Benefizkonzert von Bundeswehr und Bundespolizei für Krankenhaus in Syrien
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 18. März 2017 fand anlässlich des 400-jährigen Jubiläums des Militärstandortes Celle in der dortigen Congress-Union ein Benefizkonzert mit 120 Musikern von „Die Glorreichen 3“ bestehend aus dem Bundespolizei-Orchester Hannover, dem Landespolizei-Orchester Niedersachsen und dem Heeresmusikkorps der Bundeswehr Hannover für den Verein Lachen helfen e. V. statt. Der Erlös der Veranstaltung ist für das „Violet Krankenhaus“ für werdende Mütter und Kleinkinder im syrischen Ariha bestimmt (http://lachen-helfen.de/2017/02/2017_dieglorreichendrei/).
Der von Bundeswehrsoldaten initiierte und geleitete Verein Lachen helfen e. V., zu dessen Protektoren die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, und der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, gehören, gibt als sein Ziel an, notleidende Kinder „überall dort, wo deutsche Soldaten und Polizisten im Ausland eingesetzt werden“, zu unterstützen. Der Bedarf an Hilfsprojekten werde durch die vor Ort eingesetzten Soldaten und Polizisten ermittelt. Weiter heißt es auf der Website des Vereins: „In enger Abstimmung mit dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr werden die jeweiligen Hilfsleistungen gesteuert und im Zusammenwirken mit den Polizisten und Soldaten vor Ort schnell, flexibel und unbürokratisch umgesetzt. Planung, Umsetzung und Fertigstellung werden durch deutsche Polizisten und Soldaten eng begleitet“ (http://lachen-helfen.de/wie-wir-helfen/). Von einem Einsatz deutscher Soldaten oder Polizisten am Boden in Syrien ist den Fragestellern indessen nichts bekannt.
Die Stadt Ariha in der nordwestsyrischen Provinz Idlib, in der sich das Violet-Krankenhaus befindet, wurde im Mai 2015 von der Rebellenkoalition Dschaisch al-Fatah eingenommen. Diesem Bündnis islamistischer und dschihadistischer Milizen gehört als derzeit stärkste Gruppe Ahrar al-Sham an. In der Stadt lieferten sich im Januar 2017 die konkurrierenden dschihadistischen Vereinigungen Ahrar al-Sham sowie Jabhat Fatah al-Sham (ehemals Al Nusra) heftige Gefechte untereinander. Beide Gruppierungen werden vom Generalbundesanwalt als terroristische Vereinigungen im Ausland nach § 129b des Strafgesetzbuches (StGB) eingestuft (www.n-tv.de/politik/Assad-Truppen-verlieren-Provinz-Idlib-article15196201.html; https://southfront.org/rebel-civil-war-is-joint-plan-of-ahrar-al-sham-and-jabhat-fatah-al-sham-to-absorb-smaller-groups-in-idlib/).
Das Violet-Krankenhaus in Ariha wurde im Jahr 2016 von der in Deutschland ansässigen Entwicklungshilfsorganisation Vision Hope International e. V. in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung errichtet, das als Hauptgeldgeber 410 000 Euro beisteuerte (https://vision-hope.org/syrien/?lang=de).
Für die Umsetzung des Projektes gibt Vision Hope International „Unterstützung durch die staatlichen Strukturen, die in der Region bereits entstanden sind“ an, darunter das Gesundheitsdirektorat Idlib. Mit „staatlichen Strukturen“ sind offenbar nicht die Strukturen der syrischen Regierung in Damaskus gemeint, sondern Einrichtungen der von dschihadistischen und terroristischen Gruppierungen dominierten Rebellenallianz. So heißt es in einer Presseerklärung von Vision Hope International vom Juni 2016: „Die Region ist auf Hilfe dringend angewiesen, nachdem sie seit 2015 von Oppositionellen kontrolliert und somit von der syrischen Regierung nicht mehr als legitimer Teil des Staatsgebiets anerkannt wird.“ (www.kingsmidwife.com/wo-hilfe-so-weit-weg-sein-kann/). Die Fragesteller bezweifeln indessen, dass die syrische Regierung den Anspruch auf Teile des syrischen Staatsgebietes nur deswegen aufgegeben hat, weil sich diese unter Kontrolle oppositioneller bewaffneter Gruppierungen einschließlich terroristischer Vereinigungen befinden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Inwiefern wurde die Spendensammlung des Vereins Lachen helfen e. V. mit Dienststellen der Bundeswehr abgesprochen, bzw. inwiefern und seit wann hatten Dienststellen der Bundeswehr Kenntnis davon?
