Bewerbungsflut aufgrund von Eingliederungsvereinbarungen
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Als Teil der Programmatik des „Forderns und Förderns“ werden Arbeitsuchende über so genannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) dazu verpflichtet, monatlich Eigenbemühungen bei der Jobsuche in Form einer hohen Anzahl von Bewerbungen auf offene Stellen nachzuweisen. Da im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) keinerlei Qualifikationsschutz mehr gilt und für Arbeitsuchende daher praktisch alle legalen Arbeitsverhältnisse als zumutbar gelten, ist damit zu rechnen, dass Arbeitsuchende in der Praxis häufig Bewerbungen auf Arbeitsplätze schreiben, die weit von ihren eigenen Vorstellungen entfernt sind. Unternehmen auf der anderen Seite werden mit einer enormen Zahl von Bewerbungen eingedeckt, die von den Personalabteilungen häufig nicht mehr sachgerecht bearbeitet werden können. Die Praxis der hohen zahlenmäßigen Vorgaben in den EGV erweist sich so für alle Beteiligten als dysfunktional.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Bewerbungen mussten von Erwerbslosen im vergangenen bzw. im letzten statistisch erfassten Jahr aufgrund von EGV im SGB II und im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) von diesen an potentielle Arbeitgeber verschickt werden?
Welchen monatlichen Richtwert geben die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Zahl der Stellenbewerbungen vor, die in EGV im SGB II bzw. SGB III vereinbart werden sollen?
Welche quantitativen Vorgaben geben die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit in EGV in der Regel im Hinblick auf Stellenbewerbungen pro Monat als Teil der Eigenbemühungen des bzw. der Erwerbslosen vor?
Wie viele EGV wurden im vergangenen bzw. im letzten statistisch erfassten Jahr mit Erwerbslosen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III abgeschlossen?
Wie viele dieser EGV wurden einvernehmlich geschlossen bzw. per Verwaltungsakt erlassen (bitte in absoluten Zahlen und anteilig angeben)?
Wie lange waren diese EGV durchschnittlich in Kraft?
Wie viele erwerbsfähige erwerbslose Personen waren im vergangenen bzw. im letzten statistisch erfassten Jahr ohne EGV bzw. ohne ersatzweise erlassenen Verwaltungsakt im Leistungsbezug?
Wie viele Bewerbungen bzw. Bewerbungsanschreiben wurden den Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit im vergangenen bzw. im letzten statistisch erfassten Jahr aufgrund von EGV als Belege vorgelegt?
Wie werden diese Bewerbungen oder Bewerbungsanschreiben im Vermittlungsverfahren verwendet oder berücksichtigt?
Sind bei den Jobcentern, der Bundesagentur für Arbeit oder der Bundesregierung Beschwerden von Unternehmen eingegangen, die auf annoncierte Stellenangebote hin übermäßige Mengen an Bewerbungen erhielten, und wenn ja, wann, und wie viele?
Wie schätzt die Bundesregierung die verschiedentlich geäußerte Befürchtung ein, dass Unternehmen aufgrund der enormen Zahl an Bewerbungen, die jährlich von Erwerbslosen aufgrund von EGV verschickt werden, zunehmend auf informelle Wege der Stellenbesetzung umstellen, um eine nicht zu bearbeitende Flut an Zusendungen zu vermeiden?