[Deutscher Bundestag Drucksache 18/13132
18. Wahlperiode 17.07.2017
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Irene Mihalic, Konstantin von Notz, Tabea Rößner,
Hans-Christian Ströbele, Anja Hajduk, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln),
Britta Haßelmann, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu,
Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sicherheitskonzeption des G20-Gipfels in Hamburg
Der G20-Gipfel in Hamburg war von Beginn an von gewaltvollen
Ausschreitungen mit vielen Hunderten Verletzten bei Einsatzkräften der Polizei,
Rettungskräften und Demonstranten sowie massivsten Sachbeschädigungen und anderen
schweren Straftaten begleitet. Die vielfach rund um den Gipfel völlig friedlichen
Ausübungen des zu gewährleistenden Versammlungsgrundrechts wurden durch
diese Gewaltkriminalität erheblich beeinträchtigt und in Misskredit gebracht. Die
Politik steht in der Verantwortung, die Vorgänge detailliert aufzuarbeiten. Es ist
zu klären, warum die Bundesregierung gerade Hamburg allen bekannten
Problemkonstellationen und früher Warnungen der Sicherheitsbehörden zum Trotz als
Austragungsort des Gipfels ausgewählt hat. Noch im Juni antwortete die
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 18/12734), Hamburg sei ausgewählt worden, weil „die
Hamburger Messe besonders günstige Bedingungen“ biete, „um logistische und
sicherheitstechnische Anforderungen an einen G20-Gipfelort zu erfüllen.“ Die
Polizei in Hamburg werde „den sicheren Ablauf des Gipfels, den Schutz der
Bevölkerung und das Recht auf Versammlungsfreiheit garantieren“. Diese
Einschätzung wurde durch die schlimmen Ereignisse rund um den Gipfel widerlegt. Sie
ist umso erstaunlicher, als bereits der Verfassungsschutzbericht 2016 auf
mehreren Seiten (S.103, 118, 125 ff., 129) von langfristigen strategischen Planungen
linksextremistischer Gruppierungen berichtet, aus denen klar hervorgeht, dass
Hamburg während der Gipfeltage mit Gewalt überzogen werden soll.
Neben der Frage der Auswahl des Gipfelortes muss vor allem auch die gesamte
Sicherheitskonzeption nebst Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden genau
untersucht werden, um die Schwachstellen zu ermitteln. Es muss das Ziel Aller sein,
bei ähnlichen Veranstaltungen zukünftig außer den Staatsgästen auch der
Bevölkerung, den Einsatzkräften und den friedlichen Demonstranten sowie den
Medienvertretern einen besseren Schutz zu gewährleisten. Außerdem wird es um die
Höhe des Schadens gehen und vor allem auch die drängende Frage, in welcher
Form die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zugesagten
Entschädigungen geleistet werden.
In der Bilanz bleibt festzuhalten: Beim G20-Gipfel in Hamburg gab es die höchste
Zahl an Einsatzkräften in der Geschichte solcher Einsätze. Trotzdem beklagen
wir die Gewalt und schwere Straftaten in einigen Stadtteilen. Die Anzahl der
Festnahmen in Relation zu den Straftätern ist eher gering. Die 13 Festgenommenen
aus dem Haus Schulterblatt 1 wurden inzwischen wieder aus der Haft entlassen.
Es gab Polizeibeamte, die bis über die Erschöpfungsgrenze hinaus eingesetzt
wurden und massiven Angriffen ausgesetzt waren. Es gab Repressalien gegen
Journalisten und Rechtsanwälte sowie Übergriffe gegen Demonstrantinnen und
Demonstranten sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Die Einsatztaktik hat sich
nach Ansicht der Fragesteller als extrem unflexibel erwiesen, so dass angesichts
der wechselnden Lagen nicht adäquat reagiert werden konnte. Einen
hundertprozentig reibungslosen Ablauf hat niemand erwartet, aber der Polizeieinsatz beim
Hamburger G20-Gipfel wird nicht als Erfolg gewertet werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Polizisten, Rettungskräfte, Demonstranten und weitere Beteiligte
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit
Aktionen rund um den G20-Gipfel verletzt (bitte soweit möglich nach
Personengruppen, Grad der Verletzung und Notwendigkeit bzw. Dauer stationärer
Behandlung aufgliedern)?
