BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rekrutierung und Umgang mit Minderjährigen in der Bundeswehr

Aufnahme von Minderjährigen in die Bundeswehr im Jahr 2016, Umsetzung von Arbeitszeitregelungen, wissenschaftliche Untersuchungen zur Situation minderjähriger Rekruten, entwürdigende Aufnahmerituale und gewalttätige Übergriffe gegenüber Minderjährigen seit 2012, Gewährleistung des besonderen Schutzbedarfs<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

26.05.2017

Antwortdauer

44 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1203612.04.2017

Rekrutierung und Umgang mit Minderjährigen in der Bundeswehr

der Abgeordneten Katrin Kunert, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Michael Leutert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) gelten Personen unterhalb der Volljährigkeitsgrenze von 18 Jahren als Kinder. Das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention untersagt die Zwangsrekrutierung von Kindern für bewaffnete Konflikte. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den wenigen Vertragstaaten, die von der Ausnahmeregelung des Fakultativprotokolls Gebrauch machen und minderjährige Freiwillige für die eigenen Streitkräfte anwerben. In der Praxis betrifft dies Freiwillige Wehrdienstleistende und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die meist als 17-Jährige eine militärische Ausbildung bei der Bundeswehr beginnen.

Die Bundeswehr trägt nach Auffassung der Fragesteller eine besondere Verantwortung für minderjährige Auszubildende, da das Berufsbild des Soldaten bzw. der Soldatin nicht zivilen Ausbildungsberufen gleichgestellt werden kann. Sein Kernauftrag beinhaltet das Risiko, in konkreten Gefechtssituationen andere Menschen töten zu müssen bzw. selbst getötet zu werden.

Es sind daher ebenso besondere Ansprüche an den persönlichen Reifegrad und die Reflexionsfähigkeiten der Auszubildenden zu stellen, um die Tragweite einer etwaigen Dienstverpflichtung bei der Bundeswehr richtig abzuschätzen. Nach Ansicht der Fragesteller sind diese Voraussetzungen bei unter 18-Jährigen oft nicht hinreichend erfüllt. Die Fragesteller befürworten deshalb mit Nachdruck die strikte Anwendung der Volljährigkeitsregel der UN-Kinderrechtskonvention von 18 Jahren auch für die Aufnahme einer militärischen Ausbildung bei der Bundeswehr.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Minderjährige haben im Jahr 2016 den Dienst bei der Bundeswehr angetreten (bitte nach Freiwilligen Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?

2

Wie schlüsseln sich die von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/7459 genannten Zahlen über die Diensteintritte bei der Bundeswehr im Zeitraum von 2011 bis 2015 auf Freiwillige Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit auf (bitte pro Jahr und nach Geschlecht auflisten)?

3

Wie viele der im Zeitraum von 2011 bis 2016 im Dienst bei der Bundeswehr eingetretenen Rekrutinnen und Rekruten waren zum Zeitpunkt des Beginns des Auswahlverfahrens jünger als 17 Jahre (bitte pro Jahr und nach Geschlecht auflisten)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Regelungen zur Probezeit bzw. zum Widerrufsrecht bei Zeitsoldaten im Hinblick auf die Einhaltung der Altersgrenze der UN-Kinderrechtskonvention bzw. des Freiwilligkeitsprinzips bei der Rekrutierung gemäß dem UN-Zusatzprotokoll über Kinder in bewaffneten Konflikten?

a) Wie viele Freiwillige Wehrdienstleistende sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind im Zeitraum von 2011 bis 2016 nach Ablauf ihrer Probezeit immer noch nicht volljährig und bei der Bundeswehr beschäftigt gewesen (bitte getrennt, pro Jahr und Geschlecht auflisten)?

b) Wie viele Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die im Zeitraum von 2011 bis 2016 als unter 18-Jährige eine militärische Ausbildung bei der Bundeswehr aufgenommen haben, haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Verpflichtungserklärung auf Widerruf abzuschließen, und wie viele davon haben bislang ihre Widerrufsoption tatsächlich ausgeübt und sind innerhalb der sechsmonatigen Frist aus dem Dienst ausgeschieden (bitte pro Jahr, Dienstgrad und Geschlecht auflisten)?

c) In wie vielen Fällen wurde Soldatinnen und Soldaten, die zum Einstellungszeitpunkt noch minderjährig waren, in den zurückliegenden fünf Jahren das Beschäftigungsverhältnis durch den Dienstherrn gekündigt (bitte pro Jahr, Dienstgrad und Geschlecht auflisten)?

5

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die voneinander abweichenden Bestimmungen zur grundsätzlich zulässigen Wochenarbeitszeit nach § 8 des Jugendschutzgesetzes und § 30c des Soldatengesetzes im Fall von minderjährigen Auszubildenden bei der Bundeswehr praktisch umgesetzt, und wie wird die Einhaltung der Arbeitszeit kontrolliert (bitte erläutern)?

6

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, den Empfehlungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages in der 18. Wahlperiode nachzukommen, um die Erstellung von sozialwissenschaftlichen Untersuchungen in Auftrag zu gegeben, die speziell die Situation sowie Erfahrungen minderjähriger Rekrutinnen und Rekruten unter besonderer Berücksichtigung des spezifischen Schutzbedarfs Minderjähriger analysieren (vgl. https://www.bundestag.de/blob/482006/b8fa4487dcd13f0730e96386957ddcff/stellungnahme_militaer_ und_jugend_in_deutschland-data.pdf, abgerufen am 4. April 2017), und bei welcher Einrichtung hat die Bundesregierung vielleicht schon mit welchem (Zwischen-)Ergebnis entsprechende Studien in Auftrag gegeben, oder beabsichtigt sie dies in nächster Zeit (bitte erläutern)?

7

Wie viele Fälle von menschlich entwürdigenden Aufnahmeritualen und gewalttätigen Übergriffen gegenüber minderjährigen Rekrutinnen und Rekruten innerhalb der Bundeswehr haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den zurückliegenden fünf Jahren stattgefunden, worin bestanden diese, und welche Konsequenzen zieht die Bundeswehr aus den jüngsten Vorfällen bei der Sanitätsausbildung an der Staufer-Kaserne in Pfullendorf (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-skandal-in-pfullendorf-sadistische- praktiken-in-der-ausbildung-a-1134529.html), um die Sicherheit und den besonderen Schutzbedarf von minderjährigen Auszubildenden zu gewährleisten (bitte pro Jahr auflisten bzw. erläutern)?

Berlin, den 11. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen