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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Forschungseinrichtung Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Text und Konzeption des Forschungsauftrages, Ziele, vorgesehene Stellen, Verteilung der beschlossenen Summe auf Stellen und Posten, vorgesehene weitere Finanzierung, Befugnis zur Einwerbung von Drittmitteln, personeller Einfluss des Zentrums für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration, Information zum Gespräch mit nationalen und internationalen Experten betr. Konzeption<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

27.04.2017

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1190731.03.2017

Forschungseinrichtung Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Sigrid Hupach, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Ralph Lenkert, Caren Lay, Michael Leutert, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 22. November 2016 wurde laut Presseinformationen im Rahmen des Bundeshaushaltes 2017 die Förderung des Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt mit 37 Mio. Euro, verteilt auf fünf Jahre, beschlossen. Das genannte Institut soll nach jetzigem Stand im Freistaat Sachsen angesiedelt werden. Dadurch, dass das sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) nicht in die Planung des Instituts einbezogen war sowie keinen Einfluss auf die Konzeption ausüben konnte, geriet die Thematik in die mediale Öffentlichkeit (vgl. „Streit um ‚Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt‘“, DER TAGESSPIEGEL vom 3. Februar 2017, www.tagesspiegel.de/wissen/ konservativer-thinktank-mit-bundeshilfe-streit-um-institut-fuer- gesellschaftlichenzusammenhalt/19340968.html). Unterdessen sorgte das mutmaßliche Personal des geplanten Instituts und die fast zeitgleiche Gründung des sogenannten Zentrums für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration, durch den Leiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Dresden, Joachim Klose, für Aufsehen (vgl. „Den Umgang mit dem Wutbürger lernen“, Sächsische Zeitung vom 15. Dezember 2016, www.sz-online.de/nachrichten/den-umgang-mit-dem-wutbuerger-lernen- 3565081.html). Des Weiteren veröffentlichte unter anderen der Initiator des Instituts, der Generalsekretär der sächsischen CDU und Unionsfraktionsvize im Deutschen Bundestag, Michael Kretschmer, in zeitlicher Nähe zum Bundeshaushaltsbeschluss einen Aufruf mit dem Titel „Aufruf zu einer Leit- und Rahmenkultur“. Im Aufruf werden als Grundlagen und „Kraftquellen“ für eine wirkungsvolle Integrationspolitik, „die Fliehkräften entgegenwirkt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt“, „Heimat und Patriotismus“ sowie eine „Leitkultur“ genannt, an der sich Zuwanderer zu orientieren hätten (vgl. Aufruf zu einer Leit- und Rahmenkultur, 30. September 2016, www.epenportal.de/filemanager/storage/ dokumente-23802/aufruf-zu-einer-leit—und-rahmenkultur-30.09.2016.pdf). Als Berater des Aufrufs werden Joachim Klose und der Politikwissenschaftler Werner Patzelt genannt. Die Initiatoren und der Beraterkreis des Aufrufs sowie die personellen Überschneidungen mit dem fast zeitgleich gegründeten Zentrum für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration legen eine inhaltliche und personelle Verknüpfung mit dem neuen Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt nahe. Nach Aussage Kretschmers soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für die konkrete Konzeption zuständig sein. In naher Zukunft soll nach Aussage des BMBF dazu ein Gespräch mit nationalen und internationalen Experten stattfinden, um forschungsleitende Fragestellungen für ein wissenschaftsbasiertes Konzept zu diskutieren (vgl. DER TAGESSPIEGEL, 3. Februar 2017, a. a. O.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie lautet der vollständige Text des Forschungsauftrages für das Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt?

2

Lag dem entsprechenden Antrag eine Konzeption zugrunde?

Wenn ja, wie lautet der vollständige Text?

3

Welche Ziele verfolgt das Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt?

4

Welche Struktur ist für das neue Institut vorgesehen, beziehungsweise wie lautet der aktuelle Stand der Planung?

5

Wie viele Stellen sind vorgesehen?

6

Wie wird sich die beschlossene Summe von 37 Mio. Euro auf die einzelnen Stellen und Posten verteilen?

7

Ist eine Finanzierung des Instituts über die schon jetzt festgelegten fünf Jahre hinaus vorgesehen?

8

Wird das Institut zur Einwerbung von Drittmitteln rechtlich befugt und auf diese angewiesen sein?

9

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Planungen vor, die Arbeit des Instituts über Drittmitteleinwerbung zu erweitern, und falls ja, mit welchen Trägern ist eine entsprechende Kooperation beabsichtigt, bzw. welche Träger haben Interesse an einer Zusammenarbeit bereits bekundet?

10

Wird es personellen Einfluss beziehungsweise Überschneidungen mit beziehungsweise durch das Zentrum für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration geben?

11

Werden Mitglieder des Zentrums für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration Posten beziehungsweise Funktionen im Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt haben beziehungsweise ist dies geplant?

12

Werden Mitglieder des Zentrums für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration Einfluss auf die inhaltliche Konzeption des Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt ausüben, und wenn ja, welchen?

13

Kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung die nationalen und internationalen Experten benennen, welche beratend für die Konzeption des Instituts geladen werden sollen?

14

Fand das genannte Gespräch mit nationalen und internationalen Experten bereits statt?

Wenn ja, mit welchem Ausgang, und wenn nein, wann soll dieses Gespräch stattfinden?

Berlin, den 30. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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