Wie viele Verletzte hatten die Polizeien des Bundes und der Länder und ggf.
ausländische Polizeikräfte insgesamt und nach heutigem Kenntnisstand zu
verzeichnen?
a) Um welche Art und Schwere von Verletzungen aufgrund welcher
Vorgänge bzw. Verursachungen handelte es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung dabei (bitte quantifizierend aufschlüsseln)?
b) Kann die Bundesregierung einen Vorgang in Bahrenfeld am 7. Juli 2017
bestätigen, wonach elf Demonstranten sich beim Sturz von einem Zaun
zum Teil schwere Verletzungen zuzogen, und wie kam es nach Kenntnis
der Bundesregierung zu diesem Vorgang (vgl.
www.mdr.de/nachrichten/
politik/inland/gzwanzig-protest-welcome-to-hell-100.html)?
c) Hat die Bundesregierung bereits erste Rückschlüsse aus den Abläufen für
die künftige Vermeidung von Verletzungen sowohl auf Seiten der Polizei
als auch auf Seiten der Versammlungen ziehen können, und wenn ja,
welche?
2. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ereignisse rund
um den G20-Gipfel ihre eigene Einschätzung zum Veranstaltungsort
Hamburg im Zusammenhang mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/12734),
nach der die „Hamburger Messe“ besonders „günstige Bedingungen“ biete,
„um logistische und sicherheitstechnische Anforderungen an einen G20-
Gipfelort zu erfüllen“, und die Hamburger Polizei „den sicheren Ablauf des
Gipfels, den Schutz der Bevölkerung und das Recht auf Versammlungsfreiheit
garantieren“ werde?
a) Wann hat sich die Bundeskanzlerin für Hamburg als Ort des G20-Gipfels
entschieden?
b) Wann hat der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
dem Vorschlag, Hamburg als Austragungsort des G20-Gipfels
vorzusehen, zugestimmt?
c) Welche Sicherheitsbehörden haben die Bundeskanzlerin bei dieser
Entscheidung beraten, und mit je welcher Einschätzung?
d) Gab es Sicherheitsbehörden, die Vorbehalte gegen Hamburg als
Austragungsort hatten, und wenn ja, welche Behörde, mit welchen Vorbehalten?
e) Welche Städte bzw. Orte außer Hamburg standen in der näheren Auswahl
und wurden mit je welchen Argumenten nicht weiter berücksichtigt?
3. Wie viele Unterstützungskräfte a) der Bundespolizei b) der Bundeswehr c)
ausländischer Polizeien und d) des technischen Hilfswerkes wurden im
Zusammenhang mit dem G20-Gipfel jeweils bereit gehalten und tatsächlich
eingesetzt, und wie hoch sind die tatsächlichen Kosten, die dem Bundeshaushalt
durch den Einsatz dieser Kräfte entstanden sind?
a) Welche materielle Unterstützung stellten Bundespolizei, Bundeswehr und
THW jeweils (bitte genau aufschlüsseln)?
b) Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten, die dem Bundeshaushalt durch
diese Bereitstellung von Personal und Geräten beim Einsatz dieser
Bundesbehörden jeweils entstanden sind?
4. Wie viele Einsatzkräfte der Polizei von Bund, Bundesländern sowie welcher
ausländischer Staaten (insbesondere Sondereinheiten wie Cobra und WEGA
vgl.
www.zeit.de/news/2017-07/08/g20-spezialeinheiten-aus-oesterreich-
zurunterstuetzung-in-hamburg-08140802) waren nach Kenntnis der
Bundesregierung auf welcher Rechtsgrundlage am Einsatz rund um den G20-Gipfel
in Hamburg beteiligt (bitte nach Organisationsstruktur und tatsächlichem
Verwendungszweck während des Einsatzes aufgliedern)?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von verdeckt
arbeitenden Beamten bzw. Mitarbeitern der Polizei oder der
Nachrichtendienste während der Anti-G20-Proteste?
Welchen Auftrag hatten diese?
6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für den
G20-Gipfel (bitte nach Kostenträger Bund bzw. Bundesländer sowie Art der
Kosten aufgliedern)?
7. Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
Schäden, die im Zusammenhang mit den Protest-Aktionen rund um den G20-
Gipfel entstanden sind, eingeschätzt?
8. Ist es zutreffend, wenn die „Süddeutsche Zeitung“ am 11. Juli 2017 (www.
sueddeutsche.de/politik/versicherung-bitte-erst-mal-selber-zahlen-1.3581155)
berichtet, dass die Bundesregierung den G20-Gipfel in Hamburg anders als
den G7-Gipfel in Elmau nicht versichert hat, und wenn ja,
a) mit welcher Begründung und welchen sicherheitspolitischen Erwägungen
hat sie das unterlassen?
b) Wie hoch wären die Kosten einer entsprechenden Versicherung gewesen?
