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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sicherheitskonzeption des G20-Gipfels in Hamburg

Auswahl von Hamburg als Austragungsort des G20-Gipfels, Sicherheitskonzeption und am Einsatz beteiligte Sicherheitsbehörden, Unterstützungskräfte (BPol, THW, Bundeswehr u.a.) Gesamtkosten, Ausschreitungen rund um den Gipfel: chronologischer Ablauf, Polizeieinsatz, Verletzte, Schäden, Kosten, Entschädigungen, Verhaftungen u.a.; präventive Maßnahmen im Vorfeld: Grenzkontrollen, Gefährderansprachen u.a.; Erkenntnisse von BND, BKA über Gefahren durch in- und ausländische gewaltbereite Extremisten, Kritik an der Polizeieinsatzstrategie, Verbot der Protestcamps; private Fahndungsaufrufe in sozialen Medien, BILD-Kampagne; Bewertung des Republikanischen Anwaltsverein (RAV) in Gefahrenprognose; Entzug von Presseakkreditierungen, Speicherung von Journalisten in Datenbanken der Sicherheitsbehörden, Beschattung (sog. Begleitung) von Journalisten<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.09.2017

Antwortdauer

53 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/1313217.07.2017

Sicherheitskonzeption des G20-Gipfels in Hamburg

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/13132 18. Wahlperiode 17.07.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Hans-Christian Ströbele, Anja Hajduk, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sicherheitskonzeption des G20-Gipfels in Hamburg Der G20-Gipfel in Hamburg war von Beginn an von gewaltvollen Ausschreitungen mit vielen Hunderten Verletzten bei Einsatzkräften der Polizei, Rettungskräften und Demonstranten sowie massivsten Sachbeschädigungen und anderen schweren Straftaten begleitet. Die vielfach rund um den Gipfel völlig friedlichen Ausübungen des zu gewährleistenden Versammlungsgrundrechts wurden durch diese Gewaltkriminalität erheblich beeinträchtigt und in Misskredit gebracht. Die Politik steht in der Verantwortung, die Vorgänge detailliert aufzuarbeiten. Es ist zu klären, warum die Bundesregierung gerade Hamburg allen bekannten Problemkonstellationen und früher Warnungen der Sicherheitsbehörden zum Trotz als Austragungsort des Gipfels ausgewählt hat. Noch im Juni antwortete die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/12734), Hamburg sei ausgewählt worden, weil „die Hamburger Messe besonders günstige Bedingungen“ biete, „um logistische und sicherheitstechnische Anforderungen an einen G20-Gipfelort zu erfüllen.“ Die Polizei in Hamburg werde „den sicheren Ablauf des Gipfels, den Schutz der Bevölkerung und das Recht auf Versammlungsfreiheit garantieren“. Diese Einschätzung wurde durch die schlimmen Ereignisse rund um den Gipfel widerlegt. Sie ist umso erstaunlicher, als bereits der Verfassungsschutzbericht 2016 auf mehreren Seiten (S.103, 118, 125 ff., 129) von langfristigen strategischen Planungen linksextremistischer Gruppierungen berichtet, aus denen klar hervorgeht, dass Hamburg während der Gipfeltage mit Gewalt überzogen werden soll. Neben der Frage der Auswahl des Gipfelortes muss vor allem auch die gesamte Sicherheitskonzeption nebst Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden genau untersucht werden, um die Schwachstellen zu ermitteln. Es muss das Ziel Aller sein, bei ähnlichen Veranstaltungen zukünftig außer den Staatsgästen auch der Bevölkerung, den Einsatzkräften und den friedlichen Demonstranten sowie den Medienvertretern einen besseren Schutz zu gewährleisten. Außerdem wird es um die Höhe des Schadens gehen und vor allem auch die drängende Frage, in welcher Form die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zugesagten Entschädigungen geleistet werden. In der Bilanz bleibt festzuhalten: Beim G20-Gipfel in Hamburg gab es die höchste Zahl an Einsatzkräften in der Geschichte solcher Einsätze. Trotzdem beklagen wir die Gewalt und schwere Straftaten in einigen Stadtteilen. Die Anzahl der Festnahmen in Relation zu den Straftätern ist eher gering. Die 13 Festgenommenen aus dem Haus Schulterblatt 