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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Lage der Flüchtlinge auf der Balkanroute

Situation von Flüchtlingen in Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn: Versorgungs-, Unterkunfts-, Integrations- und Arbeitsmöglichkeiten, Daten zu Aufnahme und Asylverfahren, verstorbene Asylsuchende, Übergriffe durch Sicherheitsbehörden, Beschwerdemechanismus, Obdachlosigkeit, Abschiebungen; Gründe zur Beendigung des Überstellungsstopps nach Griechenland, Position zum ungarischen Gesetzentwurf zur Inhaftierung von Schutzsuchenden, Preisentwicklung für Schleusungen auf der Balkanroute ab 2015, unbegleitet flüchtende Kinder und Jugendliche<br /> (insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.06.2017

Antwortdauer

38 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/1217425.04.2017

Die Lage der Flüchtlinge auf der Balkanroute

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/12174 18. Wahlperiode 25.04.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Die Lage der Flüchtlinge auf der Balkanroute Die sogenannte Balkanroute über Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn und Österreich stellte ab April 2015 die Hauptfluchtroute von Schutzsuchenden aus Syrien, Irak und Afghanistan dar. Das Aufnahmesystem in Griechenland war schon im Jahr 2015 nicht mehr tragfähig – das führte dazu, dass immer mehr Flüchtlinge die Balkanroute als Weg nach Westeuropa wählten. Mit Stichtag 7. Dezember 2016 befanden sich etwa 15 000 Geflüchtete auf den griechischen Inseln und 47 600 auf dem griechischen Festland (https://ec.europa.eu/home- affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/ 20170208_ninth_report_on_relocation_and_resettlement_en.pdf). Die Bedingungen in griechischen Flüchtlingslagern und Hotspots sind immer wieder Gegenstand menschenrechtlicher Kritik (www.proasyl.de/thema/fluechtlinge- ingriechenland/). Schon im Jahr 2011 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Überstellung nach Griechenland wegen der dortigen systemischen Mängel im Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen für Geflüchtete untersagt, seitdem galt in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten (bis März 2017) ein Überstellungsstopp nach Griechenland. Damit wurde Ungarn in vielen Fällen zu dem EU-Land, das nach der Dublin-Verordnung für die Asylprüfung zuständig wurde, weil aus Griechenland kommende Asylsuchende über die serbisch- ungarische Grenze die EU erreichten. Allerdings stellte Ungarn insbesondere aufgrund seiner restriktiven Flüchtlingspolitik und seiner immer wieder offen dargelegten flüchtlingsfeindlichen Haltung (vgl. www.deutschlandfunk.de/gescheitertes- fluechtlingsreferendum-in-ungarn-fuer.694.de.html?dram:article_id=367531) für die meisten Flüchtlinge nur ein Transitland auf der Balkanroute dar. Unter Zwang mussten sich viele Flüchtlinge jedoch in Ungarn registrieren lassen, was zur Zuständigkeit Ungarns nach der Dublin-Verordnung führte. Die Kritik am Umgang mit Schutzsuchenden in Ungarn riss nicht ab, so dass mehrere EU- Staaten, darunter Österreich, aufgrund der schlechten Bedingungen für Flüchtlinge vor Ort im September 2015 einen Überstellungsstopp in Bezug auf Ungarn erließen (www.proasyl.de/news/fluechtlinge-gaenzlich-unerwuenscht-neuer- berichtzur-situation-in-ungarn/). Am 1. Dezember 2015 erkannte Ungarn – als einziger Mitgliedstaat der EU – Serbien als „sicheren Drittstaat“ an. Seitdem werden Schutzsuchende systematisch und ohne inhaltliche Prüfung aus Ungarn nach Serbien zurückgeschoben. In Ungarn wird rücküberstellten Asylsuchenden der Zugang zu einem fairen Verfahren verweigert (www.proasyl.de/pressemitteilung/ungarn- systematischeverletzung-der-menschenrechte-von-fluechtlingen/). Ein Anfang Juli 2016 in Kraft getretenes Gesetz erlaubt es ungarischen Behörden, Geflüchtete, die in einer bis zu acht Kilometer breiten Zone auf ungarischem Territorium aufgegriffen werden, in sogenannte Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze zurückzuschieben. Diese gelten dann als offiziell nicht eingereist, da sich die Transitzonen auf serbischem Gebiet befinden. Immer wieder berichten Flüchtlinge von gewaltsamen sogenannten Pushbacks nach Serbien. Im Juli 2015 hatte Ungarn die Grenzen zu Serbien mit Zäunen abriegeln lassen. Gleichzeitig verschlechterten sich auch die Bedingungen in Serbien und Mazedonien In Ungarn findet eine weitere Verschärfung der flüchtlingspolitischen Lage durch das am 7. März 2017 im ungarischen Parlament verabschiedete Gesetz statt, das unter anderem die ausnahmslose Internierung von Asylsuchenden in Transitzonen beinhaltet. Diese Regelung gilt auch für Asylsuchende, die bereits zuvor nach Ungarn eingereist sind, bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens. Der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zeigte sich tiefgreifend besorgt über die Lage der Flüchtlinge in Ungarn (www.unog.ch/unog/website/ news_media.nsf/(httpBriefingsLatest_en)/C0F821901B21C163C12580DC003A 365A?OpenDocument). Wir fragen die Bundesregierung: I. Griechenland 1. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland ausreichende Versorgungs-, Unterkunfts-, Integrations- und Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge? 2. Welche wesentlichen Verbesserungen für Asylsuchende in Griechenland ließen die Bundesregierung zu der Einschätzung kommen, dass der Überstellungsstopp nach Griechenland zu beenden sei? a) In Flüchtlingslagern? b) Im Asylverfahren? c) Sonstige? 3. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass Mitteilungen und Einschätzungen der Europäischen Kommission nicht die genuine Zuständigkeit und Verpflichtung der Bundesregierung verdrängt, zu prüfen und darzulegen, inwieweit Überstellungen nach Griechenland vor dem Hintergrund der diesbezüglichen europäischen Rechtsprechung für die Betroffenen keine Gefahr von Menschenrechtsverletzungen mehr beinhalten (bitte ausführen)? 4. Wie lange beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche und die maximale Asylverfahrensdauer und die durchschnittliche und maximale Verweildauer in den griechischen sogenannten Hotspots (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)? a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Reihenfolge der Bearbeitung der Anträge keinem erkennbaren System folgt und die Länge des Aufenthalts im sogenannten Hotspot dabei keine Rolle spielt (http:// xn--respekt-fr-griechenland-kpc.de/wp-content/uploads/2017/02/RfG_ StatementLesbos_DEU_final-1.pdf)? Falls nicht, welches System wird angewandt? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sogenannte Pilot- Project-Procedures und Fast-Track-Procedures, nach denen Asylsuchende bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Gewahrsam genommen werden, und nach welchen Kriterien werden die Personen für die genannten Verfahren ausgewählt (http://xn--respekt-fr-griechenland-kpc.de/?p=1752)? c) In welchem Umfang ist in den sogenannten Hotspots der Zugang zu kostenfreier Rechtsberatung durch wen gewährleistet? 5. Inwiefern führen die griechischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung eine Statistik über Todesursachen von Asylsuchenden, und falls ja, was beinhaltet diese? 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der in Griechenland ab 1. Januar 2016 verstorbenen Asylsuchenden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen auf Geflüchtete durch griechische Sicherheitsbehörden (bitte ab 1. Januar 2016 nach Monaten auflisten)? 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der obdachlosen Asylsuchenden und Flüchtlinge in Griechenland? 9. Welche Beschwerdemechanismen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in sogenannten Hotspots und Lagern in Griechenland für Geflüchtete bei Gewalt und Übergriffen? 10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des griechischen Außenministers Nikos Kotzias, welcher vor seinem Treffen mit Bundesaußenminister Sigmar Gabriel am 23. März 2017 in Athen ankündigte, dass Griechenland auch weiterhin keine Dublin-Überstellungen akzeptieren werde (www.welt.de/politik/deutschland/article163112061/Gabriel-will- Fluechtlinge-noch-nicht-nach-Griechenland-zurueckfuehren.html)? Ist die Bundesregierung in Konsultationen mit den griechischen Behörden diesbezüglich eingetreten, und was ist der Verlauf, und was sind die unterschiedlichen Positionen diesbezüglich (bitte darlegen)? II. Mazedonien 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Mazedonien ausreichende Versorgungs-, Unterbringungs- und Arbeits- und Integrationsmöglichkeiten für Asylsuchende und Flüchtlinge? 12. Wie hat sich die Lage für Asylsuchende in Mazedonien nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten Jahr verändert? 13. Wie viele Geflüchtete befinden sich derzeit in Mazedonien, und wie sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung untergebracht? 14. Inwiefern führen die mazedonischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung eine Statistik über Todesursachen von Asylsuchenden, und falls ja, was beinhaltet diese? 15. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der in Mazedonien ab 1. Januar 2016 verstorbenen Asylsuchenden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gemeldete Übergriffe auf Asylsuchende durch mazedonische Sicherheitsbehörden (bitte ab 1. Januar 2016 nach Monaten aufschlüsseln)? 17. Welche Beschwerdemechanismen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Asylsuchende bei Gewalt und Übergriffen in Mazedonien? 18. Wie viele Geflüchtete kommen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich täglich oder monatlich in Mazedonien an, und wie viel Prozent von diesen sind Kinder und Jugendliche (bitte nach begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen und Altersgruppen aufschlüsseln)? 19. Wie viele Geflüchtete sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Mazedonien in die Türkei abgeschoben worden (bitte ab Januar 2015 monatlich aufschlüsseln)? III. Serbien 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der auf der Balkanroute in Serbien gestrandeten Geflüchteten? a) Wie viele Geflüchtete befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Moment in Serbien? b) Wie viele Geflüchtete warten nach Kenntnis der Bundesregierung vor den Transitzonen Ungarns auf serbischem Gebiet auf die Möglichkeit einer Weiterreise, und kann die Bundesregierung bestätigen, dass es sich dabei vor allem um Frauen und Kinder handelt (www.unhcr.de/presse/ nachrichten/artikel/e51de1e0249ee3329261ba05856bb7d0/sorge-ueber- situation-fuer-schutzsuchende-in-ungarn-1.html)? c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Serbien ausreichende Versorgungsmöglichkeiten für Geflüchtete, und wie beurteilt sie deren Situation angesichts der Aussagen des UNHCR, dass vor den Transitzentren eine große Zahl von Flüchtlingen, vor allem Frauen und Kinder warteten und besonders unter den schlechten humanitären Bedingungen litten (www.unhcr.de/presse/nachrichten/artikel/e51de1e0249ee3329261ba058 56bb7d0/sorge-ueber-situation-fuer-schutzsuchende-in-ungarn-1.html)? d) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der obdachlosen Kinder unbegleiterter minderjähriger Flüchtlinge und ihre Situation in Serbien, und kann die Bundesregierung erläutern, welche Konsequenzen sie aus dieser Lage zieht (vgl. Bericht von Safe the Children www.theguardian. com/weather/2017/jan/24/thousands-refugee-children-sleep-rough- subzero-serbia-un) e) Inwiefern führen die serbischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung eine Statistik über Todesursachen von Asylsuchenden, und falls ja, was beinhaltet diese? f) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der in Serbien ab 1. Januar 2016 verstorbenen Asylsuchenden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? g) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über auf Flüchtlinge durch serbische Sicherheitsbehörden (bitte ab 1. Januar 2016 nach Monaten aufschlüsseln) begangene Übergriffe? h) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den im Oxfam- Bericht benannten schweren, teilweise lebensbedrohlichen Rechtsverletzungen gegenüber Geflüchteten in Serbien, etwa aus dem geschilderten Fall von sechs Geflüchteten (unter ihnen ein zwei Jahre altes Baby), die am 17. Dezember 2016 bei Temperaturen von -11°C nachts im Wald ausgesetzt worden seien (www.oxfam.org/sites/www.oxfam.org/files/file_ attachments/bp-dangerous-game-pushback-migrants-refugees-060417-en_ 0.pdf), genutzt? i) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl der Geflüchteten, die in serbischen Flüchtlingslagern, Abschiebegefängnissen oder anderen Unterbringungen zu Tode gekommen sind (bitte ab 1. Januar 2016 nach Monaten und Alter der Verstorbenen und soweit möglich Todesursache aufschlüsseln, zum Beispiel Suizid, Erkrankung, Erfrierungen; falls Gesamtzahl nicht bekannt, bitte bekannte Einzelfälle benennen)? j) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Flüchtlinge, die beim Warten vor den ungarischen Transitzentren in Serbien zu Tode gekommen sind? k) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Flüchtlinge, die in Serbien in inoffiziellen Lagern (wie z. B. den Lagerhallen hinter dem Belgrader Bahnhof; www.sueddeutsche.de/panorama/2.220/serbien- zwischenmuell-und-broeckelnden-mauern-1.3352796) zu Tode gekommen sind (bitte ab 1. Januar 2016 nach Monaten aufschlüsseln, falls Gesamtzahl nicht bekannt, bitte bekannte Einzelfälle benennen)? l) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gemeldete Übergriffe auf Geflüchtete durch serbische Sicherheitsbehörden (bitte ab 1. Januar 2016 nach Monaten aufschlüsseln)? m) Welche Beschwerdemechanismen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Geflüchtete bei Gewalt und Übergriffen durch Sicherheitskräfte in Serbien? 