Wie viel Geld wurde auf dem Benefizkonzert der „Die Glorreichen 3“ am 18. März 2017 in Celle für den Verein Lachen helfen e. V. und das Violet-Krankenhaus in Ariha gesammelt?
a) Was ist der genaue Verwendungszweck dieser Gelder?
b) Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Violet-Krankenhaus als Empfänger der Spenden vorgeschlagen, und warum wurde genau dieses Projekt als Ziel für das Benefizkonzert ausgewählt?
c) Welche möglichen weiteren Spendensammlungen und Benefizaktionen zugunsten des Violet-Krankenhauses unter Beteiligung von Bundeswehr, Bundespolizei oder anderen Bundesbehörden oder Regierungsstellen sind der Bundesregierung bekannt? Wann und wo fanden diese statt, und wie viel Geld wurde dort gesammelt bzw. wann und wo sollen diese in der Zukunft stattfinden?
Welche bewaffneten Kräfte kontrollierten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 die nordwestsyrische Stadt Ariha?
a) Unter der Kontrolle welcher bewaffneten Gruppe bzw. Gruppierungen befindet sich Ariha derzeit?
b) Welche der Gruppierungen, die derzeit Ariha kontrollieren, werden von der Generalbundesanwaltschaft als terroristische Vereinigungen im Ausland nach § 129b StGB eingestuft?
c) Welche der Gruppierungen, die derzeit Ariha kontrollieren, werden von der Generalbundesanwaltschaft als dschihadistisch eingestuft?
d) Welche der Gruppierungen, die derzeit Ariha kontrollieren, werden auf Terrorlisten der Europäischen Union (EU), Vereinten Nationen (UN) oder USA geführt?
Wie viele Gelder aus Bundesmitteln und sonstige Werte wurden bislang wann für den Bau und Betrieb des Violet-Krankenhauses in Ariha bereitgestellt, und welche weitere diesbezügliche Förderung ist vorgesehen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung ihres Kooperationspartners Vision Hope International, dass die Region Idlib aufgrund der Kontrolle durch „Oppositionelle“ „von der syrischen Regierung nicht mehr als legitimer Teil des Staatsgebiets anerkannt wird“ (www.kingsmidwife.com/wo-hilfe-so-weit-weg-sein-kann/)?
a) Welche Erklärungen der syrischen Regierung liegen der Bundesregierung vor, in denen der Verzicht auf das Territorium der Provinz Idlib oder von Teilen dieser Region erklärt wird?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich ihrer Kooperation mit Vision Hope International, aus der Behauptung dieser Vereinigung, wonach die syrische Regierung Idlib nicht mehr als legitimen Teil ihres Staatsgebietes anerkennt?
Mit Unterstützung welcher „staatlichen Strukturen, die in dieser Region bereits entstanden sind“, wurde das von der Bundesregierung weitgehend finanzierte Krankenhaus in Ariha realisiert (www.kingsmidwife.com/wo-hilfeso-weit-weg-sein-kann/)?
a) Um welche staatlichen Strukturen im Einzelnen handelt es sich dabei?
b) Um Strukturen welches Staates bzw. welcher Regierung handelt es sich dabei?
c) Welche politischen Gruppierungen kontrollieren diese Strukturen oder beeinflussen sie maßgeblich?
d) Welche Gruppierungen, die diese Strukturen kontrollieren oder maßgeblich beeinflussen, werden vom Generalbundesanwalt als terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB) gesehen oder auf den Terrorlisten von EU, UN oder USA genannt?
e) Inwieweit stand oder steht die Bundesregierung mit den genannten „staatlichen Strukturen“ in Verbindung?
