Zu weltweiten Menschenrechtsverletzungen gegen die Ahmadiyya Muslim Jamaat
der Abgeordneten Omid Nouripour, Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) bezeichnet sich selbst als eine islamische Reformgemeinde und ist mit schätzungsweise mehreren 10 Millionen Mitgliedern in über 200 Staaten der Welt vertreten. In Deutschland zählt die AMJ circa 35 000 Anhänger. Die AMJ ist Mitglied der deutschen Islamkonferenz und Kooperationspartner der hessischen Landesregierung bei der Erteilung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts. Sie hat in den Bundesländern Hessen und Hamburg den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Die Bundesregierung führt in ihrem Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit 2016 die Verfolgungssituation der AMJ mehrfach an.
In Pakistan wird die Gemeinde seit den 1950er Jahren verfolgt. Die Bezeichnung als islamisch ist der AMJ in Pakistan gesetzlich untersagt. Trotz der verfassungsrechtlich gewährleisteten Religionsfreiheit in Pakistan wird diese der AMJ durch einzelgesetzliche Regelungen des pakistanischen Strafrechts de facto verwehrt. Die Gemeindemitglieder dürfen sich aufgrund der strafrechtlichen Regelung in Pakistan entgegen ihrem eigenen Selbstverständnis nicht als Muslime bezeichnen. Des Weiteren werden ihnen islamische Religionspraktiken wie das Feiern islamischer Feste, die Pilgerfahrt nach Mekka und sogar der Muezzin-Ruf unter Strafandrohung verboten. Selbst der Verkauf von gemeindeeigenen religiösen Werken an die eigenen Mitglieder wird durch die pakistanische Rechtslage verboten. Seit dem Jahr 1974 hat die pakistanische Regierung den Mitgliedern der AMJ de facto sowohl das passive als auch das aktive Wahlrecht aberkannt. Dieses wird formal zwar gewährt, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ein Mitglied der AMJ sich selbst als dem Islam nicht zugehörig bezeichnet.
Im Juli 2014 wurden im Bundesland Punjab gezielt Häuser von Angehörigen der AMJ in Brand gesetzt. Die pakistanische Menschenrechtskommission registrierte im selben Jahr den Tod von elf Ahmadis durch gezielte Angriffe. Bei einem Terroranschlag auf zwei Moscheen der Gemeinde in Lahore am 28. Mai 2010 gab es 86 Tote und 124 Verletzte. Begründet werden solche Taten mit unhaltbaren Vorwürfen unter Berufung auf das pakistanische Blasphemie-Gesetz. Dieses Gesetz hat zur Folge, dass jede religiöse Minderheit in Pakistan einer ständigen Gefahr von Angriffen ausgesetzt ist, ungeachtet dessen, ob es sich um Christen, Sikhs oder Ahmadis handelt.
In Indonesien sind die Ahmadis Opfer vergleichbarer Menschenrechtsverletzungen. Auch dort wird die Religionsfreiheit zwar verfassungsrechtlich gewährleistet, jedoch durch einzelgesetzliche Regelungen immer wieder eingeschränkt. So darf man beispielsweise in Indonesien zwar offiziell den Glauben wechseln, jedoch verbietet ein Erlass aus dem Jahr 2008 der Ahmadiyya-Gemeinde die Missionierungstätigkeit und ahndet diese sogar mit fünf Jahren Freiheitsstrafe. Des Weiteren sind Diskriminierungen beim Zugang zu öffentlichen Ämtern und gewaltsame Übergriffe durch extremistische Gruppierungen gegen religiöse Minderheiten wie die Ahmadiyya, die oft bis zur Vertreibung aus ihren Dörfern führten, in Indonesien nicht unüblich. Anfang Mai 2017 ist der Gouverneur von Jakarta wegen angeblicher Blasphemie zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
Im sri-lankischem Parlament haben sich internen Berichten der AMJ Sri Lanka zufolge 21 Abgeordnete vereinigt, um die AMJ als nichtislamische Minderheit einzustufen. Dabei wollen die Abgeordneten eine Organisation mit dem Namen Defenders of Khatm-e-Nabuwwat (Bewahrer der Finalität des Prophetentums) gründen, dessen Ziel die Ausradierung der AMJ in Sri Lanka sein soll.
