Diskussion über die Umbenennung der Lent-Kaserne in Rotenburg und weiterer Kasernen der Bundeswehr
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12353)
In der Diskussion um die Namensgebung der Lent-Kaserne in Rotenburg haben sich die Bundeswehrsoldaten gegen eine Umbenennung ausgesprochen. „Die Soldaten haben mehrheitlich für die Beibehaltung des Namens gestimmt“, wird Presseoffizier Marco Meyer zitiert (Weserkurier vom 15. Mai 2017). Der Namensgeber, Wehrmachts-Oberst Helmut Lent, hatte zu den am höchsten dekorierten Offizieren des Nazireiches gehört. Während – wenige – andere Offiziere der Wehrmacht jedenfalls in der Endphase des Regimes auf Abstand zu diesem gingen oder sich vereinzelt an Widerstandsplanungen beteiligten, äußerte Helmut Lent bis zuletzt Durchhalteparolen. Die Entscheidung, einen solchen Offizier, der alles für eine Verlängerung des Naziregimes gab, als Namensgeber beizubehalten, offenbart ein bedenkliches Geschichtsbild. Es steht zu befürchten, dass dies rechtsextremen Einstellungen in der Truppe weiter Auftrieb verleiht.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller schließen aus den bisherigen Darlegungen der Bundesregierung (insbesondere auf Bundestagsdrucksachen 18/12353 und 18/12736), dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Entscheidung der Soldaten in Rotenburg nicht ohne weiteres akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12353 hat der Diskussionsprozess in Rotenburg nach Angaben der Bundesregierung noch angedauert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2); offenbar gab es hier eine zeitliche Überschneidung, denn am 15. Mai 2017 meldete der „Weserkurier“ bereits die für Helmut Lent votierende Entscheidung.
Nahezu zeitgleich plädierte die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen allerdings öffentlich dafür, zumindest drei Namensgeber der Wehrmacht abzuschaffen, darunter neben Hans-Joachim Marseille und Erwin Rommel auch Helmut Lent (vgl. NDR, 14. Mai 2017: „Weg mit der Wehrmacht: Neue Namen für Kasernen“).
Auf Bundestagsdrucksache 18/12736 (Antwort zu Frage 16) teilte die Bundesregierung Mitte Juni 2017 mit, man habe entschieden, den Prozess der Meinungsbildung zum Thema Kasernenbenennungen „überall dort erneut anzustoßen, wo Kasernen nach Personen oder anderweitig benannt sind, die nicht im Einklang mit dem heutigen Traditionsverständnis der Bundeswehr stehen könnten.“ Es gelte, „bei den Bundeswehrangehörigen einen offenen Meinungsbildungsprozess anzustoßen und gemeinsam mit den Vertretern der Kommunen in einen entsprechenden Dialog zu treten. Der Prozess soll noch im laufenden Jahr abgeschlossen sein.“
Die Fragestellerinnen und Fragesteller finden das Vorgehen, so lange Meinungsbildungsprozesse anzustoßen, bis die aus Sicht des Bundesministeriums „richtige“ Entscheidung herauskommt, befremdlich, zumal aus ihrer Sicht keine neuen Umstände aufgetreten sind, die eine Neubewertung der naziunterstützenden Haltung Helmut Lents oder anderer Namensgeber aus Wehrmachtszeiten erfordern würden. Wenn die an der Entscheidung beteiligten Soldaten der Bundeswehr nicht von sich aus und freiwillig bereit sind, sich von solch einem schlechten Vorbild zu distanzieren, müsste das Bundesministerium entweder eine Namensänderung durchsetzen oder den alten Namen lassen und ihn als nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller authentischen Ausdruck der Wehrmachtsaffinität und eines problematischen Geschichtsbildes in der Truppe stehen lassen. Die Öffentlichkeit wüsste dann wenigstens, woran sie ist.
