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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einschränkung zivilgesellschaftlicher Rechte in Israel

Auswirkungen verschiedener Gesetzesvorhaben auf die Arbeit israelischer Nichtregierungsorganisationen (NGO), bilaterale Beziehungen, praktische Umsetzung des neuen Einreisegesetzes, Konsequenzen für Mitarbeiter der Entwicklungszusammenarbeit, Aufforderung seitens der israelischen Regierung zur Einstellung der finanziellen Unterstützung an regierungskritische NGOs, Treffen der Bundesregierung mit der Zivilgesellschaft, Wahlausschluss von israelisch-palästinensischen Kandidaten, Medienpluralität<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.06.2017

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1247319.05.2017

Einschränkung zivilgesellschaftlicher Rechte in Israel

der Abgeordneten Omid Nouripour, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Freundschaft zwischen Israel und Deutschland beruht auf den gemeinsamen Werten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und auf der historischen Verantwortung Deutschlands für die Massenverbrechen an Jüdinnen und Juden in der Zeit des Nationalsozialismus. Die deutsche Verpflichtung für Israels Existenz und Sicherheit ist bedingungslos. In einem feindlichen Umfeld, von Terror und Angriffen bedroht, hat es Israel stets geschafft, eine funktionierende Demokratie zu bleiben, in der abweichende Meinungen und Minderheitenrechte stets hochgehalten wurden. Bereits die Unabhängigkeitserklärung von 1948 klärt: „Der Staat Israel wird der jüdischen Einwanderung und der Sammlung der Juden im Exil offenstehen. Er wird sich der Entwicklung des Landes zum Wohle aller seiner Bewohner widmen. Er wird auf Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden […] gestützt sein. Er wird all seinen Bürgern ohne Unterschied von Religion, Rasse und Geschlecht, soziale und politische Gleichberechtigung verbürgen. Er wird Glaubens- und Gewissensfreiheit […] unter seinen Schutz nehmen […]“.

Der israelische Rechtsstaat und insbesondere der Oberste Gerichtshof hat immer wieder Gesetzesinitiativen und Vorstöße der Regierung abwenden können, die diese Rechte verletzten. Mit Sorge nehmen wir die Klagen vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie politischer Gruppen und Parteien über Einschränkungen ihrer Arbeitsmöglichkeiten zur Kenntnis. In den letzten Jahren wurden in der Knesset Initiativen eingebracht, die auf Einschränkung der bürgerlichen und politischen Rechte abzielen oder zivilgesellschaftliche Akteure in ihrer Arbeit behindern sollten. In abgeschwächter Form sind solche Gesetze auch von der Mehrheit der Knessetabgeordneten verabschiedet worden, etwa das Einreisegesetz, nach dem ausländischen Bürgern, die zum Boykott gegen Israel oder gegen israelische Siedlungen aufrufen, die Einreise nach Israel untersagt werden kann. Die Kampagne „Boycott, Divetment and Sanctions“ (BDS) und den Aufruf zum Boykott Israels lehnen die Fragesteller ab. Ein pauschales Einreiseverbot aber ist die falsche Reaktion auf BDS.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung das sogenannte NGO-Gesetz, das am 11. Juli 2016 im israelischen Parlament verabschiedet wurde, auf die Arbeit der betroffenen israelischen Nichtregierungsorganisationen ausgewirkt?

2

Wie trägt die Bundesregierung in ihren bilateralen Beziehungen zu Israel dem Umstand Rechnung, dass Organisationen für Bürgerbeteiligung wie CIVICUS, die den öffentlichen Raum für Zivilgesellschaft weltweit beobachten, davon ausgehen, dass dieser in Israel derzeit als blockiert („obstructed“) einzustufen ist (Stufe 3 von 5)?

3

Welche Auswirkungen erwartet sie vor diesem Hintergrund von einem weiteren, am 20. März 2017 verabschiedeten NGO-Gesetz, das die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen in Zeiten des Wahlkampfs reglementiert?

4

Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, wie das neue Einreisegesetz („Entry to Israel Law (Amendment 27) 5777-2017“) in der Praxis umgesetzt werden soll, ob etwa Reisende nach ihren politischen Positionen etwa zu Siedlungen oder der Kennzeichnung von dort stammender Waren befragt werden sollen, und wer gegebenenfalls diese Befragungen durchführen wird?

5

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass Organisationen verschiedener politischer Ausrichtungen, die sich grundsätzlich mit dem Staat Israel solidarisch erklären, wie Americans for Peace Now, J-Street, das American Jewish Committee und die Anti-Defamation League, sich kritisch zu den neuen Einreiseregelungen geäußert haben?

6

Inwiefern fallen nach Einschätzung der Bundesregierung auch die Warnhinweise zu Geschäften mit Firmen aus den besetzten Gebieten auf der Seite des Auswärtigen Amts selbst (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Israel/Wirtschaft_node.html) unter die Kriterien für ein Einreiseverbot nach dem neuen Einreisegesetz, und inwiefern befürchtet die Bundesregierung für ihr Personal bzw. das deutscher Entwicklungsorganisationen sowie von EU-Partnern, Konsequenzen bei der Einreise in das Land?