9. In welcher Weise und in welcher Höhe wird die Bundesregierung die von der
Bundeskanzlerin am 8. Juli 2017 (u. a.
www.tagesschau.de/inland/gipfel-
krawalle-entschaedigung-101.html) zugesagten Entschädigungen für die
Opfer der Krawalle rund um den G20-Gipfel in Hamburg zur Verfügung
stellen?
10. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit den Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel verhaftet oder
in Gewahrsam genommen (bitte nach Gründen aufgliedern)?
Wie viele Haftbefehle wurden je beantragt, abgelehnt bzw. erlassen, wie
lange vollzogen oder aber außer Vollzug gesetzt?
11. Wie viele der Inhaftierten bzw. in Gewahrsam Genommenen waren den
Sicherheitsbehörden je
a) als Linksextremisten bekannt,
b) bekannt aus einem anderen Phänomenbereich (wenn ja, aus welchem),
c) waren Bürger eines anderen Landes (nach Nationalität aufschlüsseln),
und
d) bisher nicht polizeilich oder nachrichtendienstlich in Erscheinung
getreten?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über vier russische
Staatsbürger, die im Bereich des Hauses Schulterblatt 1 festgenommen worden sein
sollen (
www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-was-geschah-beim-g20-
einsatz-im-schanzenviertel-a-1157408.html)?
13. Welche Maßnahmen hat die Bundespolizei an der Bundesgrenze, in
Eisenbahnen und an Flughäfen zur Erkennung möglicher Gewalttäter auf dem
Weg nach Hamburg/G20 in welchem Zeitraum und mit welchem Ergebnis
durchgeführt?
Inwieweit trifft zu, dass die Bundespolizei bereits ab 12. Juni 2017 an allen
Schengen-Binnengrenzen lageabhängige Kontrollen durchführte, dabei 744
Personen festnahm, 4 300 unerlaubte Einreisen sowie 1 480 unerlaubte
Aufenthalte feststellte (Welt 12. Juli 2017), ferner über 800 Personen an den
Grenzen zurückgewiesen, 110 zurückgeschoben hat, doch nur 61 wegen
vermutetem G20-Bezug (FAZ 12. Juli 2017)?
14. In wie vielen Fällen kam es in Vorbereitung des G20-Gipfels zu
Gefährderansprachen, Passentzügen und anderen präventiven Maßnahmen?
15. Wessen Kommando unterstanden die unterstützenden Einsatzkräfte der
Bundespolizei während des Einsatzes beim Hamburger G20-Gipfel?
16. Wurden die Erfahrungen ähnlicher Bundesländer – insbesondere Berlin –
abgefragt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
17. Welche Daten anderer EU-Länder konnten die Behörden bei den
Grenzkontrollen nutzen?
18. Welche Erkenntnisse hatte der Bundesnachrichtendienst (BND) seit wann
über die ausländische gewaltbereite Extremistenszene, ihre Vorbereitungen
und Strategie im Hinblick auf Hamburg/G20, Verabredungen zu dortigen
Aktionen und zu taktischem Verhalten dabei, wie z. B.
Kleingruppenaktionen, ihre Kontakte und Verabredungen mit der entsprechenden Szene in
Deutschland und Hamburg sowie dortigen Organisatoren?
a) Wann wurden wem auf welcher Ebene welche Erkenntnisse übermittelt
(Bundeskanzleramt; Bundesministerium des Innern (BMI) mit
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundeskriminalamt (BKA),
Bundespolizei; Innenbehörde Hamburg mit Landesamt für Verfassungsschutz,
Landeskriminalamt, Polizei; entsprechend in den anderen Bundesländern)?
b) In welcher Weise sind die Erkenntnisse in das gemeinsame Sicherheits-
und Einsatzkonzept für Hamburg/G20 mit welchem Ergebnis einbezogen
worden?
19. Welche Erkenntnisse hatte seit wann das BfV über mögliche Gefahren durch
in- und ausländische gewaltbereite Extremisten in Bezug auf Hamburg/G20,
deren Vernetzung, Strategie, Taktik und Logistik, Internetaktivitäten und
Plattformen (z. B. linksunten indymedia.org, #NOG20_2017), Gewalt
einschließende überregionale Demonstrationsaufrufe und deren Urheber bzw.
Verantwortliche?
a) Wann wurden welche Erkenntnisse an wen auf welcher Ebene
weitergegeben (BMI mit BKA, Bundespolizei; Innenbehörde Hamburg mit
Landesamt für Verfassungsschutz, Landeskriminalamt, Polizei; entsprechend
in den anderen Bundesländern)?
b) In welcher Weise sind die Erkenntnisse in das gemeinsame Sicherheits-
und Einsatzkonzept für Hamburg/G20 mit welchem Ergebnis einbezogen
worden?
