Verbindung zwischen libyschen Sicherheitskräften und Organisierter Kriminalität
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im April 2015 begann die Europäische Union (EU) mit der Militärmission „EUNAVFOR MED – Operation Sophia“ im Mittelmeer mit dem Schwerpunkt der Aufklärung von Schleusernetzwerken. Eine weitere wichtige Aufgabe von EUNAVFOR MED besteht „im Fähigkeitsaufbau der libyschen Küstenwache, um das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegenüber Libyen auf Hoher See durchzusetzen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11102). In der Erklärung von Valletta vom 3. Februar 2017 bekräftigten die Mitglieder des Europäischen Rates, dass die Zusammenarbeit mit Libyen und den Nachbarstaaten Libyens als Transitländer vertieft werden würde. Der Aufbau von Kapazitäten zur Kontrolle der libyschen Grenzen sei prioritär zu handhaben, dabei gehe es insbesondere um die Finanzierung der Operation Sophia. Darüber hinaus sollten Aufnahmekapazitäten für Libyen aufgebaut werden. Diese Maßnahmen sollen mit 200 Mio. Euro zusätzlich aus dem Afrikafond als „erster Schritt“ finanziert werden (www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2017/01/03-malta-declaration/). Im 22. Bi-weekly Analytical Report der EU-Grenzagentur Frontex vom 9. Dezember 2016 ist die Rede von der Verwicklung libyscher Autoritäten in Schmuggel. Die Bundesregierung wird in ihrer Antwort zu Frage 4d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11344 deutlicher. Demnach sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt, bei denen einzelne Angehörige der libyschen Küstenwache mit Schleusernetzwerken zusammengearbeitet hätten, indem sie zum Beispiel das für die Schleusung zu nutzende Gebiet aufgeklärt, Boote mit Flüchtlingen begleiteten und bereits genutzte Boote zur Wiederverwendung geborgen hätten (www.goettinger-tageblatt.de/Welt/Politik/Deutschland-Welt/Libysche-Kuestenwacheunterstuetzt-Schleuserbanden). Diese Praxis ähnelt der Beschreibung eines durch die Flüchtlingsrettungsorganisation Sea-Watch berichteten Angriffs der libyschen Küstenwache auf Flüchtlingsboote, bei dem bis zu dreißig Flüchtlinge ums Leben kamen und die Angehörigen der Küstenwache versucht hatten, gewaltsam den Motor des Boots zu stehlen (www.spiegel.de/panorama/justiz/fluechtlingegetoetet-unbekannte-attackieren-offenbar-boot-vor-libyen-a-1117743.html).
Nach Angaben der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11739 wurde die Untersuchung der Vorfälle ausgerechnet der beschuldigten libyschen Küstenwache übertragen, der im Bericht der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) schwerste Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. So heißt es, dass die libysche Küstenwache vor der libyschen Küste abgefangene Flüchtlinge in Lager der Abteilung zur Bekämpfung von Migration (DCIM) bringt, wo sie Vergewaltigung und Folter ausgesetzt sind. UNSMIL beschreibt, dass aufgegriffene Flüchtlinge von der libyschen Küstenwache an Farmen und Privathaushalte zur Zwangsarbeit übergeben werden (www.ohchr.org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf).
Darüber hinaus ist in einem der „Welt am Sonntag“ vorliegenden Schreiben der deutschen Botschaft in Niger von „KZ ähnlichen Verhältnissen in den sogenannten Privatgefängnissen“ die Rede. Der Bericht an das Bundeskanzleramt spricht weiter von „allerschwersten, systematischen Menschenrechtsverletzungen in Libyen“. „Augenzeugen sprachen von exakt fünf Erschießungen wöchentlich in einem Gefängnis – mit Ankündigung und jeweils freitags, um Raum für Neuankömmlinge zu schaffen, d.h. den menschlichen ‚Durchsatz‘ und damit den Profit der Betreiber zu erhöhen“ (www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html). In diesem Zusammenhang werfen sich nach Ansicht der Fragesteller nicht nur Fragen der Verwicklung der sogenannten libyschen Einheitsregierung in diese Praktiken auf, sondern auch hinsichtlich der auf EU-Ebene, wie auch auf nationaler Ebene, immer wieder diskutierten Einrichtung von „Hot Spots“ in Libyen und der Zusammenarbeit mit der libyschen Einheitsregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Hält die Bundesregierung es für ausreichend, angesichts der Angriffe auf Flüchtlingsboote und Boote von NGOs wie Sea-Watch, die libysche Küstenwache auf die „Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien hinzuweisen“ (Bundestagsdrucksache 18/11344, Antwort zu Frage 4a) und eine Erklärung eines nicht genannten Vertreters der libyschen Küstenwache entgegenzunehmen, dass „die Zwischenfälle auf Hoher See untersucht“ würden, insbesondere vor dem Hintergrund der Einschätzung der Bundesregierung, dass „Teile der libyschen Küstenwache mit Schleusernetzwerken zusammenarbeiten … genutzte Migrantenboote zur Wiederverwertung birgt“ (www.goettinger-tageblatt.de/Welt/Politik/Deutschland-Welt/Libysche-Kuestenwache-unterstuetzt-Schleuserbanden)?
