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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Handelsabkommen der Europäischen Union mit Japan

Deutsche Interessen und Ziele, Verhandlungsabschluss und weitere Schritte, Öffentlichkeit von Verhandlungsunterlagen, Auswirkungen auf deutsche und japanische Branchen, u.a. Milchwirtschaft, Schweinefleisch, Autos und erneuerbare Energien, Regelungen zu Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren, Diskriminierungsfreiheit im japanischen Justizsystem, regulatorische Kooperation und Schutzstandards, Vorsorgeprinzip beim Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Public-Utility-Klausel zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen, Zuwächse im Dienstleistungssektor durch Reduktion nichttarifärer Handelshemmnisse, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards, Bezug zu anderen Handelsabkommen<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

29.06.2017

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1265231.05.2017

Handelsabkommen der Europäischen Union mit Japan

der Abgeordneten Katharina Dröge, Dr. Frithjof Schmidt, Britta Haßelmann, Bärbel Höhn, Dr. Thomas Gambke, Uwe Kekeritz, Kerstin Andreae, Renate Künast, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Peter Meiwald, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der öffentlichen Debatte um die Handelsabkommen der Europäischen Union (EU) lag der Fokus in den vergangenen Jahren überwiegend auf dem geplanten Abkommen mit den USA (TTIP) sowie dem unterzeichneten Abkommen mit Kanada (CETA). Die Europäische Union verhandelt darüber hinaus mit einer Reihe weiterer Staaten über Handelsabkommen, unter anderem seit dem 2. März 2013 auch mit Japan. Die Verhandlungen gelten als fortgeschritten, wenngleich weiterhin eine Reihe von Fragen ungeklärt ist.

Japan ist nach der Volksrepublik China der zweitgrößte Handelspartner der EU in Asien und gemessen am Bruttoinlandsprodukt die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt. Die Vertiefung und der Ausbau dieser Handelsbeziehungen bieten Chancen für mehr wirtschaftliche Dynamik, für mehr Lebensqualität und Wohlstand. Dafür braucht es hohe Verbraucher-, Umwelt- und Sozialstandards sowie eine wirksame demokratische Kontrolle. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden großen Auswirkungen eines solchen Abkommens auf Deutschland und die EU und angesichts der Erfahrungen aus den öffentlichen Debatten um die Handelsabkommen TTIP und CETA erscheinen ein transparenter Umgang mit den Inhalten sowie eine gründliche Abwägung der Vor- und Nachteile des EU-Japan-Abkommens unabdingbar. Dies gilt umso mehr, als eine Reihe von Bestandteilen anderer Abkommen auch in das EU-Japan-Handelsabkommen einfließen soll.

Dazu zählt etwa ein Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus, mit dem Konzerne umfassende Klageprivilegien gegen staatliches Handeln erhalten würden. Regulatorische Kooperation darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen, damit demokratische Entscheidungsprozesse gewährleistet bleiben und das Bestehen und die Fortentwicklung von Schutzstandards nicht gefährdet werden. Im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen könnte das Prinzip der Negativlisten angewendet werden. Das würde heißen, dass grundsätzlich alle Dienstleistungen privatisiert werden könnten. Ausnahmen müssten in komplizierten Listen festgehalten werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich das Vorhaben der EU eines zeitnahen Abschlusses eines Handelsabkommens mit Japan, und hat sich die Haltung der Bundesregierung dazu seit Beginn der Verhandlungen im Jahr 2013 geändert (bitte begründen)?

2

Welches sind die offensiven Interessen Deutschlands im Rahmen der Verhandlungen über ein Handelsabkommen der EU mit Japan, bzw. welche konkreten Ziele möchte Deutschland über ein solches Handelsabkommen erreichen (bitte einzeln auflisten)?

3

Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der Verhandlungen? Welche weiteren Schritte werden nach Abschluss der Verhandlungen anfallen, u. a., aber nicht begrenzt auf, Paraphierung, Ermächtigung der Europäischen Kommission durch den Europäischen Rat zur Unterzeichnung, Befassung im Europäischen Parlament, und kann die Bundesregierung Schätzungen zum Zeitpunkt dieser Schritte abgeben?