1 wurden inzwischen wieder aus der Haft entlassen. Es gab Polizeibeamte, die bis über die Erschöpfungsgrenze hinaus eingesetzt wurden und massiven Angriffen ausgesetzt waren. Es gab Repressalien gegen Journalisten und Rechtsanwälte sowie Übergriffe gegen Demonstrantinnen und Demonstranten sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Die Einsatztaktik hat sich nach Ansicht der Fragesteller als extrem unflexibel erwiesen, so dass angesichts der wechselnden Lagen nicht adäquat reagiert werden konnte. Einen hundertprozentig reibungslosen Ablauf hat niemand erwartet, aber der Polizeieinsatz beim Hamburger G20-Gipfel wird nicht als Erfolg gewertet werden können. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Polizisten, Rettungskräfte, Demonstranten und weitere Beteiligte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Aktionen rund um den G20-Gipfel verletzt (bitte soweit möglich nach Personengruppen, Grad der Verletzung und Notwendigkeit bzw. Dauer stationärer Behandlung aufgliedern)? Wie viele Verletzte hatten die Polizeien des Bundes und der Länder und ggf. ausländische Polizeikräfte insgesamt und nach heutigem Kenntnisstand zu verzeichnen? a) Um welche Art und Schwere von Verletzungen aufgrund welcher Vorgänge bzw. Verursachungen handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung dabei (bitte quantifizierend aufschlüsseln)? b) Kann die Bundesregierung einen Vorgang in Bahrenfeld am 7. Juli 2017 bestätigen, wonach elf Demonstranten sich beim Sturz von einem Zaun zum Teil schwere Verletzungen zuzogen, und wie kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu diesem Vorgang (vgl. www.mdr.de/nachrichten/ politik/inland/gzwanzig-protest-welcome-to-hell-100.html)? c) Hat die Bundesregierung bereits erste Rückschlüsse aus den Abläufen für die künftige Vermeidung von Verletzungen sowohl auf Seiten der Polizei als auch auf Seiten der Versammlungen ziehen können, und wenn ja, welche? 2. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ereignisse rund um den G20-Gipfel ihre eigene Einschätzung zum Veranstaltungsort Hamburg im Zusammenhang mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/12734), nach der die „Hamburger Messe“ besonders „günstige Bedingungen“ biete, „um logistische und sicherheitstechnische Anforderungen an einen G20- Gipfelort zu erfüllen“, und die Hamburger Polizei „den sicheren Ablauf des Gipfels, den Schutz der Bevölkerung und das Recht auf Versammlungsfreiheit garantieren“ werde? a) Wann hat sich die Bundeskanzlerin für Hamburg als Ort des G20-Gipfels entschieden? b) Wann hat der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg dem Vorschlag, Hamburg als Austragungsort des G20-Gipfels vorzusehen, zugestimmt? c) Welche Sicherheitsbehörden haben die Bundeskanzlerin bei dieser Entscheidung beraten, und mit je welcher Einschätzung? d) Gab es Sicherheitsbehörden, die Vorbehalte gegen Hamburg als Austragungsort hatten, und wenn ja, welche Behörde, mit welchen Vorbehalten? e) Welche Städte bzw. Orte außer Hamburg standen in der näheren Auswahl und wurden mit je welchen Argumenten nicht weiter berücksichtigt? 3. Wie viele Unterstützungskräfte a) der Bundespolizei b) der Bundeswehr c) ausländischer Polizeien und d) des technischen Hilfswerkes wurden im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel jeweils bereit gehalten und tatsächlich eingesetzt, und wie hoch sind die tatsächlichen Kosten, die dem Bundeshaushalt durch den Einsatz dieser Kräfte entstanden sind? a) Welche materielle Unterstützung stellten Bundespolizei, Bundeswehr und THW jeweils (bitte genau aufschlüsseln)? b) Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten, die dem Bundeshaushalt durch diese Bereitstellung von Personal und Geräten beim Einsatz dieser Bundesbehörden jeweils entstanden sind? 4. Wie viele Einsatzkräfte der Polizei von Bund, Bundesländern sowie welcher ausländischer Staaten (insbesondere Sondereinheiten wie Cobra und WEGA vgl. www.zeit.de/news/2017-07/08/g20-spezialeinheiten-aus-oesterreich- zurunterstuetzung-in-hamburg-08140802) waren nach Kenntnis der Bundesregierung auf welcher Rechtsgrundlage am Einsatz rund um den G20-Gipfel in Hamburg beteiligt (bitte nach Organisationsstruktur und tatsächlichem Verwendungszweck während des Einsatzes aufgliedern)? 