7

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Bemühungen des israelischen Erziehungsministeriums vor, Organisationen wie „B’Tselem“ und „Breaking The Silence“ den Zugang zu israelischen Schulen zu verweigern („Israeli Ministers Back Bill Seeking to Bar Anti-occupation Group From Schools“, in: HAARETZ vom 9. Januar 2017)?

8

Welche Organisationen dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung an Schulen auftreten?

9

Welche Auswirkungen hat das Nakba-Gesetz nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Verständigung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Israel?

10

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von dem israelischen Gesetzentwurf, der die Nutzung von Lautsprechern in religiösen Gebäuden nachts verbietet, für das Zusammenleben der Religionen in Israel, vor allem in Jerusalem?

a) Gilt nach Einschätzung der Bundesregierung dieser Gesetzentwurf für alle religiösen Gebäude gleichermaßen?

b) Wie ist die Rechtslage dazu in Deutschland?

11

Inwiefern hat die israelische Regierung die Bundesregierung bzw. ihre Vertreterinnen und Vertreter, ähnlich wie zuvor die britische Premierministerin Theresa May (vgl. www.haaretz.com/opinion/editorial/1.770937) zu einer Einstellung der finanziellen Unterstützung von „Breaking The Silence“ oder anderer israelischer NGOs aufgefordert?

12

a) Inwiefern haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bei Besuchen in Israel während der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit kritischen Nichtregierungsorganisationen wie „B’Tselem“ und „Breaking The Silence“ getroffen, und inwiefern wurden sie dafür, wie dies beim belgischen Ministerpräsidenten Charles Michel der Fall war (www.timesofisrael.com/israel-to-issue-protest-after-belgian-pm-meets-left-wing-groups/), von der israelischen Regierung kritisiert?

b) Inwiefern finanziert die Bundesregierung direkt oder über Dritte Organisationen, die die Existenz des Staates Israel kritisieren oder infrage stellen bzw. Verständnis für terroristische Aktivitäten gegen die israelische Besatzung entgegenbringen?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe für die Einreiseverweigerung von 109 Deutschen nach Israel im Jahr 2016 (Angaben israelischer Behörden, vgl. www.haaretz.com/israel-news/.premium-1.771826)? Wurde die Bundesregierung von Betroffenen aufgefordert, sich gegenüber den israelischen Behörden für eine Einreiserlaubnis einzusetzen, und wenn ja, welche Schritte unternahm sie, und hatten diese Erfolg?

14

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein Zusatz zu dem sogenannten Basic Law, das sich mit der Ausschlussmöglichkeit von Kandidaten und Kandidatinnen oder ganzer Parteien von der Parlamentswahl befasst, die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass vor allem israelisch-palästinensische Kandidaten und Kandidatinnen oder ganze Parteien von der Wahl zum Parlament ausgeschlossen werden könnten (www.haaretz.com/opinion/editorial/1.777594)?

15

Inwiefern sieht die Bundesregierung in den Invektiven von Teilen der israelischen Regierung gegen zahlreiche Medien sowie der Rolle der meistgelesenen Tageszeitung, der kostenlosen „Israel Hayom“ eine Beeinträchtigung der freien Presseberichterstattung in Israel (www.jpost.com/Israel-News/Politics-And-Diplomacy/For-Netanyahu-and-Trump-attacking-the-media-isall-part-of-a-game-481830)?

16

Wie schätzt die Bundesregierung das am 19. Juli 2016 vom israelischen Parlament verabschiedete Suspension-Law ein, besonders hinsichtlich der Auswirkungen auf die arabischen politischen Parteien in Israel, und wie hat sie darauf reagiert (www.timesofisrael.com/knesset-approves-bill-to-removelawmakers-from-office/)?

17

Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung für die Medienpluralität in Israel durch die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (vgl. www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/28131)?

18

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Folgen des im Jahr 2015 erlassenen Verbots des nördlichen Zweigs des „Islamic Movement“ für die zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen und ihre Mitglieder, die Teil der Organisation waren, und teilt sie die Einschätzung israelischer Sicherheitsdienste, dass die Organisation keine Beziehung zu Terrorismus oder illegalen Aktivitäten habe (vgl. http://carnegieendowment.org/sada/63006)?

19

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Anklage gegen Mohammed El Halabi, dem Veruntreuung von Mitteln der Hilfsorganisation World Vision zugunsten der Hamas vorgeworfen wird?

20

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Einreiseverweigerungen in den Gazastreifen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen entwickelt, welche Organisationen waren davon aus welchem Grund betroffen, und wie hat sich ebenso die Anzahl der Ausreiseverweigerungen aus dem Gazastreifen vor allem für Händlerinnen und Händler, sowie Unternehmerinnen und Unternehmer entwickelt (vgl. http://foreignpolicy.com/2016/09/20/israel-declares-war-on-gazas-ngos-palestinehamas/?utm_source=Sailthru&utm_medium=email&utm_campaign=flash %20points%209-20&utm_term=Flashpoints)?

21

Inwiefern hat diese Politik nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr auch Deutsche bzw. Vertreterinnen und Vertreter deutscher NGOs betroffen?

Berlin, den 19. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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