Abgegebene Mengen an Cannabisblüten
der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Jan Korte, Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Fragesteller wollen wissen, wie hoch die abgegebene Gesamtmenge Cannabisblüten in der zweiten Jahreshälfte 2016 sowie in den ersten Monaten im Jahr 2017 war. Außerdem sind die Fragesteller darüber verwundert, dass die Bundesregierung keine Kenntnisse über die betreuenden Ärztinnen und Ärzte von Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) besitzt (vgl. die Antworten zu den Fragen 19 und 21 auf Bundestagsdrucksache 18/12232), obschon nach Kenntnis der Fragesteller auf den Ausnahmegenehmigungen sowohl die Ärztinnen und Ärzte sowie die entsprechende Postleitzahl vermerkt sind. Eine Übersicht über die Herkunft der Cannabispatientinnen und Cannabispatienten anonymisiert nach Postleitzahlen liegt bereits vor (vgl. die Antworten zu den Fragen 20 und 23 auf Bundestagsdrucksache 18/12232). Ein weiteres Thema der Anfrage ist das Ausschreibungsverfahren zu Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch lag die tatsächlich an die Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung durch Apotheken abgegebene Gesamtmenge Cannabisblüten nach Auswertung der Betäubungsmittelmeldungen über den Erwerb und Verbrauch von Cannabis-Medizinalblüten von Juli 2016 bis Dezember 2016 (bitte tabellarisch in Monaten sowie nach Bedica, Bediol, Bedrobinol, Bedrocan und Bedrolite wie in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/9622 aufschlüsseln)?
Wie hoch lag die tatsächlich an die Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung beziehungsweise einem BtM-Rezept durch Apotheken abgegebene Gesamtmenge Cannabis nach Auswertung der Betäubungsmittelmeldungen über den Erwerb und Verbrauch von Cannabis-Medizinalblüten von Januar 2017 bis April 2017 (bitte tabellarisch in Monaten sowie nach Bedica, Bediol, Bedrobinol, Bedrocan und Bedrolite wie in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/9622 aufschlüsseln)?
Wird auf einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 BtMG die betreuende Ärztin bzw. der betreuende Arzt einer Patientin bzw. eines Patienten vermerkt?
Wird auf einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 BtMG die Postleitzahl der betreuenden Ärztin bzw. des betreuenden Arztes einer Patientin bzw. eines Patienten vermerkt?
Was hindert die Bundesregierung daran, Ärztinnen und Ärzte sowie die dazugehörigen Postleitzahlen tabellarisch zusammenzufassen, um eine Übersicht über betreuende Ärztinnen und Ärzte zu erhalten und die Fragen 19 und 21 auf Bundestagsdrucksache 18/12232 zu beantworten?
Welche Ärztinnen und Ärzte haben Cannabispatientinnen und Cannabispatienten betreut (bitte tabellarisch und anonymisiert nach Bundesland, Postleitzahlbereich und für die Jahre 2015 und 2016 auflisten)?
Haben Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 BtMG das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kontaktiert, weil ihre zuständige Krankenkasse die Kosten zur Erstattung von Cannabisblüten nicht tragen will?
Inwiefern hält die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung für möglich, der zufolge Cannabisblüten nicht als Rezeptur-Arzneimittel anzusehen sind und die Prüfpflichten der Apotheke entfallen können?
Inwiefern werden im Ausschreibungsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken (Referenznummer der Bekanntmachung: 2281-1713) diejenigen Bewerber benachteiligt, die aufgrund des auch in der Vergangenheit bestehenden Verbots gemäß § 29 BtMG von Anbau und Herstellung von Cannabis die erforderlichen Anforderungen von Anbau, Verarbeitung und Lieferung von Cannabis von mindestens 50 kg je Referenz in den letzten drei Jahren per se nicht erfüllen können, und inwiefern haben deutsche Firmen damit kaum eine Chance, den Zuschlag zu erhalten?