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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Gaskraftwerke und besondere netztechnische Betriebsmittel für sogenannte kurative Maßnahmen

Bedingungen künftiger Auftragsvergabe für "besondere netztechnische Betriebsmittel" zur Erhaltung der Netzstabilität gem. Netzentgeltmodernisierungsgesetz, in Betracht kommende Anlagen, Kostenumlage auf Netz- bzw. Stromkunden, Kostentransparenz und -prognosen, nicht genutzte und geplante neu Gaskraftwerkskapazitäten, künftiger Einsatz als "besondere netztechnische Betriebsmittel", mögliche Investoren<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

24.08.2017

Antwortdauer

37 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1316318.07.2017

Gaskraftwerke und besondere netztechnische Betriebsmittel für sogenannte kurative Maßnahmen

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das am 30. Juni 2017 von der Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossene Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz) erlaubt den Einsatz und das Vorhalten von „besonderen netztechnischen Betriebsmitteln“ für sogenannte kurative Maßnahmen zur Erhaltung der Netzstabilität.

Durch diese Regelung ist es Netzbetreibern künftig möglich, Reserveleistungen, beispielsweise auch von Gaskraftwerken, vorzuhalten. Zwar ist die Bundesnetzagentur vor der Ausschreibung einzubinden, sie hat jedoch keine explizite Kontrollkompetenz. Die Kosten für diese „Betriebsmittel“ – also auch das Vorhalten von Gaskraftwerken – unterliegen somit keiner Kontrolle durch die Bundesnetzagentur.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte das in einem eigenen Entschließungsantrag abgelehnt, auch weil diese Kosten auf die Stromkunden umgelegt werden. Der Entschließungsantrag fand jedoch keine Mehrheit.

Aus der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur (Stand: März 2017) geht hervor, dass 2 963 MW Netto-Nennleistung von Gaskraftwerken vorläufig stillgelegt sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Auf welche Art sollen die Aufträge für „besondere netztechnische Betriebsmittel für sogenannte kurative Maßnahmen“ künftig vergeben werden? Wird eine freihändige Vergabe möglich sein?

2

Nach welchen Kriterien findet die Auftragsvergabe für „besondere netztechnische Betriebsmittel“ künftig statt?

3

Wer führt die Vergabe künftig durch?

4

Welche Transparenzvorgaben gelten für die Vergabeverfahren?

5

Werden an den Vergabeverfahren auch Kohlekraftwerke teilnehmen dürfen?

6

Werden an den Vergabeverfahren auch Kapazitäten wie Lastmanagementmaßnahmen, Speicher und steuerbare erneuerbare Energiequellen teilnehmen können?

7

Hat die Bundesnetzagentur Einfluss auf die Zuschlagshöhe (Kostenhöhe)?

8

Nach welchen Kriterien sollen Anlagen vom Netzbetreiber vorgehalten werden können?

9

Nach welcher Maßgabe werden die Kosten für den Einsatz und das Vorhalten von „besonderen netztechnischen Betriebsmitteln für sogenannte kurative Maßnahmen“ auf die Netz- bzw. Stromkunden und Stromkundinnen umgelegt?

10

Werden die Kosten für das Vorhalten von „besonderen netztechnischen Betriebsmitteln für sogenannte kurative Maßnahmen“ künftig veröffentlicht, und wird sich daraus auch transparent ergeben, wie hoch die Kosten für die einzelnen Maßnahmen sind? Wie wird das sichergestellt?

11

Welche Prognosen oder Schätzungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung über die Kosten, die aus dem Vorhalten und dem Einsatz von „besonderen netztechnischen Betriebsmitteln“ folgen können?

12

Wer trägt die Kosten für „besondere netztechnische Betriebsmittel“ künftig, und wie werden diese umgelegt?

13

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Prognosen dazu, ob durch das Vorhalten oder den Einsatz von „besonderen netztechnischen Betriebsmitteln“ neue Transportkapazitäten (beispielsweise im Gasnetz) geschaffen werden müssen?

14

Welche Anlagen kommen als „besondere netztechnische Betriebsmittel“ künftig in Betracht?

15

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das nicht genutzte Volumen von Gaskraftwerkskapazitäten in den einzelnen Bundesländern (bitte tabellarisch nach Bundesländern auflisten)?

16

Welche Gaskraftwerke schöpfen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Kapazität nicht vollständig aus, und an welchen Standorten in Deutschland befinden sie sich?

17

Wie viele neue Gaskraftwerke sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

18

An welchen Standorten sollen diese errichtet werden?

19

Für welche geplanten Anlagen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung schon Prognosen, dass diese künftig als „besondere netztechnische Betriebsmittel“ eingesetzt werden könnten?

20

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, welche Investoren bei der Vergabe von „besonderen netztechnischen Betriebsmitteln“ künftig zum Zuge kommen können?

Berlin, den 18. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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