Scheinselbständigkeit
der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, Kornelia Möller, Ulla Lötzer, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Scheinselbständig sind erwerbstätige Personen, die aufgrund der tatsächlichen Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses zu den abhängigen Beschäftigten zählen, aber als Selbständige auftreten. Rechtlich gesehen sind sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so dass für sie Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zu entrichten sind.
Seit Wegfall der Vermutungsregelung zum 1. Januar 2003 müssen die Sozialversicherungsträger feststellen, ob es sich um ein Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit handelt.
Die Gewerbeanmeldung oder die Eintragung in das Handelsregister stützen für sich allein genommen nicht die Annahme einer selbständigen Tätigkeit. Bei Zweifeln soll ein Antragsverfahren bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) eine Klärung herbeiführen. Bis zur abschließenden Entscheidung sollen keine Beitragsforderungen erhoben werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Fälle von Scheinselbständigkeit seit 2003 durch die BfA aufgedeckt wurden (bitte nach Jahren getrennt und getrennt nach Antragsverfahren und Amtsermittlung)?
Liegen der Bundesregierung Angaben vor, wie viele Selbständige mit nur einem Auftraggeber nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen?
Wenn ja, bitte nach Jahren und nach Bundesländern differenzieren.
Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen die Pflicht zur Nachentrichtung von Beiträgen entstanden ist, weil der Auftraggeber oder Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen sind?
Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen der BfA dadurch?
Wie hoch ist die Zahl der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen seit 2003, die bei der BfA erfasst sind?
Bitte unterschieden nach Jahren, erstmaligen Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründern (im 2. Versuch) und Personen über 58 Jahre sowie nach Bundesländern.
Welche rentenpolitischen Alternativen bietet die Bundesregierung arbeitnehmerähnlichen Selbständigen oder Selbständigen, die ergänzendes ALG II beziehen, um Altersarmut zu vermeiden?
Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, in wie vielen Fällen Anträge auf Niederschlagung der Gesamtforderung auf die geforderten Rentenversicherungsbeiträge gestellt wurden?
Wie viele wurden davon bewilligt, wie viele wurden abgelehnt und nach welchen Kriterien?
Ist der Bundesregierung die Zahl der in den einzelnen Jahren seit 1999 durchgeführten Vollstreckungen zur Eintreibung der Rentenversicherungsbeiträge bekannt?
Wie hoch sind die Forderungen nach Jahren, und gibt es Erhebungen darüber, wie vielen Anträgen auf Ratenzahlung entsprochen und wie viele abgelehnt wurden?