a) Welche weiteren Anstrengungen hat die Bundesregierung zur Aufklärung der Angriffe auf NGO-Schiffe unternommen (bitte Vorgehen ausführlich begründen)?
b) Welche Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die an solchen Angriffen beteiligten Mitglieder der libyschen Küstenwache verhängt?
c) Sind der Bundesregierung Beteiligte an solchen Übergriffen bekannt, und nehmen diese an Schulungen im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation Sophia teil?
Welche Straftaten meint die Bundesregierung im Einzelfall, wenn sie davon spricht, dass ihr Vorfälle bekannt seien, bei denen einzelne Angehörige von Teilen der libyschen Küstenwache mit Schleusernetzwerken zusammengearbeitet hätten, indem sie zum Beispiel das für die Schleusung zu nutzende Gebiet aufklärten, Migrantenboote begleiteten und bereits genutzte Boote zur Wiederverwendung geborgen hätten (www.goettinger-tageblatt.de/Welt/Politik/Deutschland-Welt/Libysche-Kuestenwacheunterstuetzt-Schleuserbanden) (bitte alle bekannten Fälle mit Tatvorwurf, etwaigen Opfern etc. auflisten)?
a) Gibt es Hinweise auf die Zusammenarbeit der libyschen Küstenwache mit der Organisierten Kriminalität (falls ja, bitte ausführen und Fälle, Opferzahlen etc. benennen)?
b) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, dass Flüchtlingsboote von der libyschen Wache versenkt wurden oder ohne Motor auf dem Mittelmeer zurückgelassen wurden?
c) Inwiefern stellt ein solcher Vorfall einen Grund zur Intervention von anwesenden internationalen Kräften dar, und gab es schon solche Interventionen?
d) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Übergriffen solcher Einheiten, insbesondere auch aus sogenannten Debriefings von Frontex?
e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im UNSMIL-Bericht beschriebenen Praxis, dass Flüchtlinge, die auf dem Meer von der libyschen Küstenwache aufgegriffen würden, in Einrichtungen der Abteilung zur Bekämpfung von Migration (DCIM) oder auf Privathäuser und Farmen verteilt würden, sie dann oft zur Zwangsarbeit gezwungen würden und insbesondere Frauen Vergewaltigung oder anderen Formen sexueller Gewalt ausgesetzt seien (www.ohchr.org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf), insbesondere in Hinsicht auf EUNAVFOR MED Operation Sophia?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Flüchtlinge von der libyschen Küstenwache an bewaffnete Milizen übergeben, und falls ja, welche (vgl. www.ohchr.org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf)?
Welche über den UNSMIL Bericht hinausgehenden Informationen hat die Bundesregierung darüber, dass Mitglieder des DCIM und der libysche Küstenwache „mit bewaffneten Gruppen, Schmugglern und Menschenhändlern zusammenarbeiten, um Migranten für ihren Profit“ auszubeuten (www.ohchr.org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf)? Um welche Vergehen handelt es sich dabei nach Erkenntnis der Bundesregierung im Einzelnen (bitte soweit möglich auch die bewaffneten Gruppen, auf die sich die Aussage bezieht, nennen)?
Inwieweit hat die Bundesregierung über den Bericht von Ärzte ohne Grenzen (MSF) hinausgehende Kenntnisse über die dort beschriebenen Praktiken von „Folter, Missbrauch, sexuelle[r] Gewalt“, die auch von Seiten libyscher Sicherheitskräften gegenüber Flüchtlingen praktiziert würden (www.msf.org.br/publicacoes/dying_to_reach_europe.pdf)?
Welche der sogenannten libyschen Einheitsregierung unterstellten Grenzschutzeinheiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, abgesehen von der libyschen Küstenwache, und wo werden diese eingesetzt?
a) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich Kooperation dieser Einheiten mit Schleusernetzwerken oder Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel?
b) Gibt es Hinweise auf die Zusammenarbeit dieser Einheiten mit der Organisierten Kriminalität (falls ja, bitte ausführen und Fälle, Opferzahlen, verantwortliche Einheiten etc. benennen)?
c) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Übergriffen solcher Einheiten, insbesondere auch aus sogenannten Debriefings von Frontex, und wenn ja, welche?
