Deutschlands Beitrag zur Lösung des Konflikts im Südsudan
der Abgeordneten Niema Movassat, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Als jüngstes Land der Welt erleidet der Südsudan eine der größten humanitären Katastrophen des 21. Jahrhunderts. Bürgerkrieg und Hunger treiben jene, denen es möglich ist, aus dem Land. Während jedoch ein dringend notweniges Waffenembargo durch die Vereinten Nationen im Sicherheitsrat bereits mehrfach scheiterte, konnte die Europäische Union (EU) ein solches bereits am 7. Mai 2015 im Rahmen des Durchführungsbeschlusses 2015/740/GASP verhängen. Die Bundesregierung sprach sich wiederholt für einen inklusiven, nationalen Dialog aus und ist wie auch im Khartum-Friedensprozess bemüht, diesen in Südsudan zu fördern (Bundestagsdrucksache 17/1955). Da die derzeitige Troika, bestehend aus den USA, dem Vereinigten Königreich sowie Norwegen, im Zuge des Brexits und dem Regierungswechsel in den USA auseinanderzubrechen droht, haben momentan China, Japan und Deutschland den besten Zugang zu Präsident Salva Kiir. Diese sind über die United Nation Mission in South Sudan (UNMISS) an weiteren Stabilisierungsbemühungen in den bisherigen Friedensverhandlungen beteiligt (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/ Suedsudan/Aussenpolitik_node.html).
In einem Bericht des UN Panel of Experts on South Sudan vom 19. September 2016 (S/2016/963) wurde im Jahr 2016 nachdrücklich auf die illegalen Waffentransporte über sowie von Staaten, denen die Bundesregierung nach dem Bericht über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2016 Einzelausfuhrgenehmigungen erteilte, als maßgebliches Hindernis der humanitären Versorgung hingewiesen. So stand beispielsweise im Jahr 2014 die Ukraine als Waffenimporteur deutscher Rüstungsgüter aufgrund der Waffenausmusterung in den Südsudan in der Kritik (Amnesty International; http://amnesty-sudan. de/amnesty-wordpress/category/dokumentationen/waffenexporte-in-sudan/). Mittels der Vereinbarung von sogenannten Endverbleibserklärungen beabsichtigt die Bundesregierung neben der Sicherstellung der zweckgerichteten Nutzung im Rahmen der Exportkontrolle den Transfer von zum militärischen Gebrauch geeigneter Güter in mit einem Waffenembargo belegte Regionen zu verhindern. Über jene formale Erklärung hinaus verzichtet die Bundesregierung allerdings auf anschließende Vorortkontrollen (Bundestagsdrucksache 17/2207).
In verschiedenen Berichten wird zudem die wachsende militärische Beteiligung Ägyptens im Südsudan erwähnt (www.southsudannewsagency.com/index.php/ 2017/02/03/egyptian-air-force-bombs-south-sudanese-rebels-upper-nile/; www. reuters.com/article/us-south-sudan-war-idUSKBN15J0KG). Kritisiert wird insbesondere die „geheime“ Kooperation der ägyptischen Regierung mit dem südsudanesischen Präsidenten Salva Kiir, welche mit Hilfe Ugandas zustande gekommen sei (https://www.middleeastobserver.org/2017/01/11/did-al-sisi-kiir-and- museveni-form-a-tripartite-alliance-against-ethiopia-and-sudan/).
Während der Deutsche Bundestag aktuell eine deutsche Mandatserweiterung im Zuge der UNMISS diskutiert, beteiligte sich Deutschland im Rahmen des „Better Migration Management“ der Europäischen Union in der Region am Horn von Afrika – Ägypten, Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan, Südsudan, Tunesien und Uganda – (www.giz.de/en/worldwide/40602.html). Zudem ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bereits im vergangenen Jahr als Teil des Polizeiprogramms Afrika in Kooperation mit UNMISS, United Nation Police und South Sudan National Police Service aktiv gewesen (Bundestagsdrucksache 18/8928). Im Zentrum steht insbesondere die illegale grenzüberschreitende Migration, welcher mittels des Ausbaus mangelhafter bzw. fehlender staatlicher Infrastruktur sowie Migrationsmanagement entgegengewirkt werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Ausbildungsmaßnahmen für sudanesische Grenz- und Sicherheitsbeamte haben in der Vergangenheit unter deutscher oder europäischer Beteiligung stattgefunden bzw. sind derzeit im Rahmen des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ oder weiterer Projekte noch in Planung?
Inwiefern planen die Bundesregierung und die EU, im Rahmen von Migrationspartnerschaften sowie anderen Kooperationen mit Nachbarstaaten des Südsudans, die Grenzsicherung und das Migrationsmanagement in den Grenzregionen zum Südsudan zu verbessern?