20. Welche Erkenntnisse hatte das BKA (als Zentralstelle und im
Zusammenhang mit der Abwehr von Terrorgefahren in Bezug auf Hamburg/G20) über
mögliche Gefahren durch in- und ausländische gewaltbereite Extremisten in
Bezug auf Hamburg/G20, deren Strategie, Taktik und Logistik,
Internetaktivitäten und Plattformen (z. B. linksunten indymedia.org, #NOG20_2017),
Gewalt einschließende überregionale Demonstrationsaufrufe und deren
Urheber bzw. Verantwortliche,
a) und wann wurden welche Erkenntnisse an wen auf welcher Ebene
weitergegeben (BKA, BMI, Bundespolizei; Innenbehörde Hamburg mit
Landesamt für Verfassungsschutz, Landeskriminalamt, Polizei; entsprechend
in den anderen Bundesländern),
b) und in welcher Weise sind die Erkenntnisse in das gemeinsame
Sicherheits- und Einsatzkonzept für Hamburg/G20 mit welchem Ergebnis
einbezogen worden?
21. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung verantwortlich für die
Gefahreneinschätzung für den Polizeieinsatz auf der „Welcome-to-Hell“-
Demonstration am 6. Juli 2017, und welche Sicherheitsbehörden haben daran sonst noch
mitgewirkt?
22. Welche konkreten Konsequenzen sind bundesseitig und nach Kenntnis der
Bundesregierung für das gemeinsame Sicherheits- und Einsatzkonzept
für Hamburg/G20 aus dem Inhalt des „Welcome to hell“-Aufrufes vom
28. Juni 2017 (
https://g20tohell.blackblogs.org/2017/06/28/aktionsbild-fuer-
die-internationale-antikapitalistische-demonstration/) gezogen worden,
insbesondere zum Beispiel der Ankündigung der heißen Phase von direkten
Aktionen, Empfehlung zu Kleingruppentaktik, Verhaltensempfehlung zu
Verminderung des Entdeckungsrisikos?
23. a) War nach den Erkenntnissen und der Erfahrungen der
Sicherheitsbehörden erwartbar oder sicher ausschließbar, dass
aa) beim Hamburger G20-Gipfel gewaltbereite Personen bzw.
Kleingruppen außerhalb einer angemeldeten Demonstration z. B. im
Hamburger Schanzenviertel Ausschreitungen forcieren,
bb) viele weder links- noch überhaupt politisch motivierte, jedoch
aktionsorientierte, häufig junge Menschen wie bei früheren
Fußballoder 1. Mai-Veranstaltungen Konfrontationen mit der Polizei suchen,
Gewalttaten und Sachbeschädigungen begehen?
b) War dies Gegenstand des gemeinsamen G20-Sicherheitskonzepts?
c) Wenn nein, warum nicht?
d) Wenn ja, mit welchen polizeilichen Maßnahmen war laut
Sicherheitskonzept vorgesehen, dagegen vorzugehen?
24. Teilt die Bundesregierung die Kritik
a) an der Hamburger Polizeieinsatzstrategie und -Taktik der dort
eingesetzten Berliner Polizei (vgl. Tagesspiegel vom 11. Juli 2017:
http://m.tages
spiegel.de/berlin/einsatz-beim-g20-gipfel-berliner-polizisten-
beklagendie-schlechte-organisation-in-hamburg/20043138.html?utm_referrer), eine
Demonstration am 8. Juli 2017 sei wegen Vermummung einzelner
Teilnehmer unzeitig und an ungeeignetem Ort angehalten worden, der
Hamburger Einsatzleiter habe die Lage falsch eingeschätzt, SEKs nicht ortsnah
vorgehalten und geschädigte Bürger sowie Geschäftsleute über 4 Stunden
schutzlos gelassen,
b) von Prof. Hans Alberts, welcher den Hamburger Einsatzleiter Hartmut
Dudde einst in Versammlungs- und Verfassungsrecht ausbildete und nun
dessen Einsatzleitung beim G20-Gipfel kritisierte (SZ 10. Juli 2017: www.
sueddeutsche.de/kolumne/g-gipfel-eine-harte-linie-gebiert-eskalation-1.35
77711),
c) des Protestforschers Dr. Dr. Peter Ullrich von der TU Berlin, demzufolge
die Hamburger Einsatztaktik, ein „Rückfall in die 80er Jahre“ war und
„nicht einem modernen Versammlungsrecht entspricht“ (Berliner
Morgenpost 10. Juli 2017:
www.morgenpost.de/berlin/article211189621/
Soziologe-Hamburg-war-ein-Rueckfall-in-die-80er-Jahre.html),
und wenn nein, warum nicht?
25. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, (Stern, 9. Juli 2017
www.stern.de/politik/deutschland/g20-gipfel--wenn-erschoepfte-
polizistenwie-hunde-auf-dem-nackten-boden-schlafen-muessen-7530686.html), dass
Polizisten bei dem Einsatz am G20-Gipfel in Hamburg bis zu 48 Stunden am
Stück im Einsatz waren, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das
hinsichtlich Einsatzplanung und der Fürsorgepflicht der jeweiligen Behörde?
Wie viele Polizisten haben jeweils in welchem Umfang nach Kenntnis der
Bundesregierung mehr als 10 Stunden bis hin zu 48 Stunden und mehr ohne
Ruhepausen gearbeitet, bzw. wie viele Polizisten haben im Gesamteinsatz
jeweils in welchem Umfang die vorgeschriebenen Ruhezeiten unterschritten,
und wie viele davon waren jeweils Beamten der Bundespolizei?
26. Wie war der chronologische Ablauf der Ausschreitungen in verschiedenen
Stadtteilen Hamburgs, insbesondere im Schanzenviertel, am 7., 8. und 9. Juli
2017, und wann waren jeweils wie viele Polizeikräfte mit je welcher
Verwendung vor Ort?
a) Hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit bestanden, die
Ausschreitungen präventiv zu verhindern?
b) Wieviel Beweissicherungssteams und wieviel Festnahmeteams waren
nach dem gemeinsamen G20-Sicherheitskonzept in Hamburg vom 6. bis
9. Juli 2017 im Einsatz?
c) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden nach Auffassung der
Bundesregierung am 6. Juli 2017 die Handys von Buspassagieren entsperrt und
die IMEI-Nummer kontrolliert (vgl.
https://twitter.com/PolizeiHamburg/
status/883005372965040129)?
d) Gehörte die vorbeugende Sicherung von im Hinblick auf erwartbare
bekannte kriminelle Aktionsformen der autonomen Szene sensiblen
Bereichen und Objekten zum gemeinsamen G20-Sicherheitskonzept?
Wenn ja, warum wurde dann das eingerüstete Haus Schulterblatt 1 nicht
vorbeugend gesichert (obwohl laut BILD vom 11. Juli 2017, S. 3, die
Hauseigentümer gegenüber der Polizei schriftlich auf ihr Hausrecht
verzichtet und einen Hausschlüssel hinterlegt haben sollen und es bei
vergleichbaren Demonstrationen auch der jüngeren Vergangenheit
wiederholt zu Aktionen aus höheren Stockwerken oder von Dachflächen
gekommen ist), mit der Folge, dass vom Gerüst und Dach diese Hauses aus die
Einsatzkräfte und andere Personen und Sachen gefährdet und Straftaten
(laut Polizei Zwillenbeschuss, Wurf von Steinen, Brandsätzen oder
Böllern) begangen wurden, was erst von später herangeführten Spezialkräften
unterbunden wurde, und erst danach Polizeikräfte gegen die bis dahin
stundenlang ungehindert stattfindenden Ausschreitungen eingesetzt
wurden?
e) Welche Erkenntnisse wurden inzwischen aus der Auswertung der
Aufnahmen vom Geschehen auf dem Dach des Hauses Schulterblatt 1
gewonnen, insbesondere zu der Frage, ob und gegebenenfalls wie viele
Brandsätze und andere Wurfkörper von dort aus oder von anderen Dächern
geworfen wurden?
f) Welche Maßnahmen zu welchen Zeitpunkten an welchen Orten hat die
Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um den weiteren
Zustrom zu den Ausschreitungen im Schanzenviertel zu verhindern?
g) Trifft die Angabe der Polizeiführung Hamburg, dass sich Einsatzkräfte
aufgrund der Gefahrenlage um das Haus Schulterblatt 1 über mehrere
Stunden aus dem Ausschreitungsgebiet im oberen Abschnitt der Straße
zurückziehen mussten, nach Erkenntnis der Bundesregierung zu, und
warum erfolgten keine polizeilichen Maßnahmen in größerem Umfang auf
anderen Zuwegungen, bestanden dort ähnliche Gefahrenlagen, und wenn
ja, wo und wann welche?