21. Wie hat sich nach Schließung der Balkanroute die Überbelegungssituation in den Monaten Januar, Februar und März 2017 in offiziellen Unterbringungen und Lagern in Serbien nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (www. sueddeutsche.de/panorama/2.220/serbien-zwischen-muell-und- broeckelndenmauern-1.3352796)? 22. Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den offiziellen Lagern in Serbien ausreichend Heizmöglichkeiten zur Verfügung? 23. Wie viele Geflüchtete kommen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich täglich in Serbien an (bitte soweit möglich ab 1. Januar 2016 monatlich aufschlüsseln), und wie viel Prozent von diesen sind Kinder und Jugendliche (bitte nach begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen und Altersgruppen aufschlüsseln)? 24. Wie viele Geflüchtete sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Serbien in die Türkei abgeschoben worden, und wie viele davon waren zuvor aus Ungarn nach Serbien abgeschoben worden (bitte wenn möglich ab Januar 2015 monatlich aufschlüsseln)? 25. Ist die Nutzung eines offiziellen Camps an die Registrierung als Asylsuchender geknüpft, und hat sich die Bundesregierung für Ausnahmen in besonders prekären humanitären Lagen, wie dem Kälteeinbruch im Winter 2016/2017, stark gemacht bzw. wird sie das in zukünftigen Notlagen tun (falls nein, bitte begründen)? 26. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von Oxfam benannten Problematik, dass insbesondere im Winter 2016/2017 Geflüchtete aus Angst, nach Mazedonien und Bulgarien zurückgeschoben zu werden, die offiziellen Flüchtlingslager mieden (www.oxfam.org/sites/www.oxfam.org/ files/file_attachments/bp-dangerous-game-pushback-migrants-refugees-060 417-en_0.pdf)? 27. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl der von Serbien in genannte Länder zurückgeschobenen (Push-Back) Geflüchteten, und hält die Bundesregierung die vom Helsinki-Komitee benannte Zahl von 1 411 für realistisch (www.oxfam.org/sites/www.oxfam.org/files/file_attachments/ bpdangerous-game-pushback-migrants-refugees-060417-en_0.pdf)? 28. Stellen nach Ansicht der Bundesregierung die im Oxfam-Bericht geschilderten Zurückschiebungen durch Serbien nach Bulgarien und Mazedonien (www.oxfam.org/sites/www.oxfam.org/files/file_attachments/bp-dangerous- game-pushback-migrants-refugees-060417-en_0.pdf) Fälle einer nach der EMRK verbotenen Push-Back-Praxis dar, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus? 29. Hält die Bundesregierung die vom Helsinki-Komitee in Bulgarien gegenüber Oxfam angegebene Zahl von 1 411 Push-Backs aus Serbien für glaubwürdig (www.oxfam.org/sites/www.oxfam.org/files/file_attachments/bp-dangerous- game-pushback-migrants-refugees-060417-en_0.pdf)? IV. Ungarn 30. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 7. März vom ungarischen Parlament verabschiedeten Gesetzentwurf, der nach Angaben des UNHCR in der Praxis die ausnahmslose Inhaftierung von Schutzsuchenden, unter ihnen auch Kinder und Jugendliche, in von Stacheldraht umzäunten Schiffscontainern in Ungarn festschreibt, in Hinsicht auf Dublin- Überstellungen nach Ungarn (www.unog.ch/unog/website/news_media.nsf, (httpBriefingsLatest_en)/C0F821901B21C163C12580DC003A365A?Open Document)? a) Stellt die Inhaftierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, wie im oben genannten Gesetz vorgesehen, nach Ansicht der Bundesregierung einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? b) Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer in den Transitzonen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach allein reisenden Männern, Frauen, Kindern, Familien, unbegleiteten Jugendlichen aufschlüsseln)? 31. Teilt die Bundesregierung die Feststellung des UNHCR vom 7. März 2017: „Mit diesem neuen Gesetz verstößt Ungarn sowohl gegen europäisches, als auch gegen internationales Recht ... Priorität sollten jene Maßnahmen haben, die keine Internierung vorsehen. Ansonsten besteht die Gefahr willkürlicher Internierung. Kinder sollten unter keinen Umständen interniert werden, denn Haft ist nie im Wohle des Kindes.“, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht, insbesondere auch bezüglich der benannten Inhaftierung von Kindern? 