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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Munitions- und Waffenverluste bei der Bundeswehr

Neue Erkenntnisse zum Verbleib der entwendeten Munition aus der Bundeswehrkaserne in Seedorf (Nachfrage zu BT-Drs 18/1265), Munitions-, Sprengstoff- und Waffenverluste seit 2007, Ermittlungen wegen mutmaßlichen Diebstahls, Aufklärungsquote, Tatverdächtigte aus der Bundeswehr, dienstrechtliche Konsequenzen, Kostenentwicklung für Bewachung und Absicherung von Bundeswehrliegenschaften, Rückgriff auf private Sicherheitsunternehmen, Waffendiebstahl aus einem Transportpanzer und diesbzgl. Maßnahmen zur Absicherung, Untersuchung der politischen Motivation von Diebstählen durch Militärischen Abschirmdienst<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

23.06.2017

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1268606.06.2017

Munitions- und Waffenverluste bei der Bundeswehr

der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Michael Leutert, Niema Movassat, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Munitions- und Waffenverluste bei der Bundeswehr sind in der Vergangenheit bereits häufiger vorgekommen. Hierfür kommen neben Fehlern in der Buchführung und bei Bestandsüberprüfungen auch Verluste bei Schießübungen sowie Diebstähle in Betracht. Der bislang schwerste Fall von Munitionsdiebstahl bei der Bundeswehr ereignete sich am 7. Februar 2014 in der Fallschirmjägerkaserne in Seedorf. Dabei wurden insgesamt „34.881 Patronen Handwaffenmunition verschiedener Kaliber aus zehn aufgebrochenen Munitionsbehältern innerhalb der Kaserne gestohlen“ (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/1265). Am 13. Februar 2017 haben Unbekannte auf dem Truppenübungsplatz Trauen bei Munster einen dort abgestellten Transportpanzer Fuchs aufgebrochen und zwei Sturmgewehre vom Typ G36, eine Pistole P8, eine Signalpistole, zwei SEM-52-Funkgeräte, zwei Magazine ohne Munition sowie ein Doppelfernrohr aus dem Panzer gestohlen (vgl. www.n-tv.de/politik/Abgeordnete-kritisieren-schweres-Versagen-article19838975.html, abgerufen am 18. Mai 2017).

Bei solchen Fällen sind nach Ansicht der Fragesteller mutmaßliche Innentäter aus den Reihen der Bundeswehr in Betracht zu ziehen, was auch von der Bundesregierung nicht ausgeschlossen wird (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/1265). Ihren Angaben zufolge sollen jedoch bislang keine Fälle von Munitions- oder Waffendiebstählen aus Bundeswehrbeständen aufgetreten sein, denen eine politische Motivation zugrunde lag (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13b auf Bundestagsdrucksache 18/1265).

Mögliche Verbindungen zum neonazistischen bzw. rechtsextremistischen Spektrum habe der Militärische Abschirmdienst (MAD) laut Bundesregierung zwar geprüft, seien aber nicht nachweisbar gewesen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/2171).

Im Fall des im Zusammenhang mit Terroranschlagsplanungen kürzlich festgenommenen rechtsextremistischen Bundeswehroffiziers Franco A. ermittelt die Bundesanwaltschaft Medienberichten zufolge auch wegen des Diebstahls von Munition (vgl. www.n-tv.de/politik/Hatte-Franco-A-Gauck-und-Maas-im-Visier-article19819418.html, abgerufen am 18. Mai 2017).

Über den Fall von Franco A. hinaus muss aus Sicht der Fragesteller stärker als bislang ein möglicher politischer Hintergrund bei Munitions- und Waffendiebstählen untersucht werden. Ebenso sind weitere Maßnahmen zur Absicherung und Kontrolle von Munitions- und Waffendepots in der Bundeswehr dringend notwendig, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit künftig besser abzuwehren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der bei dem Einbruch in der Fallschirmjägerkaserne in Seedorf am 7. Februar 2014 erbeuteten großen Munitionsmenge seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 29. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1265) gewonnen, welche Munitionsmenge wird aktuell auf dem Gelände dieser Bundeswehrkaserne deponiert, und welche konkreten Überarbeitungen der Regelungen für die Absicherung und Bewachung von Munitionsbehältern (Kapitel 63 des Allgemeinen Umdrucks 150 „Grundsätzliche Militärische Infrastrukturforderung für eine Truppenunterkunft“) wurden als Konsequenz aus dem Munitionsdiebstahl in Seedorf vorgenommen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/1265, bitte erläutern)?

2

Wie viele Munitionsverluste sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Liegenschaften der Bundeswehr zu verzeichnen gewesen (bitte pro Jahr, Bundeswehrliegenschaft, Menge und Art verschwundener Munition sowie mutmaßliche Verlustursache auflisten)?

3

Wie viele Waffenverluste sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Liegenschaften der Bundeswehr zu verzeichnen gewesen, wobei die Fragesteller Bezug nehmen auf die Ausführungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr, Volker Wieker, vor den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages in der Sitzung vom 17. Mai 2017 und die Ansicht vertreten, dass die erbetenen Auskünfte von erheblicher Bedeutung für die öffentliche Diskussion um die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sind (bitte pro Jahr, Bundeswehrliegenschaft, Menge und Art verschwundener Waffen sowie mutmaßliche Verlustursache auflisten)?

