Rechtmäßigkeit einer Finanzierung des geplanten Erwerbstätigenzuschlags aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Klaus Ernst, Werner Dreibus, Diana Golze, Katja Kipping, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Presseberichten zufolge erwägt die Bundesregierung eine Finanzierung des so genannten Erwerbstätigenzuschlags aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit (Handelsblatt, 23. Mai 2007, FTD, 25. Mai 2007). Demnach würde in Zukunft Erwerbstätigen, die ein monatliches Bruttoeinkommen zwischen 800 und 1 300 Euro beziehen, aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit unbefristet ein Teil ihrer Beiträge zu den Sozialversicherungen erstattet. Mit den Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber würden auf diese Weise faktisch dauerhaft die Beiträge von anderen Versicherten mit niedrigeren Einkommen und ihrer Arbeitgeber subventioniert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Soll ein aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanzierter Erwerbstätigenzuschlag gezielt als Aufstockung von Bruttoeinkommen zwischen 800 und 1 300 Euro verwendet zur Zahlung von Sozialbeiträgen oder als nicht zweckgebundene Aufstockung der in diesem Einkommensbereich erzielten Nettoeinkommen gezahlt werden?
Welche Modifikationen für den Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ergeben sich aus der Einführung eines solchen Erwerbstätigenzuschlags?
Lässt die derzeitige Rechtslage eine faktische dauerhafte Subventionierung von Sozialbeiträgen auf niedrige Einkommen aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit zu (bitte jeweilige Einschätzung begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Bert Rürup in der FTD vom 25. Mai 2007, dass ein solches Vorgehen Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung zweckentfremden würde und damit rechtswidrig wäre?
Wie wird der Vorschlag juristisch vom Bundesjustizministerium, den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden bewertet?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, mit den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen der Erwerbstätigen und ihrer Arbeitgeber die Sozialbeiträge auf niedrige Einkommen zu subventionieren?
In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung durch die Einführung eines Erwerbstätigenzuschlags eine Reduzierung der Anzahl der Bezieher von ergänzenden Leistungen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (so genannte Aufstocker)?
Wie legitimiert die Bundesregierung die Aufstockung von Nettoeinkommen, die aus einer Vollzeiterwerbstätigkeit erzielt werden, aber aufgrund unzureichender Lohnzahlungen nicht zur Absicherung des soziokulturellen Existenzminimums ausreichen, aus Beitragsmitteln der Versichertengemeinschaft?
Soll der Gewährung eines aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Erwerbstätigenzuschlags eine Vermögens- und Bedarfsprüfung vorangehen?
Wenn ja, wie soll diese Vermögensprüfung durch die sachlich dafür nicht zuständigen Arbeitsagenturen realisiert werden?
Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass dann möglicherweise nicht vermögende Bezieher höherer Einkommen mit ihren Beitragsmitteln vermögende und/oder nicht bedürftige Bezieher niedriger Einkommen subventionieren?