Welche Kooperationen zwischen EU, Bundesregierung oder europäischen Behörden oder Agenturen und der DCIM oder sonstigen Einrichtungen der libyschen Einheitsregierung bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte erläutern)?
Über welche möglichen Kenntnisse bezüglich Kooperation des DCIM mit Schleusernetzwerken oder von Verbindungen zu Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel oder der Organisierten Kriminalität im Allgemeinen verfügt die Bundesregierung?
Welche Einheiten und Einrichtungen sind dem DCIM nach Kenntnis der Bundesregierung unterstellt?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Fälle von Korruption im Zusammenhang mit dem DCIM?
b) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich Kooperation dieser Einheiten mit Schleusernetzwerken oder Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel?
c) Gibt es Hinweise auf die Zusammenarbeit dieser Einheiten mit der Organisierten Kriminalität (falls ja, bitte ausführen und Fälle, Opferzahlen etc. benennen)?
d) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Übergriffen solcher Einheiten, insbesondere auch aus sogenannten Debriefings von Frontex?
Welche Einheiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Passport Investigations Department unterstellt?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Fälle von Korruption im Zusammenhang mit dem Passport Investigations Department?
b) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich Kooperation dieser Einheiten mit Schleusernetzwerken oder Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel?
c) Gibt es Hinweise auf die Zusammenarbeit dieser Einheiten mit der Organisierten Kriminalität (falls ja, bitte ausführen und Fälle, Opferzahlen etc. benennen)?
d) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Übergriffen solcher Einheiten, insbesondere auch aus sogenannten Debriefings von Frontex?
e) Gibt es immer noch dem Passport Investigation Department unterstehende Einrichtungen, in denen Flüchtlinge festgehalten werden?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zu Übergriffen in den von der DCIM kontrollierten Einrichtungen, in denen sich Geflüchtete befinden, und was sind die Konsequenzen der Bundesregierung aus den im UNSMIL Bericht benannten Demütigungen und Misshandlungen und der Folter, die Flüchtlinge in DCIM-Einrichtungen zu erdulden haben (www.ohchr.org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf)?
Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch in dem von der libyschen Einheitsregierung kontrollierten Gebiet Privatgefängnisse, wie sie in dem in der „Welt“ zitierten Schreiben beschrieben werden, und wenn ja, wo, und wie viele für wie viele Gefangene (www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html)?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, ob es Bemühungen der libyschen Regierung gibt, die sogenannten Privatgefängnisse schließen zu lassen und die dort begangenen Verbrechen zu ahnden? Welche Bemühungen hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang angestellt, um eine Beendigung dieser Praxis zu unterstützen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Todesopfer unter Flüchtlingen von 2015 auf 2016 vor der libyschen Küste um 48 Prozent (Frontex Bi-Weekly No. 22)?
Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11344, Frage 3a, ob die Kräfte der libyschen Küstenwache im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation Sophia auf die Unzulässigkeit sogenannter Push-Back-Praktiken hingewiesen werden, dass im nächsten Ausbildungsmodul rechtliche Grundlagen und Verpflichtungen Gegenstand der Ausbildung seien, hinsichtlich des Gegenstands der Frage zu verstehen (www.msf.org.br/publicacoes/dying_to_reach_europe.pdf)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht von Ärzte ohne Grenzen, dass „libysche Autoritäten regelmäßig gegen das non-refoulement Prinzip verstoßen“ (www.msf.org.br/publicacoes/dying_to_reach_europe.pdf)?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung zur Entkriminalisierung von illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt in Libyen unternommen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass aufgrund dieser Gesetzgebung Flüchtlinge „willkürlich und unbegrenzt inhaftiert“ werden (www.ohchr.org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf)?
Wird im Rahmen von EUNAVFOR MED – Operation Sophia die willkürliche und unbegrenzte Inhaftierung von der libyschen Küstenwache aufgegriffener Flüchtlinge thematisiert; www.msf.org.br/publicacoes/dying_to_reach_europe.pdf (bitte ausführen)?
Inwiefern plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Menschenrechtslage von Flüchtlingen in Syrien, in Zukunft „Auffanglager“ für Flüchtlinge in Libyen zu errichten, in die Flüchtlinge auch wieder zurückgebracht werden sollen (www.zeit.de/politik/ausland/2017-01/malta-eu-innenministerasylrecht-treffen-thomas-de-maiziere)?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Klima der Straflosigkeit in Libyen bei Rechtsverletzungen von Flüchtlingen (bitte ausführlich begründen)?
In welchen weiteren afrikanischen Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung solche „Auffanglager“ für zurückgebrachte Flüchtlinge mit europäischer Unterstützung geplant oder schon in Betrieb?