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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Neue Befunde in den belgischen Atomkraftwerken Tihange 2 und Doel 3

Verwendung des Begriffs "Variationen" für neu festgestellte Materialprobleme der geschmiedeten Reaktordruckbehälter, Prüfbedingungen, Bestimmung der Ultraschallanzeigen und Vergleichbarkeit der Ergebnisse, Gründe für den Anstieg der Anzeigen, Unvollständigkeit der Dokumentation, Berücksichtigung der Befunde bei der Betriebsgenehmigung, Prüfeinschränkungen, zukünftige Ultraschallprüfungen, Untersuchungsauftrag der Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart, Rahmenbedingungen der bilateralen Zusammenarbeit, Festlegung von Arbeitsgruppen<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

14.07.2017

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1304229.06.2017

Neue Befunde in den belgischen Atomkraftwerken Tihange 2 und Doel 3

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Britta Haßelmann, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Atomkraftwerk Tihange ist nicht einmal 60 km und das Atomkraftwerk Doel nur rund 115 km von der deutsch-belgischen Grenze entfernt. Für das Rheinland und insbesondere für die grenznahe StädteRegion Aachen besteht deswegen ein starkes öffentliches Interesse an den Atommeilern. Im Sommer 2012 wurden in Doel 3 und Tihange 2 mehrere tausend Ultraschallanzeigen im Grundmaterial der geschmiedeten Reaktordruckbehälter (RDB) festgestellt. Der RDB ist das Herzstück des Reaktors. In dem Behälter befinden sich die Brennelemente, dort entsteht die nukleare Kettenreaktion. Er ist eine von mehreren Barrieren, die das Austreten radioaktiver Stoffe verhindern sollen. Beide Atommeiler sind weiterhin in Betrieb. Noch im Mai dieses Jahres gab die FANC nach weiteren Untersuchungen in den Jahren 2016/2017 bekannt, es gebe keine Veränderung zu den vorherigen Untersuchungsergebnissen (vgl. FANC 2017: „Pas d'évolution des flocons d'hydrogène à Tihange 2“. Online unter URL: www.fanc.fgov.be/fr/news/pas-devolution-des-flocons-d-hydrogenea-tihange-2/878.aspx). Erst auf eine parlamentarische Anfrage der belgischen Grünen wurde öffentlich, dass es in Doel 3 309 bzw. in Tihange 2 70 weitere Anzeigen gibt. Der Betreiber besteht darauf, dass es sich bei den Befunden um Variationen handele, die man aufgrund veränderter Prüfbedingungen entdeckt habe (vgl. FANC 2017: „Doel 3 & Tihange 2: flaw indications in the reactor pressure vessel steel“. Online unter: www.fanc. fgov.be/fr/page/doel-3-tihange-2-flaw-indications-in-the-reactor-pressure- vesselsteel/1989.aspx).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Was versteht die Bundesregierung im Zusammenhang mit den neuen Befunden unter „Variationen“?

2

Inwiefern und warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der erneuten Untersuchung die Prüfbedingungen verändert?

3

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung bei den offenbar bestehenden Unsicherheiten bei der Bestimmung der Anzeigen im RDB von Tihange 2 und Doel 3 ein Zuwachs oder Wachstum definitiv ausgeschlossen werden (bitte erläutern)?

4

Würde die Bundesregierung der Aussage zustimmen, dass man unter diesen Bedingungen keine identischen Beobachtungsmöglichkeiten herstellen kann und somit die Ergebnisse einzelner Anzeigen nicht miteinander vergleichbar sind (wenn nein, bitte erläutern)?

5

Worauf fußt die Einschätzung der Bundesregierung in der 122. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 21. Juni 2017, dass die gestiegene Anzahl von gemessenen Anzeigen auf höherer Messgenauigkeit beruht und nicht etwa auf einem Wachstum vorher nicht messbarer Anzeigen?

6

Kann man nach Einschätzung der Bundesregierung unter den Prüfbedingungen ein Wachstum in einer bestimmten Größenordnung überhaupt ausschließen?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass die belgische Atomaufsicht nicht mehr nachvollziehen kann, warum die vielen tausend Anzeigen nicht bei der Betriebsgenehmigung dokumentiert worden sind?

8

Fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung die Dokumente oder ist unvollständig dokumentiert worden?

Wenn nein, welchen Grund gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die fehlende Dokumentation der Wasserstoffflocken vor der Inbetriebnahme der Reaktoren?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Dokumente unvollständig sind, aber deren Erkenntnisse (keine Anzeigen bei der Genehmigung) als heutige Argumentationsgrundlage für den Weiterbetrieb der Reaktoren genutzt wird (bitte erläutern)?

10

Wie kann nach Meinung der Bundesregierung auf Basis der fehlenden Dokumentation tatsächlich ausgeschlossen werden, dass die Defekte bereits bei der Herstellung entstanden sind und ein Wachstum während des Betriebs ausgeschlossen ist?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des ehemaligen Abteilungsleiters für Reaktorsicherheit im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Prof. Wolfgang Renneberg, dass es einen massiven Verdacht gebe, dass die Dokumentationen über die Risse vom Betreiber bzw. Hersteller unterdrückt worden sind und alleine die fehlende Dokumentation zur vorläufigen Einstellung des Betriebes der Anlage führen müsste, denn einerseits sei die Dokumentation bei der Herstellung für die aktuelle Sicherheitsbeurteilung zwingend notwendig, andererseits stehe die Zuverlässigkeit von Hersteller und Betreiber seit der Genehmigung der Anlage damit in Frage (Renneberg 2017: „Zur Entscheidung des Bundesumweltministeriums über die Genehmigung der Ausfuhr von Brennelementen nach Belgien“. Online unter: www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/ Renneberg_Stgn_Verbot_der_Ausfuhr_BR.pdf)?

12

Kann die Bundesregierung sicher bestätigen, dass die Anzeigen trotz fehlender Dokumentation bei der Betriebsgenehmigung berücksichtigt worden sind?

13

Wäre nach Kenntnis der Bundesregierung ein AKW mit einem Materialzustand wie in Tihange 2 oder Doel 3 in Deutschland zum damaligen Zeitpunkt genehmigungsfähig gewesen?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, ob der gesamte RDB mit den Ultraschall-Prüfknöpfen erreichbar ist?

15

Welche weiteren Untersuchungen bzw. Überprüfungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung noch in Tihange 2 und Doel 3 in welchem Zeitraum durchgeführt?

16

Wie lautet der genaue Prüfauftrag, den die Bundesregierung an die Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart vergeben hat?

17

Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Untersuchungsergebnis?

18

Wird sich die Bundesregierung gegenüber Belgien dafür einsetzen, dass die Ultraschalluntersuchungen häufiger als alle drei Jahre durchgeführt werden (wenn nein, bitte erläutern)?

19

Welche konkreten Rahmenbedingungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die künftige Zusammenarbeit und gemeinsame Kommunikation beim ersten Treffen der Deutsch-Belgischen-Nuklearkommission (DBK) vom 7. und 8. Juni 2017 festgelegt?

20

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Arbeitsgruppen festgelegt, und wenn ja, welche?

21

Für wann ist das nächste Treffen der DBK oder ggf. einer Arbeitsgruppe geplant?

Berlin, den 27. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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