Welche konkrete Funktion übernehmen deutsche Militärs im Rahmen der UNMISS, und wie beurteilt die Bundesregierung deren Effektivität?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, einen möglichen nationalen Versöhnungsprozess bzw. Dialog im Südsudan zu unterstützen, und welche konkrete Form der diplomatischen Assistenz sowie von krisenpräventiven Maßnahmen leistete sie bislang im Einzelnen (bitte Projekte einzeln nach Jahren und unterschieden zwischen militärischen, polizeilichen und zivilen Maßnahmen auflisten)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Friedens- und Versöhnungsprozesses im Sudan, und welche Lehren zieht sie aus diesem für den Südsudan?
In welchem Rahmen beteiligt sich bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich an inklusiven und offenen Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien zu beteiligen, wie von den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, Intergovernmental Authority on Development und anderen gefordert?
Welche Erkenntnisse als auch Angaben liegen der Bundesregierung bzgl. einer den Verhandlungsprozess unterstützenden neuen Troika bestehend aus China, Japan und Deutschland vor?
Welcher Zusammenhang bzw. welche Kooperation besteht zwischen der bisherigen und der möglichen zweiten Troika, bestehend aus Deutschland, China und Japan?
In welcher Form und welchem Umfang beteiligt sich Deutschland an der Sicherung des Zugang humanitärer Helferinnen und Helfer in den Südsudan?
Welche Art und wie viele Einzelausfuhrgenehmigungen von Rüstungsgütern sowie Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU wurden an den Südsudan, dessen Anrainerstaaten sowie den Senegal, Ägypten und die Ukraine seit dem 1. Januar 2016 vergeben?
Welche afrikanischen Staaten werden in welchem Umfang derzeit von der Bundesregierung mit Ausstattungshilfe für ihre Streitkräfte unterstützt (bitte einzeln nach Land, Projekt, Laufzeit, Finanzvolumen und Anzahl entsendeter Berater auflisten)?
In welchem Rahmen beteiligt sich bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich bi- und multilateral aktiv für das Zustandekommen eines umfassenden VN-Waffenembargos in Südsudan einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass
a) andere Staaten bis zum Zustandekommen eines solchen Embargos bilateral darauf verzichten, Waffenlieferungen durch Ausfuhrgenehmigungen zu ermöglichen,
b) sich bi- und multilateral aktiv für gezielte Sanktionen wie das Einfrieren von Konten und Einschränkung der Reisefreiheit gegen alle maßgeblichen Akteure des Konflikts einzusetzen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lieferung von Rüstungsgütern an die südsudanesische Regierung sowie oppositionelle Gruppierungen durch Anrainerstaaten Südsudans, denen die Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigung ausgestellt hat, sowie den Senegal und die Ukraine vor?
a) Welche Angaben kann die Bundesregierung zu erteilten Reexportgenehmigungen sowie nach Kenntnis der Bundesregierung nicht genehmigten Reexporten von Rüstungsgütern machen?
b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Einsatz von Rüstungsgütern aus Deutschland in aktuellen Konflikthandlungen im Südsudan?
c) Sind der Bundesregierung Fälle von Verletzungen anderer ausschließender Bestimmungen (außerhalb des Rahmens von Endverbleibserklärungen) durch oben genannte Länder bekannt? Wenn ja, welche?
d) Welches Land hat nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 Rüstungsgüter, die aus dem Bestand der Bundeswehr bezogen wurden (Verkäufe, Überlassungen, Leihen etc.) oder deutschen Rüstungsfirmen, in den Südsudan oder Anrainerstaaten reexportiert (bitte mit Angaben, ob die Bundesregierung diesen Reexporten zugestimmt hat)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lieferung von Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU an die südsudanesische Regierung sowie oppositionelle Gruppierungen durch Anrainerstaaten Südsudans, denen die Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigung ausgestellt hat, sowie den Senegal und die Ukraine vor?
a) Welche Angaben kann die Bundesregierung zu erteilten Reexportgenehmigungen sowie nach Kenntnis der Bundesregierung nicht genehmigten Reexporten von Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU machen?
b) Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bzgl. des Transports und Einsatzes von deutschen Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU im Südsudan?
c) Welches Land hat nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 Güter nach der Anti-Folter-Verordnung der EU, die aus dem Bestand der Bundeswehr bezogen wurden (Verkäufe, Überlassungen, Leihen etc.) oder deutschen Rüstungsfirmen, in den Südsudan oder Anrainerstaaten reexportiert (bitte mit Angaben, ob die Bundesregierung diesen Reexporten zugestimmt hat)?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung bzgl. militärischer Abkommen zwischen Ägypten und der Regierung Südsudans sowie kolportierter militärischer Einsätze Ägyptens im Südsudan vor?
Inwiefern thematisiert die Bundesregierung das Engagement Ägyptens mit und im Südsudan im Rahmen ihrer Gespräche mit der ägyptischen Regierung?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich des Engagements Ugandas im südsudanesischen Konflikt vor?
Welche Akteure zählt die Bundesregierung im Rahmen ihres Engagements im Südsudan zu ihren wesentlichen Partnern?