Neue Befunde in den belgischen Atomkraftwerken Tihange 2 und Doel 3 (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13125)
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Britta Haßelmann, Annalena Baerbock, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 29. Juni 2017 eine Kleine Anfrage zu den neuen Befunden in den belgischen Atomkraftwerken (AKW) Tihange 2 und Doel 3 eingereicht (Bundestagsdrucksache 18/13042), die die Bundesregierung am 12. Juli 2017 beantwortet hat (Bundestagsdrucksache 18/13125). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller besteht noch weiterer Klärungsbedarf.
Das Atomkraftwerk Tihange ist nicht einmal 60 km und das Atomkraftwerk Doel nur rund 115 km von der deutsch-belgischen Grenze entfernt. Für das Rheinland und insbesondere für die grenznahe StädteRegion Aachen besteht deswegen ein starkes öffentliches Interesse an den Atommeilern. Im Sommer 2012 wurden in Doel 3 und Tihange 2 mehrere tausend Ultraschallanzeigen im Grundmaterial der geschmiedeten Reaktordruckbehälter (RDB) festgestellt. Der RDB ist das Herzstück des Reaktors. In dem Behälter befinden sich die Brennelemente, dort entsteht die nukleare Kettenreaktion. Er ist eine von mehreren Barrieren, die das Austreten radioaktiver Stoffe verhindern sollen. Beide Atommeiler sind weiterhin in Betrieb. Unklar sind nach wie vor der Verbleib von Bestandteilen der entsprechenden Herstellungsdokumentation und die Frage, ob die Reaktoren mit diesem Materialzustand überhaupt genehmigungsfähig gewesen wären.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl bewertungspflichtiger und nicht bewertungspflichtiger Anzeigen in Tihange 2 und Doel 3?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den unterschiedlichen Bewertungskriterien von bewertungspflichtigen und nicht bewertungspflichtigen Anzeigen aus den Jahren 2014 und 2016/2017, und warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewertungskriterien zwischen 2014 und 2016/2017 verändert?
Warum liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse darüber vor, warum und in welchem konkreten Umfang die Herstellungsdokumentation der RDB der Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 fehlt oder unvollständig ist (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13125)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, durch Fragen an die belgische Atomaufsicht zu klären, aus welchem konkreten Grund (fehlerhaft/unvollständig dokumentiert etc.) die Anzeigen nicht bei der Abnahmeprüfung der RDB-Schmiederinge gefunden oder dokumentiert wurden und warum dies von der belgischen Atomaufsicht aus der vorliegenden Herstellungsdokumentation nicht mehr nachvollzogen werden kann (wenn nein, bitte erläutern; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12295)?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass eine vollständige RDB-Herstellungsdokumentation für die aktuelle Sicherheitsbeurteilung der RDB von Doel 3 und Tihange 2 zwingend notwendig ist (wenn nein, bitte erläutern; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13125)?
Wie bewertet die Bundesregierung aus sicherheitstechnischer Sicht, dass die Dokumente der RDB-Herstellung unvollständig sind? Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die sicherheitsrelevanten Bestandteile der RDB-Herstellungsdokumentation, die nicht mehr auffindbar sind (bitte vollständige Angabe)?
Warum ist die Bundesregierung noch nicht der Frage nachgegangen, ob die Anzeigen trotz heute fehlender RDB-Herstellungsdokumentation bei der Errichtungs- und/oder Inbetriebnahmegenehmigung berücksichtigt worden sind (bitte erläutern; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13125)?
Welche anderen Genehmigungsunterlagen können nach Ansicht der Bundesregierung Hinweise enthalten, ob die Anzeigen bei der Errichtung des AKW berücksichtigt wurden? Sind z. B. die sog. Acceptance reports aus den 1970er Jahren dahingehend geprüft worden (vgl. (2013): Doel 3 – Tihange 2 RPV issue. International Expert Review Board Final Report; www.fanc.fgov.be/GED/00000000/ 3300/3393.pdf)? Sind diese oder andere Unterlagen ebenfalls nicht auffindbar? Falls nein, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Frage nachgegangen, ob und ggf. welche Hinweise sie hierzu enthalten, und falls ja, mit welchen konkreten Ergebnissen?
Wird die Bundesregierung durch Fragen an die belgische Atomaufsicht der Frage nachgehen, ob und ggf. in welchem Umfang die Anzeigen bei der Errichtungs- und/oder Inbetriebnahmegenehmigung berücksichtigt worden sind (wenn nein, bitte erläutern)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anmerkung eines von der belgischen Atomaufsicht eingesetzten Expertenpanels, dass bereits Zwischenringe aufgrund von Wasserstoffflocken abgelehnt worden sind („Furthermore, it is documented that some other parts, like the transition rings, were rejected exactly because of these hydrogen flakes“, vgl. (2013): Doel 3 – Tihange 2 RPV issue. International Expert Review Board Final Report, www.fanc.fgov.be/GED/00000000/3300/3393.pdf)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über diese verworfenen Zwischenringe (z. B. Anzahl, Größe und räumliche Verteilung der Anzeigen) und insbesondere über die Unterschiede zwischen den verworfenen Zwischenringen mit Wasserstoffflocken und den ebenfalls von Wasserstoffflocken betroffenen, aber im RDB verbauten Schmiederingen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die belgische Atomaufsichts- und Genehmigungsbehörde in der Errichtungszeit der AKW Tihange 2 und Doel 3 darüber informiert war oder nicht, dass Zwischenringe aufgrund von derartigen Befunden verworfen wurden? Wenn sie darüber informiert war,
a) geschah das Verwerfen dieser Zwischenringe nach Kenntnis der Bundesregierung sogar auf Veranlassung der belgischen Atomaufsichts- und Genehmigungsbehörde,
b) welche weiteren Konsequenzen zog die belgische Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich anderer RDB-Teile, wie beispielsweise der Anordnung von konkreten Prüfungen anderer RDB-Teile auf Betroffenheit ähnlicher Befunde?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere Teile, die damals aufgrund von Wasserstoffflocken verworfen wurden?
Welche Teile des RDB der AKW Tihange 2 und Doel 3 mit Wasserstoffflockenbefunden hätten nach Kenntnis der Bundesregierung nach damaligem belgischen Regelwerk verworfen werden müssen, wenn sie bei den herstellungsbegleitenden Prüfungen bzw. den betreffenden Prüfungen vor der Inbetriebnahme des AKW Tihange 2 aufgefallen wären?
Sofern der Bundesregierung keine Kenntnisse hierzu vorliegen, hat sie die belgische Atomaufsicht hierzu jemals befragt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wollte die belgische Atomaufsicht betreffende Fragen nicht beantworten, oder konnte sie es nicht (bitte mit der Begründung der belgischen Atomaufsicht, soweit bekannt)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob es im belgischen Atomrecht Regelungen gibt, die vergleichbar zu § 17 Absatz 2 bis 5 des Atomgesetzes sind, und wenn ja, welche genau sind dies?
Wird die Bundesregierung alle angesprochenen offenen Fragen zur Herstellungsdokumentation, so, wie sie sich aus dem deutschen Regelwerk ergeben, an die belgische Atomaufsichtsbehörde stellen und auf klare Antworten drängen? Bis wann soll dies ggf. geschehen (wenn nein, bitte erläutern)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob nach wie vor nur in Doel 3 das Notkühlwasser vorgewärmt wird, und wenn ja, welche Kenntnisse hat sie darüber, warum das Notkühlwasser in Tihange 2 nicht vorgewärmt wird?