4

Hat sich die Bundesregierung gegenüber den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, dass das Verhandlungsmandat öffentlich gemacht wird, und wenn ja, in welchen Gremien genau (bitte Tagungsdatum und Gremium nennen)? Wird sich die Bundesregierung im Europäischen Rat und gegenüber der Europäischen Kommission zukünftig dafür einsetzen, dass das Mandat für das EU-Japan-Handelsabkommen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird?

5

Hat die Bundesregierung darüber hinaus im Europäischen Rat und gegenüber der Europäischen Kommission konkrete Vorschläge gemacht, um der Öffentlichkeit jenseits der von der Europäischen Kommission im Internet bereitgestellten Informationen Zugang zu relevanten Texten des EU-Japan-Handelsabkommens zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Branchen der deutschen Wirtschaft werden nach derzeitigem Verhandlungsstand nach Kenntnis der Bundesregierung vom EU-Japan-Handelsabkommen profitieren (bitte einzeln auflisten)?

7

Welche Branchen der deutschen Wirtschaft werden nach derzeitigem Verhandlungsstand nach Kenntnis der Bundesregierung vom EU-Japan-Handelsabkommen negativ betroffen sein (bitte einzeln auflisten)?

8

Welche Branchen der japanischen Wirtschaft werden nach derzeitigem Verhandlungsstand nach Kenntnis der Bundesregierung vom EU-Japan-Handelsabkommen profitieren (bitte einzeln auflisten)?

9

Welche Branchen der japanischen Wirtschaft werden nach derzeitigem Verhandlungsstand nach Kenntnis der Bundesregierung vom EU-Japan-Handelsabkommen negativ betroffen sein (bitte einzeln auflisten)?

10

Zählt die Bundesregierung die Aufnahme eines Kapitels zum Investitionsschutz inklusive von Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren (ISDS oder ICS) im EU-Japan-Handelsabkommen zu ihren offensiven Interessen? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

11

Hält die Bundesregierung die Unabhängigkeit japanischer Gerichte für hinreichend gegeben vor dem Hintergrund, dass Japan im Rechtsstaatlichkeitsindex der Weltbank nahezu auf Augenhöhe mit Deutschland und den USA sowie vor anderen westeuropäischen Staaten wie Frankreich oder Belgien liegt und auch im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International auf Platz 18 von 167 nahezu gleichauf mit den USA und den meisten westeuropäischen Staaten liegt?

12

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen deutsche oder europäische Investoren in Japan nicht tätig geworden sind, da sie begründet eine Unrechtbehandlung durch das japanische Justizwesen befürchteten? Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche oder europäische Investoren derzeit im japanischen Justizsystem systematisch der Diskriminierung ausgesetzt sind (bitte einzeln auflisten)?

13

Hat sich die Bundesregierung im Prozess der Mandatserteilung durch den Ministerrat oder im Rahmen der Beratungen über die Verhandlungen zum EU-Japan-Abkommen dafür ausgesprochen, auf Mechanismen zur Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS oder ICS) vollkommen zu verzichten? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

14

Interpretiert die Bundesregierung die Regelungen im Investitionskapitel des TTP-Vertragstextes dahingehend, dass Investoren Verluste der eigenen Investition in einem Schiedsverfahren geltend machen können, aber keine in der Zukunft antizipierten Gewinne (vgl. Kapitel 9, Artikel 9.29; https://ustr.gov/sites/default/files/TPP-Final-Text-Investment.pdf ), wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung, und wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine entsprechende Regelung in möglichen Schiedsklauseln im EU-Japan-Handelsabkommen einsetzen? Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der Aufnahme eines Mechanismus zur Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS oder ICS) im EU-Japan-Handelsabkommen vor dem Hintergrund, dass sich Japan erst vor kurzem auf Handelsabkommen mit Industriestaaten wie Australien ohne einen solchen Mechanismus geeinigt hat (vgl. http://dfat.gov.au/trade/agreements/jaepa/fact-sheets/Pages/fact-sheet-trade-in-services-and-investment.aspx)?