32. Trifft die von Pro Asyl getätigte Feststellung, dass nach Ungarn rücküberstellte Asylsuchende allenfalls die Möglichkeit hätten, dort einen Asylfolgeantrag zu betreiben und damit praktisch eine rechtliche Prüfung der ursprünglich angegebenen Asylgründe nicht möglich sei (www.proasyl.de/ pressemitteilung/ungarn-systematische-verletzung-der-menschenrechte- vonfluechtlingen/), nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch zu? 33. Inwiefern muss die Bundesregierung angesichts der aktuellen ungarischen Gesetzeslage ihre auf Bundestagsdrucksache 18/9338 zu Frage 5 getätigte Aussage: „Aus Deutschland rücküberstellte Personen müssen nicht damit rechnen in Abschiebungshafteinrichtungen untergebracht zu werden, da sie nicht unerlaubt über die EU-Außengrenze einreisen,“ revidieren, und welche Schlüsse zieht sie daraus? 34. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen von Amnesty international: „Ungarn bricht in vielerlei Hinsicht auf ungeheuerliche Weise mit internationalen Menschenrechten, mit Flüchtlingsgesetzen und EU-Regelungen zu Asylverfahren, Aufnahmebedingungen und den Dublin-Regelungen. Die ungarischen Behörden unterminieren jede Vereinbarung, die Rechte der Flüchtlinge und Migranten schützen, damit sie sicher und rechtmäßig in der EU ankommen können, mit Würde behandelt werden und einen faire und individuelle Möglichkeit haben, dass ihr Fall angehört wird“, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu diesen Vorwürfen (www.heise.de/tp/features/Amnesty- International-Ungarn-misshandelt-Fluechtlinge-3336749.html)? 35. Inwiefern liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse bezüglich Übergriffen und Misshandlungen von Geflüchteten durch ungarische Behörden vor, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Berichts des UNHCR (www.unhcr.de/presse/nachrichten/artikel/e51de1e0249ee3329261ba05856 bb7d0/sorge-ueber-situation-fuer-schutzsuchende-in-ungarn-1.html)? 36. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der Organisation Oxfam, der schwere Übergriffe auf Flüchtlinge in Ungarn bestätigt (www.oxfam.de/system/files/balkan-bericht_a_dangerous_game_0.pdf)? 37. Wie viele Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche sind mittlerweile nach Kenntnis der Bundesregierung in Ungarn faktisch inhaftiert worden, und auf welche Weise wird die neue Gesetzgebung in Ungarn in die Praxis umgesetzt? 38. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch Flüchtlingsfamilien mit Kindern unter 14 Jahren nach der neuen Gesetzgebung in Ungarn inhaftiert werden (falls ja, bitte Zahlen angeben)? 39. Inwiefern führen die mazedonischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung eine Statistik über Todesursachen von Flüchtlingen, und falls ja, was beinhaltet diese? 40. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der in Ungarn ab 1. Januar 2016 verstorbenen Geflüchteten (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen auf Geflüchtete durch ungarische Sicherheitskräfte? 42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl obdachloser Geflüchteter in Ungarn? 43. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der obdachlosen Geflüchteten in Serbien und Mazedonien, Griechenland? 44. Hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche) über die durchschnittlichen Preise für Schleusungen auf der Balkanroute und deren Preisentwicklung ab 2015? Inwiefern kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Preisentwicklung und der Schließung der Balkanroute feststellen? 45. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über im Winter 2016/2017 durch die winterlichen Verhältnisse und damit zusammenhängenden Gefahren (z. B. Brände, Kohlenmonoxidvergiftungen, Infekte) verstorbene Geflüchtete auf der Balkanroute (bitte nach Ort, Zeitpunkt, und wenn möglich, auch Todesursache aufschlüsseln, vgl. www.unhcr.de/home/artikel/fc1fe052 cfd7e422f42661c23899ff86/eisige-temperaturen-gefaehrden-fluechtlinge- und-migranten-1.html)? 46. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem von Save the Children im März 2017 veröffentlichten Bericht, insbesondere der benannten Gefährdung von unbegleitet flüchtenden Kindern und Jugendlichen (www. savethechildren.net/sites/default/files/Out%20of%20Sight.pdf)? a) Wie viele unbegleitete Kinder und Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Balkanroute unterwegs? b) Sieht die Bundesregierung in der schleppenden Umverteilung innerhalb der EU und der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten Faktoren, die dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche unter großem Risiko illegal über die Balkanroute reisen müssen (www. savethechildren.net/sites/default/files/Out%20of%20Sight.pdf; bitte ausführen)? Berlin, den 21. April 2017 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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