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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Strafverfolgung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland

Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA): bislang eingegangene Strafanzeigen, Ermittlungsverfahren seit 2011, Verfahren mit Bezug zur Terrororganisation Islamischer Staat, zum syrischen Regime bzw. zu anderen Kriegsparteien, Eröffnung der Strukturverfahren<strong>, </strong>internationale Zusammenarbeit, Prognose bzgl. völkerstrafrechtlicher Hauptverfahren im Jahr 2017<strong>, </strong>staatsanwaltschaftliches Personal, Beweismaterial für Völkerstraftaten des syrischen Staatspräsidenten Baschar al-Assad, Aufenthalt etwaiger Täter in Deutschland, Zeugenaussagen, Ermittlung von Zeugen bzw. Opfern<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

24.05.2017

Aktualisiert

12.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 18/1228805.05.2017

Strafverfolgung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland

der Abgeordneten Katja Keul, Tom Koenigs, Dr. Franziska Brantner, Luise Amtsberg, Marieluise Beck (Bremen), Britta Haßelmann, Renate Künast, Monika Lazar, Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Sechs Jahre Krieg in Syrien hat Hunderttausende Menschen das Leben gekostet. Millionen sind innerhalb Syriens und aus Syrien heraus auf der Flucht. Giftgasangriffe, Foltergefängnisse und das Aushungern der Zivilbevölkerung sind nur Beispiele für die vielen Völkerstraftaten, die in Syrien von verschiedenen Konfliktparteien verübt wurden und werden. Tausende sind solchen Völkerstraftaten bereits zum Opfer gefallen.

In Deutschland können Völkerstraftaten nach dem Weltrechtsprinzip auf der gesetzlichen Grundlage des Völkerstrafgesetzbuches geahndet werden. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn der Weg zum Internationalen Strafgerichtshof – wie im Falle Syriens – derzeit aufgrund des Vetos einiger Sicherheitsratsmitglieder de facto versperrt ist (vgl. abgelehnte Resolution des Sicherheitsrates vom 22. Mai 2014, S/2014/348).

Zahlreiche Syrerinnen und Syrer sind nach Deutschland geflüchtet. Sie stellen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und damit auch den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (ZBKV) beim Bundeskriminalamt (BKA) und dem Völkerstrafrechtsreferat beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), wertvolle Hinweise auf Völkerstraftaten und -straftäter zur Verfügung. (Da sich das BAMF und die ZBKV im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) befinden, werden diesbezügliche Fragen mit gesonderter Kleiner Anfrage gestellt.)

Die wichtige Arbeit der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden verhilft dem Völkerstrafgesetzbuch dabei erst zur praktischen Anwendbarkeit. Sie verdient Anerkennung und bestmögliche Unterstützung. Insbesondere die exorbitant gestiegene Zahl der Hinweise (8 500-prozentige Steigerung innerhalb von zwei Jahren seit 2013, vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Bundestagsdrucksache 18/8052) muss mit ausreichender Ausstattung der Ermittlerinnen und Ermittler, insbesondere genügend Personal, beantwortet werden. Nur dann kann den zahlreichen Hinweisen auf Völkerstraftaten umgehend nachgegangen werden, was im Ergebnis auch zu mehr und zeitnäheren Prozessen führt und somit im Interesse der Opfer zur Beendigung der derzeitigen Straflosigkeit von Völkerstraftaten im syrischen Kontext beiträgt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Strafanzeigen im syrischen Kontext sind insgesamt beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) eingegangen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Wie viele Strafanzeigen betreffen das syrische Regime, wie viele Daesh/IS?

3

Wie viele Ermittlungsverfahren hat das Völkerstrafrechtsreferat beim GBA seit dem Jahr 2011 eingeleitet (bitte einzeln nach Jahren sowie nach personenbezogenen Ermittlungsverfahren und Strukturverfahren aufschlüsseln)?