h) Warum wurden Pressefotografen und Kamerateams Freitagnacht darum
gebeten, keine Aufnahmen zu machen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte dieser Aufruf per twitter
(
https://twitter.com/PolizeiHamburg/status/883450819961552896)?
i) aa) Wie viele Einsatzkräfte waren gleichzeitig mit dem Schutz des Gipfel-
Konzertes in der Hamburger Elbphilharmonie beauftragt (bitte nach
Organisationsstruktur und Verwendungszweck aufgliedern)?
bb) Inwieweit trifft zu, dass allein 1 000 Bundespolizisten via BKA zum
Personenschutz der Delegationen abgestellt waren (vgl. WELT 12. Juli
2017)?
cc) Inwieweit trifft die Aussage des Hamburger Einsatzleiters Hartmut
Dudde zu, dass ein SEK erst deshalb Stunden verspätet in die
Schanzenstraße gebracht werden konnte, weil dieses zuvor mit dem Schutz von
Delegationen ausgelastet war?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Schussabgabe eines
Polizeibeamten in Zivilkleidung am Samstag im Schanzenviertel (www.
focus.de/politik/deutschland/umstrittener-g20-einsatz-er-dachte-ich-
waereauch-ermittler-wie-es-zum-warnschuss-in-der-schanze-kam_id_7333576.
html;
www.spiegel.de/panorama/justiz/g20-einsatz-in-hamburg-warum-
ein-polizist-in-der-schanze-schoss-a-1156822.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob der
Polizeibeamte in Zusammenhang mit den G20-Protesten im Einsatz war?
j) Waren nach Kenntnis und nach Auffassung der Bundesregierung genug
Vorkehrungen dafür getroffen, dass sowohl die offiziellen
Gipfelveranstaltungen als auch die sensiblen Stadtgebiete angemessen gesichert
waren (bitte näher begründen)?
27. Welche Konsequenzen sind bundesseitig und nach Kenntnis der
Bundesregierung für das gemeinsame Sicherheits- und Einsatzkonzept für Hamburg/
G20 gezogen worden, nachdem es u. a. bei und nach der Demonstration am
6. Juli 2017 sowie vormittags und tagsüber am 7. Juli 2017 zu punktuellen
Konfrontationen, Krawallen und Straftaten bzw. Sachschäden wie in Brand
gesetzte Autos gekommen war, um weitere derartige Ereignisse zu
verhindern?
Und warum konnte es gleichwohl gleichentags abends und in der Nacht vom
7. Juli auf den 8. Juli 2017 sowie in der Folgenacht erneut zu Krawallen und
Straftaten kommen?
28. Auf welche Erkenntnisse stützen die Sicherheitskräfte, dass von den Camps
aus Gewalttaten ausgingen und gesteuert worden sein sollen?
29. Gab es angesichts dessen, dass zum Sicherheitskonzept Hamburg/G20 das
Verbot von Camps gehörte, insbesondere mit der Begründung, dass dort
gewaltbereite Personen unterkommen und von dort aus agieren könnten, in
Camps wie Entenwerder, und wenn ja, in welchem Umfang, Aufklärungs-
und Zugriffskräfte, um von dort ggf. ausgehenden Gefahren und Straftaten
vorzubeugen, und wenn nein, warum nicht?
30. Wie viele Fälle von privaten und fälschlichen Fahndungsaufrufen in sozialen
Medien sind der Bundesregierung bekannt, und teilt die Bundesregierung die
Einschätzung, dass von dieser Entwicklung erhebliche Risiken für die davon
Betroffenen ausgehen?
31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach die „BILD“-Kampagne
„Wer kennt diese G-20 Verbrecher?“ (
www.bild.de/news/inland/g20-gipfel/
wer-kennt-diese-verbrecher-52493328.bild.html) unmittelbar nach den
Ausschreitungen und lange vor irgendeiner Fahndung der zuständigen
staatlichen Stellen als eine de facto Öffentlichkeitsfahndung die rechtlichen
Voraussetzungen dieses rechtsstaatlich gefassten und ausschließlich staatlichen
Stellen zustehenden Instruments unterläuft und die Rechte der Betroffenen
erheblich gefährdet, und wenn nein, weshalb nicht?
32. Was wird die Bundesregierung gegen eine Zunahme dieser Maßnahmen
privater Fahndung unternehmen?
33. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass die Polizei in Hamburg die Mitgliedschaft der Anwältinnen
und Anwälte von Verfahrensbeteiligten im Republikanischen Anwälteverein
im Rahmen von Gefahrenprognosen berücksichtigt hat (
www.juve.de/
nachrichten/namenundnachrichten/2017/07/g20-hamburger-
anwaltschaftempoert-sich-ueber-polizeibehoerde), und inwiefern ist dies nach
Auffassung der Bundesregierung damit vereinbar, dass Rechtsanwälte in der
Bundesrepublik Deutschland Organe der Rechtspflege sind?
a) Aus welchen Gründen und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden
nach Kenntnis bzw. Auffassung der Bundesregierung Anwälten, die
Mitglieder des RAV sind und bzw. oder für den Anwaltlichen Notdienst
(AND) tätig sind, anwaltliche Gespräche mit ihren Mandaten verweigert
(
www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/anwaltlicher-
notdienstzum-g20-gipfel-in-hamburg-pressemitteilungen-528)?
Wie will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass bei zukünftigen
Großdemonstrationen das Grundrecht auf anwaltlichen Beistand gewahrt
bleibt?
b) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf
welcher Rechtsgrundlage Hausverbote gegen Anwältinnen und Anwälte
ausgesprochen (vgl.
www.anwaltlicher-notdienst-rav.org/de/node/31; bitte
nach Zeit und Ort der jeweiligen Anordnung aufschlüsseln)?
34. Wie viele Presseakkreditierungen wurden Journalisten im Verlauf des G20-
Gipfels je wann wieder entzogen, mit je welcher Begründung?
a) Ist die Darstellung in den Medien (vgl.
www.tagesschau.de/inland/
journalisten-akkreditierung-103.html) zutreffend, dass es eine „schwarze
Liste“ gab von Journalisten, denen die Akkreditierung entzogen werden
sollte, und wenn ja, von wem bzw. welchen Behörden wurde diese Liste
auf welcher Rechtsgrundlage erstellt, und welche ausländische Behörde
hat ggf. an der Erstellung der Liste bzw. entsprechender
Sicherheitsbewertungen mindestens beratend oder auch Informationen liefernd im
Vorfeld im Zuge nachrichtendienstlichen oder sonstigen behördlichen
Austauschs mitgewirkt?
b) Hat es zu den auf der Liste namentlich genannten Journalisten irgendeine
Form des Kontaktes, Hinweises oder der Kommunikation mit
ausländischen Stellen (Regierungen, Geheimdienste usw.) gegeben, und wenn ja,
mit welchem Inhalt?
c) Durch wen wurde die „schwarze Liste“ an wen ausgegeben, und zu
welchem konkreten Zweck?
d) Seit wann und aufgrund je welcher Informationen haben BKA o. a.
Sicherheitsbehörden des Bundes die Listen der so zu behandelnden
Journalisten zu führen begonnen, und wie entwickelte sich die Gesamtzahl
Betroffener seither jährlich?
e) Welche datenschutzrechtlichen Vorkehrungen wurden durch welche
konkrete Stelle zur Erstellung und zum Umgang mit der schwarzen Liste
getroffen (Eingrenzung des Verteilerkreises, Einweisung und Aufsicht der
entsprechenden Einsatzkräfte, Verbleib und Vernichtung der ausgeteilten
Listen)?
f) Haben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aufgrund einer
Überwachung von Journalistinnen und Journalisten jemals Einblick in deren
Arbeit nehmen können (z. B. deren Quellen, Personenumgang, Gespräche)
und haben sie dazu Berichte (mündlich und bzw. oder schriftlich)
abgefertigt oder abgeliefert?
g) Warum hantierten gleichwohl Einsatzkräfte mit diesen sensiblen
personenbezogenen Informationen in aller Öffentlichkeit gut einsehbar ohne
weitere Schutzvorkehrungen (vgl. Fernsehaufnahmen und
Zeugenberichte
www.tagesschau.de/inland/journalisten-akkreditierung-103.html)?
h) Sind der Bundesregierung Disziplinarmaßnahmen und sonstige
behördliche Konsequenzen aus etwaigen Verstößen bekannt oder sind welche in
Planung, und wenn ja, welche?
i) Warum wurden die Betroffenen, insbesondere Journalisten, in ihrer
grundrechtlich besonders geschützten Berufsausübung in aller
Öffentlichkeit offenbar ohne weitere Diskretionsmaßnahmen zurückgewiesen, da
hieraus laut des Hamburger Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes
Caspar eine erhebliche Diskriminierungswirkung im unmittelbaren
Berufsumfeld der Journalisten ausgeht und laut Bundespresseamt
ursprünglich eine persönliche Ansprache in gesonderten Räumen vorgesehen war?
j) Wie, wann und durch wen wurden die Betroffenen über die
Rechtsgrundlage und die sachliche Begründung der nachträglich entzogenen
Akkreditierungen informiert, und so dies nicht erfolgte, warum nicht?
k) Wie viele Akkreditierungen sind entzogen worden aufgrund, oder
mindestens unter Berücksichtigung, von Bewertungen ausländischer
Sicherheitsbehörden, speziell der Türkei, wie in Medien am 11. Juli 2017
berichtet wurde (
www.tagesschau.de/inland/journalisten-akkreditierung-103.
html)?
l) Welche deutschen Sicherheitsbehörden hatten je welche Kenntnisse und
Bewertungen, die zum Entzug der Akkreditierungen führten bzw.
beitrugen?
