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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung der Fischereikontrolle in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Kontrollmaßnahmen, Bewertung des Berichts des Europäischen Rechnungshofes, Aufgabentrennung zw. Bund und Ländern, Personaleinsatz für örtliche Kontrollschwerpunkte, Infrastruktur und Arbeitsmittel, festgestellte Defizite und eingeleitete Maßnahmen, Nachbesserungen durch Bund und Länder, Verteilung der Fangquoten, Umsetzung der Empfehlungen des ERH zur Verbesserung der Zuverlässigkeit von Fischereidaten sowie der Inspektionen und Sanktionen, Berichterstattung an den Deutschen Bundestag<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

22.08.2017

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1318424.07.2017

Umsetzung der Fischereikontrolle in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP) verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nachhaltigerem Fischfang. Um die vereinbarten Ziele zu erreichen, ist eine intensive und regelmäßige, aber auch effektive Kontrolle der Fischereiaktivitäten in allen Meeresgebieten der Europäischen Union notwendig.

Der Europäische Rechnungshof hat einen aktuellen Bericht dem Thema Fischereikontrolle in der Europäischen Union gewidmet (www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=41459). Darin kommt der Europäische Rechnungshof zu dem Fazit, dass mehr Anstrengungen erforderlich sind, um die vorgesehenen Kontrollen im Rahmen der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik umzusetzen und auch effektiver zu gestalten. Viele Themen wurden benannt, bei denen die Europäische Union, also ihre für die Durchführung von Kontrollen zuständigen Mitgliedstaaten, noch häufig deutlichen Nachholbedarf hat. So waren Sanktionen gegen Verstöße der europäischen Regeln nicht ausreichend abschreckend, vorhandene Datengrundlagen für effektive Kontrollen nicht zufriedenstellend und der Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten funktionierte nicht zufriedenstellend.

Es stellt sich die Frage, welchen Nachholbedarf Deutschland in diesem Zusammenhang hat, welche Verbesserungsvorschläge die Bundesregierung bei der Europäischen Union angemahnt hat und wie schnell sich die Defizite zugunsten einer besseren Fischereipolitik klären lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Durch welche Kontrollmaßnahmen stellt die Bundesregierung die korrekte Umsetzung der Regeln der Gemeinsamen Fischereipolitik sicher?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht des Europäischen Rechnungshofes zur EU-Fischereikontrolle, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

3

Welche konkrete Aufgabentrennung gibt es zwischen Bund und Ländern bei der Fischereikontrolle im Zuge der GFP (bitte alle Kontrollaufgaben und jeweilige Zuständigkeiten benennen)?

4

Welches Personal des Bundes (Anzahl an Land, Anzahl auf See) kommt dabei bei welchen örtlichen Kontrollschwerpunkten (Meeresgebiete, Flughäfen etc.) jeweils zum Einsatz?

5

Welches Personal der Bundesländer kommt nach Kenntnis der Bundesregierung dabei bei welchen örtlichen Kontrollschwerpunkten jeweils zum Einsatz?

6

Auf welche Infrastruktur und Arbeitsmittel im Zuge der GFP-Fischereikontrollen können die Mitarbeiter des Bundes und der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zurückgreifen?

7

Welche Defizite im Rahmen der Fischereikontrolle hat die Bundesregierung seit 2007 jeweils jährlich festgestellt, auf welcher Ebene (Bund, Länder, weitere EU-Mitgliedstaaten), und welche Maßnahmen hat sie dagegen jeweils ergriffen (bitte tabellarische Darstellung)?

8

Welche Mängel oder Verstöße gegen die vereinbarten Kontrollmechanismen zur Umsetzung der GFP könnten nach Einschätzung der Bundesregierung eine nachhaltigere Befischung gefährden und/oder die Ziele zur Umsetzung der GFP gefährden?

9

War nach Auffassung der Bundesregierung zu einem Zeitpunkt seit Inkrafttreten der reformierten GFP aufgrund mangelhafter Kontrollmechanismen die Umsetzung der Ziele aus der GFP gefährdet?

10

Welche konkreten Nachbesserungen hat die Bundesregierung durchgeführt bzw. beabsichtigt sie, um zukünftig ohne Mängel eine wirksame Fischereikontrolle im Sinne der GFP durchführen zu können?

11

Welche konkreten Nachbesserungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer durchgeführt bzw. beabsichtigen diese, um zukünftig ohne Mängel eine wirksame Fischereikontrolle im Sinne der GFP durchführen zu können?

12

Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung aktiv daran mitwirken, die durch den Europäischen Rechnungshof veröffentlichten Empfehlungen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit der Informationen über die Fischereiflotten umzusetzen, darunter:

a) Festlegung von Verfahren, um Richtigkeit der Informationen im nationalen Flottenregister zu überprüfen;

b) Durchführungsbestimmungen für regelmäßige Dokumentenüberprüfungen und Überprüfungen vor Ort in Bezug auf die Fangkapazitäten-Indikatoren Bruttoraumzahl (BRZ) und Maschinenleistung (Kilowatt – kW);

c) ggf. weitere Maßnahmen?

13

Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung aktiv daran mitwirken, die Transparenz in Bezug auf die Verteilung der Fangquoten über ein Quotenzuteilungssystem inklusive objektiver Kriterien bei der Verteilung der Fangquoten unter den Interessenträgern sicherzustellen?

14

Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung aktiv daran mitwirken, die durch den Europäischen Rechnungshof veröffentlichten Empfehlungen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit von Fischereidaten umzusetzen, darunter:

a) den Prozess zur Aufzeichnung und Überprüfung der Daten zu Fischereitätigkeiten, die in Papierform vorliegen, zu überarbeiten und zu verbessern;

b) die Verfügbarkeit von Daten über die Tätigkeit von Fischereischiffen (< 10 Meter) sicherzustellen, entsprechend den Bestimmungen in der Fischereikontrollverordnung;

c) die Validierung und den Abgleich der Daten zu den Fischereitätigkeiten abzuschließen?

15

Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung aktiv daran mitwirken, die durch den Europäischen Rechnungshof veröffentlichten Empfehlungen zur Verbesserung der Inspektionen und Sanktionen umzusetzen, darunter:

a) in Absprache mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) standardisierte Inspektionsprotokolle und -berichte auszuarbeiten und zu nutzen, im Zuge der neuen Verordnung über technische Maßnahmen;

b) die Sanktionen für wiederholte Verstöße oder Wiederholungstäter gebührend anzupassen;

c) die einheitliche Umsetzung des Punktesystems durchzuführen, um für EU-weit gleiche Bedingungen zu sorgen?

16

Durch welche konkreten Maßnahmen wirkt die Bundesregierung auf europäischer Ebene daran mit, dass die im Bericht aufgeworfenen Empfehlungen an die Europäische Kommission auch zeitnah umgesetzt werden?

17

Inwieweit wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag über die Umsetzung der Empfehlungen durch den Europäischen Rechnungshof Bericht erstatten?

Berlin, den 24. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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