Genehmigungsverfahren und Praxis für Projekte unter der „African Renewable Energy Initiative“ (AREI)
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Uwe Kekeritz, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die African Renewable Energy Initiative (AREI) gilt als Leuchtturmprojekt internationaler Zusammenarbeit für den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Initiative wurde im Jahr 2015 während der Pariser Klimakonferenz beschlossen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 10 000 Megawatt zusätzlicher Leistung erneuerbarer Kapazitäten für die Energieversorgung bereitzustellen und bis zum Jahr 2030 sogar 300 Gigawatt erneuerbarer Energien zu ermöglichen. Die Mittel für die AREI werden dabei von den G7-Staaten sowie der Europäischen Kommission, Schweden und den Niederlanden zur Verfügung gestellt. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Initiative mit 3 Mrd. Euro und ist damit Hauptgeber.
Zentral bei der Entwicklung der AREI und ihrer Projekte war und ist, dass sie selbstbestimmt von afrikanischen Institutionen verwaltet und verantwortet werden (African Ownership). In den Leitlinien der Initiative wird vorgegeben, dass vor allem Solar-, Wind-, kleinst- bis mittelgroße Wasserkraft-, moderne Biomasse- und Geothermie-Energieprojekte gefördert werden. Im Umkehrschluss heißt dies, dass fossile Projekte und große Staudämme von der Förderungen ausgeschlossen sind.
Auf der vergangenen Sitzung des Leitungsgremiums der AREI in Conakry, Guinea, am 4. März 2017, wurden allerdings 19 Projekte auf Druck der Europäischen Kommission und Frankreichs im Eilverfahren beschlossen, welche weder dem Anspruch nach Transparenz noch den Leitlinien der AREI entsprechen (vgl. „Postkolonialismus beim Klimaschutz“, www.klimaretter.info vom 9. Mai 2017).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Um welche 19 Projekte handelt es sich konkret, und stehen diese nach Kenntnis der Bundesregierung im Einklang mit den Leitlinien der AREI?
Unterstützt die Bundesregierung das Wasserkraftprojekt „Ruzizi III“, das an der Grenze zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda mit einer Leistung von 147 MW entstehen soll?
Wenn ja, wie begründet sie diese Abweichung von den Leitlinien der AREI?
Wird die Bundesregierung einen Teil ihrer zugesagten Mittel zurückhalten, falls Leitlinien und Vereinbarungen der AREI verletzt worden sind?
Ist bzw. war die Bundesregierung im Austausch mit der Europäischen Kommission und der französischen Regierung bezüglich der Beschlüsse der Leitungsratssitzung?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Sind alle der 19 Projekte mit den offiziellen AREI-Vorgaben „neu und zusätzlich“ vereinbar, und sieht die Bundesregierung das Prinzip des afrikanischen „Ownership“ der Initiative gewahrt (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die 19 Projekte auf Grundlage der Kriterien geprüft wurden, die von der Independent Delivery Unit (IDU) für die Auswahl von Programmen und Projekten entwickelt wurden?
Wenn nicht, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Warum sind die Sitze der Geber im Leitungsrat der AREI derzeit an Frankreich und die Europäische Kommission vergeben, wenngleich vereinbart wurde, dass diese Sitze mit Geber-Vertretern aus dem globalen Süden und aus dem globalen Norden besetzt werden sollten?
Welche Bewertung und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Resultat der Ereignisse, die den Leiter der IDU, Youba Sokona, dazu veranlassten, von seinem Posten zurückzutreten?
Sieht die Bundesregierung den Erfolg der AREI durch die jüngsten Beschlüssen vom 4. März 2017 gefährdet, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Strukturen, Prozesse und Kriterien innerhalb der AREI für die Projektauswahl verbessert und transparenter werden?
Wenn ja, wie?