4

Wie viele personenbezogene Ermittlungsverfahren im syrischen Kontext gegen wie viele Beschuldigte mit Bezug a) zu Daesh/IS, b) zum syrischen Regime, c) zu anderen im syrischen Bürgerkrieg involvierten Gruppen (welchen) hat der GBA seit 2011 eingeleitet (bitte einzeln nach Jahren und Ermittlungsverfahren auflisten)?

5

Wie viele der personenbezogenen Ermittlungsverfahren in Bezug auf Daesh/IS betreffen dabei Syrien, und wie viele den Irak?

6

Seit wann gibt es Strukturverfahren mit Bezug auf a) Daesh/IS, b) das syrische Regime, c) zu anderen im syrischen Bürgerkrieg involvierten Gruppen (welchen)

7

Inwiefern wird bei Ermittlungsverfahren mit internationalen Organisationen, der EU oder anderen Staaten zusammengearbeitet?

8

Welche Vorhaben bestehen bezüglich zukünftiger Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, der Europäischen Union oder anderen Staaten?

9

Inwiefern gab bzw. gibt es mit welchen Staaten bzw. Organisationen zu Straftaten im mit Bezug a) zu Daesh/IS, b) zum syrischen Regime, c) zu anderen im syrischen Bürgerkrieg involvierten Gruppen und Staaten (jeweils welchen) einen Austausch?

10

Mit der Eröffnung von wie vielen völkerstrafrechtlicher Hauptverfahren, den syrischen Kontext betreffend, rechnet der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Jahr 2017?

11

Wann wird jeweils die Eröffnung der Hauptverfahren in den beiden Strukturverfahren (syrisches Regime und Daesh/IS) angestrebt, wenn einerseits ein Interesse an zügiger Strafverfolgung besteht und bereits viele Beweise vorliegen, andererseits laufend neue Hinweise eingehen?

12

Wie viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hat das Völkerstrafrechtsreferat des GBA (bitte seit 2011 einzeln nach Jahren aufschlüsseln, Teil- und Vollzeitstellen getrennt ausweisen)?

13

Wie viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Völkerstrafrechtsreferats des GBA beschäftigen sich mit der Auswertung von Hinweisen auf Völkerstraftatenbezogen auf Syrien (bitte seit 2011 einzeln nach Jahren aufschlüsseln, planmäßige Stellen und abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Teil- und Vollzeitstellen getrennt ausweisen)?

14

Würde nach Auffassung der Bundesregierung eine signifikante Aufstockung der Personaldecke des Völkerstrafrechtsreferats beim GBA dieses in die Lage versetzen, mehr und zügigere Ermittlungen durchzuführen?

15

Sammelt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof trotz des derzeit bestehenden Verfahrenshindernisses gemäß § 20 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (Immunität für amtierende Staatsoberhäupter) Beweise für Völkerstraftaten gegen Baschar al Assad?

16

Ist geplant, diese Beweise nach Wegfall des Verfahrenshindernisses (Immunität für amtierende Staatsoberhäupter) in einem Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch in Deutschland zu verwenden, oder sollen sie einem internationalen Strafgericht (insbesondere dem ICC) zur Verfügung gestellt werden, bei dem ein solches Verfahrenshindernis nicht besteht?

17

Wie viele Hinweise von völkerstrafrechtlicher Relevanz im syrischen Kontext gibt es auf in Deutschland aufhältige Personen bzw. mögliche Täter?

18

Wie viele Zeuginnen und Zeugen wurden bereits im Rahmen der Strukturermittlungsverfahren zu Syrien vernommen, und wie viele Zeugenaussagen stehen derzeit noch aus?

19

Wie werden in Deutschland aufhältige Opfer und Zeuginnen und Zeugen, die ja nicht alle über vom BAMF übermittelte Hinweise bekannt sind, von Völkerstraftaten durch das Völkerstrafrechtsreferat des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof identifiziert, kontaktiert und ggf. geschützt?

Berlin, den 4. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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