Sind solche Erkenntnisse an ausländische Behörden weitergegeben
worden, und wenn ja, welche Erkenntnisse an welche Behörden?
m) Kann ausgeschlossen werden, dass deutsche Sicherheitsbehörden
Informationen weitergeben, die ursprünglich Informationen ausländischer
Behörden oder Dienste waren, und wenn ja, auf welche Weise bzw. mit
welchen Vorkehrungen wird das sichergestellt?
n) Wurde nach den Journalisten oder ihren Akkreditierungen gefahndet,
nachdem die entsprechenden Erkenntnisse zur Entziehung vorlagen?
o) Inwiefern war davon auszugehen, dass von den Journalisten, denen die
Akkreditierung nicht entzogen wurde, eine Gefahr für die Öffentlichkeit
oder den Gipfel ausgeht?
p) Ist es richtig, dass dem „NDR“-Reporter Christian Wolf die
Akkreditierung (wie in diesem Bericht dargestellt:
www.ndr.de/fernsehen/sendungen/
schleswig-holstein_magazin/G20-Zoff-um-entzogene-Akkreditierung-
,shmag47390.html) entzogen wurde mit der Begründung, dass er
„Reichsbürger“ sei und daher gegen ihn ermittelt werde?
Woher kommen diese Vorwürfe der Sicherheitsbehörden?
q) Wie wurden die in Hamburg zum Einsatz gekommenen Listen
übermittelt, an wen ausgehändigt, und wie oft wurden sie kopiert?
r) Ist der Entzug von Akkreditierungen von Journalisten für die
Bundesregierung ein üblicher Vorgang bzw. ist das in ähnlicher Weise bei ggf.
welchen anderen Großveranstaltungen jemals schon vorgekommen (Fälle
bitte im Einzelnen auflisten)?
s) Wie viele Journalisten sind in welchen Datenbanken bundesdeutscher
Sicherheitsbehörden (Geheimdienste und Polizeien) gespeichert, und unter
welcher Rechtsgrundlage soll dies je gerechtfertigt sein (bitte im
Einzelnen aufschlüsseln)?
t) Werden die Namen der betroffenen Medienvertreter in irgendeiner Form
in Zukunft zu irgendeinem Zweck gespeichert bzw. weiterverwendet, und
wenn ja, für welchen Zweck?
u) Unter welchen Voraussetzungen wird eine offenbar verdeckte
Beschattung (sog. Begleitung) von Journalisten aufgrund welcher konkreten
Rechtsgrundlage angeordnet?
v) In wie vielen Fällen wurden in der Vergangenheit solche Beschattungen
angeordnet, und im Rahmen welcher Veranstaltungen bzw. Ereignisse
fanden diese statt (bitte für die zurückliegenden fünf Jahre im Einzelnen
aufschlüsseln)?
w) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach eine solche verdeckt
durchgeführte Maßnahme auch und gerade angesichts des hohen
Schutzgutes der Pressefreiheit einen eigenständigen Grundrechtseingriff
darstellt und daher, wenn überhaupt, einer gesonderten, bislang nicht
bestehenden rechtlichen Rechtfertigung bedürfte?
x) Inwieweit trifft die Darstellung des Regierungssprechers Steffen Seibert
und dessen BMI-Sprechers vom 12. Juli 2017 zu,
aa) das BKA habe eigentlich 32 Journalisten bei deren Arbeit auf dem
G20-Gipfel eng begleiten wollen, bevor man wegen knappen Personals
stattdessen deren Akkreditierung ablehnte (SZ-online 12. Juli 2017: www.
sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-
seitzehn-jahren-beobachtet-1.3584288), und
bb) dies sei „gängige Praxis“ des BKA seit dem G7-Gipfel 2007?
y) Welche Nationalitäten haben die bisher begleiteten und nunmehr
ausgeschlossenen Journalisten jeweils (bitte vollständig aufschlüsseln)?
Berlin, den 14. Juli 2017
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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