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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle und im internationalen Vergleich

Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst, Medianverdienst und Niedriglohnschwelle in Deutschland, der EU, im Euro-Raum und in den EU-Mitgliedsstaaten nach aktuellen Verdienststrukturerhebungen, gesetzliche Mindestlohnhöhen in den EU-Ländern, Anteil von Niedriglohnempfängern, Median-Bruttostundenverdienst und Mindestlohn nach Kaufkraftparität und Kaufkraftstandard, Unterschiede in der Ermittlung der Niedriglohnschwelle zwischen Eurostat und Statistischem Bundesamt<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

13.06.2017

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1252723.05.2017

Der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle und im internationalen Vergleich

der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Eine wichtige Vergleichsgröße, um festzustellen, ob der Mindestlohn in Deutschland existenzsichernd ist, er eine Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht und hilft, den Niedriglohnsektor zurückzudrängen, ist die so genannte Niedriglohnschwelle. Rechnerisch entspricht die Niedriglohnschwelle zwei Dritteln des Median-Bruttostundenverdienstes. Der Medianverdienst ist jener Bruttostundenverdienst, welcher die Arbeitnehmer in zwei gleich große Gruppen einteilt. Die eine Hälfte verdient weniger und die andere Hälfte mehr als den Medianverdienst. Zur Feststellung der Werte wird EU-weit alle vier Jahre eine Verdienststrukturerhebung von den statistischen Ämtern durchgeführt. Sie erlaubt also auch Aussagen darüber, wie der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle im internationalen Vergleich dasteht. Von Interesse ist dabei auch, inwieweit die Bundesregierung Kenntnis über diese Zahlen hat und inwieweit sie diese bei ihrer Bewertung einer angemessen Mindestlohnhöhe in Deutschland berücksichtigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Bruttostundenverdienst in Euro bzw. nationaler Währung auf Grundlage der Daten von Eurostat in Deutschland, in der EU und im Euro-Raum insgesamt, sowie in den einzelnen EU-Ländern nach den aktuellsten Verdienststrukturerhebungen (wenn es verschiedene Angaben zu dem genannten Indikator gibt, bitte alle unter Angabe möglicher verschiedener Abgrenzungen ausweisen, und den für die Bundesregierung maßgeblichen Wert kennzeichnen und begründen, warum dieser maßgeblich für die Bundesregierung ist)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Medianverdienst (Bruttostundenverdienst) in Euro bzw. nationaler Währung auf Grundlage der Daten von Eurostat in Deutschland, in der EU und im Euro-Raum insgesamt, sowie in den einzelnen EU-Ländern nach den aktuellsten Verdienststrukturerhebungen (wenn es verschiedene Angaben zu dem genannten Indikator gibt, bitte alle unter Angabe möglicher verschiedener Abgrenzungen ausweisen, und den für die Bundesregierung maßgeblichen Wert kennzeichnen und begründen, warum dieser maßgeblich für die Bundesregierung ist)?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Niedriglohnschwelle (Bruttostundenverdienst) in Euro bzw. nationaler Währung auf Grundlage der Daten von Eurostat in Deutschland, in der EU und im Euro-Raum insgesamt sowie in den einzelnen EU-Ländern nach den aktuellsten Verdienststrukturerhebungen (wenn es verschiedene Angaben zu dem genannten Indikator gibt, bitte alle unter Angabe möglicher verschiedener Abgrenzungen ausweisen, und den für die Bundesregierung maßgeblichen Wert kennzeichnen und begründen, warum dieser maßgeblich für die Bundesregierung ist)?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde in Euro bzw. nationaler Währung in den einzelnen EU-Ländern (bitte für alle Länder angeben, in denen es einen Mindestlohn pro Stunde gibt; bitte für die Länder, in denen es einen Mindestmonatsverdienst gibt, diesen ausweisen)?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Niedriglohnempfänger in der EU, im Euro-Raum insgesamt sowie in den einzelnen EU-Ländern?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Median-Bruttostundenverdienst nach Kaufkraftparität und Kaufkraftstandard auf Grundlage der Daten von Eurostat in Deutschland und in den anderen einzelnen EU-Ländern nach den aktuellsten Verdienststrukturerhebungen (wenn es verschiedene Angaben zu dem genannten Indikator gibt, bitte alle unter Angabe möglicher verschiedener Abgrenzungen ausweisen, und den für die Bundesregierung maßgeblichen Wert kennzeichnen und begründen, warum dieser maßgeblich für die Bundesregierung ist)?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Mindestlohn pro Stunde nach Kaufkraftparität und Kaufkraftstandard auf Grundlage der Daten von Eurostat in Deutschland und in den anderen einzelnen EU-Ländern nach den aktuellsten Verdienststrukturerhebungen (wenn es verschiedene Angaben zu dem genannten Indikator gibt, bitte alle unter Angabe möglicher verschiedener Abgrenzungen ausweisen, und den für die Bundesregierung maßgeblichen Wert kennzeichnen und begründen, warum dieser maßgeblich für die Bundesregierung ist)?

8

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Mindestlohn pro Monat nach Kaufkraftparität und Kaufkraftstandard auf Grundlage der Daten von Eurostat in Deutschland und in den anderen einzelnen EU-Ländern nach den aktuellsten Verdienststrukturerhebungen (wenn es verschiedene Angaben zu dem genannten Indikator gibt, bitte alle unter Angabe möglicher verschiedener Abgrenzungen ausweisen, und den für die Bundesregierung maßgeblichen Wert kennzeichnen und begründen, warum dieser maßgeblich für die Bundesregierung ist)?

9

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung verschieden hohe Niedriglohnschwellen hinsichtlich der Angaben durch Eurostat und das Statistische Bundesamt, und wenn ja, welche genauen Abgrenzungen liegen ihnen nach Kenntnis der Bundesregierung zugrunde, und welche Niedriglohnschwelle soll laut Eurostat und Statistischem Bundesamt nach Kenntnis der Bundesregierung als möglichst aussagekräftig für welche Verwendung genutzt werden?

10

Wenn verschiedenen Niedriglohnschwellen enger oder weiter gefasste Erhebungen zugrunde liegen, wie bewertet die Bundesregierung dann den möglichen Sachverhalt, dass beispielsweise bei Einbeziehung der Landwirtschaft und von Kleinstbetrieben die Niedriglohnschwelle sinkt, weil dort das Lohnniveau besonders niedrig liegt?

11

Aus welchen Branchen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Gegensatz zu den Verdienststrukturerhebungen von 2006 und 2010 bei der Erhebung 2014 zusätzlich erfassten Betriebe, die weniger als zehn Mitarbeiter haben und in den Erhebungen von 2006 und 2010 nicht berücksichtigt wurden (bitte die zehn Branchen oder Wirtschaftszweige mit den meisten erfassten Beschäftigten nennen, alternativ die zehn Branchen oder Wirtschaftszweige mit den meisten erfassten Betrieben)?

12

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den in der Antwort zu Frage 11 genannten zehn Branchen oder Wirtschaftszweigen jeweils der durchschnittliche Bruttostundenverdienst?

13

Welche Bedeutung hat die Niedriglohnschwelle für die Bundesregierung bei ihrer Bewertung der Mindestlohnhöhe in Deutschland?

Berlin, den 23. Mai 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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