15

Unterstützt die Bundesregierung die veränderte Verhandlungsposition der Europäischen Kommission zur regulatorischen Kooperation im EU-Japan-Handelsabkommen (WK 2212/2017 INIT im Vergleich mit WK 509/17 INIT), und zählt die regulatorische Kooperation zu den offensiven Interessen Deutschlands in diesen Verhandlungen (Antwort bitte begründen)?

16

Werden die im Kapitel „Good Regulatory Practices and Regulatory Cooperation“ des geplanten EU-Japan-Handelsabkommens vorgesehenen Mechanismen zur regulatorischen Zusammenarbeit zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und Japan nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung auf rein freiwilliger Basis stattfinden?

17

Kann die Bundesregierung nach ihrem aktuellen Kenntnisstand ausschließen, dass die im Kapitel „Good Regulatory Practices and Regulatory Cooperation“ des geplanten EU-Japan-Handelsabkommens vorgesehenen Mechanismen zur regulatorischen Zusammenarbeit dazu geeignet sind, den Ausbau oder die Modernisierung von Schutzstandards in der EU oder in Deutschland direkt oder indirekt zu verzögern oder zu verhindern?

18

Kann die Bundesregierung nach aktuellem Verhandlungsstand ausschließen, dass durch im Kapitel „Good Regulatory Practices and Regulatory Cooperation“ oder durch andere Bestimmungen des geplanten EU-Japan-Handelsabkommens Annexe, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen des Abkommens verbindlich geändert werden, ohne dass eine Beteiligung des Europäischen Parlaments sichergestellt wäre?

19

Kann die Bundesregierung nach ihrem aktuellen Kenntnisstand ausschließen, dass das in der EU geltende Vorsorgeprinzip, Grundpfeiler des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes, durch im EU-Japan-Abkommen enthaltene Bestimmungen indirekt oder direkt in seinem Bestand geschwächt oder unterlaufen werden kann, und kann sie dafür konkrete Belege an den bisher vorliegenden konsolidierten Texten des EU-Japan-Abkommens benennen?

20

Wird das EU-Japan-Abkommen nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung im Kapitel zu öffentlichen Dienstleistungen mit einer Negativliste arbeiten? Wenn ja, weshalb?

21

Hat sich die Bundesregierung im Prozess der Mandatserteilung durch den Europäischen Rat oder im Rahmen der Beratungen über die Verhandlungen zum EU-Japan-Abkommen für die Verwendung einer Positivliste im Dienstleistungskapitel ausgesprochen? Wenn nein, weshalb nicht (bitte begründen und ggf. konkrete Anlässe auflisten)?

22

Wird das EU-Japan-Abkommen als Vorbehalt zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen eine Public-Utility-Klausel enthalten, und wie wird diese nach jetzigem Kenntnisstand der Bundesregierung formuliert sein?

23

In welcher Weise hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Forderung einer unmissverständlichen Goldstandard-Klausel in Bezug auf öffentliche Dienstleistungen, die das Europäische Parlament in seinem Bericht zum Dienstleistungsabkommen TiSA vom 3. Februar 2016 in Bezug auf TiSA erhebt, auch für das EU-Japan-Abkommen gilt, und falls nein, warum nicht?

24

In welcher Weise hat sich die Bundesregierung für eine Erweiterung der Reichweite und Wirkung der Public-Utility-Klausel, die das Konzept der öffentlichen Dienstleistungen klar definiert, einen adäquaten Schutzlevel garantiert und ausreichende Rechtsbindung entfaltet, wie sie etwa Professor Dr. Markus Krajewski in seinem rechtswissenschaftlichen Gutachten „Model clauses for the exclusion of public services from trade and investment agreements“ (Wien, 2016) vorschlägt, eingesetzt?

25

Plant die Bundesregierung für den Fall, dass sie der Auffassung ist, dass es einer Erweiterung der Public-Utility-Klausel im Zusammenhang mit Negativ-Listen für öffentliche Dienstleistungen im EU-Japan-Abkommen nicht bedarf, sicherzustellen, dass im EU-Japan-Abkommen die Vorbehalte für öffentliche Dienstleistungen auch für den Investitionsschutz gelten und somit, anders als im EU-Kanada-Abkommen (CETA), kommunale Entscheidungen nicht vor Schiedsgerichten beklagbar werden (vgl. Antwort zu Frage 24 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9193), und wenn ja, wie?