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von verdeckt arbeitenden Beamten bzw. Mitarbeitern der Polizei oder der Nachrichtendienste während der Anti-G20-Proteste? Welchen Auftrag hatten diese? 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für den G20-Gipfel (bitte nach Kostenträger Bund bzw. Bundesländer sowie Art der Kosten aufgliedern)? 7. Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Schäden, die im Zusammenhang mit den Protest-Aktionen rund um den G20- Gipfel entstanden sind, eingeschätzt? 8. Ist es zutreffend, wenn die „Süddeutsche Zeitung“ am 11. Juli 2017 (www. sueddeutsche.de/politik/versicherung-bitte-erst-mal-selber-zahlen-1.3581155) berichtet, dass die Bundesregierung den G20-Gipfel in Hamburg anders als den G7-Gipfel in Elmau nicht versichert hat, und wenn ja, a) mit welcher Begründung und welchen sicherheitspolitischen Erwägungen hat sie das unterlassen? b) Wie hoch wären die Kosten einer entsprechenden Versicherung gewesen? 9. In welcher Weise und in welcher Höhe wird die Bundesregierung die von der Bundeskanzlerin am 8. Juli 2017 (u. a. www.tagesschau.de/inland/gipfel- krawalle-entschaedigung-101.html) zugesagten Entschädigungen für die Opfer der Krawalle rund um den G20-Gipfel in Hamburg zur Verfügung stellen? 10. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel verhaftet oder in Gewahrsam genommen (bitte nach Gründen aufgliedern)? Wie viele Haftbefehle wurden je beantragt, abgelehnt bzw. erlassen, wie lange vollzogen oder aber außer Vollzug gesetzt? 11. Wie viele der Inhaftierten bzw. in Gewahrsam Genommenen waren den Sicherheitsbehörden je a) als Linksextremisten bekannt, b) bekannt aus einem anderen Phänomenbereich (wenn ja, aus welchem), c) waren Bürger eines anderen Landes (nach Nationalität aufschlüsseln), und d) bisher nicht polizeilich oder nachrichtendienstlich in Erscheinung getreten? 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über vier russische Staatsbürger, die im Bereich des Hauses Schulterblatt 1 festgenommen worden sein sollen (www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-was-geschah-beim-g20- einsatz-im-schanzenviertel-a-1157408.html)? 13. Welche Maßnahmen hat die Bundespolizei an der Bundesgrenze, in Eisenbahnen und an Flughäfen zur Erkennung möglicher Gewalttäter auf dem Weg nach Hamburg/G20 in welchem Zeitraum und mit welchem Ergebnis durchgeführt? Inwieweit trifft zu, dass die Bundespolizei bereits ab 12. Juni 2017 an allen Schengen-Binnengrenzen lageabhängige Kontrollen durchführte, dabei 744 Personen festnahm, 4 300 unerlaubte Einreisen sowie 1 480 unerlaubte Aufenthalte feststellte (Welt 12. Juli 2017), ferner über 800 Personen an den Grenzen zurückgewiesen, 110 zurückgeschoben hat, doch nur 61 wegen vermutetem G20-Bezug (FAZ 12. Juli 2017)? 14. In wie vielen Fällen kam es in Vorbereitung des G20-Gipfels zu Gefährderansprachen, Passentzügen und anderen präventiven Maßnahmen? 15. Wessen Kommando unterstanden die unterstützenden Einsatzkräfte der Bundespolizei während des Einsatzes beim Hamburger G20-Gipfel? 16. Wurden die Erfahrungen ähnlicher Bundesländer – insbesondere Berlin – abgefragt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 17. Welche Daten anderer EU-Länder konnten die Behörden bei den Grenzkontrollen nutzen? 18. Welche Erkenntnisse hatte der Bundesnachrichtendienst (BND) seit wann über die ausländische gewaltbereite Extremistenszene, ihre Vorbereitungen und Strategie im Hinblick auf Hamburg/G20, Verabredungen zu dortigen Aktionen und zu taktischem Verhalten dabei, wie z. B. Kleingruppenaktionen, ihre Kontakte und Verabredungen mit der entsprechenden Szene in Deutschland und Hamburg sowie dortigen Organisatoren? a) Wann wurden wem auf welcher Ebene welche Erkenntnisse übermittelt (Bundeskanzleramt; Bundesministerium des Innern (BMI) mit Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei; Innenbehörde Hamburg mit Landesamt für Verfassungsschutz, Landeskriminalamt, Polizei; entsprechend in den anderen Bundesländern)? b) In welcher Weise sind die Erkenntnisse in das gemeinsame Sicherheits- und Einsatzkonzept für Hamburg/G20 mit welchem Ergebnis einbezogen worden? 