Die Situation in Bangladesch ist ebenfalls besorgniserregend. Zu den jüngsten Vorfällen zählt ein Angriff am 8. Mai 2017, bei dem ein Imam der AMJ von drei Studenten einer Moscheeschule lebensgefährlich verletzt wurde. Damit setzt sich die Serie der Angriffe gegen Angehörige der AMJ in Bangladesch fort. Die Organisationen Jamaat-e-Islami und die Hifazat-e-Islam fordern ein gänzliches Verbot der AMJ in Bangladesch. Auch der sogenannte Islamische Staat hatte in der Vergangenheit die Verantwortung für Angriffe gegen die AMJ für sich reklamiert.
Auch auf dem afrikanischen Kontinent nehmen die Diskriminierungstendenzen zu. Ein Verband muslimischer Gelehrter hat die AMJ in Gambia zu Nicht-Muslimen erklärt, wodurch sie erhebliche Beeinträchtigungen in ihrer Religionsfreiheit zu erleiden hat. In Algerien wurden im Juni 2016 neun Personen wegen ihrer Zugehörigkeit zur AMJ verhaftet. Weitere Verhaftungen erfolgten wenige Monate später, dabei wurden 20 Ahmadis festgenommen, weil sie das Freitagsgebet verrichteten. Auf den Komoren-Inseln hat die Situation der AMJ in jüngster Vergangenheit ebenfalls eine schlechte Wendung genommen. So wurde Anfang 2017 eine neuerrichtete Moschee der AMJ auf Anordnung des Innenministeriums teilweise zerstört und zu einer Polizeistation umfunktioniert.
Vergleichbare Rechtsprobleme wie in Pakistan oder Indonesien haben sich vor Kurzem in Kasachstan und Kirgisistan ergeben. Durch eine Registrierung als privater Verein wurde der Religionsgemeinschaft zunächst Rechtspersönlichkeit verliehen und somit vorerst die organisierte Religionsausübung ermöglicht. In Kasachstan wurde jedoch die seit 1994 bestehende Registrierung als privater Verein im Jahr 2011 nicht verlängert. Die zuvor bestehende Rechtspersönlichkeit wurde somit willkürlich aberkannt. In Kirgisistan wurde 2002 ein Antrag des staatlichen Komitees genehmigt, welcher die Aufhebung der Registrierung der AMJ zum Gegenstand hatte. Ein Berufungsverfahren aus dem Jahr 2014 vor dem Obersten Gericht wurde ebenfalls gegen die AMJ entschieden, sodass sie auch in Kirgisistan keine Rechtspersönlichkeit besitzt.
Besonders besorgniserregend ist, dass sich die Diskriminierung gegen die AMJ in Europa fortsetzt. Im März 2016 wurde ein Kioskbesitzer in Glasgow, der der AMJ angehörte, aufgrund seines Glaubens brutal erstochen. Im April desselben Jahres fand man in einer Londoner Moschee Broschüren, in der zur Ermordung von Angehörigen der AMJ aufgerufen wurde.
In Bulgarien wurde ein Antrag auf Zulassung als islamische Gemeinde zuerst vom Amtsgericht Sofia (31. Mai 2007) und sodann beim Berufungsverfahren vor dem Bundesgericht Bulgariens (29. April 2008) abgelehnt. Bei der Entscheidung hat man sich auf den Rat des obersten Muftis von Bulgarien berufen. Das Bundesgericht berücksichtigte den Mufti als objektiven Sachverständigen, der die AMJ als eine nicht-muslimische Gemeinde bezeichnete.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland berichtet die AMJ von Erfahrungen mit Diskriminierung (bis hin zu Todesdrohungen) aus islamistischen Kreisen.
Vor dem Hintergrund völkerrechtlicher Verträge sowie der im Grundgesetz enthaltenen Werte wie dem Diskriminierungsverbot und Freiheitsrechte wie der Glaubens- und Religionsfreiheit fragen wir die Bundesregierung:
Fragen21
Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Gewalt gegen die AMJ in Pakistan, und wie positioniert sie sich gegenüber der Regierung Pakistans dazu?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Angriffe von maskierten Polizisten auf die Büros der weltweiten Zentrale der AMJ, wobei ohne gerichtlichen Beschluss und Haftbefehl Personen verhaftet wurden und Eigentum beschlagnahmt wurde, und wie wird dieser Fall mit den pakistanischen Behörden aufgenommen?