Zu fragen ist gleichwohl danach, welche strukturellen Ursachen dieser Zustand hat und welche Schlussfolgerungen für die bundeswehrinterne Bildung sich daraus ergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung zur Beibehaltung des Kasernennamens am Standort Rotenburg getroffen worden?
a) Welche Gremien bzw. Einzelpersonen (Vertrauenspersonen, Dienststellenleitung, Kommandeur, Personalvertretung usw.) haben jeweils welche Entscheidung getroffen (bitte angeben, ob die Entscheidung bei Gremien einstimmig verlief bzw. wie das Abstimmungsergebnis lautete, und wie verfahren wurde, falls die Entscheidungen dieser Gremien bzw. Personen nicht einhellig ausfielen)?
b) Ist die in der Presse zitierte Äußerung des Presseoffiziers, die Soldaten hätten „mehrheitlich für die Beibehaltung des Namens gestimmt“, so zu verstehen, dass alle Soldaten des Standorts die Gelegenheit hatten, in einer freien und geheimen Abstimmung für oder gegen die Umbenennung zu stimmen, und wenn ja, wie ging diese Abstimmung genau aus, wenn nein, wie ist sie dann zu verstehen?
Wie bewertet die Bundesregierung dieses (ggf. vorläufige) Ergebnis der Diskussion, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung ein erneuter Meinungsbildungsprozess am Standort Rotenburg erforderlich (bitte begründen und darlegen, welche neuen Umstände aus Sicht der Bundesregierung hinzugetreten sind)?
Was will die Bundesregierung unternehmen oder hat sie bereits unternommen, um diesen Meinungsbildungsprozess zu unterstützen oder zu gestalten?
a) Wie soll ihrer Kenntnis nach der Meinungsbildungsprozess am Standort Rotenburg gestaltet werden?
b) Welche Veranstaltungen und weiteren Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
c) Wer soll am Standort letztlich das Ergebnis feststellen können (Kommandeur, Personalvertretung, Dienststellenleitung, Vertrauenspersonen, im Konsens oder nach Rangordnung, durch Abstimmung unter der ganzen Belegschaft usw., bitte die Vorgehensweise erläutern)?
Was unternimmt das Bundesministerium der Verteidigung, um seinen eigenen Meinungsbildungsprozess fortzuführen (vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12353) (bitte einzelne Maßnahmen vollständig anführen)? Welcher Stellenwert kommt der Meinung des Bundesministeriums gegenüber der Meinung am Standort Rotenburg letztlich zu?
Ist das von Helmut Lents Witwe im September 1945 herausgegebene sogenannte Erinnerungsbuch in die Diskussion am Standort Rotenburg sowie in die Meinungsbildung des BMVg selbst eingeflossen, oder soll dies noch geschehen?
Inwiefern betrachtet die Bundesregierung Helmut Lent oder ihrer Ansicht nach von Helmut Lent verkörperte Eigenschaften als traditionsstiftend für die Bundeswehr?
Welche Kasernen bzw. Namensgebungen sind im Einzelnen von der Ankündigung der Bundesregierung (vgl. Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/12736), den Prozess der Meinungsbildung „überall dort erneut anzustoßen, wo Kasernen nach Personen oder anderweitig benannt sind, die nicht im Einklang mit dem heutigen Traditionsverständnis der Bundeswehr stehen könnten“ betroffen (bitte vollständig auflisten), und wie begründet die Bundesregierung in jedem Einzelfall die Möglichkeit, der jeweilige Name könne mit dem Traditionsverständnis nicht im Einklang stehen?
Inwiefern ist zwischenzeitlich der Anstoß zu einer solchen Diskussion in allen betroffenen Kasernen sowie gegenüber den jeweiligen Kommunen tatsächlich erfolgt (bitte einzeln und vollständig auflisten und konkret darstellen, um welche Art Anstoß es sich handelt bzw. wie er formuliert war)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der Meinungsbildungsprozess in den betroffenen Standorten jeweils strukturiert werden soll und welche einzelnen Schritte vorgesehen sind (Veranstaltungen, Beratungen, Literaturstudium usw.)?
a) Inwiefern sollen nur bestimmte Gremien bzw. die Kommandeure in diesen Prozess eingebunden werden oder aber die ganze Belegschaft des Standortes?
b) Inwiefern soll die Abstimmung mit der Kommunalpolitik gestaltet werden?