19. Welche Erkenntnisse hatte seit wann das BfV über mögliche Gefahren durch in- und ausländische gewaltbereite Extremisten in Bezug auf Hamburg/G20, deren Vernetzung, Strategie, Taktik und Logistik, Internetaktivitäten und Plattformen (z. B. linksunten indymedia.org, #NOG20_2017), Gewalt einschließende überregionale Demonstrationsaufrufe und deren Urheber bzw. Verantwortliche? a) Wann wurden welche Erkenntnisse an wen auf welcher Ebene weitergegeben (BMI mit BKA, Bundespolizei; Innenbehörde Hamburg mit Landesamt für Verfassungsschutz, Landeskriminalamt, Polizei; entsprechend in den anderen Bundesländern)? b) In welcher Weise sind die Erkenntnisse in das gemeinsame Sicherheits- und Einsatzkonzept für Hamburg/G20 mit welchem Ergebnis einbezogen worden? 20. Welche Erkenntnisse hatte das BKA (als Zentralstelle und im Zusammenhang mit der Abwehr von Terrorgefahren in Bezug auf Hamburg/G20) über mögliche Gefahren durch in- und ausländische gewaltbereite Extremisten in Bezug auf Hamburg/G20, deren Strategie, Taktik und Logistik, Internetaktivitäten und Plattformen (z. B. linksunten indymedia.org, #NOG20_2017), Gewalt einschließende überregionale Demonstrationsaufrufe und deren Urheber bzw. Verantwortliche, a) und wann wurden welche Erkenntnisse an wen auf welcher Ebene weitergegeben (BKA, BMI, Bundespolizei; Innenbehörde Hamburg mit Landesamt für Verfassungsschutz, Landeskriminalamt, Polizei; entsprechend in den anderen Bundesländern), b) und in welcher Weise sind die Erkenntnisse in das gemeinsame Sicherheits- und Einsatzkonzept für Hamburg/G20 mit welchem Ergebnis einbezogen worden? 21. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung verantwortlich für die Gefahreneinschätzung für den Polizeieinsatz auf der „Welcome-to-Hell“- Demonstration am 6. Juli 2017, und welche Sicherheitsbehörden haben daran sonst noch mitgewirkt? 22. Welche konkreten Konsequenzen sind bundesseitig und nach Kenntnis der Bundesregierung für das gemeinsame Sicherheits- und Einsatzkonzept für Hamburg/G20 aus dem Inhalt des „Welcome to hell“-Aufrufes vom 28. Juni 2017 (https://g20tohell.blackblogs.org/2017/06/28/aktionsbild-fuer- die-internationale-antikapitalistische-demonstration/) gezogen worden, insbesondere zum Beispiel der Ankündigung der heißen Phase von direkten Aktionen, Empfehlung zu Kleingruppentaktik, Verhaltensempfehlung zu Verminderung des Entdeckungsrisikos? 23. a) War nach den Erkenntnissen und der Erfahrungen der Sicherheitsbehörden erwartbar oder sicher ausschließbar, dass aa) beim Hamburger G20-Gipfel gewaltbereite Personen bzw. Kleingruppen außerhalb einer angemeldeten Demonstration z. B. im Hamburger Schanzenviertel Ausschreitungen forcieren, bb) viele weder links- noch überhaupt politisch motivierte, jedoch aktionsorientierte, häufig junge Menschen wie bei früheren Fußballoder 1. Mai-Veranstaltungen Konfrontationen mit der Polizei suchen, Gewalttaten und Sachbeschädigungen begehen? b) War dies Gegenstand des gemeinsamen G20-Sicherheitskonzepts? c) Wenn nein, warum nicht? d) Wenn ja, mit welchen polizeilichen Maßnahmen war laut Sicherheitskonzept vorgesehen, dagegen vorzugehen? 