26

Wird das EU-Japan-Abkommen nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung mit sogenannten Ratchetklauseln und Stillstandsklauseln arbeiten? Wenn ja, weshalb?

27

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berechnungen des ifo Instituts, wonach durch ein ambitioniertes Abkommen, welches eine „weitreichende Reduktion der nichttarifären Handelshemmnisse“ vorsieht, mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in der EU von lediglich 0,025 Prozent (0,29 Prozent über einen Zeitraum von zwölf Jahren) zu rechnen ist (vgl. hierzu: www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/NW_Policy_Brief_Freihandelsabkommen_EU-Japan.pdf)?

28

Wie hoch prognostiziert die Bundesregierung die Zuwächse im deutschen Dienstleistungssektor, der nach Berechnungen des ifo Instituts insbesondere von einer „weitreichenden Reduktion nichttarifärer Handelshemmnisse“ profitieren würde, und wie hoch sind die Prognosen der Bundesregierung für die Bereiche Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleister sowie öffentliche und private Dienstleister?

29

Liegen der Bundesregierung Folgeabschätzungen vor, die die Auswirkungen auf den japanischen milchproduzierenden und milchverarbeitenden Sektor darstellen? Wenn nein, von welchen Folgen auf den japanischen milchproduzierenden und milchverarbeitenden Sektor geht die Bundesregierung aus? Von welchen Folgen auf den deutschen und europäischen milchproduzierenden und milchverarbeitenden Sektor geht die Bundesregierung aus?

30

Liegen der Bundesregierung Folgeabschätzungen vor, die die Auswirkungen deutscher und/oder europäische Ausfuhren an Schweinefleisch auf den japanischen Schweinefleischmarkt beschreiben? Wenn nein, von welchen Folgen geht die Bundesregierung aus?

31

Liegen der Bundesregierung Folgeabschätzungen vor, die die Auswirkungen auf den japanischen Auto-Sektor darstellen? Wenn nein, von welchen Folgen auf den japanischen Auto-Sektor geht die Bundesregierung aus? Von welchen Folgen auf den deutschen und europäischen Auto-Sektor geht die Bundesregierung aus?

32

Welchen Effekt auf das Marktpotential der deutschen Technologie im Bereich der erneuerbaren Energien in Japan kann das EU-Japan-Handelsabkommen nach Einschätzung der Bundesregierung haben? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die möglichen Effekte auf die Wertschöpfung und das Beschäftigungsniveau in Deutschland?

33

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, inwiefern sich die Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards des geplanten EU-Japan-Handelsabkommens qualitativ gegenüber dem RCEP (Regional Comprehensive Economic Partnership) unterscheiden (bitte einzeln auflisten)?

34

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, inwiefern sich die Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards des geplanten EU-Japan-Handelsabkommens qualitativ gegenüber dem TPP (Trans-Pacific Partnership) unterscheiden (bitte einzeln auflisten)?

35

Inwiefern bezieht sich die von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel am 24. März 2017 angekündigte „Neuausrichtung der Asien-Politik“ auch auf die Verhandlungen zum EU-Japan-Abkommen?

36

Welche strategischen Rückschlüsse auf die Verhandlungen zum EU-Japan-Abkommen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Verhandlungsstand zum TPP-Abkommen?

37

Welche strategischen Rückschlüsse auf die Verhandlungen zum EU-Japan-Abkommen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Verhandlungsstand zum TTIP-Abkommen?

38

Welche strategischen Rückschlüsse auf die Verhandlungen zum EU-Japan-Abkommen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Verhandlungsstand zum RCEP-Abkommen?

39

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Handelsabkommens der EU mit Südkorea vor, und welche strategischen Rückschlüsse auf die Verhandlungen zum EU-Japan-Abkommen, insbesondere im Hinblick auf ISDS und regulatorische Kooperationen, zieht die Bundesregierung daraus?

Berlin, den 30. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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