Qualität und Nutzen der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ist als zentrales Instrument der Arbeitsvermittlung in den Bereichen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gedacht.
Arbeitssuchende Erwerbslose berichten jedoch immer wieder, dass die dort eingestellten Jobangebote oftmals veraltet, bereits besetzt oder von Anfang an nur zum Zweck der Datenakquise eingestellt wurden. Da die Bundesagentur für Arbeit laut den Nutzungsbedingungen der Jobbörse die von den Nutzern eingestellten Inhalte „grundsätzlich nicht“ überprüft, stellen sich Fragen nach dem Qualitätsmanagement der Jobbörse, zumal die Einhaltung von Eingliederungsvereinbarungen durch Erwerbslose auch an der aktiven Nutzung der Jobbörse gemessen wird und die Qualität der dort eingestellten Inhalte von erheblicher Bedeutung für die betroffenen Arbeitsuchenden ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Arbeitgeber sind als Nutzer der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit registriert?
Welchen Branchen sind die bei der Jobbörse registrierten Arbeitgeber zuzurechnen (bitte anteilig und in absoluten Zahlen angeben)?
Wie viele Hinweise auf Missbrauchsfälle und auf mögliche Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen der Jobbörse sind in den vergangenen fünf Jahren jeweils bei der Hotline des Jobbörse-Portals oder anderen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern eingegangen?
Wie vielen derartigen Hinweisen wurde in den vergangenen fünf Jahren in welchen typischen Formen und mit welchen Konsequenzen nachgegangen?
Wie viele Jobangebote, die gegen die Nutzungsbedingungen der Jobbörse verstießen, sind bei Überprüfungen in den vergangenen fünf Jahren jeweils entdeckt worden?
Wie lange werden Jobangebote durchschnittlich gelistet?
Wie wird sichergestellt, dass Jobangebote nach ihrer Vergabe an Bewerberinnen oder Bewerber umgehend aus der Jobbörse entfernt werden?
Wie viele gemeldete Arbeitslose werden durchschnittlich von Jobcentern oder der Bundesagentur für Arbeit auf eine in der Jobbörse gelistete Stelle hin angeschrieben?
Wie viele der Vermittlungsvorschläge, die Erwerbslosen im SGB II oder SGB III (bitte getrennt aufschlüsseln) gemacht werden, stammen aus der Jobbörse (bitte absolut und anteilig an allen Vermittlungsvorschlägen angeben)?
Auf welche Summe belaufen sich die jährlichen Kosten für Betrieb und Wartung der Jobbörse?
Wer trägt die Kosten für Betrieb, Wartung und Support der Jobbörse aus welchen Mitteln (Steuergelder bzw. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung)?
Welches Unternehmen ist mit Betrieb, Wartung und Support der Jobbörse beauftragt?
Wie schätzt die Bundesregierung Berichte von Arbeitsuchenden ein, dass Leiharbeitsfirmen die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit systematisch nutzen, um Kontaktdaten potentieller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu akquirieren?