24. Teilt die Bundesregierung die Kritik a) an der Hamburger Polizeieinsatzstrategie und -Taktik der dort eingesetzten Berliner Polizei (vgl. Tagesspiegel vom 11. Juli 2017: http://m.tages spiegel.de/berlin/einsatz-beim-g20-gipfel-berliner-polizisten- beklagendie-schlechte-organisation-in-hamburg/20043138.html?utm_referrer), eine Demonstration am 8. Juli 2017 sei wegen Vermummung einzelner Teilnehmer unzeitig und an ungeeignetem Ort angehalten worden, der Hamburger Einsatzleiter habe die Lage falsch eingeschätzt, SEKs nicht ortsnah vorgehalten und geschädigte Bürger sowie Geschäftsleute über 4 Stunden schutzlos gelassen, b) von Prof. Hans Alberts, welcher den Hamburger Einsatzleiter Hartmut Dudde einst in Versammlungs- und Verfassungsrecht ausbildete und nun dessen Einsatzleitung beim G20-Gipfel kritisierte (SZ 10. Juli 2017: www. sueddeutsche.de/kolumne/g-gipfel-eine-harte-linie-gebiert-eskalation-1.35 77711), c) des Protestforschers Dr. Dr. Peter Ullrich von der TU Berlin, demzufolge die Hamburger Einsatztaktik, ein „Rückfall in die 80er Jahre“ war und „nicht einem modernen Versammlungsrecht entspricht“ (Berliner Morgenpost 10. Juli 2017: www.morgenpost.de/berlin/article211189621/ Soziologe-Hamburg-war-ein-Rueckfall-in-die-80er-Jahre.html), und wenn nein, warum nicht? 25. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, (Stern, 9. Juli 2017 www.stern.de/politik/deutschland/g20-gipfel--wenn-erschoepfte- polizistenwie-hunde-auf-dem-nackten-boden-schlafen-muessen-7530686.html), dass Polizisten bei dem Einsatz am G20-Gipfel in Hamburg bis zu 48 Stunden am Stück im Einsatz waren, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das hinsichtlich Einsatzplanung und der Fürsorgepflicht der jeweiligen Behörde? Wie viele Polizisten haben jeweils in welchem Umfang nach Kenntnis der Bundesregierung mehr als 10 Stunden bis hin zu 48 Stunden und mehr ohne Ruhepausen gearbeitet, bzw. wie viele Polizisten haben im Gesamteinsatz jeweils in welchem Umfang die vorgeschriebenen Ruhezeiten unterschritten, und wie viele davon waren jeweils Beamten der Bundespolizei? 26. Wie war der chronologische Ablauf der Ausschreitungen in verschiedenen Stadtteilen Hamburgs, insbesondere im Schanzenviertel, am 7., 8. und 9. Juli 2017, und wann waren jeweils wie viele Polizeikräfte mit je welcher Verwendung vor Ort? a) Hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit bestanden, die Ausschreitungen präventiv zu verhindern? b) Wieviel Beweissicherungssteams und wieviel Festnahmeteams waren nach dem gemeinsamen G20-Sicherheitskonzept in Hamburg vom 6. bis 9. Juli 2017 im Einsatz? c) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden nach Auffassung der Bundesregierung am 6. Juli 2017 die Handys von Buspassagieren entsperrt und die IMEI-Nummer kontrolliert (vgl. https://twitter.com/PolizeiHamburg/ status/883005372965040129)? d) Gehörte die vorbeugende Sicherung von im Hinblick auf erwartbare bekannte kriminelle Aktionsformen der autonomen Szene sensiblen Bereichen und Objekten zum gemeinsamen G20-Sicherheitskonzept? Wenn ja, warum wurde dann das eingerüstete Haus Schulterblatt 1 nicht vorbeugend gesichert (obwohl laut BILD vom 11. Juli 2017, S. 3, die Hauseigentümer gegenüber der Polizei schriftlich auf ihr Hausrecht verzichtet und einen Hausschlüssel hinterlegt haben sollen und es bei vergleichbaren Demonstrationen auch der jüngeren Vergangenheit wiederholt zu Aktionen aus höheren Stockwerken oder von Dachflächen gekommen ist), mit der Folge, dass vom Gerüst und Dach diese Hauses aus die Einsatzkräfte und andere Personen und Sachen gefährdet und Straftaten (laut Polizei Zwillenbeschuss, Wurf von Steinen, Brandsätzen oder Böllern) begangen wurden, was erst von später herangeführten Spezialkräften unterbunden wurde, und erst danach Polizeikräfte gegen die bis dahin stundenlang ungehindert stattfindenden Ausschreitungen eingesetzt wurden? e) Welche Erkenntnisse wurden inzwischen aus der Auswertung der Aufnahmen vom Geschehen auf dem Dach des Hauses Schulterblatt 1 gewonnen, insbesondere zu der Frage, ob und gegebenenfalls wie viele Brandsätze und andere Wurfkörper von dort aus oder von anderen Dächern geworfen wurden? f) Welche Maßnahmen zu welchen Zeitpunkten an welchen Orten hat die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um den weiteren Zustrom zu den Ausschreitungen im Schanzenviertel zu verhindern? g) Trifft die Angabe der Polizeiführung Hamburg, dass sich Einsatzkräfte aufgrund der Gefahrenlage um das Haus Schulterblatt 1 über mehrere Stunden aus dem Ausschreitungsgebiet im oberen Abschnitt der Straße zurückziehen mussten, nach Erkenntnis der Bundesregierung zu, und warum erfolgten keine polizeilichen Maßnahmen in größerem Umfang auf anderen Zuwegungen, bestanden dort ähnliche Gefahrenlagen, und wenn ja, wo und wann welche? h) Warum wurden Pressefotografen und Kamerateams Freitagnacht darum gebeten, keine Aufnahmen zu machen? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte dieser Aufruf per twitter (https://twitter.com/PolizeiHamburg/status/883450819961552896)? i) aa) Wie viele Einsatzkräfte waren gleichzeitig mit dem Schutz des Gipfel- Konzertes in der Hamburger Elbphilharmonie beauftragt (bitte nach Organisationsstruktur und Verwendungszweck aufgliedern)? bb) Inwieweit trifft zu, dass allein 1 000 Bundespolizisten via BKA zum Personenschutz der Delegationen abgestellt waren (vgl. WELT 12. Juli 2017)? cc) Inwieweit trifft die Aussage des Hamburger Einsatzleiters Hartmut Dudde zu, dass ein SEK erst deshalb Stunden verspätet in die Schanzenstraße gebracht werden konnte, weil dieses zuvor mit dem Schutz von Delegationen ausgelastet war? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Schussabgabe eines Polizeibeamten in Zivilkleidung am Samstag im Schanzenviertel (www. focus.de/politik/deutschland/umstrittener-g20-einsatz-er-dachte-ich- waereauch-ermittler-wie-es-zum-warnschuss-in-der-schanze-kam_id_7333576. html; www.spiegel.de/panorama/justiz/g20-einsatz-in-hamburg-warum- ein-polizist-in-der-schanze-schoss-a-1156822.html)? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob der Polizeibeamte in Zusammenhang mit den G20-Protesten im Einsatz war? j) Waren nach Kenntnis und nach Auffassung der Bundesregierung genug Vorkehrungen dafür getroffen, dass sowohl die offiziellen Gipfelveranstaltungen als auch die sensiblen Stadtgebiete angemessen gesichert waren (bitte näher begründen)? 27. Welche Konsequenzen sind bundesseitig und nach Kenntnis der Bundesregierung für das gemeinsame Sicherheits- und Einsatzkonzept für Hamburg/ G20 gezogen worden, nachdem es u. a. bei und nach der Demonstration am 6. Juli 2017 sowie vormittags und tagsüber am 7. Juli 2017 zu punktuellen Konfrontationen, Krawallen und Straftaten bzw. Sachschäden wie in Brand gesetzte Autos gekommen war, um weitere derartige Ereignisse zu verhindern? Und warum konnte es gleichwohl gleichentags abends und in der Nacht vom 7. Juli auf den 8. Juli 2017 sowie in der Folgenacht erneut zu Krawallen und Straftaten kommen? 28. Auf welche Erkenntnisse stützen die Sicherheitskräfte, dass von den Camps aus Gewalttaten ausgingen und gesteuert worden sein sollen? 29. Gab es angesichts dessen, dass zum Sicherheitskonzept Hamburg/G20 das Verbot von Camps gehörte, insbesondere mit der Begründung, dass dort gewaltbereite Personen unterkommen und von dort aus agieren könnten, in Camps wie Entenwerder, und wenn ja, in welchem Umfang, Aufklärungs- und Zugriffskräfte, um von dort ggf. ausgehenden Gefahren und Straftaten vorzubeugen, und wenn nein, warum nicht? 30. Wie viele Fälle von privaten und fälschlichen Fahndungsaufrufen in sozialen Medien sind der Bundesregierung bekannt, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass von dieser Entwicklung erhebliche Risiken für die davon Betroffenen ausgehen? 31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach die „BILD“-Kampagne „Wer kennt diese G-20 Verbrecher?“ (www.bild.de/news/inland/g20-gipfel/ wer-kennt-diese-verbrecher-52493328.bild.html) unmittelbar nach den Ausschreitungen und lange vor irgendeiner Fahndung der zuständigen staatlichen Stellen als eine de facto Öffentlichkeitsfahndung die rechtlichen Voraussetzungen dieses rechtsstaatlich gefassten und ausschließlich staatlichen Stellen zustehenden Instruments unterläuft und die Rechte der Betroffenen erheblich gefährdet, und wenn nein, weshalb nicht? 32. Was wird die Bundesregierung gegen eine Zunahme dieser Maßnahmen privater Fahndung unternehmen? 33. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Polizei in Hamburg die Mitgliedschaft der Anwältinnen und Anwälte von Verfahrensbeteiligten im Republikanischen Anwälteverein im Rahmen von Gefahrenprognosen berücksichtigt hat (www.juve.de/ nachrichten/namenundnachrichten/2017/07/g20-hamburger- anwaltschaftempoert-sich-ueber-polizeibehoerde), und inwiefern ist dies nach Auffassung der Bundesregierung damit vereinbar, dass Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland Organe der Rechtspflege sind? a) Aus welchen Gründen und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden nach Kenntnis bzw. Auffassung der Bundesregierung Anwälten, die Mitglieder des RAV sind und bzw. oder für den Anwaltlichen Notdienst (AND) tätig sind, anwaltliche Gespräche mit ihren Mandaten verweigert (www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/anwaltlicher- notdienstzum-g20-gipfel-in-hamburg-pressemitteilungen-528)? Wie will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass bei zukünftigen Großdemonstrationen das Grundrecht auf anwaltlichen Beistand gewahrt bleibt? b) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf welcher Rechtsgrundlage Hausverbote gegen Anwältinnen und Anwälte ausgesprochen (vgl. www.anwaltlicher-notdienst-rav.org/de/node/31; bitte nach Zeit und Ort der jeweiligen Anordnung aufschlüsseln)? 34. Wie viele Presseakkreditierungen wurden Journalisten im Verlauf des G20- Gipfels je wann wieder entzogen, mit je welcher Begründung? a) Ist die Darstellung in den Medien (vgl. www.tagesschau.de/inland/ journalisten-akkreditierung-103.html) zutreffend, dass es eine „schwarze Liste“ gab von Journalisten, denen die Akkreditierung entzogen werden sollte, und wenn ja, von wem bzw. welchen Behörden wurde diese Liste auf welcher Rechtsgrundlage erstellt, und welche ausländische Behörde hat ggf. an der Erstellung der Liste bzw. entsprechender Sicherheitsbewertungen mindestens beratend oder auch Informationen liefernd im Vorfeld im Zuge nachrichtendienstlichen oder sonstigen behördlichen Austauschs mitgewirkt? b) Hat es zu den auf der Liste namentlich genannten Journalisten irgendeine Form des Kontaktes, Hinweises oder der Kommunikation mit ausländischen Stellen (Regierungen, Geheimdienste usw.) gegeben, und wenn ja, mit welchem Inhalt? c) Durch wen wurde die „schwarze Liste“ an wen ausgegeben, und zu welchem konkreten Zweck? d) Seit wann und aufgrund je welcher Informationen haben BKA o. a. Sicherheitsbehörden des Bundes die Listen der so zu behandelnden Journalisten zu führen begonnen, und wie entwickelte sich die Gesamtzahl Betroffener seither jährlich? e) Welche datenschutzrechtlichen Vorkehrungen wurden durch welche konkrete Stelle zur Erstellung und zum Umgang mit der schwarzen Liste getroffen (Eingrenzung des Verteilerkreises, Einweisung und Aufsicht der entsprechenden Einsatzkräfte, Verbleib und Vernichtung der ausgeteilten Listen)? f) Haben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aufgrund einer Überwachung von Journalistinnen und Journalisten jemals Einblick in deren Arbeit nehmen können (z. B. deren Quellen, Personenumgang, Gespräche) und haben sie dazu Berichte (mündlich und bzw. oder schriftlich) abgefertigt oder abgeliefert? g) Warum hantierten gleichwohl Einsatzkräfte mit diesen sensiblen personenbezogenen Informationen in aller Öffentlichkeit gut einsehbar ohne weitere Schutzvorkehrungen (vgl. Fernsehaufnahmen und Zeugenberichte www.tagesschau.de/inland/journalisten-akkreditierung-103.html)? h) Sind der Bundesregierung Disziplinarmaßnahmen und sonstige behördliche Konsequenzen aus etwaigen Verstößen bekannt oder sind welche in Planung, und wenn ja, welche? i) Warum wurden die Betroffenen, insbesondere Journalisten, in ihrer grundrechtlich besonders geschützten Berufsausübung in aller Öffentlichkeit offenbar ohne weitere Diskretionsmaßnahmen zurückgewiesen, da hieraus laut des Hamburger Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar eine erhebliche Diskriminierungswirkung im unmittelbaren Berufsumfeld der Journalisten ausgeht und laut Bundespresseamt ursprünglich eine persönliche Ansprache in