weißhelme“, und wenn ja, welcherart sind diese Kontakte?

15

Sind die „Weißhelme“ in Genuss deutscher Finanzhilfen gekommen oder haben sie indirekt von deutschen Projekten der Entwicklungszusammenarbeit oder Nothilfe profitiert?

16

Ist die Bundesregierung bereit, die Unterstützung der Arbeit der Vereinten Nationen in den Nachbarstaaten Syriens vor allem in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Kinderschutz, Nahrungsmittelsicherung sowie kommunale Infrastruktur erneut auf das syrische Staatsgebiet auszuweiten?

17

Wo arbeiten die „rund 1 000 syrischen Ärzte und Ärztinnen, Krankenpfleger/innen und Traumapsycholog/innen“, für die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ende Dezember 2016 Gelder in Höhe von 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt hat (www.bmz.de/20161227-1) (bitte auflisten)?

18

Führt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ihre Kooperation mit Krankenhäusern, Gesundheitsstationen und Beratungseinrichtungen in den Regionen Aleppo, Idlib und Hama fort (ebd.)?

a) Falls ja, wer sind die Kooperationspartner, und wo genau befinden sich die Projekte?

b) Was bedeutet es für die Projekte, dass verschiedene islamistische Terrorgruppen (Ahrar as-Sham, Nusra Front alias Tahrir as-Sham u. a.) in Idlib, Hama und Aleppo gegeneinander kämpfen?

19

Welche Konzepte hat die Bundesregierung, um die nach Auskunft der SOS Kinderdörfer rund 85 Prozent schwer traumatisierten Kinder (www.presseportal.de/pm/1658/3584246) und eine Million Kindern mit Stresssymptomen (www.savethechildren.org/site/apps/nlnet/content2.aspx?c=8rKLIXMGIpI4E&b=9506653&ct=14987697) in Syrien zu helfen?

20

Wird die Bundesregierung dem Appell von Hilfsorganisationen nachkommen, sich für die notleidende Bevölkerung in den belagerten Städten Syriens einzusetzen (www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170313_OTS0030/sechs-jahre-syrienkrise-noch-immer-harren-650000-menschen-inbelagerten-gebieten-aus)?

a) Welche belagerten Städte sind der Bundesregierung bekannt, und von wem werden sie belagert?

b) Hat bisher eine dieser Städte humanitäre Hilfe aus Deutschland erreicht? Wenn ja, welche?

21

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Vereinten Nationen (Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien – ESCWA) die EU-Wirtschaftssanktionen gegen Syrien als die härtesten bezeichnet, die je gegen ein Land verhängt wurden, und welche Haltung nimmt sie zu dieser Einschätzung ein (www.usnews.com/news/world/articles/2017-03-15/syria-sanctions-indirectlyhit-childrens-cancer-treatment)?

22

Ist der Bundesregierung bekannt, ob infolge der Sanktionen Krankenhäuser Probleme haben, ihre Geräte zu reparieren, pharmazeutische Firmen notwendige Produkte für die Medikamentenproduktion nicht einführen können, und welche Haltung nimmt sie dazu ein?

23

Erwägt die Bundesregierung – als vertrauensbildende Maßnahme zur Unterstützung des politischen Prozesses in Syrien – auf die Aufhebung der EU-Wirtschaftssanktionen gegen Syrien hinzuwirken?

Berlin, den 23. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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