Inwiefern will die Bundesregierung den Meinungsbildungsprozess an den einzelnen betroffenen Standorten konkret unterstützen bzw. bei der Ausgestaltung helfen (bitte vollständig auflisten)?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Meinungsbildungsprozess tatsächlich in allen Fällen bis Jahresende abgeschlossen wird?
Was ist vorgesehen, falls an einzelnen Standorten bis Jahresende kein Ergebnis zustande kommen wird?
Will die Bundesregierung das Ergebnis des Meinungsbildungsprozesses an den Standorten in jedem Einzelfall akzeptieren und übernehmen, oder behält sie sich vor, in einzelnen Fällen eine andere Entscheidung durchzusetzen?
Wie begründet die Bundesregierung, dass nur die jeweils an einem Standort stationierten Soldaten bzw. Beschäftigten über den jeweiligen Kasernennamen entscheiden sollen, und nicht alle Bundeswehrangehörigen, da es sich bei Kasernen ja um unselbstständige Teile der Bundeswehr als Ganzes handelt? Betreibt das BMVg auch eine eigene Meinungsbildung bezüglich möglicher Umbenennungen, und wenn ja, in welchen Fällen, und in welchen Fällen hat es bereits eine Meinung gebildet (bitte vollständig anführen und begründen)?
a) Welcher Stellenwert kommt einer allfällig schon gebildeten Meinung des Bundesministeriums gegenüber einer Meinung am Standort zu?
b) Welches Verfahren ist für den Fall gegensätzlicher Meinungen vorgesehen?
Wie wird die Ankündigung der Bundesregierung, es sei in Hinsicht auf den Traditionserlass der Bundeswehr „ein umfassender und breit angelegter Beteiligungsprozess angestoßen“ worden (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12736), umgesetzt? Welche Formen der Beteiligung für welchen Kreis von Soldaten sind konkret vorgesehen? Welche Veranstaltungen sind geplant, inwiefern ist die Einbeziehung zivilen Sachverstandes beabsichtigt?
Sind der Bundesregierung bei der Aufstellung der Namenslisten (Wehrmachtsoffiziere) in der Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/12353 Fehler unterlaufen, insbesondere hinsichtlich der Zuordnung Erwin Rommels zum militärischen Widerstand und der nicht erfolgten Zuordnung General Hans Speidels zum militärischen Widerstand? Inwiefern ist diese Liste vom Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) bestätigt worden?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, woran es liegt, dass es in den jeweiligen Standorten bislang keine Initiativen zu einer Diskussion über die Namensgebung kam?
Welche Erklärungen hat die Bundesregierung über die aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller problematische Affinität zur Wehrmacht in der Bundeswehr? Was will sie unternehmen, um diesem Zustand entgegenzuwirken?
Hat die Bundesregierung jemals erwogen, den „Einsatzkurs“ der Bundeswehr in Hinsicht auf Auslandseinsätze zurückzunehmen und die Bundeswehr wieder strikt auf die im Grundgesetz vorgesehene Landesverteidigung zu beschränken und zugleich entsprechend materiell und personell abzurüsten, um sie für Neonazis und Wehrmachtsverherrlicher möglichst unattraktiv zu machen?
Welche Schlussfolgerungen für die politische Bildung innerhalb der Bundeswehr zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Diskussion um militärische Tradition und Kasernenbenennungen? Hält sie es weiterhin für angemessen, dass es während der ersten Monate zu Beginn des Wehrdienstes nicht vorgeschrieben ist, sich mit den Verbrechen der Wehrmacht zu beschäftigen (vgl. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/12736)?
Welchen zeitlichen Rahmen nimmt bei den Fortbildungen für Offiziere und Unteroffiziere Punkt 4 („Wehrmacht und Nationalsozialismus. Zwischen Gefolgschaft und Widerstand; insbesondere der 20. Juli 1944“) des Unterthemas „Nationalsozialismus/Zweiter Weltkrieg“ innerhalb der Kategorie „Historische Entwicklungen und Ereignisse“ ein, und wie viel davon ist nicht dem Anschlag weniger Offiziere auf Adolf Hitler, sondern der Einordnung der meisten Offiziere in den nationalsozialistischen Apparat gewidmet (bitte möglichst in Stundenzahl angeben)? Inwiefern hält die Bundesregierung hier Veränderungen für angebracht?