gesonderten Räumen vorgesehen war? j) Wie, wann und durch wen wurden die Betroffenen über die Rechtsgrundlage und die sachliche Begründung der nachträglich entzogenen Akkreditierungen informiert, und so dies nicht erfolgte, warum nicht? k) Wie viele Akkreditierungen sind entzogen worden aufgrund, oder mindestens unter Berücksichtigung, von Bewertungen ausländischer Sicherheitsbehörden, speziell der Türkei, wie in Medien am 11. Juli 2017 berichtet wurde (www.tagesschau.de/inland/journalisten-akkreditierung-103. html)? l) Welche deutschen Sicherheitsbehörden hatten je welche Kenntnisse und Bewertungen, die zum Entzug der Akkreditierungen führten bzw. beitrugen? Sind solche Erkenntnisse an ausländische Behörden weitergegeben worden, und wenn ja, welche Erkenntnisse an welche Behörden? m) Kann ausgeschlossen werden, dass deutsche Sicherheitsbehörden Informationen weitergeben, die ursprünglich Informationen ausländischer Behörden oder Dienste waren, und wenn ja, auf welche Weise bzw. mit welchen Vorkehrungen wird das sichergestellt? n) Wurde nach den Journalisten oder ihren Akkreditierungen gefahndet, nachdem die entsprechenden Erkenntnisse zur Entziehung vorlagen? o) Inwiefern war davon auszugehen, dass von den Journalisten, denen die Akkreditierung nicht entzogen wurde, eine Gefahr für die Öffentlichkeit oder den Gipfel ausgeht? p) Ist es richtig, dass dem „NDR“-Reporter Christian Wolf die Akkreditierung (wie in diesem Bericht dargestellt: www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ schleswig-holstein_magazin/G20-Zoff-um-entzogene-Akkreditierung- ,shmag47390.html) entzogen wurde mit der Begründung, dass er „Reichsbürger“ sei und daher gegen ihn ermittelt werde? Woher kommen diese Vorwürfe der Sicherheitsbehörden? q) Wie wurden die in Hamburg zum Einsatz gekommenen Listen übermittelt, an wen ausgehändigt, und wie oft wurden sie kopiert? r) Ist der Entzug von Akkreditierungen von Journalisten für die Bundesregierung ein üblicher Vorgang bzw. ist das in ähnlicher Weise bei ggf. welchen anderen Großveranstaltungen jemals schon vorgekommen (Fälle bitte im Einzelnen auflisten)? s) Wie viele Journalisten sind in welchen Datenbanken bundesdeutscher Sicherheitsbehörden (Geheimdienste und Polizeien) gespeichert, und unter welcher Rechtsgrundlage soll dies je gerechtfertigt sein (bitte im Einzelnen aufschlüsseln)? t) Werden die Namen der betroffenen Medienvertreter in irgendeiner Form in Zukunft zu irgendeinem Zweck gespeichert bzw. weiterverwendet, und wenn ja, für welchen Zweck? u) Unter welchen Voraussetzungen wird eine offenbar verdeckte Beschattung (sog. Begleitung) von Journalisten aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage angeordnet? v) In wie vielen Fällen wurden in der Vergangenheit solche Beschattungen angeordnet, und im Rahmen welcher Veranstaltungen bzw. Ereignisse fanden diese statt (bitte für die zurückliegenden fünf Jahre im Einzelnen aufschlüsseln)? w) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach eine solche verdeckt durchgeführte Maßnahme auch und gerade angesichts des hohen Schutzgutes der Pressefreiheit einen eigenständigen Grundrechtseingriff darstellt und daher, wenn überhaupt, einer gesonderten, bislang nicht bestehenden rechtlichen Rechtfertigung bedürfte? x) Inwieweit trifft die Darstellung des Regierungssprechers Steffen Seibert und dessen BMI-Sprechers vom 12. Juli 2017 zu, aa) das BKA habe eigentlich 32 Journalisten bei deren Arbeit auf dem G20-Gipfel eng begleiten wollen, bevor man wegen knappen Personals stattdessen deren Akkreditierung ablehnte (SZ-online 12. Juli 2017: www. sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar- seitzehn-jahren-beobachtet-1.3584288), und bb) dies sei „gängige Praxis“ des BKA seit dem G7-Gipfel 2007? y) Welche Nationalitäten haben die bisher begleiteten und nunmehr ausgeschlossenen Journalisten jeweils (bitte vollständig aufschlüsseln)? Berlin, den 14. Juli 2017 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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