Hat die Bundesregierung in Folge des Berichts vom 9. Juni 2016 zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit Maßnahmen ergriffen, um politischen Druck auf die „Verletzer-Staaten“ auszuüben, welche die AMJ verfolgen und diskriminieren?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und welche Staaten sind von diesen betroffen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den sogenannten Blasphemie-Gesetzen, (Artikel 298-B, 298-C sowie 295-A PPC des pakistanischen Strafgesetzbuchs), durch welche religiöse Minderheiten in Pakistan – neben den Ahmadis, insbesondere auch Christen und Hindus – einer ständigen willkürlich-strafrechtlichen Verfolgung, welche bis zur Todesstrafe reicht, ausgesetzt sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Fall, in dem die Christin Asia Bibi aufgrund des pakistanischen Blasphemie-Gesetzes zur Todesstrafe verurteilt wurde?
Inwieweit ist die Bundesregierung bemüht, die pakistanische Regierung zur Abschaffung der sogenannten Blasphemie-Gesetze zu bewegen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung konkret ergriffen, um zusammen mit den EU-Partnern internationalen Druck auf Pakistan und andere Staaten aufzubauen, welche religiöse Minderheiten auf Grundlage staatlicher Regelungen verfolgen und gezielt diskriminieren?
Sind der Bundesregierung die Menschenrechtsverletzungen gegen die AMJ in Indonesien – insbesondere die Tatsache, dass ein Erlass aus dem Jahr 2008 der AMJ die Missionierungstätigkeit mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe unter Strafe stellt – bekannt, und wie beurteilt sie diese?
Sind der Bundesregierung die Anstrengungen der muslimischen Abgeordneten in Sri-Lanka, die AMJ zu einer nicht-muslimischen Minderheit erklären zu lassen, bekannt, und was beabsichtigt sie dagegen zu unternehmen?
Sind der Bundesregierung die Vorfälle in Bangladesch bekannt, bei denen Mitglieder der AMJ dort zu Schaden gekommen und bedroht worden sind?
Was gedenkt sie zu tun, um die dortige Regierung bei ihren Bemühungen gegen die Extremisten zu unterstützen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Status der AMJ in Kasachstan?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, ähnlich wie der ehemalige US-Außenminister John Kerry im Mai 2016, in einem Schreiben an die kasachische Regierung die Umstände der Angehörigen der AMJ zu beanstanden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Status der AMJ in Kirgisistan, und was beabsichtigt sie zu tun, um die Regierung Kirgisistans aufzufordern, das Recht der AMJ auf Religionsfreiheit zu wahren?
Wie beurteilt die Bundesregierung Fälle in Deutschland, bei denen es, wie in Offenbach am Main, aus salafistischen Kreisen zu Drohungen gegenüber Angehörigen der AMJ kam?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Antrag der AMJ auf Registrierung zur Arbeit in Bulgarien, welcher von der bulgarischen Regierung abgelehnt wurde?
Inwieweit verfolgt die Bundesregierung Übergriffe in Europa auf Angehörige der AMJ wie beispielsweise 2016 in Glasgow, wo ein Kioskbesitzer erstochen wurde, und wie setzt sich die Bundesregierung für deren Aufklärung ein?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass im April 2016 in London Broschüren ausgelegt wurden, worin zur Ermordung von Angehörigen der AMJ aufgerufen wurde?
Inwieweit sind der Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen in Gambia bekannt, die sich daraus ergeben, dass ein Verband muslimischer Gelehrter die AMJ als nicht-muslimisch erklärt hat?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass in Algerien im Juni 2016 neun Mitglieder der AMJ ausschließlich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu der AMJ verhaftet und 20 weitere Ahmadis festgenommen wurden, weil sie das Freitagsgebet verrichteten?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass auf den Komoren eine Moschee der AMJ in Anjouan auf Anordnung des Innenministeriums von der Polizei teilweise zerstört und in eine Polizeistation umgewandelt worden ist?
Welche Maßnahmen stehen der Bundesregierung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen zur Verfügung, um auf die weltweiten Menschenrechtsverletzungen gegen Angehörige der AMJ aufmerksam zu machen?