4

In wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 festgestellten Munitions- und Waffenverluste bei der Bundeswehr wurden nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich Ermittlungen wegen mutmaßlichen Diebstahls aufgenommen, und wie viele Fälle davon konnten ggf. bislang schon aufgeklärt werden (Erfassung gemäß Zentralerlass zur Dokumentation von Waffen- und Munitionsverlusten, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/2171, bitte pro Jahr angeben)?

5

In wie vielen der genäß der Antwort zu Frage 4 aufgenommenen Ermittlungen wegen Munitions- und Waffendiebstählen wurde bzw. wird auch und ggf. seit wann gegen mutmaßliche Innentäter aus der Bundeswehr ermittelt, welche dienstrechtlichen Konsequenzen hat dies nach geltender Rechtslage insbesondere für etwaige Diensttätigkeiten von Tatverdächtigen im sicherheitssensiblen Bereich, und in wie vielen Fällen wurden bislang entsprechende Konsequenzen gezogen (bitte erläutern)?

6

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren auch Sprengstoff, Sprengstoffbestandteile oder hierfür notwendiges technisches Zubehör aus Bundeswehrliegenschaften entwendet (bitte pro Jahr, Bundeswehrliegenschaft, Menge und Sprengstoffart bzw. Zubehör auflisten)?

7

Wie haben sich die Gesamtkosten für die Absicherung und Bewachung von Bundeswehrliegenschaften seit 2014 entwickelt (bitte pro Jahr und Betrag auflisten)?

8

Wie viele Bundeswehrliegenschaften werden derzeit durch zivilgewerbliche Bewachungskräfte geschützt, und wie viele davon unterliegen der „konventionellen Bewachung“, und wie viele werden nach dem Betreibermodell „Absicherung“ geschützt?

9

Mit welchen Maßnahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Transportpanzer Fuchs auf dem Truppenübungsplatz Trauen gesichert gewesen, aus dem am 13. Februar 2017 mehrere Waffen, darunter zwei G36-Sturmgewehre, entwendet wurden, und wurden seit dem Diebstahl aus dem Transportpanzer ggf. noch weitere Munitions- oder Waffenverluste in dieser Bundeswehrliegenschaft festgestellt (bitte erläutern)?

10

Welche Dienstvorschriften zur Absicherung von abgestellten Panzerfahrzeugen mussten hierbei beachtet werden, und inwieweit wurden die entsprechenden Bestimmungen im Fall des aufgebrochenen Transportpanzers in Trauen nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich vorschriftsmäßig eingehalten (bitte erläutern)?

11

Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung erstmals durch wen Kenntnis von dem Waffendiebstahl aus dem Transportpanzer erhalten, und wann wurden die Obleute des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages hierüber erstmals informiert?

12

Aus welchen Anlässen und nach welchen inhaltlichen Kriterien wurde bzw. wird nach Kenntnis der Bundesregierung üblicherweise eine mutmaßliche rechtsextreme politische Einstellung bei Bundeswehrangehörigen durch den MAD bislang geprüft, und kann die Bundesregierung bestätigen, dass in der Vergangenheit tatsächlich bei allen Munitions- und Waffenverlusten mit Diebstahlsverdacht ein politischer Zusammenhang zum neonazistischen bzw. rechtsextremistischen Spektrum durch den MAD geprüft wurde (bitte erläutern)?

13

In welchem Umfang und ggf. mit welchem (Zwischen-)Ergebnis hat der MAD im Zusammenhang mit dem Waffendiebstahl aus dem Transportpanzer Fuchs am 13. Februar 2017 bislang frühere unbestätigte Verdachtsfälle von mutmaßlich rechtsextrem eingestellten Bundeswehrangehörigen nochmals überprüft (bitte erläutern)?

14

In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Verdachtsfalloperationen neben den Mannschaften bislang auch Bundeswehrangehörige der mittleren und höheren Dienstebene vom MAD auf eine mutmaßliche rechtsextreme politische Einstellung überprüft worden, und in wie vielen Fällen hat sich anschließend dieser Verdacht bestätigt (bitte pro Jahr, Zahl der Verdachtsfälle und Zahl der Bestätigungsfälle auflisten)?

15

In wie vielen Fällen wurden seit Aussetzung der Wehrpflicht nach Kenntnis der Bundesregierung durch den MAD bei internen Verdachtsfalloperationen Sicherheitsrisiken ermittelt, nach welchen „Phänomenbereichen“ wird hierbei unterschieden, und welche Anteile entfallen auf die einzelnen Phänomenbereiche (bitte pro Jahr und Anzahl je Phänomenbereich auflisten)?

16

In welchem Umfang wurden über den Fall des festgenommenen Terrorverdächtigen Franco A. hinaus durch den MAD Untersuchungen über mögliche Verbindungen von Bundeswehrangehörigen zur rechtsextremen „Identitären Bewegung“ bzw. ins Spektrum von rechten Burschenschaften aufgenommen (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/affaere-franco-a-mad-untersucht-kontakte-zur-identitaeren-bewegung-15020436.html, abgerufen am 24. Mai 2017), und wie viele Verdachtsfälle ließen sich davon ggf. bereits erhärten?

Berlin, den 2. Juni 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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