Inwieweit steht die Bundesregierung bezüglich des Baus, Betriebs und Unterhalts des Violet-Krankenhauses von Ariha in Kontakt mit der türkischen Regierung oder den türkischen Behörden?
Inwieweit steht die Bundesregierung bezüglich des Baus, Betriebs und Unterhalts des Violet-Krankenhauses von Ariha in Kontakt mit der syrischen Regierung oder deren Behörden?
Sind im Violet-Krankenhaus nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger tätig, und wenn ja, wie viele, und in welcher Funktion?
Steht das Violet-Krankenhaus nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen und Kindern aller Konfessionen und Ethnien offen?
Inwieweit nahmen oder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung dschihadistische und terroristische Allianzen oder Gruppierungen wie Dschaisch al-Fatah, Jabhat Fatah al-Sham oder Ahrar al-Sham Einfluss auf Bau, Betrieb und Versorgung des Violet-Krankenhauses in Ariha?
a) Welche Sicherheit hat die Bundesregierung, dass die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für den Bau des Violet-Krankenhauses zur Verfügung gestellten Gelder ausschließlich für den vorgesehenen Verwendungszweck genutzt wurden?
b) Welche Sicherheit hat die Bundesregierung, dass die durch das Benefizkonzert „Die Glorreichen 3“ gesammelten Spendengelder ausschließlich dem Krankenhaus zugutekommen?
c) Inwiefern kann es die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass das Violet-Krankenhaus oder einzelne für das Krankenhaus bestimmte Hilfsgüter oder Spenden von dschihadistischen oder terroristischen Gruppierungen genutzt werden oder diesen auf andere Weise zugutekommen?
d) Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch den Bau und Betrieb eines Krankenhauses in einer von dschihadistischen und terroristischen Organisationen kontrollierten Stadt die Gefahr, dass deren Herrschaft durch die Schaffung einer solchen Infrastruktur befestigt wird?
Inwieweit besteht bei der Versorgung des Violet-Krankenhauses in Ariha einschließlich der Übergabe von Geldern des Vereins Lachen helfen e. V. eine Abstimmung mit den Dienststellen der Bundeswehr (diese bitte gegebenenfalls nennen)?
a) Wie und an wen soll die Übergabe der Spenden (Bargeld oder Sachmittel) konkret erfolgen?
b) Sind oder waren seit Beginn des Bürgerkrieges in Syrien deutsche Soldaten und Polizisten im Einsatz? Wenn ja, wie viele, wo, und mit welchem Mandat?
c) Welche allfällig vor Ort eingesetzten deutschen Soldaten und Polizisten haben im konkreten Fall des Violet-Krankenhauses in Ariha den Bedarf ermittelt?
d) Welche allfällig vor Ort eingesetzten deutschen Soldaten und Polizisten begleiten im konkreten Fall des Violet-Krankenhauses in Ariha Planung, Umsetzung und Fertigstellung bzw. Betrieb?
e) Inwieweit sind die Bundeswehr oder Bundespolizei in Planung, Umsetzung, Fertigstellung, Betrieb und Versorgung des Krankenhauses in Ariha eingebunden?
f) Inwieweit entspricht die Unterstützung des Krankenhauses in Ariha den Kriterien des Vereins Lachen helfen e. V. für Hilfsprojekte, wenn keine deutschen Soldaten oder Polizisten vor Ort zur Feststellung des Bedarfs sowie der Planung, Umsetzung oder Fertigstellung des Projektes im Einsatz sein sollten?
Was genau ist die Aufgabe von Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière als Protektoren des Vereins Lachen helfen e. V.?
Wie bewertet die Bundesregierung die Spendensammlung des Vereins Lachen Helfen e. V., und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?